Servus Jean,
ich würde mir an Deiner Stelle alle(!) Urkunden (Anerkennung der Vaterschaft, Jugendamtsurkunde und Erklärung zur gemeinsamen Sorge) vorher vom Amt ausfertigen und übergeben lassen und mitteilen, dass Du Dich vor Deiner Unterschrift noch rechtlich beraten lassen möchtest.
Und von der Reihenfolge her sollte das ganze nur so laufen:
1. KM zeichnet vorab die Zustimmungsurkunde zur gemeinsamen Sorge.
2. Erst wenn das geschehen ist erkennst Du im Gegenzug die Vaterschaft an und zeichnest dann die Unterhaltsurkunde.
Jede andere Vorgehensweise hat zur Folge, dass Du für das Kind zwar auf dem Papier der Vater bist und grds. zahlen darfst, aber keine der wichtigen Informations- u. Beteiligungsrechte hast. Einige hier sind der Meinung, das GSR sei (fast) nichts wert.
Ich bin da ganz anderer Aufassung. Und das GSR erst nachträglich einklagen, ist in Deiner aktuellen Situation taktisch nicht empfehlenswert. Wenn KM schon will, dass Du der Vater bist und finanzielle Verantwortung übernehmen sollst, dann soll sie im Sinne des gemeinsamen Kindes gefälligst (vorab) dem GSR zustimmen. Ganz einfach.
Viele Grüsse
PS: Da Du Dich ja offenkundig freust, nachträglich Glückwunsch zur Vaterschaft. Damit Du etwas daraus machen kannst sollte das GSR ohne Abstriche und konsequent eingefordert werden.
Hallo,
danke für die hilfreichen Tips, doch denke ich, werde ich zunächst nicht das GSR "erfragen" es hat keinen Sinn dies bei der KM zu "erbetteln". Es wäre nur ein ewiges hin und her und sie würde es ja doch nicht machen, ich denke hier braucht es nur ein wenig Zeit, bis das JA mitbekommt dass das GSR das beste für das Kind wäre.
Kann die KM von mir beim JA verlangen, dass ich ein Schreiben unterzeichne, dass ich nicht oder niemals, das GSR haben kann?
Die Jugendamtberaterin teilte mir mit, dass ich ich nichts ausgestellt (Anerkennung der Vaterschaft, Jugendamtsurkunde und Erklärung zur gemeinsamen Sorge) bekommen kann ist dies so in Ordnung?
Muss ich mir das gefallen lassen, denn bestimmt hab ich doch ein Recht darauf schon vorher zu wissen, was ich Unterschreibe oder ist dem Nicht so?
Also ich fühle mich gerade so, als würde man mir die Pistole auf die Brust setzen.
Bekommt man denn nach der Unterschrift eine Kopie von dem was man unterschrieben hat, hat man dann überhaupt noch die Möglichkeit hinterher was zu widerrufen?
Grüße
Jean
Servus Jean,
Du kaufst kein Auto o.ä., wo man evtl. nach Vertragsunterzeichnung als Verbraucher den Rücktritt oder Widerruf erklären könnte. Und in eine Anfechtungssituation wegen Irrtum o.ä., wo man sich nur rechtfertigen muss, solltest Du erst gar nicht kommen.
Du willst lediglich klare Verhältnisse für (auch) Dein Kind schaffen. Und an ordentlichen Verhältnissen für`s Kind sollte v.a. auch das JA interessiert sein, d.h. in allen Punkten.
Selbstverständlich können die dort vorher die Urkunden ausfertigen, das müssten sie beim Unterzeichnungstermin sowieso machen. Das ist sogar die amtliche/gesetzliche Pflicht des JA, um einmal ganz genau zu sein. Unglaublich, welchen Unsinn die Sachbearbeiter dort manchmal Unwissenden erzählen...
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lass Dich da auf gar keinen Fall irgendwie bequatschen und leiste nicht ins Blaue hinein Deine Unterschrift. Es läuft nur so, wie von mir in Antwort Nr. 40 beschrieben. Andernfalls soll die Gegenseite die Vaterschaft und Unterhalt einklagen und beantragst Du im Gegenzug klageweise das GSR.
Ich weiss, vorstehendes klingt zunächst heftig, ist in Deiner Situation aber m.E. das einzig richtige, denn sonst wirst Du in Deiner Vaterposition und -rolle schlicht über den Tisch gezogen.
Es geht aktuell um das wohl wichtigste in Deinem Leben, nämlich Deine rechtliche und tatsächliche möglichst gut lebbare Beziehung zu Deinem Kind, letzendlich auch in finanzieller Hinsicht. Nimm notfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch bei einem versierten und erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht.
Viele Grüsse
PS: wg. GSR, nein die KM kann von Dir nichts verlangen, sie muss nur "Nein" sagen und es bleibt bei ihrer alleinigen Sorge und bist Du aussen vor. Das sollte aber nicht so sein, dswg. s.o.
Danke für die schnelle Antwort.
es ist so, dass ich alles außergerichtlich regeln möchte, weil ich finde das alles andere alles nur noch schwieriger machen würde. Wie gesagt das GSR wird sich dann in den nächsten Jahren bestimmt "entwickeln".
Wie kann ich dem JA klar machen, dass ich gerne die zu unterschreibenden Unterlagen, vor dem Vaterschaftsanerkennungs-Termin, einsehen möchte?
Oder mache ich mir vielleicht zu viel Gedanken, ist die Vaterschaftsurkunde und die Jugendamtsurkunde was ganz normales, ohne das einem da irgendwas "untergeschoben" wird?
Das ich die Vaterschaft anerkenne steht fest. Nur kenne ich es so, dass man bei Unterzeichnung von Verträgen oder ähnlichem bedenkzeit meist hat, ohne dass man sich "unter Druck gesetzt fühlt".
Grüße
Jean
PS. es wäre schön, wenn andere User auch was dazu sagen würden 🙂
es ist so, dass ich alles außergerichtlich regeln möchte, weil ich finde das alles andere alles nur noch schwieriger machen würde. Wie gesagt das GSR wird sich dann in den nächsten Jahren bestimmt "entwickeln".
Entschuldigung, aber nach all den Ratschlägen von wirklich erfahrenen Vätern (die um ihre Kinder kämpfen müssen, weil sie sie lieben) bleibt mir zu Deiner naiven Weltsicht nur: :rofl2:
Hi Jean,
das Ja muß von den auszustellenden Urkunden 3 Stück anfertigen ,die du alle handschriftlich zu unterschreiben hast.
Bei der Vaterschaftsanerkennung bekommt die KM eine, du eine und eine verbleibt im JA. Genauso beim Titel für den Unterhalt. Da ist die Ausnahme, das die KM (oder das JA, wenn eine Beistandschaft besteht) eine vollstreckbare Ausfertigung erhält (das steht dann auf diesem Blatt mit drauf)
Und ja du hast das Recht die Unterlagen bei dem Termin einzusehen, sie sogar erst mit zunehmen, wenn du sie in Ruhe lesen willst oder noch einmal prüfen lassen willst. Behauptet der JA-MA etwas anderen, dann verlange entweder den Amtsleiter oder stehe auf und gehe. Allerdings nicht ohne anzukündigen ,das du die Anekennung und den Titel bei einem Notar errichten lassen wirst und der KM dann zukommen lassen wirst. Dagegen kan ndas JA nichts unternehmen. Das steht dir frei, da das JA in diesem Bereich auch nur als beurkundente Person handelt (nicht jeder JA-Heini darf so ein Dokument unterschreiben. Der braucht dazu eine extra Erlaubnis)
Vorsicht ist besser als Nachsicht. Lass Dich da auf gar keinen Fall irgendwie bequatschen und leiste nicht ins Blaue hinein Deine Unterschrift. Es läuft nur so, wie von mir in Antwort Nr. 40 beschrieben. Andernfalls soll die Gegenseite die Vaterschaft und Unterhalt einklagen und beantragst Du im Gegenzug klageweise das GSR.
Ich weiss, vorstehendes klingt zunächst heftig, ist in Deiner Situation aber m.E. das einzig richtige, denn sonst wirst Du in Deiner Vaterposition und -rolle schlicht über den Tisch gezogen.
Von diesem Vorgehen würde ich abraten. Das Kind hat ein Recht, nach erfolgten Test, auf Anerkennung der Vaterschaft und es hat auch das REcht auf einen Titel über den Unterhalt. Wenn man beides von dem GSR abhängig macht und bockig erklärt, das ohne Zustimmung des GSR das andere eingeklagt werden muß, verbessert das zum einen nicht die Aussicht auf Erfolg in einem GSR-Antrag und zum anderen wird die Klage auf Titel und Vaterschaftsanerkennung ein leichtes für die KM und wenn möglich auf deine Kosten.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@midnigtwish:
Die Äußerungen gegenüber dem JA sollten natürlich sorgfältig gewählt und v.a. auch ordnungsgemäß dokumentiert sein, damit dort eindeutig klar ist, dass @Jean in allen Teilen seine Verantwortung für (auch) sein Kind übernimmt und die erwiesene Vaterschaft auch anerkennt.
Bockige oder patzige Erklärungen sollten nicht abgegeben werden, damit begründet man nur ein Rechtschutzbedürfnis der Gegenseite zum klageweisen Vorgehen wg. Vaterschaft und Unterhalt.
Leider ist die rechtliche Situation so, dass es ein Zurückbehaltungsrecht bei Vaterschaft u. Unterhalt im Hinblick auf GSR nicht gibt, dennoch würde ich es beim JA freundlich und höflich einfordern und KM zu einem Gespräch hierzu einladen lassen.
Die rechtliche Situation zum GSR ist seit Juli 2010 eine andere, und das weiss auch das JA, will @Jean lediglich seiner Elternrolle verantwortungsvoll nachkommen und spricht aktuell auch nichts gegen ihn, sodass GSR dem Kindswohl ohne Abstriche entspricht.
@Jean: Von der Illusion, dass sich bei einem Nichtstun das GSR für Dich einfach so ergibt und alles immer nur außergerichtlich regelbar ist, würde ich mich verabschieden. Was veranlasst Dich überhaupt zu dieser Annahme?
Übrigens wurde in den Beiträgen bislang vollkommen vernachlässigt ein ausreichender regelmäßiger Kontakt zum Kind. Wie stellt sich die KM das eigtl. vor, wenn Du schon zahlen und auf dem Papier der Vater sein sollst?
Viele Grüsse
Hallo und vielen Dank dass Ihr mir so gut helft und so gute Ratschläge gebt 🙂
Und ja du hast das Recht die Unterlagen bei dem Termin einzusehen, sie sogar erst mit zunehmen, wenn du sie in Ruhe lesen willst oder noch einmal prüfen lassen willst. Behauptet der JA-MA etwas anderen, dann verlange entweder den Amtsleiter oder stehe auf und gehe. Allerdings nicht ohne anzukündigen ,das du die Anekennung und den Titel bei einem Notar errichten lassen wirst und der KM dann zukommen lassen wirst. Dagegen kan ndas JA nichts unternehmen. Das steht dir frei, da das JA in diesem Bereich auch nur als beurkundente Person handelt (nicht jeder JA-Heini darf so ein Dokument unterschreiben. Der braucht dazu eine extra Erlaubnis)
Mit was für Kosten muss ich rechnen, wenn ich die Unterschriften bei einem Notar machen würde?
Gibt es was Besonderes zu beachten bevor man den Titel für den Unterhalt unterschreibt?
Ich bin immer höflich im Schriftverkehr mit der Jugendamtsberaterin und werde nichts patziges und bockiges schreiben, obwohl man es schon "gern" machen würde. Aber damit würde man nichts erreichen, da habt Ihr recht.
Was ist seit dem Juli 2010 anders im Bezug auf das GSR?
Ich hätte gern das GSR, aber ich weiß das die KM dies nicht haben wollen würde und es dann mit Sicherheit beim JA zum Streit käme, denn sie besteht gern auf ihr Recht.
In Zukunft werde ich wegen ihr bestimmt oft Rat hier bei Euch 🙂 suchen müssen oder Anwaltlichen Rat.
Wie sicher ist es, dass mir 950 Euro Selbstbehalt auch wirklich bleiben?
Mein größte Angst besteht darin, dass die KM bzw. das JA mich wegen des Titels für Unterhalt versuchen wird "auszunehmen" oder mich gar zu ruinieren, denn ich schätze meine ex als ziemlich "skrupellos" in der Hinsicht auf Geld ein.
@bagger
du schreibst:
Von der Illusion, dass sich bei einem Nichtstun das GSR für Dich einfach so ergibt und alles immer nur außergerichtlich regelbar ist, würde ich mich verabschieden. Was veranlasst Dich überhaupt zu dieser Annahme?
Ich denke nicht, dass meine ex das GSR in nächster Zeit möchte - aber vielleicht irgendwann. Ich denke dass es jetzt einfach zu viel Ärger mit ihr bedeuten würde. Klar wäre es schön, hätte ich das GSR aber sie will es nicht und das muss man(n) jetzt erstmal akzeptieren, oder ist das falsch? Das macht mir wirklich Kopfzerbrechen. Ich möchte in jeden Fall für das Kind da sein, egal ob mit GSR oder ohne. Aber ich habe eben Angst vor der Unterschrift für den Titel für Unterhalt.
Würde mich über Antworten freuen
Grüße
Jean
Hallo Jean,
wir (ich) helfen gerne, weil die meisten (auch ich) Deine aktuellen Probleme schon z.T. durch haben. Deswegen ist es gut, dass Du hier bist.
Meine Tochter ist z.B. gerade 5 Jahre alt geworden. Ich habe -was anfangs sehr mühsam war- mittlerweile eine sehr gute und funktionierende Umgangsregelung und seit 24.11.2010 auch das GSR und darf mich dswg. auch im Kiga etc. einbringen. Das alles hat dazu geführt, dass meine Tochter und ich eine ganz enge und feste Bindung haben. Das alles ist mir nur durch festen Rückhalt in meiner Familie und bei guten Freunden, guten Ratgebern und (leider) erforderlichen Biss und Konsequenz gelungen. Dieses Forum habe ich erst vor ca. 1 Jahr entdeckt und schreibe seitdem mit, weil ich es für wichtig halte z.T. Erfahrungen oder Einschätzungen weiter zu geben.
Nun zu Deinen Fragen.
Ich bin kein Kostenexperte für Nortarangelegenheiten. Da schreiben Dir vermutlich andere.
Sorgerecht:
Dieses liegt als alleiniges Sorgerecht grds. bei der KM, es sei denn, 1. die KM ist verheiratet oder 2. sie stimmt dem Sorgerecht des Vaters zu. Dann besteht GSR. Wenn die KM unverheiratet ist und sich einer Zustimmung verweigert, bleibt es bei ihrer Alleinsorge für das Kind, egal ob ein sorgewilliger Vater da ist.
Bis Juli 2010 mussten KM die Verweigerung ihrer Zustimmung nicht begründen und gab es für Väter praktisch keinerlei Möglichkeit ohne Zustimmung das GSR zu erlangen oder diese Haltung der KM überhaupt gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtslage nun letztes Jahr geändert und den betroffenen Vätern erstmals ein gerichtliches Antragsrecht eingeräumt, um die Verweigerungsmotive der KM (die nach Untersuchungen zumeist kindswohlfern waren) überprüfen zu können. Zugleich wurde dem Gesetzgeber aufgegeben, die Gesetze zur elterlichen Sorge neu zu fassen. Väter sollen also nach dem Bundesverfassungsgericht grds. nun das GSR bekommen, sofern dies dem Kindeswohl entspricht. Der Gesetzgeber ist bislang nicht tätig geworden.
Für Altfälle gibt es also keine einheitliche gesetzliche Regelung und haben sich die Gerichte bislang viel einfallen lassen, Väter z.T. vom GSR auszuschließen.
Und in diese aktuelle Phase fällt nun die Geburt Deines Kindes und bist Du jetzt mitbetroffen.
Was Deine EX will, ist nur insofern relevant, als dass sie einmal tragfähige Argumente bringen muss, Dir das GSR zu verweigern. Die wird sie vermutlich auch nicht haben. Du bist vermutlich kein Kindswohlegefährder und deshalb darf man Dir das auch nicht von vorne herein unterstellen. Deswegen bin ich so deutlich und solltest Du das GSR jetzt auch konsequent einfordern.
Es ist m.E. auch der beste Zeitpunkt dies zusammen mit der Vaterschaft und dem Unterhalt zu regeln. Es ist nämlich umgekehrt. Die Haltung der KM ist eigtl. nicht akzeptabel und bedarf der Begründung.
Und glaube mir, es kann sehr bitter sein, für Dein Kind zwar da zu sein, aber nicht einmal zu einem Elternabend im Kiga hingehen zu dürfen, weil das die KM nicht will und weil Du als nichtsorgeberechtigter Vater einfach irrelevant bist. Überlege Dir deshalb ganz genau, ob Du in der jetzigen Phase das GSR einfach so saussen lassen willst und Dich der Illusion hingibst, später käme bei der KM die Einsicht in das GSR einzuwilligen. Es gibt hunderttausende oder gar millionen Gegenbeispiele...
Unterhaltstitel:
Die Zeichnung des Titels dient letztendlich der finanziellen Absicherung des Kindes und nimmt der KM das Rechtsschutzbedürfnis Dich hinterrücks mit einer Unterhaltsklage zu überfallen. Wichtig v.a. ist, dass der Titel erst einmal auf das 18. Lebensjahr beschränkt ist. Evtl. schreiben Dir dazu noch andere.
Umgang:
Dies ist der Hebel für Dich überhaupt eine Bindung und Beziehung zum Kind aufbauen zu können. Ich habe gute Erfahrungen bei einem Familienhilfeverein gemacht und bin mit der KM dort zu Mediationsgesprächen hingegangen und haben wir stetig gesprächsweise altersangemessene Umgangsregelungen erarbeitet.
Biete Deiner KM soetwas doch an!
Soviel von mir.
Viele Grüsse
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten!
Nachdem ich deinen letzten Beitrag gelesen hab @bagger, welcher echt extrem gut beschrieben ist, hab ich natürlich mich auch diesbezüglich beraten lassen um die beste vorgehensweise zu klären.
Doch wurde mir nun gesagt, dass das Gesetz noch nicht so ganz durch ist und die Mutter noch nicht Gründe nennen muss, weshalb sie das GSR eventuell nicht möchte. Es bestehen eventuell nur gute Chancen vor Gericht.
Die KM teilte mir in unserem letzten Telefonat soviel mit wie: "außerdem hast du ja auch Umgangsrecht und das ist ja schon ok". Da fühlte ich mich schon ziemlich vor den Kopf gestoßen und es bestätigte sich mal wieder, dass sie kein GSR haben will. Nur warum legt sie es so darauf an, dass Streit vorprogrammiert wäre. Ich will mich überhaupt nicht streiten. Wären wir verheiratet gewesen (zum glück waren wir es nicht), hätten wir automatisch GSR. Und ich finde das ist eben das unfaire an der ganzen Sache, dass man als lediger Vater nicht das GSR bekommt, aber warum ist das eigentlich so?
Denn wenn man sich scheiden lässt, hat der geschiedene Vater immernoch das GSR. Oder ist dem ncht so?
Und wegen dem Unterhalt, mir wurde gesagt, dass es nicht so ganz den Freibetrag gibt, ihn gibt es zwar, jedoch muss man(n) sich bemühen, wenn möglich durch einen Zweitjob, den Mindestunterhalt sicherzustellen oder gar sich Bundesweit für eine besser bezahlte Stelle bewerben. Von wem wird der zu bezahlende Unterhalt eigentlich errechnet, vom Jugendamt oder von der Kindergeldkasse, oder sollte man den Unterhalt besser von einem Notar errechnen lassen?
Was dnkt ihr?
Grüße
Jean
Servus Jean,
erst einmal gut, dass Du dran geblieben bist.
Auf eine gesetzliche Regelung zum GSR ("noch nicht so ganz durch" ist eine schöne Umschreibung) kannst Du vermutlich noch Jahre warten, denn die in Berlin unternehmen seit annähernd 1,5 Jahren schlicht nichts und absehbar wird sich an diesem Zustand vermutlich auch nichts ändern.
Deswegen bleibt Vätern nur das gerichtliche Antragsrecht gemäß dem Beschluß des BVerfG. Und ja, wenn so ein Antrag gestellt wird, muss die verweigernde KM sehr wohl ihre Haltung einmal tragfähig und substantiiert begründen, sonst wird ihre Zustimmung ggfs. einfach gerichtlich ersetzt.
Klar ist es für die KM o.k., wenn Du ihre Haltung einfach so hin nimmst und Dich mit Umgang zufrieden gibst, denn dann hast Du wegen der Sorge nichts zu melden und das ist natürlich im Sinne der Ex. Ob ihre mitgeteilte Haltung kindswohlorientiert ist, darf ernsthaft bezweifelt werden und bedarf deshalb der gerichtlichen Überprüfung.
Mit Streiten hat Deine berechtigte Forderung nach GSR als verantwortungsvoller Vater übrigens m.E. nichts zu tun. GSR dient vorrangig dem Schutz Eures Kindes, dass Anspruch darauf hat, dass seine Eltern zusammen die besten Entscheidungen in seinem Sinne treffen.
Und Streiten will in diesem Punkt offenkundig nur Deine EX, die Dir davon einmal ganz unabhängig und nebenbei ein elterliches Grundrecht verweigert.
Ob Du dieses Ergebnis so hin nimmst, musst allein Du entscheiden.
Wegen dem gesetzlichen "Warum" etc. empfehle ich einen Besuch in einer juristischen Bibliothek und die Lektüre einschlägiger Kommentare zu §§ 1626 BGB ff. insb. § 1626a BGB. Dein Verständnis ist insoweit richtig, dass es bei ehelichen Kindern grds. ganz anders läuft...
Und @Jean: Du fragst/schreibst hier seit 10. März(!) 2011. Langsam wird es Zeit Dich einmal mit den Themen richtig auseinanderzusetzen, bei allem Verständnis für gewisse Überforderung bei ggfs. komplexen Themen.
Der Mindest-KU in der 1. Stufe beträgt monatlich aktuell 317,- € abzüglich 92,- € (1/2 Kindergeld)= 225,- €, vgl. Düsseldorfer Tabelle.
Viele Grüsse
Servus Jean!
Als Betroffener kannst Du auch gerne ++an dieser Aktion++ teilnehmen. Je mehr mitmachen, desto größer die Chance, möglicherweise etwas in Berlin zu bewegen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Doch wurde mir nun gesagt, dass das Gesetz noch nicht so ganz durch ist und die Mutter noch nicht Gründe nennen muss, weshalb sie das GSR eventuell nicht möchte.
Na ja.
Fakt ist, das dass Bundesverfassungsgericht die vorherige Gesetzteslage für verfassungswidrig erklärt hat und zunächst einmal ledigen Vätern überhaupt ein Klagerecht eingeräumt hat. Bisher erhielt bei unverheirateten Eltern auch der Vater das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind nur, wenn die Mutter dem zustimmte. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 21. Juli 2010 festgestellt, dass die derzeitige Regelung des Sorgerechts verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber aufgefordert, eine neue Regelung festzulegen.
Bis dahin gilt aber doch bereits recht eindeutig:
[...]
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a
Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist,
dass dies dem Kindeswohl entspricht [...]
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-057.html
Langfassung:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html
Der Vater hat nach dem Stand der derzeitigen Rechtsprechung das Recht auf Übertragung des elterlichen Sorgerechts, wenn nicht triftige Gründe für eine tatsächliche Kindeswohlgefährdung vorliegen. Die dennoch regelmäßig von den Familiengerichten für eine Ablehnung zugrunde gelegten sogenannten Kooperationsschwierigkeiten zwischen den Eltern reichen dafür nicht aus. Viele Richter sind aber noch immer dem deutschem Mutterkult verhaftet und beschließen nach Gutdünken. Andere haben die Zeichen der Zeit erkannt und beschließen tatsächlich das gSR.
Es bestehen eventuell nur gute Chancen vor Gericht.
Die Chancen schwanken sehr stark - je nach Bundesland, Gericht und Richter.
Es gibt sowohl positive Entscheidungen auf Amtsgerichtsebene, als auch negative auf OLG-Ebene.
Statistiken dazu gibt es übrigens m. W. nicht.
Hallo,
wünsche euch noch allen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!
Vielen Danke für Eure Antworten, ich werde sie spätestens Donnerstag beantworten, vorher komme ich nichts dazu :exclam:.
Grüße
Jean