Urteile, die Eltern...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Urteile, die Eltern Interessieren

 
 gerd
(@gerd)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Foris!
Gestern fand ich diese Urteile in der neusten ELTERN ausgabe, und Dachte mir das sie vieleicht einigen Nützen könnten?? deshalb hab ich sie mal hier reingestellt.

Umgangsrecht: Auch mit Zoff darf
Kontakt nicht verboten werden

Streiten sich Geschiedene, die ein
gemeinsames Kind haben, so
rechtfertigt das alleine nicht,
einem der Elternteile das Um-
gangsrecht zu untersagen. Es
muss geprüft werden, ob der.
Streit Auswirkungen auf das
Wohl des Kindes hat. Ergibt
die Prüfung, dass das Verhältnis zu dem
nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht
belastet wird, so darf ein Umgangsverbot
nicht ausgesprochen werden.
(Oberlandesgericht Koblenz, 11 UF 514/03)

Sorgerecht: Spielt die Mutter nicht mit,
bleibt das Kind beim Vater
Erscheint eine Mutter in einem Sorge-
Rechtsstreit zu keinem vom Gericht an-
gesetzten Termin und scheitert auch eine
,,Zwangsvorführung", kann dem Vater das
alleinige Sorgerecht iibertragen werden,
wenn eine Sachverständige feststellt, dass
sich das Kind nicht altersgerecht entwi-
ckein wird, falls es bei der Mutter bleibt.
(Die Mutter hatte jahrelang versucht,
das Kind dem Vater zu entfremden.)
(Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 175/05)

Sorgerecht: Macht die Mutter die
Nachte durch, ist der Papa am Zug
Kümmert sich eine Mutter nicht ausrei-
chend um ihr Kind, so kann das Sorge-
recht allein dem Vater Übertragen werden.
Das gilt auch bei nicht miteinander ver-
heirateten Eitern.
(Oberlandesgericht Koblenz, AZ: 11 UF
29/04)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.03.2006 13:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das erste Urteil ist im Internet als Volltext nicht erhältlich. Die Koblenzer mauern bzgl. ihrer Urteile.

Das Urteil des BVerfG ging um die PKH-Prüfung und nicht um die Zuweisung des ASR auf einen Elternteil.

Und last but not least ist das dritte Urteil selbstverständlich in der sehr umfangreichen Urteilssammlung hier auf vatersein.de enthalten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2006 13:39