Hallöchen,
kennt evtl. einer von Euch den Unterschied zwischen einem "Und"- und einem "Oder"-Konto?
Bzw. wie sieht es aus, wenn es sich bei dem Kto. weder um die eine, noch um die andere Form gehandelt hat (z.B. mein Kto., er nur Karte zum Abheben), hat der Ex trotzdem Recht auf Auskunft bzw. 50% des Kontostandes???
Dank und Gruß, Holy 🙂
Nichts erwarten; dennoch gespannt sein. Humanitäres Motto, um zwischenmenschlich existieren zu können (Wolfdietrich Schnurre)
Hi,
beim UND = beide müssen -bei einer Transaktion- zustimmen
beim ODER= es langt, wenn einer von beiden zustimmt
Wenn er nur die Karte zum Abheben hat, dann sperren lassen. Ich hatte mit der Bank geredet, und meine EX konnte keinerlei Auskünfte -so ohne weiteres- verlangen.
Gruss
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Danke, aber es hat sich erledigt, spielt lt. Amtgericht keine Rolle, da das Gehalt meines Ex bis dez. 2002 mit auf dieses Kto. ging...
Ich frag mich, warum ich mir das alles überhaupt noch antue... es ist sinnlos.
[Editiert am 16/3/2006 von HolyGrail]
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