Sieh da. Ein zartes...
 
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Sieh da. Ein zartes Flämmlein züngelt

 
(@bronze)
Registriert

Moin,
heute den Katalog des Kommunalen Bildungswerks e. V. auf den Tisch bekommen. Fortbildungsangebot für 1. HJ 2010. Mal flugs, zwar fachfremd, doch persönlich nahegehend, daher relevant, die Fortbildungsangebote in der Rubrik "Jugenhilfe" durchgeblättert. Nun ja, erwartungsgemäßes Angebot eben. Ein Drittel dient der Ertüchtigung und Wappnung wackerer JugendamtsmitarbeiterInnen wider Unterhaltsschurkereien.
Aber wo ist das Ding mit dem Umgang?
Und siehe da, ich werde überraschend fündig! Ein Seminar.

Titel: Die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und Vereinbarungen zum Umgangsrecht. Als "neu" deklariert. Wer hätte das gedacht, nicht wahr? Aber immerhin ein Anfang. Der Ankündigungstext:

"In hochstreitigen Fällen stellt das Finden einer kindeswohlgerechten Umgangsregelung eine große Herausforderungfür alle am Verfahren beteiligte Personen dar. Zumeist sind die Streitigkeiten um den Umgang damit beendet. Doch was kann der umgangsberechtigte Elternteil tun,  wenn der umgangsverpflichtete Elternteil die Regelung nicht beachtet oder gar den Umgang nachhaltig boykottiert? Welche Vollstreckungsmöglichkeiten stehen dem umgangsberechtigten Elternteil zu? Das neue FamFG sieht die Vollstreckung durch Verhängung von Ordnungsmitteln vor, die auch noch greifen, wenn der Umgangstermin schon verstrichen ist. Das ist um einiges effektiver als die nach altem Recht vorgesehenen Zwangsmittel, die nur die Erzwingung künftiger Umgangstermine ermöglichten. Aber sind damit alle Probleme im Zusammenhang mit einer Umgangsverweigerung gelöst? Welche Möglichkeiten....
Schwerpunkte:

  • Wann muss Umgang zwangsweise durchgesetzt werden? Möglichkeiten außergerichtlicher Konfliktbereinigung bei Umgangsverweigerung?  :rofl2:  ach Herzchen
  • Vermittlungsverfahren gem § 165 FamFG
  • Vollstreckung gerichtlicher Umgangsentscheidungen nach §§ 88 ff. FamFG
  • Weitere Möglichkeiten, um auf den Umgangsverpflichteten einzuwirken (Sorgerecht, Umgangspfleger, Schadenersatzansprüche, Ausschluss von Unterhalt  :question: )
  • Grenzen staatlicher Eingriffsmöglichkeiten bei hartnäckigem Umgangsboykott

Dozentin ist eine namentlich genannte Familienrichterin.

Das Seminar kostet 145 Oyronen p. P. und ich frage mich jetzt gerade in diesem Augenblick, ob mit der Frau zu einem weit günstigerem Preis nicht ein Fachvortrag beim UT 2010 zu arrangieren sein sollte. Fragen kost ja nüscht.
Salut
Till

Nachtrag: Falls dem einen oder anderen hier mal wieder achselzuckende Sachbearbeiter des JA gegenüber sitzen, die lapidar in den Raum werfen, schon alles verscuht zu haben und der massiven Verweigerung einer Umgangsboykotteuse nun nichts, aber auch gar nichts mehr entgegensetzen zu können, auch bei ausgeurteilten Umgangsregelungen nicht, oder Richter, die sich mit gleicher Problematik konfrontiert nur weise dämmernd den Kopf kratzen, dann kann man ja mal auf dieses Seminar am 26.05. oder 27.05. hinweisen. Sofortige Abhilfe wäre natürlich nicht zu erwarten, aber man könnte es als Ansatz deuten, etwas gegen dieses Achselzucken und Kratzen zu unternhemen.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2009 19:44
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Till,

Das Seminar kostet 145 Oyronen p. P. und ich frage mich jetzt gerade in diesem Augenblick, ob mit der Frau zu einem weit günstigerem Preis nicht ein Fachvortrag beim UT 2010 zu arrangieren sein sollte. Fragen kost ja nüscht.

Dat is doch ma ne jute Idee!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 20:01
(@bronze)
Registriert

🙂

Na, wenn Deep und Uli jetzt noch den Daumen rauf geben, würd ich die Aufgabe einer sondierenden Anfrage übernehmen.

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2009 20:04
 Uli
(@Uli)

🙂

Na, wenn Deep und Uli jetzt noch den Daumen rauf geben, würd ich die Aufgabe einer sondierenden Anfrage übernehmen.

Meinen Segen haste! 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 21:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jo, mach ma'  :thumbup:

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 21:34
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich finde diese Idee vom Prinzip her auch gut. Aaaber: Die Dame verlangt im vorliegenden Fall nicht 145 Ücken für ein Referat, sondern pro Teilnehmer an ihren Seminaren. Selbst wenn das nur 5 oder 10 sind, ergeben sich Beträge, die weit ausserhalb der Möglichkeiten von UT-Teilnehmern liegen. Mit einem kleinen "(Un-)kostenbeitrag" ist da also sicher nichts getan. Hinzu kommen mit Sicherheit Zusatzkosten für Anreise und Unterbringung; auch hier würde ich vermuten, dass "Jugendherberge" ihr kaum angemessen scheinen wird.

Insofern: Fragen - ja. Aber mit einem UT-kompatiblen Ergebnis würde ich nicht unbedingt rechnen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2009 22:03
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

ob mit der Frau zu einem weit günstigerem Preis nicht ein Fachvortrag beim UT 2010 zu arrangieren sein sollte.

Der Preis sollte (fast) keine Rolle spielen.

ABER:
Es wäre noch besser, wenn die Vortragende im Internet-Zeitalter die übliche PowerPoint Präsentation exakt hier bei vatersein.de rein stellen würde. Dann könnte jedweder JA - Mitarbeiter bundesweit diese Präsentation (kostenfrei und unbürokratisch) genau hier downloaden. Das wäre dann quasi Fortbildung für JA Mitarbeiter kostenfrei via vatersein.de . Alternativ ggf. bei trennungsfaq.de ...  :rofl2:

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2009 00:35
(@bronze)
Registriert

Moin Martin,
das Kostenproblem sehe ich auch. Trotzdem, fragen kost ja nix und es geht ja nicht um ein Seminar sondern 30 - 45 Minuten Vortrag. Ich häng mich mal an die Dame dran. Und wenn ich den Aufteilungsantrag von Ex wenigtens in Teilen abschmettern können sollte, dann leg ich noch Extra-Oys drauf.

Grüßles

Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2009 00:45