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Rechtsberatung

 
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

uns allen hier ist klar, dass wir keine Rechtsberatung machen dürfen, mir auch. Aber wie ein Sprichwort so sagt: "wer lange genug krank ist, wird selber zum Arzt", so geht es auch mir mitunter. Ich wüsste in manchen Fällen ziemlich genau, wie ich handeln würde und frage mich, wie ich es schreiben kann, ohne selber eine Rechtsberatung zu geben. Schließlich habe ich nicht alle Situationen selbst erlebt, manches Wissen ist einfach angelesen.

Ist Rechtsberatung irgendwo, irgendwie definiert? Was darf ein Laie und was darf er/sie nicht?

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2008 01:35
(@PhoeniX)

Moin

Der Unterschied ist:

Spring aus dem Fenster = Rechtsberatung

Ich würde (an deiner Stelle) aus dem Fenster springen = Meinungsaustausch

Ich bin damals aus der gleichen Situation heraus aus dem Fenster gesprungen = Erfahrungsaustausch

So wurde es mir damals erklärt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2008 01:41
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

Rechtsberatung fängt an, wenn man konkrete Empfehlungen ausspricht. Keine Rechtsberatung ist, auf die Rechtslage hinzuweisen, sie ggf. auch zu erklären und die Möglichkeiten aufzuzeigen, z.B. anhand der Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze.

Mal als Beispiel: "Du solltest jetzt gegen das Urteil Beschwerde gem. § einlegen" und "Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde gem. § einzulegen"

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 19:08
(@PhoeniX)

Moin

Sag ich doch  😉

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2008 22:32
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

danke für die Ausführungen.

Mir war zu Ohren gekommen, dass man nicht auf den Einzelfall abstellen sollte, sondern lieber allgemein schreiben. Antworten auf spezielle Fragen seien Rechtsberatung.

Ich finde das Thema trotzdem schwierig  :phantom:

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 01:44
(@PhoeniX)

Moin

Dann schreibst du halt anstatt:

Hallo Martin. Geh hin und zieh eskima die Ohren lang.

einfach in Zukunft

Hallo Martin. Ich würde eskima die Ohren lang ziehen.

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

Gruß

Martin  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 01:53
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Martin. Ich würde eskima die Ohren lang ziehen.

Falsch!

Es besteht die Möglichkeit, eskima die Ohren lang zu ziehen.  :rofl2:

Oder nicht? *grins*

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2008 02:19
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Möglicherweise bestünde, nach eingehender Prüfung, die Möglichkeit des Ohrenlangziehens.  🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 02:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Unter Umständen bestünde, nach eingehender Eröterung des Sachverhalt mit einem Rechtsbeistand, die Möglichekit des Ohrenlangziehens  😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2008 10:59