Moin,
uns allen hier ist klar, dass wir keine Rechtsberatung machen dürfen, mir auch. Aber wie ein Sprichwort so sagt: "wer lange genug krank ist, wird selber zum Arzt", so geht es auch mir mitunter. Ich wüsste in manchen Fällen ziemlich genau, wie ich handeln würde und frage mich, wie ich es schreiben kann, ohne selber eine Rechtsberatung zu geben. Schließlich habe ich nicht alle Situationen selbst erlebt, manches Wissen ist einfach angelesen.
Ist Rechtsberatung irgendwo, irgendwie definiert? Was darf ein Laie und was darf er/sie nicht?
eskima
Moin
Der Unterschied ist:
Spring aus dem Fenster = Rechtsberatung
Ich würde (an deiner Stelle) aus dem Fenster springen = Meinungsaustausch
Ich bin damals aus der gleichen Situation heraus aus dem Fenster gesprungen = Erfahrungsaustausch
So wurde es mir damals erklärt.
Gruß
Martin
Moin,
Rechtsberatung fängt an, wenn man konkrete Empfehlungen ausspricht. Keine Rechtsberatung ist, auf die Rechtslage hinzuweisen, sie ggf. auch zu erklären und die Möglichkeiten aufzuzeigen, z.B. anhand der Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze.
Mal als Beispiel: "Du solltest jetzt gegen das Urteil Beschwerde gem. § einlegen" und "Es besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Beschwerde gem. § einzulegen"
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Moin
Sag ich doch 😉
Gruß
Martin
Moin,
danke für die Ausführungen.
Mir war zu Ohren gekommen, dass man nicht auf den Einzelfall abstellen sollte, sondern lieber allgemein schreiben. Antworten auf spezielle Fragen seien Rechtsberatung.
Ich finde das Thema trotzdem schwierig :phantom:
eskima
Moin
Dann schreibst du halt anstatt:
Hallo Martin. Geh hin und zieh eskima die Ohren lang.
einfach in Zukunft
Hallo Martin. Ich würde eskima die Ohren lang ziehen.
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Gruß
Martin :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Hallo Martin. Ich würde eskima die Ohren lang ziehen.
Falsch!
Es besteht die Möglichkeit, eskima die Ohren lang zu ziehen. :rofl2:
Oder nicht? *grins*
eskima
Möglicherweise bestünde, nach eingehender Prüfung, die Möglichkeit des Ohrenlangziehens. 🙂
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Unter Umständen bestünde, nach eingehender Eröterung des Sachverhalt mit einem Rechtsbeistand, die Möglichekit des Ohrenlangziehens 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen