Hi liebe Foris,
wollte mal fragen, inwieweit man als Halbschwester Auskunft bei der Staatsanwaltschaft ueber einen innerfamiliaeren Fall bekommen darf.
Weiss das jemand?
Der "Fall" liegt nun fast 40 Jahre zurueck und es gibt einiges was zu erfahren war. Das Gericht, das damit befasst war mauert (Kleinstadt-AG), die Beamten, die damals zustaendig waren sind aD oder leben gar nicht mehr.
Ich dachte, ich schliesse damit ab, aber merke, so richtig kann ich das nicht.
Ok, ich lebe im Ausland und es wird wohl noch schwieriger, aber ich suche dennoch nach Moeglichkeiten.
Bin fuer jeden Tip oder jede Ohrfeige dankbar.
Gruss riviera
(warum ich jetzt danach frage? Erstens weiss ich es erst seit relativ kurzer Zeit und zweitens naehert sich "der" Tag)
Moin,
viel zuwenig Angaben!
Ein Auskunftsersuchen unterliegt nicht grundsätzlich einer Verjährung. Daher kommt es auf den einzelnen Fall (was ist es) und der Konstellation (Grad der Verwandschaft) an.
Ich will nicht spekulieren, dazu ist das Feld zu Groß.
Vielleicht als PN?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
hab dir PN geschrieben...
Ich habe dank Zeitungsartikel die Namen und ehemaligen Adressen. Meintest du sowas?
Gruss riviera
Grüße Land der Bäreb, Luchse und Ahornblätter!
Wenn Du nicht selbst betroffen warst, wirst Du Dir das abschminken können. Ein Recht darauf hast Du nicht.
Im Übrigen könnte ich mir auch vorstellen, wenn das Verfahren incl. einer evtl. Strafverbüssung abgeschlossen ist, werden die Akten nicht mehr vorhanden sein. Wenn ich nicht irre, liegt die Aufbewahrungsfrist bei 30 Jahren.
Wenn die Sache bei einem AG verhandelt wurde, kann es aufgrund der damals gültigen STPO i.S. der Zutändigkeiten nix Großes gewesen sein. Die durften damals nur eine geringe Freiheitsstrafe aussprechen. Die Zuständigkeiten regeln sich nach der max. Strafandrohung! Also Einzelrichter, Schöffengericht, Landgericht und Schwurgericht.
Man müsste schon etwas mehr wissen um genauere Auskünfte geben zu können.
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hallo Tom,
erstmal danke fuer die Gruesse...die Baeren scheinen aber alle zu schlafen.
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Es geht um meine Halbschwester.
Da ich keine Auskunft erhalten habe, auf schriftliche Anfrage, ist mir nicht bekannt, ob es ein Urteil gab. Laut meiner Cousine (ist Anwaeltin in der Gegend) gab es keine Verurteilung.
Wurde nicht beim AG verhandelt, sondern von da irgendwie weitergeleitet, ganz komisch alles. Ich hatte nur das AG, weils ichs kenne mal angerufen und mit denen gesprochen, als sie hoerten worum es ging, war Sendepause.
Kriegst ne PM, dann weisste warum ich hier keine genaue Daten einstelle.
Gruss und danke, riviera
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