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Rechnung vom "verkauftem Haus"

 
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin @all,
ich habe da mal wieder eine Frage:als unser gemeinsames Haus verkauft worden ist,wurde festgestellt,das die Heizungspumpe defekt war.Habe dann unverzüglich einen Fachbetrieb angerufen und diese mit der Reparatur beauftragt (Rechnung ca. 300,- Euro).Meine Nochehefrau habe ich auch deswegen informiert.Nun dachte ich mir,das die Kosten geteilt werden.Wie nicht anders zu erwarten war,ist meine Nochehefrau nicht zahlungswillig.Hättet ihr einen Rat für mich?Könnte ich evtl.150,- € vom Trennungsgeld einbehalten,den ich in den nächsten Tagen zahlen muß?Vielleicht wißt ihr ja,was ich machen könnte.

Gruß balduin


Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 13:22
 Uli
(@Uli)

Hallo Balduin,

ich habe ähnliches Problem.

Sie wäre im Innenverhältnis mit Dir zum Ausgleich verpflichtet. Allerdings darfst Du nicht mit Unterhalt aufrechnen, denn dieser ist stets priviligiert. Du musst irgendwie sehen, dass Du ihr die Knete anders abluchst, aber wg. 150,- EURO klagen?

Ich vermute mal, die 150 EUROnen wirst Du bei Dir ausbuchen müssen!  :exclam:

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 13:34
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Uli,
wegen 150,- Kronen werde ich kein Fass aufmachen.Das mit dem TU verrechnen,konnte ich mir schon denken.Aber vielleicht könnte man ja einen "netten" Brief aufsetzen?Und dann mal schauen,wie sie reagiert.Ob sich das lohnt?
Gruß balduin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 13:38
 Uli
(@Uli)

Aber vielleicht könnte man ja einen "netten" Brief aufsetzen?Und dann mal schauen,wie sie reagiert.Ob sich das lohnt?

Das kannst (und solltest) Du gerne machen.  :yltype:
Wenn Deine Ex nur ein ganz klein wenig so gestrickt ist wie die meinige, darfst Du nur nicht unbedingt mit einer Antwort rechnen.  :exclam:

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 13:49
 sky
(@sky)
Registriert

Moin,

warum denn klagen? Schick ihr doch einen Mahnbescheid.

Grüsse
sky


Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse a050

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 13:55
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
dann schreibe ich mal einen Brief und einen Mahnbescheid,damit sich auch das Porto lohnt.  🙂
Gruß balduin


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Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 15:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus balduin,
erst muß eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, danach kann erst Mahnbescheid erfolgen!
Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 15:49
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Marco,
jiip.....Danke für deine Antwort.Werde ich dann mal so machen.

Gruß aus dem Norden in den Süden
balduin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 15:53
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo balduin,

sorry, Missverständnis.

dann schreibe ich mal einen Brief und einen Mahnbescheid,damit sich auch das Porto lohnt.  🙂

einen Brief (Fristsetzung) kannst Du schreiben, musst Du aber nicht. Einen Mahnbescheid kannst Du nicht schreiben, den erlässt das Mahngericht auf Deinen Antrag.

Du gehst also in einen Schreibwarenladen und holst Dir einen amtlichen Vordruck, mit dem Du den Erlass des Mahnbescheides (kostenpflichtig!) beantragen kannst. Vorher prüfen, ob bei dem zuständigen Mahngericht automatisiertes oder manuelles Verfahren durchgeführt wird.

Wenn Du Hilfe brauchst, hier melden. Und mal hier lesen: Mahnverfahren

Grüsse
sky


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AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2007 23:10
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi sky,
werde es dann erst mit dem Brief machen und dann weiterschauen.Ich denke mal,das ich eh auf den Kosten sitzenbleiben werde.Hat Uli ja auch schon geschrieben.Versuchen werde ich es trotzdem.
LG balduin


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2007 23:25