Hi
Ich habe gerade eine Nachzahlung Hausnebenkostenabrechnung ueber 2003 und 01 - 07 2004 bekommen. Das ist noch aus unserer letzten gemeinsamen Wohnung.
Wieviel Monate nach dem Auszug kann ein Vermieter die Nebenkosten einfordern?
Kann jemand helfen?
Gruss Lion
Liebe gibt es nur im Kino!
hallo lion
dies dürfte dir weiterhelfen:
http://www.wohnungs-service.de/content/p-500.html
Daher verjährt, falls es das erste mal abgerechnet wurde oder wahr es vielleicht eine mahnung?
lg judith
Hallo Lion,
lt. meiner Info darf er nur noch für 2004 verlangen, die anderen Jahre davor sind bereits verjährt. Im Internet findest du alle Infos oder gehst zum Mieterschutzbund.
MfG
Romy
Hallo Lion,
das hängt vom Abrechnungszeitraum ab. Ich nehme mal an der Abrechnungszeitraum für 2004 war vom 01.01.2004 - 31.12.2004. Dann kann der Vermieter max. 12 Monate nach dem Ende dieser Abrechnungsperiode (also bis zum 32.12.2005) noch Nebenkosten für 2004 nachfordern.
Für 2003 ist es definitiv zu spät.
Noch besser für dich wäre es, wenn der Abrechnungszeitraum z.B. vom 01.05.2003 - 01.05.2004 laufen würde. Dann könnte der Vermieter nur noch die Monate Juni und Juli 2004 nachfordern.
Soweit das "Juristische". Abhängig von der Höhe der Nachzahlung kannst du dir ja überlegen ob du nicht doch zahlst, wenn die Nebenkosten gerechtfertigt sind.
Gruß
Martin
