Aufruf zur Demo am Tag der Menschenrechte
Frankfurt: Treffpunkt: Sa, 10.12.2005 11:00 Uhr, Platz vor der Alten Oper
Aachen: Sa, 10.12.2005 11:00 Uhr vor der Josefskirche (Adalbertsteinweg)
WIR FORDERN
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention und der europäischen Menschenrechtskonvention - auch in Deutschland
Der kontinuierliche Umgang zum getrennt lebenden Elternteil und zu den Großeltern muss für das Kind auch nach Trennung und Scheidung garantiert werden
Pflicht eines jeden Vaters auf Umgang und Kontakt zu seinem Kind
Sofortigen betreuten Umgang in strittigen Fällen
Unverzügliche und konsequente Umsetzung getroffener Vereinbarungen und rechtskräftiger Entscheidungen
Die Gleichwertigkeit von Vater und Mutter muss gesetzlich verankert werden und gesellschaftlich anerkannt werden
Tatsächliche Gleichstellung von ehelichen/nichtehelichen Kindern, d.h. elterliche Verantwortung für beide Elternteile eines nichtehelichen Kindes ab Geburt
Moin,
ich darf mal dezent auf §1684 hinweisen:
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
"Pflicht eines jeden Vaters auf Umgang und Kontakt zu seinem Kind" ist bereits gesetzlich verankert. Nur leider trifft Mütter und Väter, die den Umgang boykottieren (also verhindern oder verweigern) keinerlei Strafe, da dieses meiner Meinung nach grundsätzliche Recht nicht strafbewehrt ist wie z.B. §170 StGB bei Unterhaltsverweigerung.
Gruß, Xe
