Hallo, alle zusammen,
ich habe ein Problem, dass eigentlich absolut nicht in dieses Forum gehört, aber ich weiss nicht wen ich sonst fragen könnte. Vielleicht hat ja doch jemand von euch eine Ahnung über diese Sache.
Bevor ich jetzt erstmal lange erkläre, zuerst einmal die Hauptfrage.
Ist auch ein mündlicher Mietvertrag gültig ?
Kann ein Vermieter drei Tage nach Einzug eines Nachmieters vom Mietvertrag zurücktreten und den Vormieter wieder für die Kosten belangen ?
ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich weiss nämlich momentan nicht wie ich meiner Tochter helfen kann.
Danke
Hi
wenn man googelt dann findet man dass auch mündliche Mietverträge wirksam sind:
Ein Mietvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden und ist genau so wirksam wie ein schriftlicher. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn sich Vermieter und Mieter über das Mietobjekt, die zu zahlenden Miete und den Beginn des Mietverhältnisses einig sind.
Zeitmietverträge mit einer Laufzeit von länger als einem Jahr bedürfen allerdings der Schriftform. Wird diese jedoch nicht eingehalten, so ist der mündliche Mietvertrag deswegen nicht unwirksam, sondern gilt auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Bei einem mündlichen Vertrag gelten – wenn nicht zusätzlich anders vereinbart – die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das heißt Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter, ebenso sämtliche Nebenkosten und es gelten nur die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe.
Im Zweifel gilt somit das Gesetz mit all seinen Vorteilen für den Mieter. Solche Verträge bergen daher vor allem für Vermieter ein Risiko, wenn irgendwann Unstimmigkeit über die Vereinbarungen herrscht und es zum Rechtsstreit kommt. Für jede vom Vermieter behauptete Abweichung von der BGB-Regelung ist dieser auch beweispflichtig. Bei mündlichen Vereinbarungen sollten daher immer Zeugen anwesend sein, die dies auch später belegen können.
Die Frage ist aber erstens, ob der mündliche Vertrag beweisbar ist (Zeuge) und zweitens, ob der Nachmieter sich nicht einfach mit dem Vermieter verbündet, um aus der Sache raus zu kommen, und schon kann man das eigentlich nur noch gerichtlich klären. Rechtschutz besteht ja sicher nicht, aber evtl. Beratung über den Mieterverein, die übernehmen zwar nur Kosten für einen Rechtsstreit wenn man da Mitglied vor dem Streit geworden ist, aber die beraten erstmal. Hilft vielleicht schon, sich einfach nicht auf die Forderung des Vermieters einzulassen und stur zu stellen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo,
ja, das hatte ich auch schon gegoogelt. Aber die Vermieterin behauptet, dass sie mit dem Nachmieter nicht einverstanden gewesen sei. Was aber nicht stimmt.
Zeugen gibt es keine, ausser meiner Tochter, die die Vormieterin ist, der Nachmieter und eben die Vermieterin.
Ich stell mal hier ein, was wir in einem anderen Forum schon gefragt haben, aber leider keine antwort bekommen haben :
ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 01.10 gekündigt. Ende August traf ich dann jemand, der mir
sagte er würde die Wohnung übernehmen.
Wir trafen uns mit meiner Vermieterin und diese stimmte zu, dass er mein Nachmieter sei und die Wohnung
in dem Zustand in dem sie sich befindet übernimmt. Sie nahm bei diesem Treffen seine Daten auf und
sagte, sie würde am übernächsten Tag mit dem geschriebenen Mietvertrag zur Unterschrift kommen. Sie
erschien dann jedoch nicht zum vereinbartem Termin, sondern eine Stunde früher. Da zu diesem Zeitpunkt
der Nachmieter noch nicht da war, lies sie die Mietverträge bei mir, um sie dann am nächsten Tag
unterschrieben abzuholen.
Gleichzeitig lies sie auch die geänderten Namensschilder für Glocke, Briefkasten, Keller und Haustüre da.
Am selben Tag benachrichtigte sie auch die Stadtwerke, dass ab 01.09. ein anderer Mieter ( sie gab auch
seinen Namen an ) die Zahlungen übernehmen würde.
Der Nachmieter kam dann, unterschrieb den Mietvertrag und bat mich doch nochmals am nächsten Tag da
in der Wohnung auf die Vermieterin zu warten, da er zum vereinbarten Zeitpunkt in der Arbeit sei. Wer am
nächsten Tag nicht kam, war die Vermieterin. Ich rief sie an und sie meinte, sie hätte gedacht, der Termin
sei erst am nächsten Tag. Da würde sie dann kommen. Ich wartete also am nächsten Tag nochmals auf sie.
Sie erschien dann, nahm die Verträge, sagte aber zu mir, sie würde erst unterschreiben, sobald das Geld
auf ihrem Konto sei.
Für mich war die Angelegenheit damit eigentlich erledigt, da ich ja in eine andere Stadt zog und am
nächsten Tag weg wollte. Am nächsten Tag wurde ich dann jedoch nochmals vom Nachmieter und der
Vermieterin angerufen ich solle zur Wohnung kommen, was ich auch tat. Die Vermieterin sagte mir
nochmals, dass die Sache in Ordnung gehe.
Der Nachmieter zog am 01.09. in die Wohnung ein und dachte die Sache sei erledigt. Doch nun begann die
Vermieterin mich laufend anzurufen. Die miete des Nachmieters sei nicht eingegangen und somit sei für sie
der Nachmieter abgelehnt und ich müsse nun doch die Miete bezahlen und vor allem müsse ich die Wohnung
nun renovieren und an sie übergeben. Seither streite ich nun mit ihr hinundher, da ich der Meinung bin, ich
sei nicht mehr zuständig. Wie ist die Rechtslage ?
Servus soulsister,
so würde ich die Sache sehen:
Der Mietvertrag zwischen Nachmieter und Vermieterin ist gültig.
Wo steht, dass ein Mietvertrag schriftlich geschlossen werden muss? Niergends.
Die beiderseitige Willenserklärung von Nachmieter und Vermieterin lag vor. Damit kam ein Vertrag zustande.
Beweis sind Entwurf des Mietvertrages und geänderte Türschilder etc.
Die Vermieterin muss sich mit ihren Forderungen also an den Nachmieter wenden.
So würde ich es einschätzen.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
da die Gerichte in D ähnlich Mieterfreundlich, wie sie Mütterfreundlich sind, halte ich diese Indizien schon für ganz gut.
Problem könnte sein, dass diesen Kampf in erster Linie der Nachmieter ausfechten muss.
Wenn der jetzt aber einknickt und nicht aktiv wird, hat dein Vermieter offenkundig recht: Es ist kein Nachmieter in vorhanden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo soulsister,
ein "Problem" dürfte auch sein, dass kein ordentliches Übergabeprotokoll erstellt wurde. Wer hat wem die Schlüssel übergeben? Sollte in dem neuen Mietvertrag als Beginn der 1.9. vermerkt sein, bist Du (hoffentlich) raus aus der Sache. Ein weiteres Indiz ist die Ummeldung des Nutzers beim Stromversorger durch die Vermieterin!
Lass Dich nicht verrückt machen - da hat jemand (die Vermieterin) den falschen Mieter ausgesucht (auch wenn Du ihn präsentiert hast) und will es jetzt auf deinem Rücken austragen.....
bleib stark!
Gruß,
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Hallo, danke für eure Antworten. War jetzt etwas im Streß, da wir zur Zeit auch beim Umziehen sind.
Wir haben jetzt erstmal gar nichts getan, sondern warten einfach mal ab. Der Vermieterin habe ich nochmals per Mail geschrieben, dass sie sich an IHREN Mieter wenden soll und nicht an uns, und dass sie endlich die Kaution zurückzahlen soll, die meine Tochter ihr gegeben hat.
Vorher habe ich von ihr noch eine Mail erhalten, die Wohnung sei zum o1.10 an jemand anderes vermietet. Auch darauf habe ich nur geantwortet, das solle sie ihrem jetzigen Mieter mitteilen und nicht uns, da wir ja seit 30.09 nicht mehr Mieter der Wohnung seien.
Bei den Stadtwerken habe ich auch nachgefragt und die sind auch meiner Meinung. Für die Stadtwerke gilt der jetztige Bewohner, als der Nachmieter. Auch die meinten, da die Vermieterin ihn bei ihnen gemeldet habe, war sie mit ihm als Mieter einverstanden und das gilt.
Nein, ein ordentliches Übergabeprotokoll wurde nicht erstellt, aber im Vertrag des Nachmieters steht, dass er die Wohnung so von meiner Tochter übernimmt wie sie ist und für die eventuellen Mängel eintritt ( es waren ja keine da, bis dahin, ich weiss natürlich nicht wie die Wohnung jetzt aussieht, nachdem der Nachmieter ein Monat darin gewohnt hat ).
Den Schlüssel hat meine Tochter an den Nachmieter übergeben, wie es ja auch mit der Vermieterin abgesprochen worden war.
Und ja, im neuen Mietvertrag steht der 01.09. als Mietbeginn.
Wir werden stark bleiben und einfach mal abwarten. Wenn die Vermieterin zu Gericht geht, können wir eigentlich nur gewinnen.
Ich weiss nur noch nicht was wir machen, wenn sie uns einfach die Kaution nicht gibt.
Servus soulsister!
Wenn die Vermieterin zu Gericht geht, können wir eigentlich nur gewinnen.
Ich weiss nur noch nicht was wir machen, wenn sie uns einfach die Kaution nicht gibt.
Falls es vor Gericht kommen sollte, im Verfahren Antrag auf Herausgabe der Kaution nebst angefallener Zinsen beantragen.
Falls Mieterin nicht vor Gericht geht, würde ich (vielmehr Deine Tochter) sie schriftlich noch mal auffordern, die Kaution zurückzugeben, gleich mut dem Hinweis, dass bei Nichterstattung das Gericht angrufen wird.
Ich denke, dass aufgrund der vorherrschenden Mieterfreundlichen Rechtsprechung ihr gute Chancen haben dürftet (vorbehaltlich der Meinung eines FAchanwaltes für Mietrecht).
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Ich denke auch, dass sie für Kürzungen der kaution in der Beweispflicht ist.
Sie muss beweisen, dass die Wohnung mangelhaft übergeben wurde.
Wenn ihr jetzt noch ein paar Wochen wartet, in denen der Nachmieter schon drin wohnt, dürfte das schweirig werden. 😉
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich weiss nur noch nicht was wir machen, wenn sie uns einfach die Kaution nicht gibt.
Hi sister,
so einfach geht das nicht. Als Vermieter darf man sie auch nicht eigenmächtig verrechnen mit irgendwas. Erst, wenn ein Gericht darüber entschieden hat.
Bei uns hat mal ein Mieter beim Auszug die - uns gehörende - Küche rausgerissen und mitgenommen, er hatte vorher über ein Jahr fast keine Miete bezahlt, außerdem hat er diverse große Schäden in der Wohnung hinterlassen... machte summa summarum ca. 25TDM seinerzeit.
Wir mussten die Kaution zurückzahlen und sollten uns die Kosten auf einem anderen Klageweg wiederholen (fragt mich nicht, ist schon so lange her). Einen Titel haben wir bekommen, mit dem können wir uns heute noch den Popo wischen...
LG WH
Hallo,
was mache ich aber, wenn sie jetzt anerkennt, dass der Nachmieter eben der Nachmieter ist, diesen aber verklagt, da er ja anscheinend nicht bezahlt , uns aber einfach die Kaution nicht herausgibt ?
Wo und wie klagen wir das ein ?
Ich möchte noch sagen, dass wir wirklich dachten dass der Nachmieter " anständig " ist. Sie hatte uns als Bedingung gestellt, dass der Nachmieter kein Arbeitsloser und kein Hartz 4- Empfänger ist . Unser Nachmieter ist als Bürokaufmann angestellt und verdient ganz normal sein Geld. Jetzt behauptet sie, wir hätten das wissen müssen. Das Fast- Lustige an der Sache ist, dass wir auch noch eine Nachmieterin gehabt hätten, die aber neben ihrem Job noch zusätzlich Hartz 4 bekommt, die hat sie abgelehnt. Die hat jetzt eine andere Wohnung, die sie auch schön brav bezahlt. Ironie des Schicksals !
Die Prüfung des nachmieters obliegt ihr.
Dafür hat sie ja auch Vertragsfreiheit
Der Weg, die Kaution zu fordern ist die übliche Abfolge:
1. Schriftlich fordern mit Fristsetzung.
2. Eigene Mahnung.
3. Gerichtlichen Mahnbescheid (Ist simpler, als es klingt. Ist ein einfach ein Formular vom Gericht.) Darauf muss sie reagieren, sonst wird sie ohne weitere Verhandlung verknackt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Danke, Beppo.
Wie lange muss ich warten, bis ich die Kaution einfordern darf. Hab da was von drei Monaten gelesen, dann aber auch wieder von 6 Monaten.
Eigentlich besteht doch überhaupt kein Grund, dass sie die Kaution nicht sofort herausgibt, rein rechtlich meine ich, da die Wohnung ja von jemand anderes bereits bewohnt wird und sie auch keine Forderungen an uns hat, da die Nebenkosten selbst bezahlt wurden, die Wohnung vom Nachmieter so übernommen worden ist, wie sie war, und auch keine Mietschulden da sind ( die sie ja sowieso nicht verrechnen dürfte ).
Ich kenne die Fristen nicht wirklich, nur muss dem Vermieter natürlich auch Gelegenheit werden, mögliche Schäden zu untersuchen und zu beseitigen.
Wenn der neue Mieter aber schon drin ist, dürfte das ja kaum noch ein Thema sein.
Die erste Aufforderung würde ich vielleicht nach 4 Wochen schicken.
Bis es dann zum Gericht geht, ist die Frist vermutlich sowieso rum.
Ausserdem kann sie ja dann sagen, ob sie noch Zeit braucht und wieviel.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Auswahl eines geeigneten Nachmieters obliegt dem Vermieter oder wie wollt ihr euch als Vormieter die Schufa-Auskunft und die Lohnabrechnungen des potentiellen neuen Mieters zeigen lassen? Der würde euch zurecht den Vogel zeigen. Wobei das zwar mittlerweile durchaus üblich ist bei Vermietern aber selbst die würde ich da wohl auf den Datenschutz und mein Persönlichkeitsrecht hinweisen, denn die haben da kein Recht dazu.
BTT: Gefunden hab ich http://www.anwalt.de/rechtstipps/streitpunkt-mietkaution-anspruch-auf-sofortige-rueckzahlung_000070.html" ;">diesen Thread, in dem es heißt, dass für eventuelle Schönheitsreparaturen ein angemessener Teil der Kaution zurück behalten werden kann. Hinzu kommt ein Betrag für noch ausstehende Betriebskosten, da diese ja immer jährlich abgerechnet werden und es oft zu Nachzahlungen von Gas-, Wasser-, Hausmeister etc. kommt.
Generell sollte die Kaution so schnell wie möglich, innerhalb 3 Monaten ist üblich, zurück bezahlt werden (an Verzinsung denken, denn der Vermieter muss das für euch anlegen!) Für die eventuell noch ausstehenden Betriebskosten kann bis zu 12 Monaten etwas zurückbehalten werden, bei Schönheitsreparaturen wird den Vermietern ein Zeitraum bis zu 6 Monaten eingeräumt. So wohl die gängige Rechtssprechung.
Der komplette Betrag darf jedenfalls nicht einbehalten werden, außerdem solltet ihr euch genau auflisten lassen, was ihr noch zu bezahlen habt. Was steht denn bzgl. Schönheitsreparaturen im Mietvertrag und habt ihr die Wände wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt? Sprich Löcher zugespachtelt und während der Nutzung schwarz gestrichene (Scherz) Wände wieder geweißelt? Ob man ggf. solche Schönheitsreparaturen noch selbst in Auftrag geben darf, um Kosten zu sparen, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
LG
das Schwarzwaldmädel
ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 01.10 gekündigt.
das entspricht dem prozedere einer Ordentliche Kündigung von Wohnungsmietverträgen
- war das mietverhältnis befristet oder unbefristet und wie lange wohnte tochter in der wohnung (Zeitrahmen für Kündigungsfrist)?
Nach § 573c Abs. 1 BGB hat der Mieter unabhängig von der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten, eine kürzere Frist kann jedoch vertraglich vereinbart werden.
Grundsätzlich gilt: nur Mietverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen worden sind, können von einer Vertragspartei durch ordentliche Kündigung beendet werden.
-Ersatzmieter und Nachmieter:
Verträge mit Ersatzmieterklausel
In solchen Verträgen wird dem Mieter das Recht eingeräumt einen Ersatzmieter zu stellen, wenn er vor Ablauf der Kündigungsfrist ausziehen will. Es stellt sich gleich die Frage, wie ein geeigneter Ersatzmieter beschaffen sein muß.
Verträge ohne Ersatzmieterklausel
Normalerweise hat der Mieter keinen Anspruch auf Gestellung eines Nach-oder Ersatzmieters und Entlassung aus dem Vertrag. Er hat im Zweifel den Mietzins bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit des Vertrages zu zahlen oder bis zum nächsten Kündigungszeitpunkt.
anwalt-im-netz.de/mietrecht/nachmieter.html
man muss auch unterscheiden zwischen mietverträgen vor 2001 und dannach
und ich würde das auch so sehen wenn die Vermieterin schon bei den Stadtwerken angerufen hat um Daten des neuen Mieters, (abzuändern/ anzugeben) kann man von einer stillschweigenden Zustimmung der Vermieterin ausgehen.
-Auch wäre es sinnvoll ein Gedankenprotokoll zu erstellen das den Ablauf wie es mit der Vermieterin abgesprochen war
dokummentiert , mit Tag/Datum/ Zeitangaben und alle relevanten Dokummenten ,
die die Zustimmung des Nachmieter und dessen Übernahme des Mietverhältnisses dokummentiert , sollte es zu
Juristischen Problemen mit der Abwicklung der Beendigung des Mietverhältnisse
zum 01.09 und die Übernahme des Mietverhältnisses durch den Nachmieter kommen.
Hallo,
die Kaution ist sage und staune heute auf dem Konto meiner Tochter eingegangen, sogar mit Zins und Zinseszins. Ohne jeden Kommentar der Vermieterin.
Anscheinend hat sie auch von ihrem Anwalt die Auskunft bekommen, dass sie im Unrecht ist.
Ich hoffe nur, dass nun nichts mehr nachkommt und die Angelegenheit damit zu Ende ist.
Hi soulsister,
das freut mich :thumbup:
... das zeigt mal wieder: nichts gefallen lassen...
na ja ist halt immer so, die probieren es, und wenn sie auf Widerstand stoßen, geben sie nach. Hätte ja klappen können.
Ich kenne auch so ein Beispiel, wo die Stromkosten in utopischer Höhe von der Kaution abgezogen wurden. Der Abzug selbst war ja ok, weil vertraglich geregelt, aber die Höhe haben wir dann mit bösartigem Schreiben moniert...sofort war das Geld da!
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist