Hallo zusammen,
hab da mal eine Frage und hoffe hier eine Antwort zu bekommen:
Lebe seit einiger Zeit mit einer neuen Partnerin zusammen, die einen fünfjährigen Sohn hat, der mir sehr ans Herz gewachsen ist. Der KV hat weder Sorge- noch geregeltes Umgangsrecht. Er sieht seinen Sohn alle paar Wochen für einige Stunden, weil der Kleine es sich wünscht, nicht unbedingt der KV, Unterhalt zahlt er auch nicht. Eine Ehe oder ein Zusammenleben zwischen KM und KV gab es nie.
Ich würde gerne wissen ob und unter welchen Vorraussetzungen es möglich ist eine Adoption durchzuführen.
Wer weiß Rat!?
Vielen Dank im Voraus 🙂
Hi Chris,
ohne Dir rechtliche Ratschläge geben zu können, möchte ich Dich fragen, ob Du Dir wirklich sicher bist, diesen Schritt gehenn zu wollen, denn kannst Du dem Kind nicht auch ohne dieses Stück Papier eine Vaterfigur sein?
Alle "Vorteile", die Du dadurch hättest, kannst Du auch so haben. Du kannst für ihn da sein, persönlich wie auch finanziell, Du kannst alltägliche Dinge mit und für ihn erledeigen, was sind denn Deine Beweggründe?
Hallo.
Ich würde gerne wissen ob und unter welchen Vorraussetzungen es möglich ist eine Adoption durchzuführen.
Wer weiß Rat!?
Ich weiß Rat. Eine sog. Stiefkindadoption ist an hohe Hürden gebunden und das ist gut so. Du mußt mit der KM verheiratet sein, die Ehe muß gefestigt sein, d.h. einige Jahre bestehen, es muß eine enge Kind-Stiefvater-Beziehung bestehen, es muß dem Wohl des Kindes dienen und last but not least: Der leibloche Vater muß dieser Adoption zustimmen.
Soweit die rechtliche Seite, anosnten hat ja hhj alles gesagt. Du schreibst selbst das der Kleine sich den Kontakt zu seinem Vater wünscht. Es ist für ihn wichtig und darf ihm nicht genommen werden. Bedenke immer das es einen Unterschied zwischen sozialer, biologischer und rechtlicher Vaterschaft gibt. Miteiner Adoption tauscht ihr den rechtlichen Vater aus und entreißt dem Kind seine Wurzeln, nämlich den biologischen Vater, zu dem das Kind ja Kontakt hat, egal, ob der Vater diesen Umgang freudestrahlennd oder mehr oder weniger nur dem Kind zuliebe aufrechthält.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ach ja, ein kleiner Nachtrag noch für dichg als Denkanstoß:
Es ist dir ja nicht zu wünschen, aber stell dir vor ihr habt geheiratet, du konntest das Kind adoptieren und dann scheitert diese Ehe aus irgendwelchen Gründen. Wirst du dann bereit sein nicht nur die emotionale Verpflichtung zu tragen und das Kind weiterhin sehen wollen, sondern eben auich die finanzielle Verantwortung zu übernehmen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Du mußt mit der KM verheiratet sein
Vor ein paar Monaten hat meine Stieftochter den Wunsch geäußert sie möchte von mir adoptiert werden. Ich sagte zu ihr das sie auch so Papa sagen kann wenn sie möchte. Aber sie möchte das auch so richtig offiziell/rechtlich haben. Sie ist 11 Jahre alt. Daraufhin hat meine Partnerin (wir sind nicht verheiratet und ich habe es auch nicht wieder vor, zumindest nicht aus solch einem Grund) ihren Anwalt, der alles was bisher mit ihrem Ex schief gelaufen ist betreut, gefragt. Sie hat gesagt, eine Adoption wäre grundsätzlich auch ohne das wir verheiratet sind möglich. Ich habe mich jetzt erstmal nicht weiter informiert geschweige denn Gedanken gemacht wie das laufen soll weil wir dringendere Baustellen haben. Das erste Problem was mir jetzt gerade einfällt wäre der Nachname und alle rechtlichen Folgen daraus. Ich kann es mir grundsätzlich nicht vorstellen aber die Anwältin hats nunmal gesagt. Bist du dir ganz sicher Tina?
Gruß
Matthias
Hallo Martin,
hm laut wiki geht auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Aber ob das nun deine Frage beantwortet ??? Aber irgendwie ist ja die eingetragene Lebensparnerschaft sowas wie die Ehe nur unter gleichgeschlechtlichen Partnern.
Da findest du auch eingie Infos und links. Dort steht aber wiederum, das der annehmende mit dem Elternteil verheiratet sein muß. Interessant fand ich übrigens auch, das ab 14 das Kind zustimmen muß.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für den Link! Werde mal schaun was dort steht und, wenns denn an der Zeit ist, bescheid geben was die Anwältin dazu meint.
Gruß
Matthias
hm laut wiki geht auch eine eingetragene Lebenspartnerschaft. Aber ob das nun deine Frage beantwortet ??? Aber irgendwie ist ja die eingetragene Lebensparnerschaft sowas wie die Ehe nur unter gleichgeschlechtlichen Partnern.
Jep. Eine zweigeschlechtliche Lebenspartnerschaft kann man nicht eintragen lassen. Hatte das letztes Jahr auch versucht, damit mein damals gezahlter Unterhalt auch beim Harz meiner LG angerechnet wird.
Gruß
Martin