Hallo, ich bin seit 22 Jahren in der selben Firma beschäftigt, was würde passiern wenn man mich wegen Krankheit kündigen würde ??
Bekäme ich eine Abfindung ?
Hallo,
wenn du gekündigt wirst kannst du innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen.
Wichtig bei der Sache: Klage auf Wiedereinstellung...niemals auf Abfindung.
Erst in einem gerichtlichen Vergleich kannst du dann evt. auf die Abfindung pokern.
Jedoch ist zu bedenken, das bei langer Krankheit und je nachen wirtschaftlicher Situation des Unternehmens eine Kündigung auch ohne Abfindung zulässig ist.
Ein guter RA ist in diesen Fällen immer von nöten:-)
mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
die Kündigungsschutzklage musst du allein schon aus unterhaltsrechtlichen Gründen und wegen eines evtl. Anspruches auf ALG-I einreichen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
