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(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
vielleicht auch eine Verbraucherschutzzentrale?

Na spätestens beim Mahnbescheid musst du reagieren, und die Fristen beachten, sonst erwirken die einen Titel ohne dass du dagegen ankommst  😉
wird schon...

ligr ginnie....uuund, inzwischen Erfolg gehabt bei der Suche? dann wars ja nicht umsonst *duckundweg*

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 23:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin minna,

ich würde Dir wünschen, dass Du aus dieser Kiste rauskommst. Nur eben: Dieser Laden ist offenbar keine der bekannten "Abofallen" und wird deshalb auch nicht in der oben unter #19 zitierten, sehr umfangreichen Auflistung unter http://www.vzhh.de/telekommunikation/31481/abofallen-%C3%BCbersicht-pdf.aspx aufgeführt. Dass es Internet-Foren gibt, in denen auf diesen Laden geschimpft wird, ist jedenfalls kein Beleg für irgendwas; solche Bashings gibt es auch gegen Firmen und Produkte wie BMW oder Sony, ohne dass dies die Unseriosität dieser Unternehmen beweist.

Ich kenne mich im Verlagswesen seit vielen Jahren recht gut aus. Auch bei vielen Zeitschriften-Abo's gibt es unglaublich lange Kündigungsfristen - mit der klaren Spekulation darauf, dass der Abonnent diese einmal akzeptiert und in den Folgejahren immer wieder den Kündigungstermin vergisst, was eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr bedeutet. AGB's müssen ihm hierfür (auch bei online-Bestellung) nicht zur Verfügung gestellt werden; es genügt ein zweites Häkchen bzw. eine zweite Unterschrift unter eine kurze Widerrufsbelehrung.

Ich bin auch nicht sicher, ob bei einer Vertragsverlängerung wie in Deinem Fall eine erneute Zusendung von AGB's juristisch erforderlich ist oder die einmalige Zusendung beim erstmaligen Vertragsabschluss weiter gilt. Ebenso wenig weiss ich, ob man sich bei Online-Dienstleistungen auf das Fernabsatzgesetz berufen kann (denn m. W. ist das nur bei "körperlichen" Waren anwendbar).

Vielleicht investierst Du ein paar Euros und stellst diese Frage bei einem Anwaltsportal wie "frag-einen-anwalt" o. ä. Deine Rückbuchung wird den Anbieter jedenfalls nicht dazu veranlassen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.09.2010 01:40
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

Einen wunderschönen morgen Euch allen 🙂

Ich bin überrascht wie hioch auch in diesem Thema der Hilfegrad ist.Einfach bemerkenswert udn Beweis dafür das man sich im richtigem Forum befindet. :thumbup:
So, genug der Lobhuddelei

@ginnie

uuund, inzwischen Erfolg gehabt bei der Suche? dann wars ja nicht umsonst *duckundweg*

jipp, aber nicht dort sondern im real life 😉

@martin

Ich bin auch nicht sicher, ob bei einer Vertragsverlängerung wie in Deinem Fall eine erneute Zusendung von AGB's juristisch erforderlich ist oder die einmalige Zusendung beim erstmaligen Vertragsabschluss weiter gilt.

Ich hab doch nicht mal eine erste Zusendung der AGB´s bekommen?

Vielleicht investierst Du ein paar Euros und stellst diese Frage bei einem Anwaltsportal wie "frag-einen-anwalt" o. ä.

Guter Tip Danke, sind die online Anwälte grundsätzlich günstiger als in"meiner Stadt"? 🙂

ich würde Dir wünschen, dass Du aus dieser Kiste rauskommst.

Danke

Deine Rückbuchung wird den Anbieter jedenfalls nicht dazu veranlassen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Da hast Du sicherlich recht, befürchte ich auch aber jetzt darf er sich auch mit mir befassen

@all
Gibt es eigentlich eine bestimmung das ein Jahresbeitrag in einem Rutsch zu zahlen ist?

Wünsch Euch allen einen tollen Tag, hier in NRW ist zwar nicht warm aber irgendwie doch schön heute.

minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.09.2010 10:57
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

juten morgähn zusammen...,

ich hab gestern via e-mail die erste Mahnung erhalten mit der Bemerkung ich hätte am 28.08.10 !!! ein 6 Mon. Abbo abgeschlossen.

Hä :knockout:???

Die beziehen sich nicht auf eine Automatische Verlängerung oder so, ist das richtig.

Also neu abgeschlossen hab ich da jedenfalls nix, war schon ewig nicht mehr auf der Seite des Anbeieters (kein Bedarf :wink:)

ratlose Grüsse
minna

Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 10:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Hast Du es mal mit einem persönlichen "Bitte-Bettel-Brief" an einen der Geschäftsführer versucht? So nach dem Motto (ganz frei von Vorwürfen), Du hättest die AGBs nicht ganz korrekt gelesen, und wolltest erst einmal testen. Und hast dann (wieder ganz sachlich bleiben) festgestellt, dass die Seite Deine Erwartungen nicht erfüllt und Du deshalb den Service nicht mehr genutzt hast und natürlich auch nicht mehr nutzen wirst. Und deshalb würdest Du Dich freuen, wenn man Dich aus dem Abo entlässt. Manchmal hilft es... Vielleicht gg einen Teil der Kosten. Außerdem würde ich (ganz freundlich) anfragen, warum sich das Abo denn am 28.8. (erst?) verlängert hat...

Die große Keule (Öffentlichkeit!! Anwaltsdrohung) würde ich erst in einem späteren Schritt zwingen - zumal Du ja auch schon festgestellt hast, dass rein rechtlich da wenig zu holen ist.

Viel Erfolg,
Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 11:34
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