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Mitgliedschaft bei Partnersuche.de-Beiträge abgebucht-Ich der Vollpfosten

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(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

@all,

meinem Beitrag vorausschicken möchte ich folgendes:
- habe mich naiv und dumm verhalten
- habe in geistiger Umnachtung die AGB´s als ok geklickt ohne sie richtig zu lesen
- habe in noch viel gesitiger Umnachtung meine Kto-Nr. angegeben.

Bin für mein Verhalten voll verantwortlich und stand nicht unter Drogen und Alkoholeinfluss.
Wer trotz dieser Eingeständnisse nochmal draufhauen möchte- gerne 😉 ist erlaubt-bringt mich aber nicht mehr weiter.

Zur sache:
Ich habe im März 2010 bei Partnersuche .de eine 6Mon. Mitgliedschaft gewählt.
In den AGB´s steht wohl das sich diese Mtgl-schaft automatisch verlängert wenn man nicht im Zeitraum x kündigt bzw. in der Rubrik"Verwaltung" den Button "automatische Verlängerung" deaktiviert.

Nochmal, der Button ist Standardmässig aktiviert. 😡

Sei´s drum- ich hab jetzt feststellen müssen das von meinem Konto (das hatte ich Hornochse bei der 6mon. Sache ja angegeben :knockout:) ein Betrag von ca.260€ für die nächsten 12 Mon . abgebucht wurde.

Ich habe jetzt den Betrag zurückbuchen lassen.

Habe im Internet gelesen das die Fa. Unister GmbH schon mehrfach unangenehm mit dieser Verlängerungsklamotte aufgefallen ist und der Verbraucherschutz bereits ein Auge darauf hat.

Ich rechne natürlich jetzt mit Mahnschreiben und dem ganzen Kram und möchte das aussitzen.

Wie denkt Ihr darüber bzw. gibts Erfahrungswerte,Szenarien oder Tips was ich noch tun kann :redhead:

Ich weiß der Esel bin ich aber so ganz koscher ist die Geschichte seitens des Anbieters ja auch nicht, oder?

Danke für Euer Feedback...
minna (der jetzt echt mal dumm gehandelt hat und das auch weiß)


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 12:53
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

moinsen,

ok:

Wer trotz dieser Eingeständnisse nochmal draufhauen möchte- gerne 😉 ist erlaubt-bringt mich aber nicht mehr weiter.

:crash:

wenn es sich nicht nur um fakes handeln sollte, denn schreib drauf los.  Da das Geld ja nu wohl doch noch verschwindet, tja. .....

Sich auf einer kostenpflichtigen Dateseite anzumelden, ohne die agb zu lesen ...mmmhhhhh 😉 tststststs....

Ok, ist verständlich und hilft Dir fürs nächste mal.

Eventuell vorher mal woanders informieren. Es gibt bestimmt in Deiner Umgebung (oder evtl hier,    ich  :redhead: ) Leute die Erfahrung haben und vielleicht von Gewissen Seiten abraten können bzw. andere emphehlen können. Und ich kenne einige, aber nur eine wirklich gute.

Nu bist du da drin, nutze die Gelegenheit!!!

Wünsch Dir viel glück.
Jo

Der nu aber auch nich mehr loszieht, geht auch ohne females!  🙂


AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 13:06
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi papajo,

erstmal Danke für Deinen Beitrag.

Da das Geld ja nu wohl doch noch verschwindet, tja. .....

wieso? hab doch zurück buchen lassen 😉

und hierzu

Nu bist du da drin, nutze die Gelegenheit!!!

nee, is alles ok und hab momentan auch nicht die Lust dazu-War ein emotionales Lechzen nach Zweisamkeit und schon wieder vorbei 🙂

@ all,
freu mich über weitere beiträge dazu.

Gruss,
minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 13:57
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

mannomann:
🙂

-quote-:
Mitglieder:  ca 500.000
(seit Gründung Frühjahr 2009)
Ablauf:  psychologischen Persönlichkeitstest ausfüllen (ca. 40 Fragen),
Sie bekommen Kontaktvorschläge auf Basis Ihrer Suchkriterien,
Kontaktaufnahme via Mail
Kosten:  Alles bis auf das Kommunizieren ist kostenlos,
das kostet 178,50 € für 3 Monate.
Eindruck:  - schnell wachsende Mitgliederschar
- gut gemachte Partnervermittlung (technisch & optisch)
- gehört zur Unister-Gruppe, die auch Preisvergleich.de, Geld.de, JUX.de,
  Ab-in-den-Urlaub.de, fluege.de betreiben - von diesen Portalen kommen
  die meisten Singles herübergesurft und stellen die Mehrheit der Mitglieder
-unquote-

bei den "horrenden Kosten wär ich aber zurückgeschreckt, für mal eben: ich will mal zweisamkeit
Da gibt's ne ganze menge billiger.

Hoffentlich schicken die Dir kein Inkasso auf den Hals.

grüßle
jo


AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 14:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin minna,

die Firma Unister gehört nicht zu den allseits bekannten Internet-Betrügern - im >>>Gegenteil<<<: Das ist ein renommiertes und vielgelobtes StartUp und kein Abzock-Laden.

Dass an einer bestimmten Stelle standardmässig ein Häkchen gesetzt ist (ähnlich wie bei Reiseportalen für eine Reiserücktrittskostenversicherung, die man dann vielleicht "aus Versehen" mitbucht), mag Dir unfein erscheinen; betrügerisch ist es aber nicht. Die meisten Zeitschriften-Abonnements funktionieren ähnlich. Geschäfte per Internet bedeuten ja nicht, dass man sein Hirn ausschaltet und die AGB's nicht zu lesen braucht. Die AGB's weisen die Kündigungsfristen jedenfalls ordentlich und keinesfalls versteckt aus. Und Du hast ihnen zugestimmt, auch wenn Du sie nicht gelesen hast.

Insofern war die Rücklastschrift vermutlich keine gute Idee; da werden neben diesen 260 Öre noch weitere Kosten durch Inkasso, Gerichtsverfahren etc. auf Dich zukommen. Eine Möglichkeit, durch Bockigkeit vorzeitig und billig aus dem Vertrag herauszukommen, sehe ich nicht, denn Du bist nicht arglistig getäuscht worden.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 14:36
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das ist ein renommiertes und vielgelobtes StartUp und kein Abzock-Laden.

Wer sowas hier

§ 366 Abs. 1 BGB wird ausgeschlossen.

in seine http://www.partnersuche.de/s/agb/nogf x">AGB's aufnimmt ist für mich nicht nur unseriös, er setzt sich auch (freilich unwirksam) über das Gesetz hinweg.

Und wenn er dann dazu passend folgende Aussage macht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

ist er für mich auch noch unglaubwürdig.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:00
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... das Thema selbstverschulden dürfte ich mit meiner untenstehenden Eingangserkärung schon mal verdeutlicht haben 🙂

Möchte darauf auch nicht weiter eingehen sondern bezieh die Prügel weiterhin stillschweigend von denen die der Meinung sind ich hätte es nicht verstanden.

@martin
Frage:
Hast Du auch die 27 Kommentare darunter gelesen? Diese entsprechen dann grössenteils dem was ich über diese Art der Unternehmensführung denke.
Wer Hr.Schlesiger für diesen Heroisierenden Artikel bezahlt hat weiß ich nicht aber ich vermute  das die Menschen die die Kommentare verfasst haben nicht von Unister oder sonst einer Lobby bezahlt worden sind.

Zudem findet man bei Reclabox.de auch noch ganz tolle Vorgehensweisen dieser "seriösen" Firma.

Eine Möglichkeit, durch Bockigkeit vorzeitig und billig aus dem Vertrag herauszukommen, sehe ich nicht, denn Du bist nicht arglistig getäuscht worden.

keineswegs lege ich hier Bockigkeit an den Tag sondern ich nehme die Haltung ein für etwas nicht zu bezahlen was ich nicht bestellt habe.

Das Häckchen in der "Verwaltung" ist gesetzt durch den Anbieter und nicht durch mich.
Dementsprechend fühle ich mich getäuscht und werde nicht zahlen.

Schauen wir mal wo das endet. :phantom:
Danke  für Euer Feedback.

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 15:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da gab es doch letztens irgndwas mit den vorbelegten Haken, und dass das nicht sein dürfe.

Oder galt das wieder nur für die Billigflieger?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 15:46
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Da gab es doch letztens irgndwas mit den vorbelegten Haken, und dass das nicht sein dürfe.

Mir schwirrt da auch was im Kopf rum. Und wenn dies den Online-Vertragsabschluss betraf, dann gilt das für alle Online-Verträge.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 16:14
(@Wolkenhimmel)

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,697118,00.html


AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 16:24




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach, das ist ja hübsch, zumal das ja auch Unister betraf.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 16:28
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

...hmmm, irgendwie scheint doch da was faul zu sein 😉
Danke WH, such mir schon die ganze Zeit die Finger wund nach evtl. ASrtikeln oder Urteilen dazu.


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 16:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi minna

Wurdest Du eigentlich in Textform (per Post, Telefax oder e-mail) über Dein Widerrufsrecht belehrt?

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 16:57
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

hi oldi,

nein- hab eine e-mail mit den Zugangsdaten bekommen.
Warum?macht das was aus?

minna


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 17:11
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... musste gerade herzlich über meine Signatur in Verbindung mit dem Threadthema hier lachen 🙂
als wollte ich´s mir selbst beweisen-gell?

na ja...


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 17:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Meines Wissens beginnt die Zeit für das Widerrufrecht (i.d.R. 14 Tage) mit Zustellung der Belehrung in Textform. Wird häufig vergessen. 😉

heise bestätigt es >>hier<<:

Einen eventuell geschlossenen Vertrag kann man auch widerrufen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen, etwa für Fernunterricht, Versicherungen und die Lieferung von Lebensmitteln oder Zeitschriften. Falls der Anbieter den Kunden über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt hat, kann letzterer den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Die Belehrung muss in Textform erfolgen. Hier patzen die Abzocker oft: Sie zeigen den Text nur innerhalb der Internetseite an. Die Textform ist aber nur gewahrt, wenn der Kunde den Text in dauerhafter Form erhält, also zu seinen Akten nehmen kann, etwa per Post, Telefax oder E-Mail. Außerdem muss die Widerrufsbelehrung selbst ordnungsgemäß erfolgt sein, also inhaltlich richtig und vollständig. Auch daran fehlt es in vielen Fällen, den Beweis dafür muss der Anbieter führen.

Hat der Anbieter einen Fehler gemacht, gilt die Belehrung als nicht erfolgt. Die 14-tägige Frist beginnt daher nicht zu laufen und der Kunde kann auch zu einem späteren Zeitpunkt noch von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Manche Abzocker lassen den Kunden ganz dreist auf sein Widerrufsrecht gleich ganz verzichten, beispielsweise indem sie den Kunden ein Häkchen setzen lassen. Das aber ist laut Paragraf 312f BGB unzulässig.

Eine gute Seite rund ums IT-Recht ist diese hier: http://www.internetrecht-rostock.de /"> http://anonym.to?/http://www.internetrecht-rostock.de/

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 17:19
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... wow...
vielen Dank Oldie... damit müsste sich ja direkt mal was machen lassen.
Einen Text in dauerhafter Form hab ich nicht erhalten soviel ich weiß.
Werd das jetzt mal in meinem Posteingang checken und dann weiter schauen.

Besten Dank auch für den Link.

minna


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 17:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Du musst aber unbedingt daran denken, dass dieses Widerrufsrecht nicht genutzt werden kann, wenn Du von denen Leistungen nutzen tust. Sprich nach Ende der 6 Monate darfst Du Dich da nicht mehr einloggen. Ich halte es sowieso für fragwürdig, Wahlmöglichkeiten für eine Vertragsverlängerung bei extra befristeten Verträgen aktiv zu setzen, welche dann vom Kunden deaktiviert werden müssen. So entstehen Abo-Fallen.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 17:42
(@minna289)
Nicht wegzudenken Registriert

... juti... war da schon ewig nicht mehr und habs schon fast vergessen gehabt.

nochmals danke


Wenn die Sonne der Intelligenz tief steht werfen selbst Zwerge lange Schatten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.09.2010 18:28
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
ein bisschen OT, aber diese Liste der VZ Hamburg hilft bei Abofallen:

http://www.vzhh.de/telekommunikation/31481/abofallen-%C3%BCbersicht-pdf.aspx

Greetz

e.


Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.09.2010 22:04




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