Hallo,
der Beklagte hat die Ansprüche erfüllt, nachdem der Richter einen Beschluß (nach Aktenlage) gefällt hat, dass die Ansprüche gerechtfertigt sind, eine Anhörung fand nicht statt.
Der RA des Beklagten stellt eine Kostenrechnung für das Gericht auf:
Prozeßgebühr 10/10
Verhandlungsgebühr 10/10
Beweisgebühr 10/10
Post, Zwischensumme, MwSt, Gesamtbetrag
Der Anwalt des Klägers stellt einen Kostenausgleichungsantrag. Dem Kläger wurde PKH bewilligt.
Was bedeutet das praktisch?
LG
eskima
Hi,
Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO
Hat das Gericht in der Kostengrundentscheidung die Kosten nach Bruchteilen (Quoten, z.B. 30/70%) festgelegt, muss eine Verteilung der Kosten durchgeführt werden. Hierzu kann jede Partei den Ausgleich der Kosten beantragen. Häufig wird in der Praxis diejenige Partei, die von der gegnerischen Seite einen Ausgleich verlangen kann den KFA stellen. Die Geschäftsstelle wird dann den Gegner auffordern, innerhalb einer Woche seine Berechnung der Kosten ebenfalls vorzulegen. Versäumt der Gegner sie Frist, legt er keine Kostenberechnung vor, setzt der Rechtspfleger die Kosten ohne Rücksicht auf den Gegner fest. Der Gegner kann dann aber gem. § 106 Abs. 2 ZPO die Festsetzung seiner eigenen Kosten und seines Erstattungsanspruchs nachträglich verlangen.
Kostengrundentscheidung (wer hat welchen Bruchteil zu zahlen) ist dem Tenor zu entnehmen.
Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist übrigens ein Vollstreckungstitel.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Ok, ich seh‘ schon, war nicht "praktisch" genug.
Beklagte Partei reicht ihre Kosten bei Gericht ein. Klagende Partei beantragt Kostenausgleich, weil ja obsiegende Partei und deshalb gibt's Geld (Kostenerstattung) vom Unterlegenen. Gericht prüft die Erstattungsfähigkeit usw. und verteilt die Kosten. Dann gibt's halt 'ne entsprechende "Rechnung" an die Parteien.
Besser? Ansonsten müsste ich mal wissen was im Tenor steht.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo sky,
auf dich hatte ich gehofft 😉
Ich hab jetzt verstanden, dass die Kosten gequotet, also anteilsmäßig aufgeteilt werden. Über den Kostentenor kann ich leider nichts berichten.
In dem von mir geschilderten Fall wurde dem Beklagten von seinem RA geraten, dass er das "Streitobjekt" an den Kläger übergeben soll, dann würden für ihn keine Kosten entstehen, obwohl PKH abgelehnt wurde.
Das kann ich mir so gar nicht vorstellen, immerhin haben Richter und Anwälte gearbeitet. Aber vielleicht verstehe ich einfach zu wenig davon?
Danke dir und liebe Grüße
eskima
Hallo Du :),
da liegt der RA des Beklagten auch gar nicht so verkehrt.
Von dem Grundsatz "Wer verliert, trägt die Kosten" gibt es einige Ausnahmen. Z.B. wenn der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben hat, die klagende Partei sofort und ohne vorherige Aufforderung die Sache herauszugeben, Klage einreicht.
Ohne zu wissen, was im Tenor steht, ist das schwer zu beurteilen. Gibt auch noch weitere Möglichkeiten:
"Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" d.h.: jeder trägt seine RA-Kosten, die Gerichtskosten werden halbiert.
"Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsstreits zur Hälfte“ d.h.: alle RA-Kosten und die Gerichtskosten kommen "in einen Topf“ und werden halbiert.
LG
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Von dem Grundsatz "Wer verliert, trägt die Kosten" gibt es einige Ausnahmen. Z.B. wenn der Beklagte keinen Anlass zur Klage gegeben hat, die klagende Partei sofort und ohne vorherige Aufforderung die Sache herauszugeben, Klage einreicht.
Das war nicht der Fall.
"Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben" d.h.: jeder trägt seine RA-Kosten, die Gerichtskosten werden halbiert.
Dann wären doch aber Kosten für den Beklagten entstanden, oder?
"Die Parteien tragen die Kosten des Rechtsstreits zur Hälfte“ d.h.: alle RA-Kosten und die Gerichtskosten kommen "in einen Topf“ und werden halbiert.
Auch hier sind Kosten für den Beklagten entstanden.
eskima
*immer noch nicht schlauer*
Hi,
Dann wären doch aber Kosten für den Beklagten entstanden, oder?
Ja.
Auch hier sind Kosten für den Beklagten entstanden.
Ja.
Die Kosten werden doch nicht weniger. Die Frage ist nur, wer hat die (voll, halb, anteilig) zu zahlen.
Schlauer werden wir nur mit der Tenorierung.
LG
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 

