Hallo Zusammen,
zuerst einmal muss ich meine Anerkennung über diese Site und den darin enthaltenen Informationen geben. Echt super.
Das hätte mir einige Schwirigkeiten auf meinem Scheidungsweg erpart, wenn ich nur einige dieser Infos gehabt hätte.
Nun zu meinem Problem:
Meine Ex ist 450 km weggezogen und hat unsere gemeinsame Tochter (11) mitgenommen.
Umgang ist somit fast unmöglich.
Unmöglich ist eraber in erster Linie, weil meine Ex jeglichen Kontakt unterbindet.
seit dem 28.2.2002 habe ich meine Tochter nicht mehr gesehen.
seit 11/03 sind wir rechtskräftig geschieden
Unterhaltszahlungen (250 + 680 + 138) und Tilgung aller Verbidlichkeiten (ca. 900) aus der gemeinsamen Zeit sind bei mir geblieben.
Mir bleibt etwa 200 Euro nach Abzug meiner Miete etc. (ist reichlich.....:-))))
Fragen:
wie komme ich an Infos über die Lebensumstände meiner Ex?
Kennt jemand ein gutes Detktiv-Büro im Raum Timmendort/Scharbeutz das auch noch bezahlbar ist?
Sind "Beweise" dieser Art ( Detktiv-Büro) bei Gericht gültig?
Wer hat ähnliche Erfahrungen und was hat er/sie gemacht?
da ich noch nicht so ganz viel Erfahrung mit eurem Medium habe, bitte ich um nachsicht und ggf Hinweise wie ich was und wie besser machen kann.
fczw
fczw
Hallo fczw!
seit 11/03 sind wir rechtskräftig geschieden
GLÜCKWUNSCH 😉 hoffentlich glücklich?
wie komme ich an Infos über die Lebensumstände meiner Ex?
Kennt jemand ein gutes Detktiv-Büro im Raum Timmendort/Scharbeutz das auch noch bezahlbar ist?
Sind "Beweise" dieser Art ( Detktiv-Büro) bei Gericht gültig?
Ich frage mich, was du damit bezwecken willst. Einerseits werden dich damit Kosten belasten, die du sicher nicht wieder reinholen kannst. Du willst sicher beim EU knabbern, aber meinst du nicht auch, dass eine Auskunft ihrerseits einfacher wäre? Was sagt dein Anwalt dazu? Wäre eine Abänderungsklage nicht sinnvoller - vor Gericht willst du doch sowieso.
Ich habe selbst keine Erfahrungen mit Detektiven. Ob ein Bericht anerkannt werden würde, weiß nicht. Aber meinst du, dass es Sinn macht?
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo fczw,
wäre es nicht sinnvoll erstmal den Umgang zu regeln?
Ich würd ja alles dafür tun, daß ich mein Kind sehen kann.
Zumindest in den Ferien sollte das möglich sein.
Das sollte doch erstmal vorgehen oder?
Gruß
Melly
Danke für deine Anregungen.
(Ich frage mich, was du damit bezwecken willst. ; Was sagt dein Anwalt dazu? )
Sicher möchte ich weniger zahlen, okay!
in erster Linie möchte ich aber etwas "gerechter" behandelt werden.
Zwie Jahre Scheidungsstress mit vielen der Dinge die ich im Forum gelesen habe und wohl anderen genauso passiert sind, haben mich mürbe gemacht.
Ich konnte mich zum Schluss nicht mehr wehren.
Mein Anwalt hatte auch zum Schluss keine rechte Energie mehr. Die Gegenanwältin hat uns meist auflaufen lassen durch "Nichtstun" und "Kopierorgien" Mehrfach das Gleiche kopierebn und bestätigen, weil die Unterlagen abgeblich nicht vorlagen etc.
Wenn du in unserem Staat zu den Besserverdienenden gehörst, dann ist eben viel zu holen.
Und der Staat soll eben nicht zahlen, so ist das hier wohl üblich.
Zumindest werde ich versuchen eine offizielle Info zu bekommen, wie du es angeregt hast.
Danke.
Umgangsrecht existiert nur auf dem Papier.
Sogar mein Anwalt meint, dass er kaum eine realistische Möglichkeit sieht das Umgangsrecht auszuüben. Während der Trennungszeit wurden von meiner Ex harte Geschütze aufgefahren. Die Vorwürfe wurden nie belegt und auch nicht bestätigt oder anerkannt, aber das geschriebene Wort stand erst einaml auf dem Papier.
An allen Fronten wurden Mauern aufgebaut, Wenn eine Mauer beseitigt war und ich währenddessen auch noch mit kopieren beschäftigt wurde, waren an anderer Stelle drei neue Mauern da.
Mein Nachbar ( Leiter des JA) bestätigte mir die Veränderungen meiner Tochter. Auch er hat versucht mir zu helfen. Dann waren die nächsten Mauern da.....usw.
Irgendwann habe ich resigniert und denke es ist zur Zeit besser für meine Tochter und auch für mich (glauge ich)
Danke für eure Anregungen
fczw
fczw
Den Umgang per Gericht, was du ja anstrebst, zu erlangen, wäre aber eine wirklich sinnvolle Sache. Du hast resigniert, aber DU bleibst VATER! Die Kraft, Vaterzu sein, muss man einfach aufbringen!!! Auch wenn's hart ist...
Viellicht versuchst du es bei einem neuen Anwalt. Einem mit Energie! Dann könntest du die unterhaltssache neu angehen und auch für deinen Umgang kämpfen. Das sich dein Anwalt wegen Kopierorgien ausgepowert hat, sollte dir zeigen, dass er nicht lange durchhält. Kein guter Anwalt, wenn du mich fragst.
Denke aber immer an die Kinder. Und bleibe Vater, auch wenn dir Steine in den Weg gelegt werden. DER WILLE ZÄHLT! Und mit den Steinen kann man doch prima neues aufbauen, oder? 😉
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Fczw,
hmm die Scheidung is ja noch keine 2 Jahre durch.
Solltest Du meinen, den Unterhalt kürzen zu können, weil die Frau nen neuen Partner hat, geht das nur, wenn man nachweisen kann, daß die Beziehung schon 2 Jahre gefestigt ist.
Sicherlich gibt es da Ausnahmen, aber das führt halt auch wieder zum dicken Streit.
Sollte die Ex heimlich arbeiten gehen, wirds interessant, das könnte den Unterhalt verwirken.
So jetzt zum Kind.
Ich kann es nicht verstehen, daß Du nicht weiter gekämpft hast.
Man kann den Umgang auch einklagen.
Das Kind ist wirklich arm dran.
Meinst Du nicht, daß es der armen Kinderseele weh tut, wenn der Papa aus dem Leben verschwindet?
Wenn man sein Kind liebt, zieht man alle Register.
Gruß
Melly
hy fzcw,
je länger du den umgang schleifen lässt umso unrealistischer wird deine chance die kinder wiederzusehen!! 🙁
bei geregeltem umgang der von einem richter festgelegt wurde ,ist deine ex verpflichtet dir diesen zu ermöglichen und auch bei einem umzug die adresse kund zu tun!!
tut sie dieses nicht verstösst SIE gegen das kindeswohl. 😉
macht sie das dauernt über eine längere zeit wird dies sogar als kindesentzug eingestuft und mit zwangsgeld belegt!!
sollten sämtliche bemühungen von dir und deinem RA nichts bringen um die adresse herauszufinden und die kinder zu sehen kannst du sogar bis zu einer polizeilichen anzeige deswegen gehen.
unterhalte dich da noch einmal mit einem anwalt ob er nicht mit dem RA deiner EX konntakt aufnimmt und auf diesen sachverhalt deutlich hinweist! 😉
gruss sandgren 😎
Hallo fczw
Die Dedekteien lassen sich ihre Arbeit teuer bezahlen...
Bespiel:
2 Dedektive 7:00 bis 12:00 Uhr kosten Dich mal eben zwischen 1400€ bis ca.2000€.
Und ob die dann auch verwertbare Beobachtungen machen, die Dir evtl. helfen, ist auch nicht sicher gestellt.
Billiger ist es, dass Du oder Bekannte erstmal beobachten, ob es überhaupt was bringen würde, eine Dedektei zu beauftragen.
Dass heißt, macht mal Urlaub dort und legt euch auf die Lauer.
Gerichtlich steht Dir das Umgangsrecht zu, aber sie verhindert es...
Wenn Du weiter klgst, kannst Du gewinnen, oder aber (ist meinem LG so gegangen), die Ex-Frau beeinflußt das kind massiv negativ und hat dann auch noch 10000000000 Gründe, warum das Kind den Vater nicht sehen will, sie es nicht will......
Der Kontakt des Kindes zum Vater wird leider von vielen Ex-Frauen mit allen Mitteln verhindert, sei es aus verletztenEgo herraus (er hat mich verlassen, jetzt tu ich ihm weh, wo ich nur kann), oder aus Hassgefühlen.
Mein LG hat jetzt erreicht, dass sein Sohn (der lt. Mutter psychische Schäden hat) in Psychologischer behandlung ist und mein LG dabei mit eingeschlossen ist. D.h. die Psychlologin muß meinen LG über den Stand des Zustandes und die Therapie unterrichtn, ihn bei Gesprächen und der Therapie mit einschließen...
Dies ist ein Gewinn, denn seine EX hat den jungen permanent negativ beeinflußt, so dass der Sohn selber glaubt, dass der Vater nur zum Zahlen gut ist und ansonsten der Böse...
Leider wird es den Ex-frauen immer noch zu einfach gemacht, dass die Väter nur noch zum Zahlen da sind und kaum Rechte haben....hier muß sich einiges ändern...und zwar schnell..
Aber wie gesagt, schau erstmal selber, ob eine Observation von einer Dedektei nützlich wäre, also selber oder Bekannte hinfahren lassen.
Ergibt sich etwas (sie arbeitet, lebt mit einem anderen zusammen), dann könntest Du eine Dedektei beauftragen, um diese Erkenntnisse zu untermauer.
Zum anderen wäre es hilfreich vor Gericht, weil Dir ein eigenes interesse vorgeworfen werden kann und somit Deine iegenen Ermittlungen "zerrissen" werden können.
MfG
hexle2000
Hallo fczw
Habe eine interressante Stelle in dem Buch "Scheidungsratgeber von Männer für Männer" gefunden und streiche mal eine Stelle an:
quote:
Ihr Kind weigert sich, sie zu treffen
Es wäre zu einfach, wollte das Familiengericht den Umgang kurzerhand für eine bestimmte Zeit ausschließen, weil das Kind sich weigert, Sie zu treffen. Vielmehr muss es die Gründe ermitteln, die das Kind zu seiner Haltung veranlasst haben. Es muss klären, ob es sich um eine eigenständige Entscheidung des Kindes handelt oder ob es von Ihrer Frau beeinflusst worden ist. Mit Hilfe eines Psychologen muss es versuchen, das Kind dazu zu bringen, mit Ihnen Kontakt zu halten. Dies liegt nicht nur in Ihrem Interesse, sondern auch im Interesse des Kindes, für dessen Entwicklung der Umgang mit beiden Elternteilen wichtig ist.
Ihre Frau ist verpflichtet, auf das Kind einzuwirken, dem Umgang mit Ihnen positiv gegenüberzustehen. Das Kind darf nicht negativ beeinflusst werden. Ein Kind unter zehn Jahren ist durch entsprechende erzieherische und paychologische Mittel durchaus dazu zu bringen, dass es wieder den Umgang mit dem zumächst abgelehnten Elternteil wünscht.
Wer regelmäßig Verabredungen mit den Kindern platzen lässt oder auf andere Art erreicht, dass Sie Ihre Kinder seltener sehen als vereinbart, kann sogar mit einer Art Strafe belegt werden - so entschied das Oberlandesgericht München: Eine Frau vereitelte ihrem in Trennung lebenden Mann das Umgangsrecht mit dem Kind planmäßig. Dies führte dazu, dass das Gericht den Unterhaltsanspruch der Frau für diese Zeit strich (OLG München Fam 1997 / 1160).
!!! Bei einer negativen Einstellung des Kindes liegt der Schluss nahe, dass es von Ihrer Frau beeinflusst worden ist. Unterbindet Ihre Frau über längere Zeit den Umgang des Kindes mit Ihnen, riskiert sie eine gerichtliche Entscheidung gegen sich. Der Grundsatz, dass Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehungsverhältnisse gewahrt werden sollten, muss zurückstehen hinter dem Prinzip, dass die Bindung zwischen Kind und beiden Elternteilen für dessen Entwicklung von herausragender Bedeutung ist und daher die Verbindung zu Ihnen unbedingt aufrechterhalten werden muss (OLG Celle Fam RZ 1994 / 924).
Leider sagte DeepThougt schon dazu das die meisten Richter nicht genug A.... in der Hose haben um so was durchzusetzen.
Aber ein Versuch ist es wert.
MFG
PhoeniX
Hallo fczw
Kann da PhoeniX nur echt geben.
Bei uns ist es so, dass der Sohn meines LG jetzt in psychologischer Behandlung ist und die Ex dazu verpflichtet wurde:
- dass mein LG (KV) in die Behandlung/Therapie eingeschlossen wird
- sie den KV über die Therapie informieren muss
Es gibt aber auch Richterrinnen, die eine A**** in der hose haben und der Ex sagen, dass diese ihren Erziehungsstil überdenken müssen...
Rede mit Deinem Anwalt, ob ihr sowas nicht in die Wege leiten könnt, zum Wohl des kindes....
Es kann ein psychologisches Gutachten über das kind beantragt werden um die Hintergründe der Verweigerrung des kontaktes mit dem KV zu reflektieren, sowie die Erziehungsfähigkeit der Ex angezweifelt werden.
In unseren Fall weigert sich die Tochter meines LG, dass sie bei der Mutter leben muss. Da sie aber bereits zu dem Zeitpunkt 13 Jahre war, muss das Gericht die Wünsche des kindes anerkennen. Dem Wunsch wurde nachgekommen.
MfG
hexle2000
P.S. es ist schwer zu beweisen, dass die Mutter das kind negativ beeinflusst...wenn das kind jeden Tag der negativen beeinflussung der mutter ausgesetzt ist, so glaubt das kind diese Sachen und nimmt es als sein eigenes Gedankengut an.
Zum anderen sit es auch ein Überlebensinstinkt des kindes, der Person alles recht zu machen, bei der es lebt, um weniger Stress zu haben....