Hallo liebe User,
bin noch ein ,,Frischling" im Forum und hoffe trotzdem auf Eure Hilfe!!
Werde Euch jetzt kurz meine momentane Lebenssituation schildern.
Ich habe bis zum 31.12.06 gearbeitet und regelmäßig für meine beiden nichtehelichen Kinder Unterhalt gezahlt. DIe Höhe der Unterhaltsleistung wurde nach meinem damaligen Einkommen tituliert. Nun bin ich seit 01.01.07 arbeitssuchend und habe dementsprechend weniger Einkommen. Daraufhin habe ich versucht ,beim JA eine Abänderung der Titel zu erwirken, aber leider ohne Erfolg!
Das JA hat nur, aufgrund meines Einkommens(ALG1), den Unterhalt bis zu meinem Selbstbehalt von 710€ herabgesetzt mit dem Hinweis, dass der Differenzbetrag zu dem eigentlichen also den Kindern zustehenden Unterhalt, mir als Schuls aufläuft!!! IST DIES RECHTENS????
Begründet hat es das JA mit, u.a. dass ich mich schnellstens um einen neuen Job kümmern muss und erst wenn ich nachweisen kann, dass ich trotz Aufbringung aller Kräfte und Möglichkeiten keinen Job finde, wäre mein Antrag auf Abänderung der Titel gerechtfertigt!
Man man man... was ist das nur für ein ,,Recht"-Staat!?!? Da kann man(n) nichts däfür, dass man Arbeitslos ist( durch ne betriebsbedingte Kündigung) und schon wird man zur Kasse gebeten! Das ist nicht fair... aber was ist heutzutage schon noch Fair....?
Hat denn jemand nen Plan, wie ich diese Schuld von mir abweisen kann?
Wäre nett und total super, wenn ich ne klitze-kleine Antwort bekäme!!! DANKE im voraus!!
Dirk
Hallo,
Arbeitslosigkeit gilt als vorübergehend, sodass eine Abänderungsklage frühestens nach sechsmonatiger Arbeitslosigkeit Sinn macht. An den Unterhaltspflichtigen werden tatsächlich hohe Anforderungen gestellt, dazu gehört auch ein sehr hohes Maß an Bemühungen um eine neue Arbeit. Hier einfach mal die Suche nutzen mit dem Stichwort "gesteigerte Erwerbsobliegenheit".
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
