Ebay verkaufen? Dar...
 
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Ebay verkaufen? Darf man das oder muss man als Vater das Portal meiden?

 
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich habe mal eine Frage:

Ich habe einen Ebay Namen letztes Jahr angelegt. Dort eine Uhr gekauft und noch einige Dinge mehr, Teilweise auch wieder verkauft. Genauso wie Dinge die einzig und alleine mir gehören, gehört haben. (Pullover, Jacken usw.) Auch Fachbücher.
Jetzt kommt ein schreiben das ich angeblich Hausratsgegenstände verkauft hätte. Dort wurde sogar mein Ebay Name erwähnt.

Darf ich sowas nicht mehr machen? Natürlich keinen gemeinsamen Hausrat verkaufen. Aber zb. Klamotten die ich Trage, jetzt usw. Ne Uhr die mir nicht mehr gefällt ...

Oder muss ich bei der Scheidung dann damit rechnen das ich "Massenhaft" Nebeneinkünfte habe? Wohlgemerkt die Sachen gehören mir (Nach der Trennung!) und wurden leider auch nicht mit gewinn verkauft!?


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.02.2007 18:55
(@Muckebruder)

Hallo!!!

Schnell und Einfach!?

Jetziges Ebay Profil einfach auf "Privat" stellen (schon sieht keiner deine letzten Transaktionen dort bzw. bekommt die Auktionsnummer)  und dann ein neues Ebay Konto anlegen & vorallem: Niemand den Ebaynamen geben!!!

Rechtsfragen bezüglich Ebay findet man viel bei http://www.frageinenanwalt.de , einfach oben bei der Suche "Ebay" eingeben 🙂

Gruß, Stefan


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2007 01:41
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Schon klar.

Aber niemand hatte meinen Ebay Namen! Wie hat man den den rausbekommen? Ich habe Ihre Mailadresse und kann noch nicht mal sehen wie Ihr ebay Name ist?

Hat Ebay den rausgegeben? Wie geht das den?

J


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2007 09:18
(@bm-rk)
Registriert

Hi MyJe,

also...die Welt ist ein Dorf, und das Internet ist die Welt.

Das kann Zufall gewesen sein. Und Zufälle soll es öfter geben, wie man denkt. Im Internet ist niemand und nichts anonym...gockel mal nach deinem Nick hier...du wirst ihn finden, früher oder später!

Gruß BM RK


The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2007 09:28
(@Muckebruder)

Ich habe Ihre Mailadresse und kann noch nicht mal sehen wie Ihr ebay Name ist?

Nun ja, bei Ebay oben auf "Treffpunkt" klicken und anstatt des Mitgliedsnamen die E-Mailadresse eingeben,...und siehe da!? 😉

<a href="" 36082 Bild2 .html"" target="_blank"><img src="" i36082 Bild2 "" alt="Free File hosting by Bilder-hoster.de" border="0" /></a>

Deswegen gleich am Besten bei einem FreeMailanbieter eine eigene Ebay-Mail-Adresse einrichten (Gmx, Freenet, ect. - alles kostenlos)...

Gruß, Stefan


AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2007 12:43
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

ja stimmt
aber trotzdem erfährst Du dann nicht  den Ebay-Namen...

Da eine Überprüfung stattfindet ob Du schon mal da was gekauft hast. Wenn das nciht der fall ist bekommst DU nicht die Daten.

J


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2007 14:13
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo MyJe,

dann kann man aber weitersuchen über die erweiterte Suche, man braucht halt etwas Glück, dass der Gesuchte auch grad was anbietet.

Ich habs grad mal mit meiner Postleitzahl gemacht und bei Entfernung 25km eingegeben. Dort bekomme ich sogar die km-Angabe, wenn der Verkäufer bei seinem Artikel keine direkte Stadt angegeben hat, sondern z.B. "zuhause" oder "irgendwo". Wenn man dann noch zuviel Zeit hat, dann läßt man sich halt die alten Auktionen aufzeigen und vielleicht erkennt man ja das eine oder andere Teil, wenn es eine persönliche Sache ist.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2007 16:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus MyJe!
Ich verstehe nicht ganz, warum Du via ebay Deine Sachen NICHT verkaufen solltest...

Jetzt kommt ein schreiben das ich angeblich Hausratsgegenstände verkauft hätte. Dort wurde sogar mein Ebay Name erwähnt.

Von wem und in welchen Zusammenhang ist das Schreiben?
Wenns um Auseinandersetzung des gemeinsamen Hausrats :nudelholz: geht, braucht es Dich nicht jucken, solange Du nachweislich Dein Eigentum veräußerst!

Grüße ausm Süden
Marco


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.02.2007 16:36
 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ja es geht natürlich um Hausrat... so meinen die das. Ich habe aber nur dinge veräussert die ich selber über jahre getragen habe oder nach der Trennung gekauft habe...

Gemeinsamen Hausrat verkaufe ich nicht. Den würde ich ja gerne abgeben aber man möchte ja nicht so einfach was haben... das soll über gericht gehen!

Nur mir möchte man das jetzt anlasten.

Ich möchte einfach Ärger umgehen und werde jetzt nicht mehr selber was kaufen. Sondern Kaufen lassen... ich hab einfach die schnauze voll immer beobachtet zu werden und man sucht anscheinend förmlich nach mir 🙁

Mobbing ist das schon...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.02.2007 16:53
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo MyJe,

Gemeinsamen Hausrat verkaufe ich nicht. Den würde ich ja gerne abgeben aber man möchte ja nicht so einfach was haben... das soll über gericht gehen!

warum machst du deiner "Ex" nicht einfach einen schriftlichen Vorschlag bzgl. Hausratsteilung?

Willst du manche Dinge nicht mehr, dann schreibe der "Ex" einen netten und höflichen Brief (per Einschreiben natürlich!), sie möge die entsprechenden Gegenstände entweder abholen oder du stellst sie vors Haus beim nächsten Sperrmüll.

Wenn du bei ebay keine Riesensummen eingenommen hast, kann auch keiner was wollen.. Wenn du z.B. in einem Jahr für 100 oder 200 Euro Dinge verkaufst, wieviel Unterhalt würde davon im Monat bleiben?

Zudem sind dies ja auch keine regelmäßigen Einkünfte.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2007 00:52




 MyJe
(@myje)
Rege dabei Registriert

Hallo Martin
Soweit war ich ja schon. Ich habe alles angeboten damit es Ihr den Kindern gut geht. Nix war. Nur ärger

Sie hat Geld vom Arbeitsamt bekommen und da unterschrieben das ich nichts rausrücke. Die sind bei mir angekommen und dann  habe ich gesagt (wie schon vorher) das sie alles haben kann. Bitte abholen. Ich packe es zusammen.

Nix war

Der Anwalt erzählt auch nur Blech, Ich habe sogar Zeugen und wollte ihr eine Waschmaschine kaufen.

So ists halt
Nur wenn ich das an die Strasse stelle bekomme ich ärger.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2007 01:02