Hallo zusammen,
wie verhält es sich denn eigentlich mit vertraulichen Informationen und oder anderen Dingenm, die eine Lehrerin von einem Schüler weiß. Darf sie die öffentlich machen, in dem sie z.B. anderen Etlern etwas über den Schüler mitteilt. Zum Teil medizinsiche Diagnosen, die der Schule nur zur Verfügung gestellt wurden, da sie für die Schullaufbahn leiderrelevant sind. Und zum anderen Verhaltensweisen im Unterricht und Inahlte über Elterngespräche.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey
Darf sie die öffentlich machen, in dem sie z.B. anderen Etlern etwas über den Schüler mitteilt.
Definitiv dürfen sie das nicht....
Schon gar nicht wenn es sich um so etwas handelt:
Zum Teil medizinsiche Diagnosen, die der Schule nur zur Verfügung gestellt wurden, da sie für die Schullaufbahn leiderrelevant sind
Am Rande erwähnt, gegenüber Der Schule u den Lehrern wäre ich persönlich etwas vorsichtig mit Informationen über medizinische Diagnosen..auch wenn sie evtl. für die Schullaufbahn relevant sind..
Einige Pädagogen entwickeln da mitmal mehr medizinische Kenntnisse als ein Arzt..u reagieren dann über.!
Aber eine öffentliche Weitergabe über persönliche Dinge eines Schülers ist schlichtweg nicht zulässig.
Gruß
Jens
Hallo midnightwish,
nein, auch Lehrer unterliegen einer Schweigepflicht, allerdings weiß ich aus eigener Erfahrung, dass
sie sich dessen teilweise nicht bewusst sind.
So hat mir eine Lehrerin meines Sohnes schon sehr persönliche Dinge über einen Mitschüler erzählt,
z.B. dass dieser aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten in ärztlicher Behandlung sei usw.
Ich habe damals die Rektorin (ohne Nennung der Lehrerin) gebeten, sämtlichen Lehrern diese
Schweigepflicht ins Gedächtnis zu rufen!
LG
Smilla
Na dann hatte ich das gar nicht so falsch in Erinnerung.
Dann werde ich das morgen nochmal vorbringen und wohl nochmal das Thema Schulwechsel angehen müssen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
die/die Schweigepflicht / Datenschutz geht sogar soweit, dass im Normalfall nicht mal die Zensuren vor den Mitschülern laut benannt werden dürfen.
Jeder Lehrer unterschreibt mit seinem "Angestellten oder Beamtenvertrag" eine Erklärung über Datenschutzbedingungen des jeweiligen Bundeslandes.
Ein dezenter Hinweis auf diese Bestimmungen sollte dem Lehrer das ganz fix wieder in Erinnerung rufen.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
