General- und Vorsor...
 
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General- und Vorsorgevollmacht. Was tun?

 
(@seriennummer2022)
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Guten Tag zusammen,

vielleicht hat hier irgendwer einen Tip, eine Erfahrung dazu...

Als nahezu alleinerziehender Vater hat man viel um die Ohren das Familienleben zu organisieren, arbeiten gehen etc. und die Übernahme neuer Aufgaben gestaltet sich schwierig.

Eine nahe Verwandte hat mich in ihrer General- und Vorsorgevollmacht als Bevollmächtigten eingesetzt wie ich jetzt erfahren habe, heißt, das Krankenhaus in dem sie liegt hat mich kontaktiert. Sie hat mal irgendwann davon gesprochen das ich mich um ihre Geldangelegenheiten usw. kümmern soll wenn sie es nicht mehr kann, aber genaues wußte ich nicht.

Da sie, zumindest im Moment, nicht mehr selbstständig leben kann und einer Betreuung bedarf wurde ich vom Sozialdienst des Krankenhauses aufgefordert, da ich als Bevollmächtigter genannt wurde, für die weiter Versorgung der Verwandten zu sorgen. Konkret soll ich für sie ein Pflegeheim organisieren oder die häusliche Pflege sicherstellen. Ich habe Panik, das liegt außerhalb meiner Möglichkeiten.

Bin ich verpflichtet aufgrund der Nennung als Bevollmächtigter Pflegeheim, Pflege zu Hause zu organisieren?

In dem Vertrag steht nichts davon. Könnte ich auch garnicht. Wenn ich es richtig verstehe bin ich nur befugt Verträge und andere rechtliche Handlungen anstatt ihrer Person zu übernehmen.

Wie ist überhaupt die Zuständigkeit geregelt? Wer muss jetzt was machen?

Das Krankenhaus macht mir im Moment unglaublichen Druck, u.a. wurde mir angekündigt die Verwandte zu mir nach Hause zu bringen da ich ja zuständig bin.

Ich bin völlig am Verzweifeln, einen Rechtanwalt zu finden für das Thema habe ich bisher erfolglos versucht zu finden.

Vielleicht hat jemand hier Erfahrung in solchen Dingen. Lieben Dank.

 

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2024 06:47
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

 

du wusstest also nichts davon, dass du als Bevollmächtigter eingesetzt wurdest?
wenn das so ist, würde ich dem Krankenhaus mitteilen, dass dies die neu sei.

und logischerweise bist du nicht zwingend derjenige, der sie betreuen muss. 

es gibt Betreuungseinrichtungen. Dort wird normalerweise gerichtlich eine Person festgelegt, wenn die zu betreuende Person niemanden selbst benennt. Da kannst du mit Sicherheit mal anrufen und nachfragen, was denn deine Pflichten sind.

wenn diese Person nicht mehr alleine leben kann, dann bleibt ja nur betreutes wohnen oder ei. Pflegeheim. Wer dich bei dieser Suche unterstützen muss, ist auch der soziale Dienst des Krankenhauses. Ist denn überhaupt klar, wie es mit dieser Person weitergeht? Denn sollte sie einen solchen Betreuungsplatz nicht allein finanzieren können müssen ja auch Anträge gestellt werden. Und vor einer Kostenübernahme wird kein Pflegeheim ein Betreuungsplatz zur Verfügung stellen.

und natürlich könntest du die Betreuung, die ja ohne deine Zustimmung festgelegt wurde, ablehnen. Und dann kommt wieder das Betreuungsgericht und ein berufsbetreuer ins Spiel.

 

sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2024 07:01
(@seriennummer2022)
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@annasophie Vielen Dank.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2024 07:57
(@seriennummer2022)
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Die Frage die sich mir stellt, ist Bevollmächtigter gleich Betreuer? Im Netz gibt es sehr widersprüchliche Angaben dazu. Es ist ja kein Betreuungsvertag.

Mittlerweile habe ich die Vollmacht vorliegen. In dem Schreiben steht das ich Rechtsgeschäfte in ihrem Namen vornehmen darf und Auskünfte zur Gesundheit bekomme. Mit keinem Wort wir erwähnt das ich für die Organisation ihrer Pflege oder sie selbst zu pflegen zuständig bin.

Eigentlich sehe ich die Vollmacht so, irgendwer veranlasst die Betreuung zum Beispiel in einem Heim, dieser tritt an mich heran damit ich mich um die Finanzierung und Verträge kümmere. Mehr sehe ich zur Zeit nicht. Sicherlich liege ich damit völlig falsch?

Das ich ein Heim zum Beispiel suchen muss steht nicht in der Vollmacht.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Seriennummer2022
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Themenstarter Geschrieben : 27.02.2024 08:08
(@stronglife)
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@seriennummer2022 Jedes Krankenhaus hat ein Entlassmanagement. Der soziale Dienst ist dafür zuständig die weitere Versorgung der Patienten sicher zu stellen. Du kannst nicht gezwungen werden, die Betreuung deiner Verwandten zu übernehmen. Wenn niemand zur Verfügung steht, wird das Gericht eine(n) gesetzliche(n) Betreuer*in bestimmen, die Aufgaben übernimmt, die du nicht leisten kannst. Hier möglicherweise die Gesundheitsfürsorge. Wichtig ist vermutlich, dass du dich sehr klar positionierst. Leider sind die Krankenhäuser und die sozialen Dienste häufig völlig überfordert und überlastet, so dass sie natürlich gerne die Aufgaben möglichst schnell abschieben. Hol dir unbedingt fachliche Unterstützung, das muss kein Anwalt sein. 

Lass dich bei den zuständigen Fachstellen -auch telefonisch- beraten. Ein Anlaufpunkt kann das Pflegetelefon (Compass bei Privatversicherten) sein, auch gerontopsychiatrische Fachberatungen der Caritas und/oder Diakonie geben dir fachliche Auskunft. Auch die Stiftung Patientenschutz gibt Hinweise, wie du dich positionieren kannst, ohne deine Verwandte völlig allein zu lassen, welche Schritte zu unternehmen sind, was du tun kannst, ohne dein eigenes Leben auf den Kopf zu stellen. 

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2024 12:11
(@seriennummer2022)
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Vielen Dank für die Antworten.

Mittlerweile bin ich Dank den Denkanstößen von hier weiter gekommen. Ich würde gern meine bisherigen Erfahrungen teilen, vielleicht hilft es auch anderen.

Mir ist es gelungen den ausstellenden Notar der General- und Vorsorgevollmacht zu kontaktieren und um Auskunft zu bitten. Laut seiner Aussage ist eine General- und Vorsorgevollmacht eine einseitige Willenserklärung des Vollmachtgebers. Der Bevollmächtigte ist nicht verpflichtet, da es ja kein Vertrag ist, die in der Vollmacht geregelten Dinge umzusetzten. In meinem Fall steht sogar drin, es wurde für mich eine Ausfertigung der Vollmacht erstellt, zur Übergabe an den Bevollmächtigten. Es steht darin nicht, das der Bevollmächtigte über die Vollmacht informiert wird. Auch ein Eintrag in ein Register wird verneint. Die Vollmachtgeberin hätte mir meine Ausfertigung übergeben müssen, was nicht passiert ist. Weiter dürfe er mir nichts sagen, ich solle mich an eine andere Kanzlei wenden.

Zum Glück habe ich schnell eine andere Kanzlei bezüglich Beratung gefunden. Der Notar hat mich nett beraten. Zuständig für die General- und Vorsorgevollmachten ist das Betreuungsgericht. Er selbst kann mir auch keine verbindliche Auskunft erteilen, da kein Anwalt für Betreuungsrecht. Einen sehr wichtigen Tipp hat er mir gegeben, da der "Schadenfalls" schon eingetreten ist muss ich schnellstmöglich allen Beteiligten kundtun nicht als Bevollmächtigter zur Verfügung zu stehen.

Aufgrund des Hinweises des Notars habe ich das Betreuungsgericht kontaktiert. Also, diese sagen, ich bin als Bevollmächtigter genannt und damit grundsätzlich erstmal verantwortlich/verpflichtet in allen in der Vollmacht genannten Dingen tätig zu werden.

In meinem konkreten Fall, die weiter Betreuung der Verwandten zu organisieren. Raus käme ich nur, wenn ich erklären würde nicht als Bevollmächtigter zur Verfügung zu stehen. Konkret, dem Krankenhaus mitzuteilen, schriftlich, ich bin nicht in der Lage meine Tätigkeit als Bevollmächtigter wahrzunehmen, sie mögen die weiteren Schritte einleiten. Die nette Frau hat mich noch wissen lassen, ich wäre nicht der Einzige der von der Vollmacht zurücktritt, bei ihnen stapeln sich die Fälle. Grund wäre, es ist einfach nicht möglich für viele Betroffene die Dinge aus den Vollmachten zu regeln weil, zum Beispiel es kaum möglich ist einen Heimplatz kurzfristig zu organisieren und vieles andere. Viele Vollmachtgeber machen sich einfach keine Gedanken darüber ob die Bevollmächtigten überhaupt in der Lage wären tätig zu werden. Sie fertigen eine Vollmacht aus und meinen es wird alles so werden wie gewünscht. Das die Bevollmächtigten teilweise vor kaum lösbaren Aufgaben stehen, daran denken sie nicht.

Das große Problem ist der Faktor Zeit. Die Verwandte soll bzw. wird nächsten Montag entlassen. Die Überleitungspflege des Krankenhauses stellt sich quer mich bei der Suche nach der weiteren Betreuung zu helfen. Ich wäre Bevollmächtigter und damit für alles verantwortlich, Punkt. Auch hier kann man sich trefflich streiten ob das richtig ist oder nicht. Einseits läuft mir die Zeit davon, andereseits, der Verweigerer gewinnt immer.

Für mich habe ich folgende Entscheidung getroffen...

Ich versuche noch heute und den Vormittag morgen einen Platz in einem Pflegeheim zu finden. Nach mittlerweile über 75 Absagen (viele angefragte Heime antworten erst garnicht) im Umkreis von bis zu 250km sehe ich im Moment kein Land. Insgesamt habe ich fals 145 Einrichtungen kontaktiert. Mehr ist nicht drin, meine Grenze des machbaren ist erreicht.

Sollte ich keine Einrichtung finden werde ich am Donnerstag als Bevollmächtigter zurücktreten. In Abstimmung mit dem Betreuungsgericht werde ich dazu schriftlich gegenüber dem Krankenhaus kundtun als Bevollmächtigter in Sachen Gesundheitsvorsorge nicht (mehr) zur Verfügung zu stehen. Das Krankenhaus muss dann sich an das Gericht wenden um eine gesetzliche Betreuung zu bestellen.

Es ist eine schwere Entscheidung, aber ich kann einfach nicht mehr. In dem fall ist mir dann die Selbstführsorge vorrangig.

 

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Seriennummer2022
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Themenstarter Geschrieben : 28.02.2024 05:24
(@annasophie)
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Hallo,

 

ich hatte so einen Fall im weiteren Bekanntenkreis. Da wurde der Vater überraschend pflegebedürftig. Der Sohn hat dann versucht einen Heizplatten zu bekommen. Da ihm aber die Zusage von der Grundsicherung etc. Für die Kostenübernahme fehlte, hatte er keinen Erfolg über Wochen. Die dann bestellte berufsbetreuerin hat dies dann innerhalb von 2 Wochen organisiert.aber der Vater war auch die ganze Zeit im Krankenhaus. Natürlich hat das Krankenhaus auch die Masche mit: dann muss er bei ihnen wohnen versucht. Das hat aber aus räumlichen Gründen nicht funktioniert. Und man ist ja auch nicht per gesetz gezwungen jemanden aufzunehmen.

da würde ich das Krankenhaus auch schriftlich drauf hinweisen, dass der soziale Dienst zur Unterstützung gedacht ist. Und das kein gesetz vorsieht, dass du gezwungen werden kannst jemanden in deinen Hausstand aufzunehmen, den du nicht aufnehmen möchtest oder kannst. Und dass auch eine solche Vollmacht, über die du im Vorfeld weder informiert noch eingebunden warst, eine solche Verpflichtung auslöst.

sollte das Krankenhaus seine Drohung wahrmachen, die Person per Krankentransport zu dir zu schicken müsste der Krankentransport sie wieder mitnehmen. Und du würdest bei einer Umsetzung der Drohung dich an die zuständigen Personen in der Verwaltung deiner Stadt wenden, da das Krankenhaus hier nicht das Wohl der ihnen anvertrauten Patienten im Blick hätte,

 

sophie

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Geschrieben : 28.02.2024 07:27
(@seriennummer2022)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank nochmal.

Kleines Update...

Nachdem ich telefonisch dem Krankenhaus angekündigt habe als Bevollmächtigter zurückzutreten und eine gesetzliche Betreuung erforderlich wird kommt Bewegung in die Angelegenheit. Anscheinend wirkt die Ankündigung motivierend. Das Krankenhaus versucht mich jetzt bei der Suche nach einem Platz zu unterstützen.

Hoffe es wird was.

Sobald bisschen Ruhe in die Sache gekommen ist werde ich die Vollmacht überarbeiten lassen bzw. ganz löschen lassen. Ich finde, jeder der so eine Vollmacht ausstellt sollte das auch mit der Person absprechen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.02.2024 09:41
(@annasophie)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

 

natürlich wirkt das motivierend. Wenn du zurücktrittst muss das Krankenhaus aktiv werden und das betreuungsgericht informeiren. Und da das auch einige Wochen dauert, muss das Krankenhaus eine Lösung finden. Insofern wissen sie, dass sie jetzt in der Pflicht sind.

 

und es ist schlimm, dass diese Sachen auf die Angehörigen abgewälzt wird, die von dieser Materie im Regelfall keine Ahnung haben und entsprechend überfordert sind. 

 

Sophie

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Geschrieben : 29.02.2024 10:23
(@tomatenfisch)
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Hey Seriennummer, ich würde mich freuen im Forum von Dir auf dem Laufenden gehalten zu werden - das Betreuungsthema ist bei mir auch latent schwebend akut - juhu - eine weitere Baustelle neben den lieben Kleinen nun auch noch die alten Großen😌 

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Geschrieben : 04.03.2024 01:19
(@seriennummer2022)
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Update...

Unter Aufbietung meiner sämtlichen Kräfte und Möglichkeiten (das ist definitiv nicht untertrieben) ist es mir gelungen heute einen Betreuungsplatz in einem Pflegeheim zugesagt zu bekommen, allerding fast 150km weit weg. Allerdings gibt es einen kleinen bzw. riesigen Haken, ich muss die Verwandte selbst ins Pflegeheim bringen da die Krankenkasse den Transport nicht bezahlt und letztlich kein Krankentransport zur Verfügung gestellt wird.

Hoffe jetzt mal das alles einigermaßen funktioniert und ich erstmal Zeit gewinne. Zeit gewinne um Unterlagen zu sichten und vor allem eine Rechtsanwaltskanzlei für Betreuungsrecht zu suchen die mich berät und aus der Vollmacht raus hilft. Mit raus helfen meine ich, nach Möglichkeit die Teile der Vollmacht niederzulegen die ich nicht erfüllen kann und will. Die Teile nach Möglichkeit zu behalten bei denen ich tätig werden könnte. Vermute aber mal, da gibt es nur ganz ioder garnicht.

Keine Rosinenpickerei, es hat sich nur gezeigt was ich leisten kann, was nicht und was besser wäre in der Hand zu behalten.

Hat da jemand Erfahrung?

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 2 Monaten von Seriennummer2022
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Themenstarter Geschrieben : 04.03.2024 09:02