Ehenichtigkeitsklag...
 
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Ehenichtigkeitsklage

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Koala,

Und was sollte denn dann meine Stellungnahme zum Nichtigkeitsgund enthalten?
Wenn ich Euch richtig verstanden habe, soll ich der Annahme des Nichtigkeitsgrundes nicht grundsätzlich widersprechen (es also als mögliches Szenario zulassen).
Ansonsten soll ich mich zurückhalten, um Fast-Exe nicht wegen Wechselbetreuung zu verärgern.

Ich würde, pro forma, ein bisschen protestieren; aber wirklich nur ein bisschen, und keinesfalls so sehr, dass die Alleinseligmachenden Märchenerzähler dich ernst nehmen. Ein Ansatzpunkt könnte z.B. dieses sein:

Die Begründungen lesen sich wie ein schlechter Roman und laufen letztlich darauf hinaus, dass sie die Ehe nur zum Schein eingegangen ist, um nicht wieder in ihre Heimat nach Polen zurück zu müssen.

Dir ist damals doch überhaupt nicht recht bewusst gewesen, dass die Heirat irgendwas mit ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu tun gehabt haben könnte, nicht wahr? Und dir ist ganz sicher nicht aufgefallen, dass sie selbst dort für sich irgendeinen Zusammenhang gesehen haben könnte. Also musstest du doch annehmen, dass ihr Eheversprechen ernst gemeint war, genau so ernst, wie du selbst es allezeiten gemeint hast. Wenn sie nun damals anderer Meinung war: Nun, kein sterblicher Mann hat je in die Seele eines Weibes hineinsehen können, das vermag nur der liebe Gott allein - und sogar dem dürfte das manchmal schwerfallen.

Okay, zugegeben, den für mich typischen Sarkasmus müsstest du aus der oben skizzierten Begründung natürlich schon noch herausnehmen 😉

Ihr scheint es ja wirklich ernst zu meinen, dass das Ergebnis unterhaltsrechtlich von Bedeutung sein kann. Habt Ihr denn schon von Fällen gehört, wo das der Fall war?

Nein. Auf der anderen Seite ist es natürlich ein ziemlich exotischer Fall, dass eine Frau vor der geistlichen Gerichtsbarkeit auf Nichtigkeit der Ehe klagt, vor der weltlichen Gerichtsbarkeit aber auf Unterhalt aufgrund eben dieser Ehe, die es ja ihrer kirchlichen Meinung zufolge niemals gegeben hat. Für diesen Fall gibt es keine Paragrafen, und vermutlich nicht einmal Urteile für hinreichend ähnliche Fälle. Es gibt aber nach wie vor die richterliche Willkür, äh, Unabhängigkeit; und ausnahmsweise könnte diese hier mal zu deinen Gunsten spielen.

Es gilt also, den einen Schwarzkittel davon zu überzeugen, dass deine Frau ihn nach Strich und Faden zu verarschen versucht, indem sie heute von ihm das exakte Gegenteil dessen verlangt, was sie gestern von dem anderen Schwarzkittel bereits genehmigt bekommen hat. Richter mögen es normalerweise nicht so gern, wenn eine Prozesspartei das Hohe Gericht für dumm zu verkaufen versucht.

Für die "Verwirkung" von Unterhaltsansprüchen im Sinne von § 1579 (Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit) müsste wahrscheinlich schon was anderes geboten werden.

Den Hinweis auf § 1579 würde ich mir an deiner Stelle auch tunlichst verkneifen. Wenn der Familienrichter ihn für anwendbar hält, wird er schon von alleine darauf kommen; wenn nicht, hilft auch ein noch so deutlicher Hinweis deinerseits nicht. Ich würde an deiner Stelle wirklich eher die Karte spielen, den Familienrichter von der Absurdität dieser ganzen Veranstaltung zu überzeugen, als mit irgendwelchen konkreten Paragrafen oder Urteilen zu winken, die letztlich auf deinen eigenen Fall doch nicht wirklich passen.

Und übrigens: Es geht auch nicht darum, dass diese Ehe auch vor der weltlichen Gerichtsbarkeit als nichtig gelten könnte - das ist völlig ausgeschlossen. Insofern wirst du, mit Verweis auf die kirchliche Nichtigkeit allein, wohl eher nicht um Unterhalt und Zugewinn herumkommen. Ich denke aber schon, dass dieser Affentanz der Ex den Richter durchaus beeinflussen kann, z.B. hinsichtlich der Höhe und der Dauer des Unterhaltes, den er Madame zu gewähren denkt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 20:07
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe inzwischen von so einer Diözese eine Beschreibung über den Ablauf von so einem Nichtigkeitsprozess besorgt.
Der Beklagte (das bin in diesem Fall ist, obwohl meine Fast-Ex sich selbst beschuldigt  :rofl2: )

Das wundert mich ein wenig, denn in solchen Verfahren gibt es eigentlich keine ''Beklagten'', bis auf die ''geschlossene Ehe'', die für nichtig erklärt werden soll.
Auch gibt es keine ''Verhandlung'' als solche, wie wir sie kennen.
Es gibt quasi nur einen Antragsteller, dessen Aussagen geprüft werden.
Ich hatte damals ein Gespräch mit dem Fragesteller(Gerichtsbeauftragter), der mir erläuterte, das ich wenn ich etwas zu den benannten Gründen zur Nichtigkeitserklärung sagen (mitwirken)will, hat das für mich keine Nachteile, oder Auswirkungen, denn die Aussagen von mir dienen nur um den Wahrheitsgehalt der Antragstellerin zu prüfen.Auch wäre ich nicht der einzige ''Zeuge'' sondern es müssen mehrere Zeugen das bestätigen, sonst würde der Antrag abgelehnt werden.
Der Vorteil am mitwirken ist, das man als Zeuge Akteneinsicht bekommen kann und somit auch Einsicht darin bekommt, was z.B. Ex oder die anderen Zeugen aussagen und daraus kann man ersehen, welche ungeheueren seltsamen Gedanken EX währen der ganzen Ehezeit mit sich herumgetragen hat.
Mit meiner EX war ich übrigens 13 Jahre zusammen und die Ehe ist für nichtig erklärt worden.
Ich habe damals auch nur ''mitgespielt'', sonst nix.

Bezahlt wird das übrigens von der Rechtschutzversicherung der Kirche, die jeder automatisch abgeschlossen hat, wenn er kirchlich geheiratet hat.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2011 11:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich bin über dieses hier gestolpert:

laufen letztlich darauf hinaus, dass sie die Ehe nur zum Schein eingegangen ist, um nicht wieder in ihre Heimat nach Polen zurück zu müssen

Wenn meine Fast-Ex nun eben mit dem Argument gekommen ist, dass alles nur zum Schein war und 2 von den 3 genannten Zeugen (ihre Schwester und ihr Neuer - beide ebenfalls aus Polen) ihre Aussage unterstützen, so ist das Thema eigentlich sowieso schon gelaufen.

Wenn sie im kirchlichen Verfahren zugibt eine Scheinehe eingegangen zu sein, dann solltest du durchaus dich am Verfahren dahingehend beteiligen, das du dir die AKten ansiehst und dir, wenn möglich auch Kopien machst.

Mit dem Argument des Betrugs würde ich dann im Scheidungsverfahren die Haltbarkeit von Unterhaltsansprüchen in den Ring werfen. Ebenso könnte man dan nauch laut darüebr nachdenken, ob Scheinehen auch dann strafbar sind, wenn der Ehepartner nichts von diesem Schein wußte und an die große Liebe glaubte.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2011 23:15
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