Ehenichtigkeitsklag...
 
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Ehenichtigkeitsklage

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(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute,

seit knapp einem Jahr melde ich mich hier im Forum immer wieder, wenn ich mal hinsichtlich meiner anstehenden Scheidung einen Rat brauche.
Nun geht in den nächsten Tagen auch der Scheidungsantrag raus und ich habe die Perspektive, vor dem Amt geschieden zu sein.

Nun tat sich gestern mal wieder eine neue Baustelle auf.
Meine Nochfrau betreibt eine Ehenichtigkeitsklage beim Erzbischöflichen Offizialat in Bamberg.
Die Begründungen lesen sich wie ein schlechter Roman und laufen letztlich darauf hinaus, dass sie die Ehe nur zum Schein eingegangen ist, um nicht wieder in ihre Heimat nach Polen zurück zu müssen.

Hey - wir waren 11 Jahre verheiratet, haben wirklich schöne Jahre gehabt und eine wunderbare Tochter, die wir nun im Wechsel betreuen. Dass es nun so kommen musste - die Gründe sind vielfältig.

Wie würdet Ihr mit sowas umgehen? Eigentlich tut es mir weh, wenn ich die Begründung lese und ich hätte natrülich Lust dazu, der kirchlichen Stelle meine Sicht mitzuteilen.  :exclam:

Allerdings riecht das schon jetzt nach "Schlammschlacht" und sowas brauche ich nun überhaupt nicht. Ich will nach Vorne sehen und mich um meine Tochter kümmern und mein Leben (auch privat) neu gestalten. Es scheint wohl ein sehr wichtiges Anliegen von ihr zu sein, dass sie kirchlich später nochmal heiraten kann. Dazu ist sie wohl auch bereit, vor der Kirche die Unwahrheit zu sagen.

Ich tendiere dazu, mich auf diesen Kirchenprozess nicht einzulassen. Und sollte ich dann irgendwann von der Nichtigkeit der Ehe erfahren - so kann es mir doch auch egal sein. ODER ?

mfg
koala


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2011 09:58
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus koala,

kurz und knapp: Interessiere Dich einfach nicht dafür!

Sie stammt aus Polen, ist vermutlich Erzkatholisch und möchte deshalb für die Zukunft wieder "eine weiße Weste".
Lass sie einfach machen und denk nicht drüber nach.

Und wenn Dich so ein Kirchenschwarzkittel dazu befragen will, dann kannst Du ja in tollsten Farben Dein Eheglück schildern  :puzz:

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 10:05
 Uli
(@Uli)

Es scheint wohl ein sehr wichtiges Anliegen von ihr zu sein, dass sie kirchlich später nochmal heiraten kann. Dazu ist sie wohl auch bereit, vor der Kirche die Unwahrheit zu sagen.

Da bekommt dr Begriff "scheinheilig" doch mal eine richtig griffige Bedeutung!  :phantom:

Kümmer Dich nicht darum, das ist nicht Deine Baustelle. Wenn Dich ein zölibatärer Wicht danach zu befragen versuchen sollte, so würde ich mich an Deiner Stelle hierzu garnicht äussern. Es gibt hier für Dich nix zu gewinnen und somit allenfalls das Potential etwas zu verlieren!

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 11:10
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe das Spielchen mit EX mitgespielt und das Ehenichtigkeitsverfahren über mich ergehen lassen.
War alles sehr aufschlussreich.

Es gibt hier für Dich nix zu gewinnen und somit allenfalls das Potential etwas zu verlieren!

Was gibt es denn da zu verlieren?

Ich habe dazu gewonnen und zwar an Erkenntnis. 😉

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 11:19
 Uli
(@Uli)

Was gibt es denn da zu verlieren?

Hey - wir waren 11 Jahre verheiratet, haben wirklich schöne Jahre gehabt und eine wunderbare Tochter, die wir nun im Wechsel betreuen.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 12:08
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Warum meinst du er würde seine Tochter verlieren, wenn er in diesem Verfahren mitspielt?
Seine Tochter hat damit doch nichts zu tun.
Wenn EX meint sie müsse aus welchen Gründen auch immer ein Ehenichtigkeitsverfahren anstreben, ist das eine Sache zwischen Ihr und der Kirche und nicht zwischen koala und Tochter und auch nicht zwischen koala und EX.

Er muss eventuell ein paar Frage beantworten und kann dann über den Verfahrensgang informiert werden, mehr nicht.
Ich sehe da keine Gefahr oder irgend was schlimmes.Ich habs auch durch und es hat keinem geschadet.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 13:23
 elwu
(@elwu)

Wie würdet Ihr mit sowas umgehen?

Völlig ignorieren.


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 13:37
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin koala,

diese "Klage" ist für Dich juristisch bedeutungslos. Sie hat vermutlich lediglich den Hintergrund, dass Deine DEF ein weiteres Mal kirchlich heiraten will (was bei den Katholen ansonsten nicht funktioniert, da sie lebensfremd immer noch an der Unauflösbarkeit der Ehe festhalten). Ich glaube, Caroline von Monaco hat sowas vor Jahrzehnten mal durchgezogen, um ihren ersten Gatten loszuwerden.

Sollte Deine DEF diese Kiste weiterverfolgen, würde ich sie keinesfalls daran hindern, sondern mir den Spass machen, im eigentlichen Scheidungsverfahren sämtliche Forderungen nach Zugewinnausgleich, nachehelichem Unterhalt etc. abzubügeln mit der Begründung "liebes Schatzilein, an anderer Stelle setzt Du gerade Himmel und Hölle in Bewegung, um zu beweisen, dass es diese Ehe gar nie gegeben hat - warum um Himmels willen willst Du hier und jetzt das Gegenteil festgestellt haben?"

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 13:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Warum meinst du er würde seine Tochter verlieren, wenn er in diesem Verfahren mitspielt?
Seine Tochter hat damit doch nichts zu tun.
Wenn EX meint sie müsse aus welchen Gründen auch immer ein Ehenichtigkeitsverfahren anstreben, ist das eine Sache zwischen Ihr und der Kirche und nicht zwischen koala und Tochter und auch nicht zwischen koala und EX.

Wenn Koala den Wunsch der Ex torpediert, kann das dazu führen, dass die, für das WM notwendige Kooperationsbereitschaft der Eltern Schaden nimmt und damit das WM selbst.

Ist ja auch nichts einfacher als das.
"Machst du mein Türmchen kaputt, mache ich deins kaputt!"


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 13:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn Koala den Wunsch der Ex torpediert, kann das dazu führen, dass die, für das WM notwendige Kooperationsbereitschaft der Eltern Schaden nimmt und damit das WM selbst.

Eben und deswegen sollte er mitwirken, zwar mehr passiv, aber schon mitspielen und sich nicht querstellen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 14:01




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hatte dich so verstanden, dass er sich dagegen wehren solle!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 14:03
 Uli
(@Uli)

Wenn Koala den Wunsch der Ex torpediert, kann das dazu führen, dass die, für das WM notwendige Kooperationsbereitschaft der Eltern Schaden nimmt und damit das WM selbst.

Ist ja auch nichts einfacher als das.
"Machst du mein Türmchen kaputt, mache ich deins kaputt!"

Genau das wollte ich zum Ausdruck bringen. Er sollte weder mitspielen (wie steht er vor seiner Tochter da!), noch boykottieren (wg mögl. Folgen).

Das, worauf brille007 hinwies, hatte ich auf die Schnelle garnicht bedacht: Mein Gott, was hat Exchen Bestreben dorch für einen Charme!!!  🙂

LG, Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 14:03
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich hatte dich so verstanden, dass er sich dagegen wehren solle!

Nö, wehren soll er sich nicht, er soll EX das ruhig durchziehen lassen, sich aber nicht auf einen Krieg einlassen und wenn Fragen vom Offizialiat an koala gerichtet sind, die auch beantworten, falsch machen kann er da nichts.
Hab mich wohl falsch ausgedrückt, oder es ist falsch rübergekommen.Ich meine er soll mitwirken und sich nicht querstellen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 14:11
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung:
Wehren kann er sich gar nicht, er wird falls erforerlich als ''Zeuge'' geladen und mehr nicht.

Es geht da nicht so ab wie beim Fam.gericht, sondern geprüft werden die Aussagen der Antragstellerin(durch Zeugen), dann wird entschieden ob die Aussagen richtig sind und dann wird entschieden ob die Aussagen reichen um die Ehe zu anolieren.Wenn dann die Aussagen reichen wird von einem höheren Gericht entschieden, ob die Ehe geschieden/anoliert wird oder nicht.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2011 14:48
(@kruemel2)
Zeigt sich öfters Registriert

Nabend Zusammen,

vielleicht sollte Koala ihr den Tipp geben, das eine Annulierung vor der katholischen Kirche am besten geht wenn man aussagt das der Partner keine Kinder mehr möchte.
Soweit ich weiss ist dies einer der stärktsten Gründe warum diese Kirche Ehen annuliert da der Zweck einer Ehe u.a ja auch die Vermehrung ist.

Gruss
Kruemel2


AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 00:28
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hi Leute,

danke zunächst für Eure Einschätzung.

Ich habe inzwischen von so einer Diözese eine Beschreibung über den Ablauf von so einem Nichtigkeitsprozess besorgt.
Der Beklagte (das bin in diesem Fall ist, obwohl meine Fast-Ex sich selbst beschuldigt  :rofl2: ) wird quasi mit dem Eröffnungsschrieb "eingeladen" am Verfahren mitzuwirken:
- Möglichkeit zur Aussage
- Stellung von eigenen Beweisanträgen
- Akteneinsicht
Im Falle der Verweigerung gehen diese Rechte verloren und das Verfahren geht trotzdem weiter.

Wenn meine Fast-Ex nun eben mit dem Argument gekommen ist, dass alles nur zum Schein war und 2 von den 3 genannten Zeugen (ihre Schwester und ihr Neuer - beide ebenfalls aus Polen) ihre Aussage unterstützen, so ist das Thema eigentlich sowieso schon gelaufen.

Bevor ich mir nun eine Reihe von Falschaussagen (ich sehr belastend empfinde) und schlechte Übersetzungen ins Deutsche antun muss, würde ich einfach der Diözese mitteilen, dass ich mich nicht "aktiv" beteiligen werde.
Egal zu welchem Ergebnis die dann auch kommen - ich selbst werde das Ergebnis nicht anfechten.
Ich investiere die Zeit und die Nerven lieber in die Betreuung meiner kleinen Tochter.

Allerdings habe ich meinem Anwalt am Freitag mal davon geschrieben und ich bin mal gespannt, ob er sich für Aussagen meiner Frau interesiiert.

Mfg
koala


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2011 16:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin koala,

meine Tipps unter #7 waren durchaus ernst gemeint; Du solltest Dich nicht zu sehr "heraushalten". Es geht zwar "nur" um eine rein kirchenrechtliche Frage, die auf das Familienrecht keinen direkten Einfluss hat - aber wenn Deine DEF die Nichtigkeit dieser Ehe festgestellt haben möchte (also eine Aussage darüber, dass diese Ehe gar nie bestanden hat), wäre das familienrechtlich ein starkes Argument für Dich, beim anschliessenden Scheidungsverfahren alle ihre Forderungen nach nachehelichem Unterhalt oder nach Zugewinnausgleich abzubügeln und Dich selbst so zu stellen, als wärst Du nie verheiratet gewesen.

Man kann nun einmal nicht beides haben... 😉

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 17:06
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Koala,

Im Falle der Verweigerung gehen diese Rechte verloren und das Verfahren geht trotzdem weiter.

Das heißt doch im Umkehrschluss: Du kannst nur gewinnen, wenn du diesem Possenspiel beiwohnst  - und dass du dich dabei eher als Zuschauer denn als Handelnder betrachtest, brauchst du dem katholischen Herrn Großinquisitor ja nicht gleich unter die Nase zu reiben. Auf den Blödsinn mit der "Möglichkeit zur Aussage" und der "Stellung von eigenen Beweisanträgen" kannst du bei diesem abgefeimten Spiel nämlich im Einzelfall dankend verzichten, aber nach der Möglichkeit zur "Akteneinsicht" solltest du dir, aus den von Martin genannten Gründen, eigentlich die Finger schlecken ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 17:41
(@koala1)
Rege dabei Registriert

Hi,

Ihr scheint es ja wirklich ernst zu meinen, dass das Ergebnis unterhaltsrechtlich von Bedeutung sein kann. Habt Ihr denn schon von Fällen gehört, wo das der Fall war?
Für die "Verwirkung" von Unterhaltsansprüchen im Sinne von § 1579
(Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit) müsste wahrscheinlich schon was anderes geboten werden.

Und was sollte denn dann meine Stellungnahme zum Nichtigkeitsgund enthalten?
Wenn ich Euch richtig verstanden habe, soll ich der Annahme des Nichtigkeitsgrundes nicht grundsätzlich widersprechen (es also als mögliches Szenario zulassen).
Ansonsten soll ich mich zurückhalten, um Fast-Exe nicht wegen Wechselbetreuung zu verärgern.

Aber wäre der Ärger nicht sofort da, wenn der Nichtigkeitsgrund sowohl unterhaltstechnisch oder beim Vermögensausgleich durchschlägt?

mfg
kola


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2011 19:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin koala,

Ihr scheint es ja wirklich ernst zu meinen, dass das Ergebnis unterhaltsrechtlich von Bedeutung sein kann. Habt Ihr denn schon von Fällen gehört, wo das der Fall war?

nö. Aber der Fall, dass jemand nach 11 Jahren die Nichtigkeit seiner Ehe festgestellt haben will, dürfte in Deutschland auch mehr als exotisch sein.

Für die "Verwirkung" von Unterhaltsansprüchen im Sinne von § 1579
(Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit) müsste wahrscheinlich schon was anderes geboten werden.

mit dem 1579 hat das ganze nichts zu tun; damit kann bestenfalls grobes Fehlverhalten geahndet werden. Dergleichen liegt aber nicht vor; krude Glaubensvorstellungen sind nicht verboten.

Und was sollte denn dann meine Stellungnahme zum Nichtigkeitsgund enthalten?

ich glaube nicht, dass Du überhaupt eine Stellungnahme abgeben musst. Unser Rat ist lediglich, Dich diesem Verfahren nicht zu widersetzen: Damit Du am Ende eine Urkunde in der Hand hältst, in der - zumindest kirchenrechtlich - festgestellt wird, dass es Eure Ehe gar nie gegeben hat.

Aber wäre der Ärger nicht sofort da, wenn der Nichtigkeitsgrund sowohl unterhaltstechnisch oder beim Vermögensausgleich durchschlägt?

Das ist vor allem eine Frage des richtigen Timings: Erst muss der kirchenrechtliche Käse abgeschlossen werden, bevor die Scheidung verhandelt wird (die musst Du ggf. noch ein bisschen verzögern). Dort sollte es Deiner Ex dann schwerfallen, "eheprägende Fakten" als Unterhaltsgrund anzuführen - wenn sie kurz zuvor an anderer Stelle darauf bestanden hat, dass es gar keine Ehe gegeben haben soll.

Um Dir Ärger zu machen, braucht Deine Ex das alles nicht; das kann sie auch so. Du musst Dir also keine vorauseilende Resignation angewöhnen.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 19:42




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