Caravan und Familie...
 
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Caravan und Familienurlaube

 
(@taccina)
Registriert

Hallo,

als anständige Holländerin, habe ich vor der Ehe auch schon einen Wohnwagen besessen.
Kaufvertrag ist vorhanden und steht sogar noch auf meinem Mädchennamen (klar...ich war ja auch noch nicht verheiratet).

Da ich den Wohnwagen habe (aus Platzgründen hat der immer auf dm Grundstück meiner Eltern gestanden wenn wir ihn nicht brauchten und deshalb habe ich den Wohnwagen auch) kam nun irgendwan mal bei der Hausratsteilung, die sprache auf den Wohnwagen (er ist zwar nix besonderes und auch schon ziemlich alt, aber Ex wollte dennoch ziemlci viel Geld von der Auszahlung haben)

Naja klar habe ich darüber gelacht, was er da von mir will, schliesslich hatte ich den Wohnwagen ja schon vor der Ehe und der Kaufvertrag steht auch auf meinen Namen.

Allerdings war der Wohnwagen später auf den Nemen meines Ex Gatte angemeldet und wir haben auch familieneurlaube damit getätigt...Jetzt versucht die Gegenpartei damit zu argumentieren...

Haben die die ein Recht zu? Bzw hat mein Ex ein Recht auf den Wohnwagen?

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2006 13:30
(@Harpyie)

Hallo Taccina,

da vor der Ehe von Dir alleine erworben, somit nicht eheprägend, geht der Wohnwagen nicht ins gemeinsame Vermögen.

Gemeinsame Nutzung hin oder her, die tut hier nichts zur Sache.

Er kann nichts fordern. Zumal der Caravan nicht an Wert gewinnt...

Gruss Harpyie


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2006 13:36
(@Harpyie)

Ach so : wer steht im Kfz-Brief ? Gaaanz wichtig !

Er kann ja durchaus als VN (Versicherungsnehmer) aufgetreten sein, auch das ändert nichts.
Nur wenn er im Brief eingetragen ist, hast Du schlechte Karten, auch wenn der Kaufvertrag auf Dich lautete.

Gruss Harpyie


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2006 13:38
(@papaklaus)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin Taccina,

ich musste grad richtig schmunzeln, wie du das Klischee von einer anständigen Holländerin gebracht hast *lächel*

Ich denke mal, der Wohnwagen hat mit der Hausratsteilung nix zu tun. Argumentiere doch so, dass er ein Vermögensgegenstand ist. Und in der Zugewinngemeinschaft bleiben Vermögénswerte die vor der Ehe vorhanden waren dem ursprünglichen Eigentümer erhalten. Eine Ausgleichszahlung käme allenfalls in Frage, wenn der Wohnwagen während der Ehe an Wert gewonnen hätte, und dass glaub ich ja nun kaum 😉

Herzliche Camper Grüße von einem Nicht-Holländer
Wir nehmen natürlich ein Zelt und keinen Wohnwagen 😀

PapaKlaus


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2006 13:40
 Uli
(@Uli)

Nur wenn er im Brief eingetragen ist, hast Du schlechte Karten, auch wenn der Kaufvertrag auf Dich lautete.

Viel wichtiger wäre, wer den Brief z.Zt. in Händen hält! 😛 Ich stand damals auch in den Papieren unseres nicht eben alten VW-T4. Dies hinderte meine Ex in keiner Weise daran, den Wagen beim nächsten VW-Händler zu versilbern!

Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2006 14:11
(@taccina)
Registriert

@Harpyie
hm....als wir den Wohnwagen nach Deutschland eingeführt haben, ist die Anmeldung in Deutschland auf den Namen meine Ex Gatten gegangen.
Er steht somit auch im Brief..
Der Wohnwagen ist aber mittlerweile abgemeldet und ich habe den Brief.

@PapaKlaus
ja nun, ich fahr oft die A61 entlang...vom Süden-Deutschlands in Richtung Holland...mein lieber Himmel, wen die Holländer dann Urlaub bzw Ferien haben, wird man regelrecht von Wohnwagen überrannt...

Und da ich nun schon sooo lange in Deutschland wohne und auch deutsche Staatsbürgerin bin, wollte ich wenigstens ein bissel holländische Kultur für mich bewahren...also WOHNWAGEN...*lol*

Na an Wert gewonnen hat der Wohnwagen sicherlich nicht.
Er war auch nicht neu als ich ihn gekauft habe.
Er ist für sein Alter, dank sehr guter Pflege (auch vom Vorbesitzer) zwar in einem super guten Zustand, aber eben auch lange nicht der neuste.
Mittlerweile dient er dazu, wenn ich im Sommer zu meinen Eltern fahre, dort Camping zu machen (die haben nen riiiiiiiesen Garten).
So habe ich wenigstens ein bissel ein Urlaubsgefühl und auch ne Rückzugsmöglichkeit (denn Eltern können hin und wieder auch ganz schön anstrengend sein)
Und meinem Sohnemann macht es auch viel mehr Spass im Wohnwagen zu schlafen. Auch wenn es nur im Garten ist.

Das mit der Zugewinngemeinschft: Trifft das denn auch zu, wenn der Wohnwagen auf meinen Ex angemeldet war bzw er im Brief stand?

@Uli,

nee den Brief hab ich Gott sei Dank.
Wohnwagen ist auch abgemeldet.
Aber wie gesagt, er war darin eingetragen...

Liebe Grüße Taccina


Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.05.2006 14:28
(@papaklaus)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi Taccina,

Wer den Brief hat, hat die Macht. Wenn du den Brief hast, könntest du den Wagen problemlos auf dich anmelden oder verkaufen.

Deswegen war meine Ex auch so heiss drauf, nach unserer Trennung den KFZ-Brief "ihres" Autos zu bekommen. Sie hatte echt Muffe, dass ich den Wagen verkaufen könnte*lacht*. Hab ich mal angedeutet das tun zu können, hätte ich aber nie getan.

Für den Zugewinn ist nur entscheidend, dass der Wohnwagen vor der Ehe dir gehört hat. Und das kannst du ja mit dem Kaufvertrag nachweisen.

LG und viel Erfolg,

PapaKlaus


AntwortZitat
Geschrieben : 04.05.2006 21:46