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Bemerkung von Kleinegon...

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 AJA
(@aja)
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@Kasper

Für Betreuung des Kindes(er) hat die KM eine Ausgleichszahlung vorzunehmen, die das erlittene Leid, durch die Wegnahme des Kindes(er), zumindest finanziell ausgleichen soll (der Kritiker würde jetzt sagen, wieso Geld für Entzug, genauso könnte man argumentieren, warum bei einem Unfall Geld für Schmerzen)!

Ich glaube ja nicht, dass sich der Verlust eines Kindes mit Schmerzen nach einem Unfall vergleichen lässt. Davon abgesehen, dass letztere in den meisten Fällen mit der Zeit wieder legen und der Verunfallte wieder völlig gesund ist. Prickelnd finde ich in diesem Zusammenhang auch die Frage, wie hoch denn der Verlust jeweils einzustufen ist. Ich meine, es gibt Väter, die leiden wie ein Hund und andere, denen es ganz recht ist, wenn sie sich nun nicht mehr im gleichen Ausmaß um ihre Kinder kümmern müssen.

Vorteil: dem KV steht mehr finanzieller Spielraum für Fahrten, Umgang mit den Kindern zur Verfügung, die für die Entwicklung äußerst wichtig sind.

Völlig einverstanden. Wenn das ersparte Geld dann auch für diesen Zweck verwendet wird. 😉

@Martin

Das salomonische Urteil musste ich mir damals von meiner Schwägerin anhören. Nach ihrer Ansicht wäre ich die bessere Mutter gewesen, wenn ich die Kinder ihrem Vater überlassen hätte, damit er keinen KU bezahlen muss. Die Betreuungsfrage wollten sie dahingehend regeln, dass er einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt hätte. Hintergrund: er hätte sein Haus behalten können (was er aber auch jetzt immer noch hat). Damit wollte ich keinen Einzelfall schildern, sondern eine mögliche Interpretation des guten alten Salomo 😉

Wer für die Kinder sorgen möchte, bezahlt auch für sie. Zumindest einen so grossen Anteil am Kindesunterhalt, dass es sich nicht mehr "lohnt", Kinder als Unterhaltsgeiseln zu nehmen oder aus einem anderen Grund betreuen und grossziehen zu wollen als aus echter Liebe. Wer dazu "ja" sagen kann, wäre nach Salomo der Elternteil, bei dem das Kind besser aufgehoben ist. Was geschiedene Eltern ja nicht hindern muss, einvernehmlich andere Lösungen zu finden, beispielsweise halbe/halbe bei Betreuung und Unterhalt.

Finde ich im Grunde einen guten Ansatz. In der Umsetzung allerdings ahne ich gewisse Schwierigkeiten. Wie ist es denn in aller Regel:
Mann arbeitet, Frau ist zu Hause, meist schon Jahre in Erziehungspause, auf jedem Fall raus aus dem Berufsleben. Nun ist Frau bereit den Unterhalt zu übernehmen, da sie ihre Kinder nicht aus Raffgier, sondern aus Liebe behalten möchte. Woher nun aber nehmen so von heute auf morgen?
Sind die Kinder ohnehin schon fremdbetreut, da Frau ohnehin schon arbeitet ist das alles ja kein Problem.

Oder anders herum: Mann möchte die Kinder nicht aus Gründen der Ersparnis des KU, sondern aus erwähnter Liebe, Frau muss auch nicht dafür bezahlen. Dafür kann Mann entweder seinen Job hinschmeissen oder je nach Alter der Kinder in teure Kinderbetreuung investieren, so dass unterm Strich kaum mehr übrig bleibt als vorher. Frau ist aus dem Schneider, Mann kämpft ums Überleben.

Hm, vom Grundsatz her keine schlechte Idee, aber wie umsetzen?

Gruß AJA


AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2005 17:04
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