Hallo an alle,
mal eine kleine Frage bezüglich Arbeitgeberwechsel.
1.) Wie kann ich verhindern, dass ein neuer Arbeitgeber erfährt was ich beim alten Arbeitgeber verdient habe?
Wenn ich innerhalb des Jahres wechsele dann muss ich ja die bestehende LST-Karte beim neuen AG abgeben und auf dem stehen ja die Verdienste des alten.
2.) Eine weitere Frage... wenn ich aus beruflichen Gründen wegziehe (400km) kann ich dann die Fahrtkosten gegen den Unterhalt setzen?
3.) Nächste Frage... in der Regel erhöht ein Dienstwagen ja das monatliche Netto...kann ich dann trotz Dienstwagen die Entfernungskosten vom Einkommen mit abziehen bezüglich Unterhalt?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin Papi,
1.) Wie kann ich verhindern, dass ein neuer Arbeitgeber erfährt was ich beim alten Arbeitgeber verdient habe?
Da wirst Du kaum etwas machen können.
Da jedoch kein Einblick in die verherigen LST-Karten vorhanden, hast Du immer noch die Möglichkeit auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- weihnachtsgeld etc. hinzuweisen (ob es sie nun gab oder nich 🙂 )
2.) Eine weitere Frage... wenn ich aus beruflichen Gründen wegziehe (400km) kann ich dann die Fahrtkosten gegen den Unterhalt setzen?
3.) Nächste Frage... in der Regel erhöht ein Dienstwagen ja das monatliche Netto...kann ich dann trotz Dienstwagen die Entfernungskosten vom Einkommen mit abziehen bezüglich Unterhalt?
Ich glaub' diese beiden kannst du zusammenfassend wie folgt beurteilen:
Umgangskosten/Fahrtkosten sind Vergnügungskosten!!
Weder vom Unterhalt abziehbar noch steuerlich relevant (soweit ich weiss :redhead: )
Aber vielleicht hast Du die Möglichkeit, mit einem 2. Wohnsitz etwas zu arrangieren? Beppo hat da doch gerad was "am laufen".
Gruß
jo
Hallo papajo,
vielen Dank für Deine Antworten.
Da wirst Du kaum etwas machen können.
Was passiert eigentlich, wenn ich die LST Karte verliere?
Umgangskosten/Fahrtkosten sind Vergnügungskosten!!
Ich dachte die kann ich gegen den EU rechnen...letztendlich sind das ja Kosten die ich aufbringe für den Umgang...
Beim 2. Wohnsitz bin ich auch drann zu grübeln...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi, ich hörte gerade meinen Namen rufen. 🙂
Den 2. Wohnsitz habe ich aber auch tatsächlich und das schon seit Jahren.
Ich bin in HH, wo meine Kinder wohnen mit 1. Wohnsitz gemeldet und habe einen 2.Wohnsitz in NRW.
Die Kosten für den 2. Wohnsitz (Fahrt und Unterkunft) kann ich steuerlich und (bisher) Unterhaltstechnisch anrechnen.
Muss das aber immer wieder verteidigen.
Siehe hier.
Lohnt sich aber auch! Senkt meine Umgangskosten ungemein!
Einkommen aus vorherigem Job:
Verstehe ich, ehrlich gesagt nicht.
Auf die Steuerkarte wird doch heute nix mehr gedruckt, sondern nur ein Zettel beigelegt.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
vielen Dank für Dein Feedback 🙂
Da ich nicht so oft den AG gewechselt habe ...hatte ich nur in der Erinnerung, dass die LST Karte von dem einem zum anderen AG wechselt.
Nun will ich aber unbedingt vermeiden, dass mein Verdienst bis dato bekannt wird beim neuen AG.
Das mit dem 2. Wohnsitz werde ich auch machen...ich werde mich an meinem bisherigen Wohnort bei meiner Mutter mit anmelden...wo ich dann auch den Umgang realisieren werde und an der Arbeitsstätte wo ich mit Freundin "hoffentlich" bald hinziehen werde als 2. Wohnsitz.
Mittels Untermietsverträge sollte das ja alles machbar sein...
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin,
Was passiert eigentlich, wenn ich die LST Karte verliere?
mmh... der "gerufene" 🙂
Hi, ich hörte gerade meinen Namen rufen. 🙂
Auf die Steuerkarte wird doch heute nix mehr gedruckt, sondern nur ein Zettel beigelegt.
hat sicherlich Recht, nichtsdestowenigertrotz: die Daten sind zumindest für das aktuelle Jahr abrufbar.
Ich glaube nicht, das Aussicht auf Erfolg einer Verheimlichung besteht, wenn Du die LST verlierst.
Meine Güte, hast Du so viel "draufgeschlagen" das Dich jetzt das schlechte Gewissen packt??
Ich dachte die kann ich gegen den EU rechnen...letztendlich sind das ja Kosten die ich aufbringe für den Umgang...
mmh, da ich kein Checker, ....wenn dass den EU betrifft, könntest Du chancen haben, aber wahrscheinlich keine Großen :exclam:
Gruß
jo
Hallo,
Meine Güte, hast Du so viel "draufgeschlagen" das Dich jetzt das schlechte Gewissen packt??
Schlechte Gewissen...wat dat denn? :rofl2: :rofl2: :rofl2:
Ja und ich habe etwas mehr draufgehauen...aber das war auch nicht so schwer beim meinem jetzigen Hungerlohn...unangenehm wäre es aber schon.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Moin papi,
mal so unter uns 2 Pastorentöchtern:
das hab ich auch schon mal gemacht :redhead:
Weiss zwar nicht, in welchem Rahmen Du da nach oben "jeschmut" hast, aber bei mir ist das jedenfalls nicht rausgekommen.
Mein Tipp: Augen zu und durch 🙂
Keine Sorge, der Normalfall ist:
Du verhandelst mit Cheffe Dein Gehalt, Deine LST-Karte kommt in die Lohnbuchhaltung, die normalerweise NICHT weiss, wass
Du verhandelt hast, und dann ist das Thema gegessen!
Gruß
jo
Hallo,
Mein Tipp: Augen zu und durch
grins....ja das mache ich dann mal...
Leider ist ja auch noch nix endgültig unterschrieben....also Daumen drücken
Mfg
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
wegen der ersten Frage braucht Ihr Euch nicht die Köpfe heißreden, denn Beppo hat Recht:
Die Lohnsteuerkarte bleibt jungfräulich; darauf darf der Arbeitgeber gar nichts mehr eintragen. Das ist nun aber schon seit einigen Jahren so ....
Die Eintragungen, die darauf früher mal gemacht wurden, muß der Arbeitgeber heute elektronisch direkt an das Finanzamt übermitteln. Die Lohnsteuerkarte wird beim Arbeitgeber nur deshalb vorgelegt, damit er weiß, auf welchen Grundlagen er die steuerlichen Abzüge zu berechnen hat.
Und wie der hier in die Diskussion eingebrachte Abruf vonstatten gehen soll, weiß ich auch nicht! :puzz:
die Daten sind zumindest für das aktuelle Jahr abrufbar.
Quatsch! :knockout:
Also brauchst Du auch den Umweg über die verlorene Lohnsteuerkarte nicht. Den neuen Arbeitgeber geht Dein bisheriger Verdienst schlichtweg nichts an.
Er wird ggf. trotzdem nach dem "Abdruck der Elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" fragen, um die darauf gemachten Angaben der aktuellen Lohnabrechnung zugrunde zu legen. Wenn Du diesen aber nicht beibringst, muß er eben anders abrechnen; ggf. zu Deinen Ungunsten (denn er darf dann den Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember nicht machen). Aber diesen Nachteil bekommst Du durch Deine Einkommensteuererklärung wieder zurück.
Alles klar?
LG Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Püppi,
vielen Dank für Dein Feedback.
Frage:
Wenn Du diesen aber nicht beibringst, muß er eben anders abrechnen; ggf. zu Deinen Ungunsten (denn er darf dann den Lohnsteuerjahresausgleich im Dezember nicht machen). Aber diesen Nachteil bekommst Du durch Deine Einkommensteuererklärung wieder zurück.
Wenn er was macht...habe ich Nachteile???
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hi Papi74,
die elektronische Bescheinigung bekommst Du im Normallfall ja erst am Ende des Jahres. Wenn Dein AG die jetzt "zwischendurch" aussstellt, stehen die relevanten Daten linksseitig auf dem DinA4 Blatt und die Beträge rechts. Das heißt, Du kannst das leicht abdecken und kopieren.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
auch eine gute Idee...danke
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.