Guten Morgen,
ich komme gerade von der Familienkasse und habe dort einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt.
Nun meine Frage hierzu:
Mein LG zahlt laut DT 247 € Kindesunterhalt für seinen Sohn, dieser ist tituliert durch einen Beschluß vom Amtsgericht.
Der SB von der Familienkasse sagte, das dieser Betrag seiner Meinung nach nicht vom Einkommen abgezogen werden kann, obwohl er tituliert ist. Allerdings war er sich da nicht 100%ig sicher ...
Weiß jemand von euch da genau Bescheid ob titulierter KU abzugsfähig ist oder nicht ???
Grüße
lilli
Leben ist das, was passiert,
während Du eifrig dabei bist,
andere Pläne zu machen.
(John Lennon)
Hallo Lilli,
nach § 7 SGB II gehören minderjährige Kinder des Antragstellers oder des Partners zur Bedarfsgemeinschaft, sofern sie nicht alleine für ihren Lebensunterhalt sorgen können, folglich müßte der KU angerechnet werden.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke Lausebackesmama für deine Antwort.
Dann will ich mal hoffen, das der KU abgezogen wird. Es gibt auf diesem Antrag aber nicht mal ne Spalte dafür ... Bei ALGII ist es jedenfalls so, das titulierter Unterhalt abzugsfähig ist.
Ich hatte heute insgesamt 3 Sachbearbeiter, die über meinen Antrag diskutiert haben und keiner wußte da so richtig Bescheid.
Ich werd mal abwarten, was ich für einen Bescheid bekomme, immerhin dauert die Bearbeitung mindestens 8-12 Wochen ...
LG
lilli
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(John Lennon)
Hallo,
ich glaube es geht darum, dass lilli für ihr(e) Kinder den Zuschlag beantragt und für die Einkommensberechnung entscheidend ist, ob der KU, den ihr LG an seine Kinder, die nicht im Haushalt mit lilli leben, vom Gesamteinkommen abgezogen werden kann.
Logisch wärs eigentlich, weil das ja fehlt.
Wenn du für deine Kinder, lilli, UVG oder KU bekommst, wirst du den Zuschlag wohl aber nicht kriegen, da somit der Bedarf gedeckt ist.
MfG Romy
Du kannst ja mal http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/zurueck.do rechnen. Mit oder ohne Abzug KU.
Gruß Romy
Hallo RomyH,
danke für den Link, habs gerade mal durchgerechnet. Wenn der KU nicht abzugsfähig ist, ist das Einkommen zu hoch ...
Für meinen Sohn, der bei uns lebt, bekomme ich weder UVG noch KU und der Kleine ist unser gemeinsames Kind.
Naja ich werd mal abwarten wie es ausgeht.
LG
lilli
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(John Lennon)