Nicht für mich:
Eine Freundin hat ALG II , ist alleinerziehend von zwei Jungs (13+10).
Der Grosse kommt mit ner Bücherliste für die 7. Klasse Gymnasium, 140 € !!!
in Niedersachsen ist keine Schulmittelfreiheit,
Früher bei Soli haben sie ihr die Bücher gezahlt, nun verweigert das Jobcenter die Zahlung.
Weiß jemand, wer ihr da was unterstützt ? (Der KV fällt aus....)
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Hey!
Leider niemand ...
Früher gabs die sogenanten einmaligen Beihilfen..auch bei Schulbüchern.
Das ist heute allerdings alles weggefallen..
Dafür gibt es nun auch etwas höhere Regelsätze..und für sie noch den Mehrbedarf für Alleinerziehende, der auch höher ist als bei der Sozialhilfe.
Es gibt jetzt nur noch 3 Dinge bei den "einmaligen Beihilfen" beantragt werden können..
Dazu gehören allerdings nicht die Schulbücher..aber längere Klassenfahrten werden bezuschusst!
Die Kosten für die Bücher wird sie selber tragen müssen von den Regelsätzen.
Gruß
Jens
mmh interessant habe heute morgen im Lokalteil der Zeitung was darüber gelesen, dass bei uns die Stadt gedenkt einzuspringen, auch wenn der Rechtsdezernent sagt, dass es rechtlich nicht richtig ist.
Also, frag mal nett bei der Stadt an... Vielleicht hilft es...
LG
Biga
Danke !
closed
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
Vielleicht interessant dazu:
hab grad im Radio gehört, dass in Schleswig-Holstein weiterhin die Lehrmittelfreiheit bestehen soll. Damit ist dann eine weitere Ungerechtigkeit für ALG II-Empfänger entstanden. HH hat nämlich auch die Lehrmittelfreiheit aufgehoben.
Vielleicht findet sich ja mal irgendjemand, der aktiv über Widerspruch und Klage dagegen vorgeht. Denn ALG II ist ja wohl Bundessache und keine Ländersache. Und meines Erachtens kann es nicht sein, dass für Schulkinder in Niedersachsen vom ALG II die Lehrbücher gezahlt werden müssen und in Schleswig-Holstein nicht.
Gruß
eskima
hallo,
komme ja auch aus NS.
hat sie schon mal mit der schulleitung gesprochen???
es gibt ja die möglichkeit die bücher zu kaufen oder auszuleihen. einige schulen erlassen algII empfängern die gebühren ganz oder ermäßigen diese.
auch wenn der regelsatz oder der zuschlag für alleinerziehende auf dem ersten blick höher erscheint, ist es im endeffekt weniger, da ja nun alles selber bezahlt werden muß...keine einmaligen beihilfen..etc
im regelsatz sind, so weit mit mir bekannt, ~1,33€ für schulmaterial enthalten.
also einfach mal in der schule nachfragen und sagen das man sich die bücher für 140€ nicht leisten kann.
ich bin da ja etwas anders gestrickt und würde mein kind ( weil ichs nicht bezahlen könnte) ein paar tage ohne bücher in die schule schicken....
habe ich auch einer bekannten geraten, und prompt brauchte sie hier nichtmal mehr die ausleihgebühren zahlen.
grüße,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Von der Sache her, hättest Du ja recht.
Aber ich finde es für ein Kind schon eine große Belastung ohne Schulbücher in
die Schule gehen zu müssen und dort auf die berechtigte Frage nach dem "Warum"
zugeben zu müssen, daß zu Hause Schmalhans Küchenmeister ist und die Mutter
sich die Schulbücher nicht leisten kann.
Manche Kinder können grausam sein und ich würde das Kind dem Spott nicht
aussetzen wollen.
Wie gesagt, Du hast nicht unrecht, aber...... !
LG Marina
hallo marina,
klar!!!!
war mir auch bewußt, aber was soll man machen, wenns wirklich nicht reicht????? wie soll man denn sonst die behörden drauf aufmerksam machen??? die unterschriftenaktion hat ja noch nicht allzu viel bewirkt.
weiß wie fieß ( unbewußt ) kinder sein können, aber wenns echt nicht anders geht??? deshalb ja auch der erste weg zum schulleiter!
grüße,
paulina
„Wenn man keine Ahnung hat: Einfach mal Fresse halten.“ --- Dieter Nuhr
Ich weiss, Paulina...
... und ich sagte ja auch, daß Du im Grunde recht hast.
Mich macht all' das Unrecht, daß ich hier seit 10 Monaten lese so zornig.
Wenn ich es nicht besser wüßte, müßte ich annehmen, Deutschland ist eine
Bananenrepublik. Ich kann nicht begreifen, daß man gegen das alles nichts
unternehmen kann, wenn ich aber drüber nachdenke, fällt mir auch nichts
brauchbares ein.
Ich muss mich oft echt am Riemen reissen, wenn ich drauflosschreiben wollte.
Nur... von meinem Mitgefühl könnt ihr euch nichts runterschneiden. 🙁
LG Marina
Hallo Elternteil m,
gelegentlich unterstützen private Förderfonds der Schulen in solchen Notlagen. Ich würde mal rechtzeitig bei der Schule anfragen. Vielleicht ist da ja etwas machbar.
Liebe Grüße
Andrea
PS. Ich bekomme immer wieder einen Hals, wenn ich darüber nachdenke, dass es leichter ist, PKH zu bekommen als Beihilfe zu Schulbüchern 😡
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Hi,
Empfänger von ALG II oder Sozialgeld können sich von dem Büchergeld befreien lassen. Dazu muss ein Härtefallantrag bei der zuständigen Schule gestellt werden.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hey!
Hier bei uns sind heute die Ferien angefangen..
Hierzu gab es noch einen Zettel bezüglich der Schulbücher für die neuen Schuljahre...
Der Zettel beinhaltete die üblichen Infos und Hinweise...und einen Hinweis (dermich überraschte)..
Der Hionweis Bezug sich auf den Elterbeitrag zu den Schulbücher, hier werden die Schulbücher von der Schule beschafft u die eltern müssen den Elternbeitrag dazu leisten..allerdings sagt der Hinweis aus das Eltern die Leistungen nach dem SGB II (ALG II) empfangen, eine Bescheinigung beibringen sollen damit die Elterbeiträge übernommen werden können..
Mich hat dieser allgemeine Hinweis darauf etwas überrascht, aber es ist ja insofern eindeutig positiv für ALG II Empfänger..denn demanch werden die kosten für dich Bücher übernommen hier bei uns...
Weiß allerdings nicht auf welcher Grundlage..aber die muss es dann ja eigentlich geben..
Gruß
Jens