Anfang des Jahres hatten wir die Neufassung der Unterhaltsleitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen zur Jahresmitte 2010 in Aussicht gestellt. Dies geschah in der Annahme, bis zu dem in Aussicht genommenen Zeitpunkt werde – und zwar auf der Basis der seinerzeit erwarteten, am 9.2.2010 verkündeten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Berechnungsgrundlagen für Hartz IV-Leistungen (FamRZ 2010, 429) – eine Abstimmung unter den Oberlandesgerichten über wichtige Eckwerte für die Unterhaltsbemessung (insbesondere Mindestbedarfs- und Selbstbehaltssätze) erfolgen können.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht nun aber nicht die allgemein erwarteten konkreten Vorgaben, sondern beanstandet die Methodik der Bemessung der Bedarfssätze des SGBII mit der Folge, dass sich bisher noch nicht absehen lässt, auf welche Weise der Gesetzgeber den Nachbesserungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts erfüllen wird (vgl. dazu Klinkhammer, FamRZ 2010, 845). Aus diesem Grund war eine Abstimmung der Oberlandesgerichte auf neue Eckwerte bisher nicht möglich, sie ist für den Herbst 2010 ins Auge gefasst.
Im Hinblick darauf verschiebt sich die Neufassung der Unterhaltsleitlinien. Sie ist nunmehr zum Jahresende vorgesehen.