Achtung: Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wurde durch den BGH eentschieden (Az. XII ZB 81/09)
Unter welchen Voraussetzungen darf ein Elternteil, der sich das Sorgerecht mit dem anderen teilt, mit dem gemeinsamen Kind auswandern? Es müssen für den Wegzug in ein weit entferntes Ausland triftige Gründe vorliegen, die schwerer wiegen, als das leichter auszuübende Umgangsinteresse von Kind und anderem Elternteil. Sie können darin liegen, die berufliche und wirtschaftliche Existenz zu sichern und mit dem neuen Partner zusammenzuleben.
OLG München, Urteil vom 09.04.2009
2 UF 1818/08