WIe soll das gehen?...
 
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WIe soll das gehen?? Bald all mein Erspartes weg??

 
(@maria33)
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Liebe Teilnehmer ,

bin ganz neu hier. Kurz zu meiner Person:

Bin 33 Jahre alt und seit 3,5 Jahren mit meinem Mann (46) verheiratet. Dieser hat 3 Kinder (7, 9, 13 Jahre).
Mein Mann Verdient leider nachdem er bis vor 2 Jahren ganz gut verdiente jetzt bei einer 46-Stunden Wochen
nur noch 1209 Euro netto.
Ich bin auch vollzeitbeschäftigt und verdiene netto 1200 Euro bei 40 Stunden.
Damals wurde sein unterhalt tituliert (beurkundet).
Nun hat sich ja sein Gehalt drastisch gemindert und
ihm verbleiben von 1209 Euro - 600 Euro Unterhalt an 3 Kinder : 609 netto. Davon muss er noch Kredit abzahlen, der durch SCheidung und neue Wohnung... entstanden ist, abzahlen. Aber selbst wenn dieser Kredit nicht wäre, wären nur 609 Euro übrig. Dies ist eine Kürzung des SElbstbehaltes von satten 30 Prozent. Und ich bin ja auch kein Großverdiener. Ich hätte auch soooooooooooooo gerne ein Kind, was aber natürlich nicht geht. Ist es immer rechtens dass um 30 Prozent gekürzt wird? Wird gar nicht darauf geguckt , wieviel die neue Frau oder wie wenig sie verdient.
Es ist klar , dass mein Mann Mangelfall ist, aber kann man gar nichts machen??

2.)
Was passiert wenn er arbeitslos würde und kein Hartz IV kriegt weil ich uns beide durchfüttern könnte . Nach Miete von 550 Euro und Strom 50 Euro würden 600 Euro für uns beide bleiben ohne telefon , versicherung , Schulden.... bezahlt zu haben. Geschweige vom Essen trinken...
Muss er dann trotzdem noch Unterhalt zahlen?? Oder wie ist das dann?

3.)
Ich habe noch ein Sparbuch aus frühen Zeiten! Müsste auch das eingesetzt werden um den Unterhalt seiner 3 Kinder zu gewährleisten??

Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Ich mag zwar seine Kinder gut leiden, aber das geht mir zu weit. Ich racker mich gerne ab um für meinen Mann und mich das Essen.. zahlen zu können aber nicht auch noch das seiner Kinder und womöglich auch noch von meinem Ersparten was ich zum 18 . Geburtstag... von meinen Eltern bekam und beim Tod meiner Oma....

Bitte helft mir doch ! Bitte !! :heu:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.11.2005 19:03
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin. 🙂

ihm verbleiben von 1209 Euro - 600 Euro Unterhalt an 3 Kinder : 609 netto. Davon muss er noch Kredit abzahlen, der durch SCheidung und neue Wohnung... entstanden ist, abzahlen. Aber selbst wenn dieser Kredit nicht wäre, wären nur 609 Euro übrig. Dies ist eine Kürzung des SElbstbehaltes von satten 30 Prozent. Und ich bin ja auch kein Großverdiener. Ich hätte auch soooooooooooooo gerne ein Kind, was aber natürlich nicht geht. Ist es immer rechtens dass um 30 Prozent gekürzt wird? Wird gar nicht darauf geguckt , wieviel die neue Frau oder wie wenig sie verdient.

Somit hat sich die Einstufung der DT geändert, außerdem ist der KU bei einem Selbstbehalt von 890 € nicht mehr zu bedienen. Da ein Titel besteht, sollte er mit der Mutter der Kinder verhandeln. Sollte das nicht funktionieren, bleibt nur noch eine Abänderungsklage einzureichen. Damit wird der KU dann vom Gericht neu festgesetzt, der alte Titel ungültig und ein neuer erstellt bzw. per Urteil festgelegt.

Dein Einkommen spielt keine Rolle, zumindest nicht direkt, da du nicht für die Kinder, mit denen du ja nicht verwandt bist, unterhaltspflichtig gemacht werden kannst. Allerdings kann sein Selbstbehalt durch "Mietersparnis" reduziert werden, d.h. im Selbstbehalt ist ein fixer Mietanteil enthalten, dessen Differenz zur Hälfte der Miete, die ihr zusammen zahlt, üblicherweise den Selbstbehalt senkt.

Was passiert wenn er arbeitslos würde und kein Hartz IV kriegt weil ich uns beide durchfüttern könnte . Nach Miete von 550 Euro und Strom 50 Euro würden 600 Euro für uns beide bleiben ohne telefon , versicherung , Schulden.... bezahlt zu haben. Geschweige vom Essen trinken...
Muss er dann trotzdem noch Unterhalt zahlen?? Oder wie ist das dann?

Bei Hartz-IV-Bezug ist üblicherweise keine Unterhaltspflicht vorhanden, da der ALG-II-Satz das absolute Existenzminimum darstellt, genau wie früher bei Sozialhilfebezug. Näheres könnte in dieser Konstellation allerdings nur ein Anwalt sagen.

Ich habe noch ein Sparbuch aus frühen Zeiten! Müsste auch das eingesetzt werden um den Unterhalt seiner 3 Kinder zu gewährleisten??

Nein, für Unterhalt nicht, für ALG-II-Bedarfsgemeinschaft gibt es Freibeträge.

Ich empfehle, bei Gericht einen Beratungsschein zu holen (damit ist eine anwaltliche Beratung dann kostenlos) und einen Anwalt zu konsultieren, der das Ganze dann im Detail auseinandernehmen kann.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 08.11.2005 19:48
(@maria33)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank XE !! Das hilft schon mal ein bisschen weiter.

Es werden demnächst bestimmt noch viele Fragen von mir kommen, da mir nachts beim Grübeln immer neue Sachen einfallen. Mit dem Schlafen wird da so meist nichts.

Mal gucken ob noch weitere Betroffenen antworten, die ja ähnliches durchgemacht haben.

Würde mich über weitere Antworten und Tips freuen.

Liebe Grüße
maria :exclam:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.11.2005 17:41