Hallo an alle!!!
ich habe eine Frage...
eines der Kinder hat bei einem Umgangsbesuch versehendlich ausgeplaudert das der neue der
Baldex von da zur Firma fährt und abends wiederkommt, das schon seit längerem....
Meine Baldex hat ein Haus aus der vorweggenommenen Erbfolge und wohnt dort mit den Kindern und unten
wohnen die Schwiegereltern mit wohnrecht.
Ich habe den Verdacht das meine Baldex nachehelichen Unterhalt beziehen möchte, falls die Scheidung nach dem langwierigen Zugewinnverfahren(das kann noch dauern...zieht sich schon über Monate.. weil ich alles aussergerichtlich offengelegt habe die Baldex aber sich windet bei der darlegung von Wertsteigerungen des Zugewinn durch Reparaturen und Ausbauten(Wohnraumvergrüsserung.. etc..etc..) durch ist.
Da möchte ich aber drauf vorbereitet sein....und nicht in Beweisnot geraten....deshalb hier dieses Thema...
Sie lässt durchblicken, das sie nach 400 euro wohl vollzeit arbeiten möchte.....aber kann auch nur so aussehen...
Wie kriege ich sowas raus?? wie sie arbeitet??
ich möchte die Kinder nicht unnötig mit reinziehen.... aber wie beweise ich das wohnen des Freundes???
zählt da die Aussage des kindes im Beisein von Zeugen???
müssen Bildbeweise gemacht werden???
kann ich einen link für sowas bekommen wie man das rechtlich einwandfrei vollzieht ohne unrechte Sachen durchzuziehen...denn das lässt mir keine Ruhe......
Urteilslinks wären auch toll...
vielen Dank schon im vorraus für die hoffentlich zahlreiche Hilfe...
gruss
mantakchia
HAllo Mantakchia,
verbessert mich wenn ich falsch liege, aber nach meinem Wissen gild ein "eheähnliches Verhältnis" eh erst wenn deine Ex mit dem neuen länger als2 Jahre zusammenleben. Beweise wären größere gemeinsame Anschaffungen, Reisen etc.
Meine älteste hat sich auch "verplaudert" und mir gesagt das der T..... immer bei Mama im großem Bett schläft..... eindeutiger gehts ja nicht .....
Allerdings hat das nur 4 Monate gehalten, dann war er weg....... deswegen wohl die 2 Jahre .....
Ich glaube das du in dem Fall noch gedult haben musst.
Gruß
Kidless
Love is stronger than hate !!!
Hi,
verbessert mich wenn ich falsch liege, aber nach meinem Wissen gild ein "eheähnliches Verhältnis" eh erst wenn deine Ex mit dem neuen länger als2 Jahre zusammenleben. Beweise wären größere gemeinsame Anschaffungen, Reisen etc.
2-3 Jahre um genau zu sein. Wobei die Turteltäubchen nicht zusammenleben müssen.
Siehe hier auf VS unter Urteile nach.
Beweise sind auch so Sachen, wie händchenhaltend in der Öffentlichkeit, Auftreten bei Familienfeiern.
Liegt natürlich alles an dem Unrechtssprecher, wie er was wertet.
Es soll auch Fälle geben, wo die EX dann einfach behauptet, daß Schluß sei. Dann ist es halt keine eheähnl. Gemeinschaft mehr :gunman:
@Mantakchia bete einfach, daß sie zusammenbleiben.
Vielleicht kannst du deiner EX vorschlagen, daß sie heiraten und du die Kosten trägst :rofl2:
Das wäre die sicherste Methode.
Die Aussage des Kindes zählt auch, nach Aussage meines RA.
Verharre erstmal in Habachtstellung und sammle Beweise, Zeugen etc.
...und nicht die Kids ausfragen, daß erzählen sie schon von selber.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)