Wer so einen Patner...
 
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Wer so einen Patner hat braucht keine Feinde

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(@Melli40)

Moin
erst einmal viele ??????????????????
Mein Mann und ich werden am 11.04.07 geschieden.Wenn ich bei diese Termin dem Gericht mitteile das ich anderen Umständen bin,mein Mann aber nicht der Vater des im Okt.07 zur Welt kommende Kindes ist, muss dieser noch die Vaterschaft anfechten? Muss ich den Namen des wahren Kindsvater bekannt geben? Kann Kindsvater darauf bestehen das ich ihn benenne,damit er Rechte an diesem Kind bekommt?

Zudem hat mein Ex-LG mir am Wochenende eine Rechnung zukommen lassen.
Wir haben von Sep.06-Dez.06 eine Gemeinsame Wohnung gehabt.Für diese Zeit verlangt er noch 1200,-Euro. Anteil Miete,Strom,Heizung,Wasser.
Ich habe meiner Zeit schon die hälfte Monatlich bezahlt,leider mir nie was schriftliches (Quittung) geben lassen.

Ausserdem hat er meinen PKW einbehalten für die Wochenenden die ich von Feb.05-Sep.06 mit ihm und bei ihm verbracht habe.Mit der Begründung: Wasserverbrauch,Strom,Nahrungsmittel,Kino Besuche,Freizeitunternehmungen,für die er in dieser Zeit aufgekommen ist. Diesen Mist hat er sich unterschreiben lassen, und ich,ich habs getan. :knockout:
Die Rechnung soll bis zum 15.03.07 bezahlt sein,ansonsten folgt Zahlungsklage.

Kann er mir diese Rechnungen aufstellen? Kommt er damit durch? Kann ich die Rechnung lächelnd in der Reisswolf werfen? Hab ich meinen Wagen,Wert 2500.-Euro, verloren?

Fragen über Fragen! Habe aber gemerkt, das es hier im Forum einige viele nette Leute gibt, die sich gut mit unseren Gesetzen auskennen.
Bedanke mich schon jetzt für eure Antworten

Lieber Gruß
Melli40

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 13:53
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Melli40,

nur eine kurze Zwischenfrage: Wer hat den Fahrzeugbrief in Händen, Dein Ex-LG oder Du?

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 14:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Melli,

zunächst mal: Scheidung ist Scheidung; was Du dort sonst noch erklärst, entfaltet rechtlich keine Wirkung. Eine Vaterschaftsanfechtung wird beim Scheidungstermin daher nicht rauskommen; Dein Noch-Ehemann wird also rechtlich auch nach der Scheidung als Vater gelten, bis die Annahme seiner Vaterschaft per Anfechtung rechtswirksam aus der Welt geschafft ist.

Der Kindesvater könnte - auch wenn es ihm nicht ums Kind geht, sondern darum, Dich zu ärgern - seine Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Er löst damit bestimmte Rechte (Umgang) aus und ebenso bestimmte Verpflichtungen (Unterhalt für's Kind bis zum Abschluss der ersten Ausbildung sowie während der ersten drei Lebensjahre des Kindes auch für Dich in Form von Betreuungsunterhalt). Was nicht laufen wird: Dass Du Deinen Ex-Mann aus der Vaterschaft entlässt, dem tatsächlichen Vater die Vaterschaft verwehrst und stattdessen öffentliche Mittel wie Unterhaltsvorschuss oder dergleichen kassierst. Zumal rein rechtlich nicht auf Kindesunterhalt verzichtet werden kann; er ist ein Anspruch des Kindes und nicht der Mutter.

Abgesehen davon: Deine Ansichten über den Vater Deines Kindes sollten - unabhängig von der Unterhaltsfrage - für sich allein kein Anlass für einen Umgangsausschluss sein. Es geht dabei auch um die Rechte Deines Kindes - und jeder Mensch möchte seine Herkunft kennen. Die meisten hier im Forum kloppen sich mit einem Ex-Partner (meist weiblich), der ihnen das Leben zur Hölle macht. Aber wer Kinder miteinander hat, kann den Ex-Partner nun einmal nicht einfach auf den Mond schiessen. Das muss man aushalten und sich nicht auf ein "geht Dich nichts an, das ist meins" kaprizieren. Welches Verhältnis Vater und Kind zueinander entwickeln, kann nur die Zeit zeigen.

Dein Ex-Lebensgefährte scheint ja ein echtes Herzchen zu sein, und ein finanziell kleinkariertes noch dazu. Bei dem ausstehenden Barbetrag steht im Zweifel Aussage gegen Aussage. Allerdings würde ein Gericht wohl annehmen, dass Lebenspartner (das wart Ihr ja zu der Zeit) sich keine Quittungen ausstellen. Bei einer gerichtlichen Klärung wäre es trotzdem Sache des Klägers, die Rechtmässigkeit seiner Ansprüche zu beweisen; nicht Deine, das Gegenteil zu belegen.

Was das Auto angeht: Selbstjustiz funktioniert nicht. Wer im Brief als Halter steht, gilt zunächst einmal auch als Besitzer. Hast Du den Kfz-Brief? Falls ja: Kurzes Anwaltsschreiben mit Fristsetzung zur Herausgabe, fertig. Wenn die Herausgabe nicht erfolgt, musst Du das Auto eben herausklagen. Sollte kein Problem sein.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 14:24
(@PhoeniX)

Moin

Scheidung ist Scheidung; was Du dort sonst noch erklärst, entfaltet rechtlich keine Wirkung. Eine Vaterschaftsanfechtung wird beim Scheidungstermin daher nicht rauskommen; Dein Noch-Ehemann wird also rechtlich auch nach der Scheidung als Vater gelten, bis die Annahme seiner Vaterschaft per Anfechtung rechtswirksam aus der Welt geschafft ist.

Sorry brille, aber das ist falsch. In meinem Scheidungsverfahren hat meine Ex die meine Vaterschaft für ihr Kind ausgeschlossen (2-3 Wochen vor Geburt) und dieses wurde auch im Urteil mit den Worten:"Frau PhoeniX erklärt: Eine Vaterschaft von Herrn PhoeniX schließe ich aus." Und somit war ich aus der Nummer raus. Einen Vater hat sie namentlich nicht benannt.

Dass Du Deinen Ex-Mann aus der Vaterschaft entlässt, dem tatsächlichen Vater die Vaterschaft verwehrst und stattdessen öffentliche Mittel wie Unterhaltsvorschuss oder dergleichen kassierst. Zumal rein rechtlich nicht auf Kindesunterhalt verzichtet werden kann; er ist ein Anspruch des Kindes und nicht der Mutter.

Leider muß ich dich noch mal korrigieren brille. Sie kann im Scheidungsverfahren die Vaterschaft ausschließen lassen und braucht den Vater nicht benennen (One-Night-Stand). UVG wird es zwar nicht geben, aber wenn der Vater unbekannt ist gibt es Halbwaisenrente (liegt aber unter der DDT. Ich glaube bei ca 100-120 Euro und wird auch länger als 72 Monate gezahlt).

Deine Ansichten über den Vater Deines Kindes sollten - unabhängig von der Unterhaltsfrage - für sich allein kein Anlass für einen Umgangsausschluss sein. Es geht dabei auch um die Rechte Deines Kindes - und jeder Mensch möchte seine Herkunft kennen. Die meisten hier im Forum kloppen sich mit einem Ex-Partner (meist weiblich), der ihnen das Leben zur Hölle macht. Aber wer Kinder miteinander hat, kann den Ex-Partner nun einmal nicht einfach auf den Mond schiessen. Das muss man aushalten und sich nicht auf ein "geht Dich nichts an, das ist meins" kaprizieren. Welches Verhältnis Vater und Kind zueinander entwickeln, kann nur die Zeit zeigen.

Sehe ich genau wie brille.

Falls ja: Kurzes Anwaltsschreiben mit Fristsetzung zur Herausgabe, fertig. Wenn die Herausgabe nicht erfolgt, musst Du das Auto eben herausklagen. Sollte kein Problem sein.

Noch als Zusatz: Sollte er das Auto beschädigen oder in irgendeiner Weise den Wert mindern, direkt auf Schadensersatz klagen. Auch wenn seine Quittung gültig sein sollte, kann er keine Selbstjustitz üben und einfach dein Auto pfänden. Dafür gibt es in der BRD Gerichte und die sind verdammt angepisst wenn man die so übergeht. Desweiteren ist es Diebstahl und somit ein Straftatbestand.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 18:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Phoenix,

Sorry brille, aber das ist falsch. In meinem Scheidungsverfahren hat meine Ex die meine Vaterschaft für ihr Kind ausgeschlossen (2-3 Wochen vor Geburt) und dieses wurde auch im Urteil mit den Worten:"Frau PhoeniX erklärt: Eine Vaterschaft von Herrn PhoeniX schließe ich aus." Und somit war ich aus der Nummer raus. Einen Vater hat sie namentlich nicht benannt.

Eine Vaterschaftsanfechtung ist ein justiziabler Akt mit weitreichenden Folgen (man denke nur an Erb- oder Staatsangehörigkeitsfragen etc.). So etwas wird nicht "mal nebenbei" bei einer Scheidung verfrühstückt. Nachdem aber die Zuständigkeit für Anfechtungsklagen ebenfalls bei den Familiengerichten liegt, gehe ich davon aus, dass es in Deinem Fall einen entsprechenden Antrag gab und das Ganze im Verbund mit der Scheidung verhandelt wurde; dann kann es auch am gleichen Tag stattgefunden haben. Von sich aus verhandelt ein Familiengericht bei einer Scheidung jedenfalls nichts; da geht es nur um die Scheidung selbst und den Versorgungsausgleich.

Leider muß ich dich noch mal korrigieren brille. Sie kann im Scheidungsverfahren die Vaterschaft ausschließen lassen und braucht den Vater nicht benennen (One-Night-Stand). UVG wird es zwar nicht geben, aber wenn der Vater unbekannt ist gibt es Halbwaisenrente (liegt aber unter der DDT. Ich glaube bei ca 100-120 Euro und wird auch länger als 72 Monate gezahlt).

Man kann auch eine Versicherung bescheissen und Geld kassieren. Aber Ratschläge im Sinne unwahrer Angaben und Beschiss der Öffentlichen Hand werden in diesem Sinne nicht gegeben. Es war kein One-Night-Stand, und der Herr ist bekannt. Warum also sollte Halbwaisenrente bezahlt werden? Wenn der tatsächliche Vater irgendwann Umgang einklagt, sähe die Openerin mit der Aussage "One-Night-Stand mit einem Namenlosen" sowieso ziemlich dumm aus. Die beiden haben sogar zusammen gewohnt, und der Vater des Kindes muss dieses Wissen nicht für sich behalten...

Hinzu kommt: Die Openerin hat noch weitere juristische Fragen gestellt und Antworten bekommen. Wie soll das aussehen - im einen Gerichtssaal des zuständigen Amtsgerichts wird die "Vaterschaft des unbekannten Vaters" verhandelt und im anderen, dass dieser Unbekannte aus Rache gegen seine Ex-Freundin Mietrückstände, drei Eis und zwei Cola bezahlt haben möchte und deshalb bis zur Bezahlung das Auto der Openerin behalten hat? Und beide Richter reden natürlich nie über ihre Fälle miteinander?

Es gibt diverse Möglichkeiten, vor Gericht die eigene Glaubwürdigkeit zu erschüttern und/oder sich ein Verfahren wegen Prozessbetrugs einzuhandeln. Deine Ratschläge wären dabei ziemlich erfolgversprechend...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 19:21
(@kruemel1)

Hallo Phoenix,

erst dachte ich du machst einen Scherz bezüglich Halbwaisenrente, aber nachdem ich nun deinen erneuten Post

UVG wird es zwar nicht geben, aber wenn der Vater unbekannt ist gibt es Halbwaisenrente (liegt aber unter der DDT. Ich glaube bei ca 100-120 Euro und wird auch länger als 72 Monate gezahlt).

gelesen habe muss ich doch mal einhaken.

Sie bekäme für das Kind wenn sie den Vater nicht benennt UVG, aber doch keine Halbwaisenrente.
Bedingung für die Halbwaisenrente ist der Tod eines Elternteils und Anspruch auf Halbwaisenrente haben leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen.

Soviel nur mal dazu.

Gruss Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2007 20:07
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