Hallo!
Ich bin neu hier, und bin nicht sicher ob ich auch richtig bin.Habe mir schon einige Post durchgelesen, war aber nicht wirklich etwas dabei, was mir weiterhilft.
Mein Problem, mein jetzt Ex Lebensgefährte.
Wir waren zwei Jahre ein Paar, mit vielen Höhen aber mehr Tiefen. Was uns verband, war eine sehr große,nie dagewesene innige Liebe.Wir lieben uns noch immer,können aber nicht wirklich miteinander.
Nach einer Auseinandersetzung im Dez.06,zog ich bei meinem LG aus, und zu meinen Nochehemann und meinem Sohn(17), der nach unseren Trennung bei meine Mann blieb.
Danach fing eine wüste Beschimpfung meines LG gegen meinem Mann an.Es folgte ein richtiger Kleinkrieg.Ich zerbrach daran und leide seitdem unter Depressionen.Begab mich in eine Klinik und war fast wieder hergestellt, bis zu dem Tag als mein LG wieder in mein Leben trat.
Wir hatten lange Aussprachen.Wir beschlossen eine Beziehung auf Distanz. Keine gemeinsame Wohnung,kein ständiges aufeinander hocken,liebe ohne Verpflichtung.
Aus dieser Liebe ohne Verpflichtung ist ein Kind endstanden. :knockout:
Jetzt komme ich zu meinem Problem.
Nach der Nachricht von der Schwangerschaft, die mein LG auch wollte (das waren seine Worte),kam der Oberkracher.
Er lächelte mich an und sagte: Tja,das Kind wird deinem Mann zugeordnet, da ihr noch verheiratet seid.
Ich habe von diesem Tag an nichts mehr von meinem LG gehört.
Er hat sich so an mir für mein damaliges verlassen gerächt, und an einem Mann, dafür das er mich aufgenommen hat.
Kann er sich einfach aus der Affäre ziehen?
Wie sieht es mit Unterhaltszahlungen für das Kind aus?
Ich möchte das Kleine,für mich ein Produkt der Liebe!
Wie erkläre ich es ihr/ihm das es von Erzeugerseite ein Racheprodukt ist.
Bin um jede Antwort dankbar
Gruß Melli40
Hi,
vom juristischen her hat dein Exfreund recht. Das Kind gilt als ehelich, dein Ehemann als Vater Also ist dein Exfreund erst mal zu gar nichts berechtigt oder verpflichtet. Das lässt sich nur über den Gerichtsweg abändern.
cya,
elwu
Hallo Melli40,
wenn Dein Mann die Vaterschaft anficht und Du den tatsächlichen, also biologischen benennst, kommt er aus dieser Sache nicht "einfach so" raus.
Wie steht denn Dein Mann zu der Schwangerschaft und Deiner Entscheidung, daß Kind eines anderen auszutragen?
Und wie verkraftet Dein Sohn dieses Durcheinander?
Schwierige Situation ...
Gruß Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin Melli,
herzlich willkommen auf VS!
Dem Vorredner kann ich beipflichten. Tatsächlich werden Kinder, die innerhalb von 302 Tagen nach einer Scheidung geboren werden, dem Ehemann bzw. Exehemann zugeordnet.
Allerdings könnte er sich in der Unterhaltsfrage ziemlich ins eigene Fleisch schneiden. Da anscheinend klar ist, wer der Vater ist, könntest Du und auch Deine (noch)Ehemann die Vaterschaft anzweifeln und von Deinem ExLG ein Vaterschaftstest gemacht werden.
Dann kämen noch die Gerichtskosten auf ihn zu, was neben dem Unterhalt auch ein nicht unerheblicher Aufwand ist.
Nein, er wird sich nicht einfach so aus der Affäre ziehen können. Mir schwant nur fürchterliches, wenn ein Mann so kleingeistig ist und sowas als Rache bezeichnet .... ob er ein guter Vater sein könnte, stellt sich mir dann auch als fraglich da.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
möchte mich schon mal herzlich für die Antworten bedanken.
Mein Mann ist seid 7 Jahren sterilisiert.
Wir kennen uns 30 jahre. Wir hatten eine tolle Ehe,und sind jetzt allerbeste Freunde.Wir haben uns auseinander geliebt,allerdings kann sich jeder auf den Anderen verlassen.
Mein Sohn weiss noch nichts von seinem neuen Geschwisterchen.Er mochte meinen LG nicht.
Das wird noch der schwerste Schritt für mich, meinen Kindern (hab noch eine Tochter 20) dieses Mitzuteilen.
Gruß
Melli40
Hallo nochmal,
... und leide seitdem unter Depressionen.
Ich möchte das Kleine,für mich ein Produkt der Liebe!
Wie erkläre ich es ihr/ihm das es von Erzeugerseite ein Racheprodukt ist.
Oh je, Melli40, das sieht mir nach einem schlechten Start für das Kleine aus.
Willst (oder mußt) Du das Kleine alleine erziehen? Mal abgesehen von Deiner doch recht einseitigen "romantischen" Deutung der Zeugung: Siehst Du Dich selbst dazu in der Lage? Ich hoffe, Du gehst da nicht zu blauäugig ran ...
LG Püppi
PS: Was sagt denn Dein Noch-Mann dazu?
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Moin Melli,
Mein Mann ist seid 7 Jahren sterilisiert.
das interessiert zunächst einmal niemanden; man sieht es niemandem an, ob er sterilisiert ist, und in den Ausweis wird's auch nicht eingetragen.
Ich bin zwar ein Gegner von Abtreibungen, aber in einem solchen Fall solltest Du trotzdem überlegen, ob Du dieses "Kind der Rache", das beinahe Dein Enkel sein könnte, tatsächlich bekommen und noch einmal auf der Pampers-Ebene anfangen möchtest. Falls ja - wovor ich meinen Hut ziehen würde, wenn ich einen hätte - habt Du und Dein Ehemann ab Kenntnis der Tatsache, dass dieses Kind einen anderen Vater hat als Deinen Ehemann, zwei Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Dein Ex-LG ist diesem Kind dann bis unterhaltspflichtig, bis es die erste Ausbildung abgeschlossen hat, längstens bis 27. Dir gegenüber ist er zum so genannten "Betreuungs-Unterhalt" für die ersten drei Jahre ab Geburt verpflichtet. So gesehen wird ihn seine "Rache" (bzw. seine Unwissenheit) also ziemlich teuer zu stehen kommen.
Trotzdem solltest Du dann auch eines bedenken: Wenn Du Deinen LG als Vater angibst und/oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird, löst das natürlich nicht nur Zahlungsverpflichtungen, sondern auch Rechte aus. Zum Beispiel das Recht auf Umgang mit seinem Kind. Wenn er es wahrnimmt, hast Du die nächsten Jahrzehnte regelmässig mit ihm zu tun. Und es gibt Menschen, die ihre Rache dann fortsetzen. Nur Du selbst kannst beantworten, ob Du das aushältst.
Ermutigende Grüsse für eine gute Entscheidung
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo pueppi!
Also mein Noch-Ehemann bietet mir alle Hilfe an, die ich brauche. Dies stelle ich mir sehr schwer vor, wenn ihm erst mal richtig bewusst geworden ist, das es nicht sein Kind ist.
Ja, ich werde allein für das Kind sorgen,lebe jetzt auch allein,habe eine 2 Zimmer Wohnung, und habe noch einen Job.Stelle mir das alles überhaupt nicht einfach vor, da ich meine Depressionen auch noch nicht in den Griff bekomme. Ist nach diesem erneuten Tiefschlag auch nicht einfach.Befinde mich aber in gute Hände,meine Ärztin weiss auch schon bescheid.Nur fand ich die Hilfe so einseitig und habe mich deshalb an dieses Forum gewand.
Fühle mich verraten,Missbraucht,Vergewaltigt.
Moin brille!
Der Gedanke ich werde noch Jahrzehnte mit diesem Mann zu tun haben, lässt mich erschaudern.Da liegt die Überlegung nahe auf Unterhalt zu verzichten.
Da ist aber noch der kleine Wurm, der mich eines Tages wohl mal nach seinem Vater fragen wird.
Abtreibung,Nein Danke, mit 40 noch ein Kind ist nichts aussergewöhnliches, auch wenn meine anderen beiden schon Erwachsen sind.Es war ja geplant,zwar mit anderen Hintergründen beiderseits.
Gruß
Melli40
Hallo Melli40,
auch wenn das nicht Deine Frage war: Bei Deiner Entscheidung unter den von Dir geschilderten Umständen habe ich kein gutes Gefühl ....
Muß man wirklich ein Kind "unter allen (schlechten) Umständen" zur Welt bringen? (Sorry, aber gute Umstände kann ich derzeit nicht erkennen.)
Reicht es wirklich, daß
- es mit 40 nicht ungewöhnlich ist, noch mal ein Kind zu bekommen,
- es für Dich ein Kind der Liebe ist,
- Dein Noch-Mann und verständnisvoller Freund Dir alle Unterstützung zusichert?
Die Verantwortung trägst letztendlich Du allein; und das ggf. irgendwann mal im doppelten Wortsinn ...
Unsichere Grüße, viel Glück und alles Gute!
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Melli40,
vielleicht täuscht mich mein Gefühl, aber bist du dir tatsächlich über sämtliche Konsequenzen im Klaren?
Ich möchte das Kleine,für mich ein Produkt der Liebe!
Fühle mich verraten,Missbraucht,Vergewaltigt.
Ein Widerspruch, den ich nicht so ganz einsortieren kann, kannst du es ?
Kannst du dein Kind sein Leben lang ansehen und die Demütigung ertragen, die du erfahren hast, als sein Vater von seiner Existenz erfuhr?
Gruß AJA
@ all
Melli40 hat zwar ihre Situation hier dargestellt ,aber eine völlig andere Frage gestellt.
Sie wollte sicherlich nicht hören,ob sie nun das Kind bekommen soll oder nicht!
Sie hat sich schon entschieden und es ist anmaßend ihr durch die Blume zu einem Abbruch zu raten 😡
Grüße
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Hallo AJA
Dieses Kind kann nichts für seinen Vater.Ich werde es mit der gleichen liebe und Fürsorge grossziehen wie meine anderen Beiden.
Demütigung hin oder her,ein Kinderlachen lässt alles vergessen.
Wie gesagt,für mich ein Produkt einer großen Liebe.
Die Gefühle die ich dem Kindsvater entgegenbringe,sind im Moment noch sehr frisch.Zeit heilt alle Wunden.
Ich bin auch nicht der Typ der Gefühle auf andere überträgt.Wäre auch schlimm.
Meine Mutter müsste mich und meine drei Schwestern dann auch hassen,da unser Erzeuger ein Alptraum von Ehemann und Vater war.Sie hat uns vier Mädchen mit sehr viel Liebe aufgezogen.
Ich danke Dir ,das Du mir Deine Meinung und Gedanken mitteilst,sie sind mir wichtig.
Hallo Domino!!
Vielen,vielen Dank!
L.G
Melli40
Hallo Melli40,
ich finde deine Einstellung klasse.
Ich wünsche dir eine gute Zeit in den kommenden Monaten und für euch alles Gute. :thumbup:
Der Rest wird sich regeln. Pass auf dich und deine Gesundheit auf. Wie du selbst schon schreibst ist alles noch sehr frisch. Behalte deine positive Einstellung und schau nach vorne.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo,
vielleicht solltest Du noch eines bedenken:
Falls Du und Dein Mann Dich entscheidest, die Vaterschaft nicht anzuzweifeln, weil Du den wirklichen Vater Deines Kindes nicht mehr in Deinem Leben haben willst, dann wird Dein Mann alle Pflichten haben, dieses Kind zu unterstützen. Ist er dazu wirklich bereit? Ich finde das unter diesen Vorraussetzungen einen großen Schritt!
Wünsch Dir ganz viel Kraft!
LG Polly
Moin
Nur mal so ein Gedanke:
Sollte das Kind aus einem one-night-stand entstanden sein, von einem dir unbekannten Mann, den du nur einmal etwas angetrunken in der Kneipe gesehen hast, bist du allein Sorgeberechtigt, nachdem dein Mann die Vaterschaft angefochten hat. Und dann kann man eine Halbwaisenrente beantragen. 😉
Eigentlich halte ich nix von Personenstandsfälschung, aber wenn das Kind demnächst nur noch unter der Rache des Ex zu leiden hat.....
Gruß
Martin
Tatsächlich werden Kinder, die innerhalb von 302 Tagen nach einer Scheidung geboren werden, dem Ehemann bzw. Exehemann zugeordnet.
moin,
male nebenbei: was heisstn hier zugeordnet?
könnt ihr mir das näher erklären?
danke und gruß,
zweitweibchen
Ich bin der Meinung, diese Regelung ist abgeschafft. Ist das Kind in einer Ehe geboren, ist es ehelich, unabhängig davon, wer es gezeugt hat. Da müßte dann die richtige Vaterschaft festgestellt werden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
Davon reden wir die ganze Zeit Lausebackesmama.
male nebenbei: was heisstn hier zugeordnet?
könnt ihr mir das näher erklären?
Zugeordnet ist verstockte Amtssprache. Für Alle anderen Heißt es einfach: Wenn die Frau, die Noch-Frau oder die Ex-Frau innerhalb von 302 Tagen nach inkrafttreten der Scheidung (meißt 14 Tage nach dem Scheidungstermin) ein Kind gebährt, ist erst mal automatisch der Mann, der Noch-Mann oder Ex-Mann der gesetzliche Vater mit allen Rechten und Pflichten. Selbst wenn der Mann, Noch-Mann oder Ex-Mann zeugungsunfähig (z.B. durch eine Vasektomie) ist etc. Außer die Mutter des Kindes gibt einen anderen Vater vor der Entbindung an (z.B. in der Scheidungsverhandlung).
Gruß
Martin
Hi Martin,
das hab ich schon gecheckt!
Ich meinte bloß, dass ich glaube, dass diese 300-Tage-Regelung nach einer Scheidung abgeschafft wurde. Siehe zB hier :
Die Eheleute Martin und Anja leben seit über einem Jahr getrennt und haben vor einem Jahr die Scheidung eingereicht. Anja hat kurz darauf ihren neuen Lebenspartner Jan-Christoph kennen gelernt und ist mit ihm zusammengezogen. Die Ehe von Martin und Anja wird nun geschieden. Einen Monat nach der Scheidung wird Anja Mutter eines Jungen Max. Wer ist nach dem Gesetz Vater von Max? Vater ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist (§ 1592 Nr. 1 BGB). Martin ist zum Zeitpunkt der Geburt von Max nicht mehr mit der Mutter Anja verheiratet. Er ist nach dieser Regel also nicht der Vater. Auch Jan-Christoph ist nicht mit Anja verheiratet und ist nach dieser Bestimmung nicht der Vater von Max. Vater ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2 BGB). Wenn Jan-Christoph also die Vaterschaft zu Max anerkennt, z.B. beim Jugendamt, und Anja dem zustimmt, dann ist Jan-Christoph der Vater von Max. Stimmt Anja der Vaterschaftsanerkennung nicht zu oder wollen weder Jan-Christoph noch Martin die Vaterschaft anerkennen, dann kann die Vaterschaft nur gerichtlich festgestellt werden. Dazu bedarf es eines Antrages, den sowohl der mutmaßliche Vater als auch die Mutter und das Kind beim Familiengericht stellen können.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin
§ 1599 Nichtbestehen der Vaterschaft
(1) § 1592 Nr. 1 und 2 und § 1593 gelten nicht, wenn auf Grund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Mann nicht der Vater des Kindes ist.
(2) § 1592 Nr. 1 und § 1593 gelten auch nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren wird und ein Dritter spätestens bis zum Ablauf eines Jahres nach Rechtskraft des dem Scheidungsantrag stattgebenden Urteils die Vaterschaft anerkennt; .....
Ergo: (1) Das Kind muß gebohren sein (wegen DNA) und der (Ex)Ehemann muß die Vaterschaft anfechten.
(2) Ein anderer Mann muß die Vaterschaft innerhalb von einem Jahr (ein Gerichtsjahr sind 302 Tage, wieso
weshalb würd ausschweifen) nach Rechtskraft anerkennen. Ansonsten ist der Ex der Vater und er muß nach Abs. (1) handeln um
die Vaterschaft löschen zu lassen.
Gruß
Martin