Was passiert wenn i...
 
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Was passiert wenn ich wieder heirate ??

 
(@tommes)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin nun seit einiger Zeit rechtskräftig geschieden, und würde gerne meine neue Partnerin heiraten.
Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe und bin ein Mangelfall.
Mit meiner neuen Partnerin habe ich ebenfalls ein Kind, und ich merke erst seit ich mit Ihr zusmmen bin wie schön doch eine Beziehung eigentlich sein kann.
Doch nun zu unseren Nöten : was passiert wenn wir wirklich heiraten ?
Bekommt meine Exfrau dann mehr Geld von uns, da meine neue Partnerin ebenfalls berufstätig ist und wir dann womöglich gemeinsam veranlagt werden können ?
Wir haben einmal gehört, wir könnten nur ganz sicher sein mit einer Heirat, wenn meine Exfrau vor mir heiraten würde, stimmt das ?
Meine neue Partnerin verdient mehr als ich es tue und eine weitere Frage wäre, ob eine Gütertrennung, uns vor den Zugriffen meiner Exfrau und Ihres neuen Partners schützen würde ?
Das Verhältnis zwischen meiner Exfrau und mir ist leider so schlecht , das wir nicht miteinander reden können. :gunman:
Meine Exfrau lebt ebenfalls in einer neuen Beziehung und ist keinesfalls mittellos, da Ihr neuer Partner berufstätig ist.
Ist es so, das das neue Einkommen von meiner Partnerin und mir als nicht Eheprägend gilt und somit auch nicht nicht gegen uns angeführt werden kann ?
Was können wir tun und was sollten wir lieber lassen ?????
Wir würden uns über die eine oder andere Antwort freuen und ich sage est einmal
bis die Tage
tommes


Lächeln ist die schönste Art Zähne zu zeigen !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.01.2006 22:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

das Einkommen Deiner neuen Partnerin spielt eigentlich keine Rolle, nur Dein Selbstbehalt kann gemindert werden wegen Mietersparnis, allerdings ist da nicht maßgebend, ob man verheiratet ist oder nicht.

Geht es nur um KU oder auch um EU? Wenn Deine Ex selber einen Neuen hat und mit dem längere Zeit zusammenlebt, kann der EU unter Umständen eingestellt werden, vielleicht reicht das Geld dann wenigstens für den KU?

Dein drittes Kind ist hoffentlich in die Unterhaltsberechnung mit eingeflossen?

LG LAusebackesmama


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.01.2006 23:09
(@tommes)
Schon was gesagt Registriert

Es geht ausschließlich um den EU, den KU kann ich normal zahlen - also nach Düsseldorfer Tabelle (obwohl mein 3. Kind bereits eingerechnet ist). Aber da ich ein Mangelfall bin, ist das was meine EX bekommt eben unter dem, was vorher eheprägend war.

Wenn ich nun heirate, dann könnte sie doch auf die Idee kommen, dieses Niveau einzuklagen oder nicht? :puzz:


Lächeln ist die schönste Art Zähne zu zeigen !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.01.2006 23:44
(@barbara)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tommes!

Ich bin auch "Zweitfrau" eines geschiedenen Mannes mit (seinen) zwei Kindern aus erster Ehe, die bei der Mutter wohnen.

Wir haben auch vor kurzem geheiratet. Wenn es mir von unserem Anwalt richtig erklärt wurde, hat das Einkommen deiner Zukünftigen keinen Zusammenhang mit der Unterhaltsberechnung. Dabei ist unabhängig, ob ihr Gütertrennung habt oder nicht. Ebenso ist die gemeinsame Veranlagung egal. Beispiel: wir haben Ehevertrag mit Gütertrennung, wobei ich wesentlich weniger verdiene, trotzdem werden wir steuerlich gemeinsam veranlagt. Da seid Ihr also absolut sicher.

Gruß
Barbara


AntwortZitat
Geschrieben : 29.01.2006 22:44