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Unterlagen für standesamtliche Hochzeit

 
(@charlie1967)
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Hallo,
ich hoffe jetzt mal, dass meine Frage hier im Thread gut aufgehoben ist. Ich war mir nicht ganz sicher.  :dauendrueck:

Ohne, dass jetzt schon was fest ist, überlegen meine "neue" (sind auch schon ein paar Jahre zusammen) Partnerin irgendwann den Schritt zum
Standesamt zu machen.
Aus reiner Neugier, was für Unterlagen alles beigebracht werden müssen - man(n) will ja schliesslich vorbereitet sein - stieß ich auf den Punkt
>>Falls ein Partner ein Kind mit in die Ehe bringt, benötigt man Abstammungsurkunde und Sorgerechtsbescheid. <<

Ich habe ein Kind, was bei meiner Ex lebt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Aber wir haben es nie gerichtlich regeln lassen. Auch das ABR haben wir nie schriftlich festgemacht.
Der Junge lebt bei seiner Mutter. 
Oder steht das mit dem gemeinsamen Sorgerecht als kurzer Passus im Scheidungsurteil? (ich kann leider grad nicht nachschauen weil ich beruflich die Woche unter woanders tätig bin)

Hat da jemand Erfahrung? Müsste ich jetzt doch noch irgendwas offizielles Schriftliches haben oder würde es reichen, wenn man dann einen kurzen selbstformulierten Schrieb unterzeichnet, dass
beide Elternteile das Sorgerecht haben?

Danke für die Auskunft.
Charlie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2012 19:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Charlie

Für die Standesamtliche Hochzeit benötigst du:

Das Scheidungsurteil, das nicht älter als 6 Monate sein darf, wenn es älter ist, dann vom Gericht das Urteil anfordern und abstempeln lassen(kostet nix ausser einen Anruf)

Deine Abstammungsurkunde, anfordern beim Standesamt, bei dem du bei Geburt gelistet wurdest(darf auch nicht älter sein als 6 Monate, kostet 10 Euro)
Abstammungsurkunde deiner Zukünftigen, auch neu anfordern, kostet auch 10 Euro.

Personalausweis.

Ca.100,- Euro kosten für das Standesamt, die du bei Eheaufgebot zahlen musst.

Das SG ist bei eurer Hochzeit nicht relevant.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 20:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann mir mal einer verraten, wieso man eigentlich das Scheidungsurteil braucht und dann noch "neuer als 6 Monate"?

Erstens ist die Scheidung doch im Familienbuch bzw. der Abstammungsurkunde vermerkt und zweitens, kann eine rechtskräftige Scheidung doch nicht nach 5 Jahren ungültig sein, so dass man das per "aktuellem" Urteil bestätigen muss?

Sowas müsste heute alles online funktionieren. Standesamtliches Register von Person A *klick*, standesamtliches Register von Person B *klick* und fertig.

Was für ein Aufwand!!!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 21:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nu ja LBM,.

der Staat möchte doch auch ein paar Einahmen haben  :phantom:

Und nach der Heirat bekommt man ein nettes Schreiben vom Gericht in dem man aufgefordert wird ein Vermögensverzeichnis der jeweiligen Kinder abzugeben, damit der Staat, natürlich auch kostenpflichtig, feststellen kann, ob der neue Ehepartenr evtl. dem nicht leiblichen Kiond Vermögenswerte entziehen könnte....

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 21:48
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Erstens ist die Scheidung doch im Familienbuch bzw. der Abstammungsurkunde vermerkt und zweitens, kann eine rechtskräftige Scheidung doch nicht nach 5 Jahren ungültig sein, so dass man das per "aktuellem" Urteil bestätigen muss?

Das ist nicht unbedingt im Familienbuch vermerkt und das Scheidungsurteil könnte angefochten und aktuelles dadurch nicht vermerkt worden sein.
Genauso verhält es sich mit den Abstammungsurkunden, auch die könnten sich geändert haben, sei es durch Adoption oder durch bekannt werden, das jemand ein Kuckuckskind war.

So ist das mit der Bürokratie

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 21:52
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Charlie,

Ohne, dass jetzt schon was fest ist, überlegen meine "neue" (sind auch schon ein paar Jahre zusammen) Partnerin irgendwann den Schritt zum
Standesamt zu machen.

und vielleicht überlegst Du auch vor der Hochzeit noch mal (und das Thema "das ist unromantisch" lassen wir hier mal nicht gelten), wie Ihr euch Eure eheliche Rollenverteilung vorstellt. Bzw. ob Regelungen in einem Ehevertrag für Euch sinnvoll sein könnten. Insbesondere wenn man der Überzeugung ist, das Liebe nicht durchs Portemonai gehen sollte. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 22:22
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und vielleicht überlegst Du auch vor der Hochzeit noch mal (und das Thema "das ist unromantisch" lassen wir hier mal nicht gelten), wie Ihr euch Eure eheliche Rollenverteilung vorstellt. Bzw. ob Regelungen in einem Ehevertrag für Euch sinnvoll sein könnten. Insbesondere wenn man der Überzeugung ist, das Liebe nicht durchs Portemonai gehen sollte. Gruß Ingo

Häääh????
Inngooo?
Was hat das mit der Frage zu tun und überhaupt???

Lehn dich zurück.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 22:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Wedi,

wenn Charlie noch in der "Sammlungsphase" ist, ist es sicherlich nicht verkehrt, auch mal in diese Richtung zu denken. Gerade bei einer modernen Rollenverteilung passen die gesetzlichen Vorgaben der immer noch zementieren "Hausfrauenehe" nicht mehr.
Und Denkverbote wollen wir uns doch nicht verordnen, oder? Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2012 22:39
(@charlie1967)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,
danke für die Antworten, ich stell nochmal fest: also brauche ich keine Sorgerechtsurteil (gibt ja auch keins).

Das mit dem "neuer als 6 Monate" ist schon teils verständlich, teils Geldmacherrei, aber egal, gut zu wissen.

Und was das Thema Ehevertrag angeht, da hab ich schon mit meiner Partnerin gesprochen, dass hat Sie sogar
stark verlangt, dass wir einen Vertrag machen. Einfach der Fairness halber und damit bei eventueller Scheidung, wenigstens,
etwas weniger Stress auf einen zukommt.
Aber ich hoffe das hält dann doch für immer (wenn ich mal so romantisch sein darf 😉 )
Trotzdem danke für den Hinweis.

Gruß Charlie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2012 12:02
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Was lernen wir aus dem hier geschrienenen:

Diese Infos sind allesamt nix wert! Offensichtlich ist dies Landes - wenn nicht Stadtabhängig.
Als meine Frau und ich geheiratet haben (beide geschieden) hat niemanden ein Scheidungsurteil interessiert - denn die entsprechenden Vermerke waren bereits in den Familienbüchern. Und dort wird die Scheidung erst eingetragen wenn sie rechtswirksam ist - also gibts dann keine Anfechtung mehr.
Auch wollte niemand hernach irgendwelche Vermögensverzeichnisse ....

Am besten einfach mal beim Standesamt anrufen, DIE wissen es ...

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2012 13:13




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

>>Hier<< gibt es was darüber.

Als meine Frau und ich geheiratet haben (beide geschieden) hat niemanden ein Scheidungsurteil interessiert - denn die entsprechenden Vermerke waren bereits in den Familienbüchern.

Nicht jeder lässt die Scheidung ins Familienbuch entragen.
Im Scheidungsurteil steht auch die Regelung über das SG bei eventuellen Kindern, das benötigt wird.
Und das SG kann sich bekannltlich schnell ändern.

Auch wollte niemand hernach irgendwelche Vermögensverzeichnisse ....

Wer hat das denn gesagt?
Ich kann keinen Satz erkennen, indem steht, das das verlangt wird.

Hat da jemand Erfahrung?

Das sind die Erfahrungen, die ich erst kürzlich bei meiner standesamtlichen Hochzeit gemacht habe.

Was lernen wir aus dem hier geschrienenen:

Das deine Erfahrungen anders sind als meine.

Diese Infos sind allesamt nix wert!

Oder DEINE

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2012 14:07
(@Inselreif)

Hi,

der Link ist gut und schaut mir recht vollständig aus. Was natürlich den Standesbeamten in Hintertupfing nicht daran hindert, eigene Anforderungen zu stellen, über die man sich streiten kann oder sie einfach erfüllt.
Man muss auch nicht zum ersten Termin gleich mit einem vollständigen Berg an Unterlagen erscheinen.

icht jeder lässt die Scheidung ins Familienbuch entragen.

das passiert vollautomatisch und ist nicht zu verhindern, wenn die Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk beim Standesamt eintrudelt, bei dem das Familienbuch geführt wird.
Achtung: nicht "Stammbuch der Familie", das ist was ganz anderes.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2012 15:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi wedi,

das mit dem Vermögensverzeichnis war ich. Ich mußte es sowohl in Bayern, als auch in Hessen ausfüllen 😉

Vermögensverzeichnis bei Wiederheirat oder Todesfall

Wenn eine Person, die minderjährige Kinder hat, jemanden anderes als den Kindesvater heiratet, erhält das Familiengericht vom Standesamt darüber eine Mitteilung. Es fordert den sorgeberechtigten Elternteil auf, Auskünfte über das Vermögen der Kinder zu erteilen. Es soll gewährleistet sein, dass das Vermögen des Kindes getrennt vom Vermögen des Elternteils nebst Ehepartner gehalten wird.

Sofern ein minderjähriges Kind als Erbe oder Miterbe an einem Nachlass beteiligt ist, erhält das Familiengericht ebenfalls eine Mitteilung vom Standesamt. Der sorgeberechtigte Elternteil wird aufgefordert, den Anteil des Kindes am Nachlass mitzuteilen. Sofern der Anteil am Nachlass 15.000,- € übersteigt, ist ein Vermögensverzeichnis einzureichen.

Die Verfahren dienen dem Schutz des Kindesvermögens.

Quelle

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2012 16:10
(@Inselreif)

Hi,

diese Verpflichtung, das Vermögensverzeichnis beim Familiengericht einzureichen, war im § 1683 BGB normiert und der wurde 2008 ersatzlos gekillt.
Vielleicht hat sich das noch nicht überall herumgesprochen aber wir konnten inzwischen auch in Bayern ohne solches Verzeichnis heiraten.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2012 18:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Insel,

das erklärt so einiges  :rofl2:

Ich habe ja vor 2008 geheiratet

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2012 20:12
(@murmelkoeln)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich würde mich beim Standesamt erkundigen, das kann nämlich von Ort zu Ort unterschiedlich sein.

Mein (geschiedener) LG und ich haben kürzlich geheiratet. Er benötigte seine original Geburtsurkunde und eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister in dem vermerkt ist, dass die vorherige Ehe geschieden wurde. Dieser Auszug darf nicht älter als ein halbes Jahr sein. Mein Mann hat auch ein Kind aus erster Ehe, was aber für die Anmeldung der Eheschließung keine Rolle spielte. Allerdings ist sein Sohn auch schon volljährig.
Ich habe eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister benötigt, die ebenfalls nicht älter als ein halbes Jahr sein durfte. Geburtsurkunde reicht bei mir nicht aus, da ich nicht in Köln geboren wurde.
Außerdem mussten wir beide dann noch unsere Personalausweise vorlegen.

Viele Grüße
Murmel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2012 12:17