Hallo an alle,
nach meiner Trennung / Scheidung liegt alles schon 9 Jahre zurück, habe ich dann 2007 eine Frau kennengelernt, mit der ich gedacht habe, dass mindestens bei zweitem Mal klappt.
Wir habe dann ein gemeinsames Haus zusammen gebaut (Finanzierung beide zu hälfte und beide stehen im Grundbuch).
Jetzt hat sie mir mitgeteilt, dass sie sich trennen möchte (wir sind nicht verheiratet und haben keine Kinder).
Könnt Ihr mir ein paar Information geben:
- Wie werde ich das Haus los (sie möchte das Haus nicht verkaufen)
- Wie kann ich es mit der Bank bzgl. Schulden regeln / eingehen
- Was mache ich wenn sie den Verkauf nicht zustimmt
Bitte um ein paar Tipps.
Vielen Dank
- Wie werde ich das Haus los (sie möchte das Haus nicht verkaufen)
- Wie kann ich es mit der Bank bzgl. Schulden regeln / eingehen
hi raj,
wenn sie nicht verkaufen will und du willst verkaufen - dann kann sie doch einfach deine hälfte kaufen.
gegenüber der bank müsste sie dann als alleineigentümerin auch allein haften.
das mit der alleinhaftung könnte heikel werden - je nachdem wie deine ex-freundin beruflich gestellt ist.
als beamtin ab einer bestimmten einkommensklasse könnte es klappen. alles andere machen banker lieber mit zwei schuldnern ab als mit einem.
gruss horst
Moin,
gegenüber der bank müsste sie dann als alleineigentümerin auch allein haften.
das mit der alleinhaftung könnte heikel werden - je nachdem wie deine ex-freundin beruflich gestellt ist.
Nur zur Verdeutlichung: Dazu gehört, dass die Bank Dich förmlich aus der Schuldhaft entlässt.
Was mache ich wenn sie den Verkauf nicht zustimmt
Zur Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft gibt es als letztes Mittel den Weg der Teilungsversteigerung.
Besten Gruß
United
Moin,
vielen Dank für die Antworten, allerdings mit der Teilungsversteigerung habe ich ihr auch schon gesagt, dass ich so machen würde. Die Antwort war, ja mach, dann kann ich das Haus, weil das Zwangsversteigerung ist, günstiger mit versteigern und kaufen (meine Eltern würden mir dabei helfen).
Ist das zulässig, normal?
Nochmal, schon mal Dank!
Moin nochmal,
Die Antwort war, ja mach, dann kann ich das Haus, weil das Zwangsversteigerung ist, günstiger mit versteigern und kaufen (meine Eltern würden mir dabei helfen).
Selbstverständlich kann Deine Ex (ebenso wie Du) bei einer Teilungsversteigerung mitbieten.
Wenn sie denn das Haus alleine (oder mit Hilfe ihrer Eltern) tragen kann, wäre eine einvernehmliche Lösung mit hoher Wahrscheinlichkeit für alle Beteiligten das Beste (weil keine zusätzlichen Kosten für Gericht und Gutachten entstehen).
Insofern sprich mit ihr, zu welchem Preis sie übernehmen würde und schick sie zur Bank (wenn sie ihre Eltern anstatt Deiner als mögliche Schuldhafter präsentiert, macht diese bei so einem Deal - ausreichende Liqudität vorausgesetzt - vermutlich mit).
... und nur zur Sicherheit: Ihr seid nicht verheiratet, oder ?
Gruß
United
Danke United,
nein wir sind nicht verheiratet.
Ich habe noch zwei Fragen:
-Kann ich schon Gegenstände verkaufen? Z.B. Brennholz oder andere Geräte (selbstverständlich würde Sie die Hälfte bekommen), sie verbietet mir das
-Das Haus ist Neubau und gerade 1.5 Jahre alt, was wäre hier angemessener Abkaufspreis z.B. 80% Preis vom Investiertem Geld?
Danke!
Und Gruß
Moin,
Das Haus ist Neubau und gerade 1.5 Jahre alt, was wäre hier angemessener Abkaufspreis z.B. 80% Preis vom Investiertem Geld?
Ich kann mir durchaus vorstellen, dass diese Frage ernsthaft gemeint ist ...
... dennoch muss ich gestehen, dass ich mir ein leichtes Schmunzeln nicht verkneifen konnte.
Um eine Größenordnung zu erhalten, kann man beispielsweise ...
1. in den Immobilienteil der Zeitung (oder im Internet) gucken
2. mancherorts gibt es auch so etwas wie einen Grundstücksmarktbericht
3. mit der finanzierenden (oder einen anderen) Bank sprechen
4. einen Makler befragen
5. einen Gutachter beauftragen
Bei VS wird Dir eher niemand einen realen Preis nennen können ... und ne Faustformel kenne ich nicht.
Mein Dozent für Investitionsrechnung hat immer gesagt:
"Beachte die drei wichtigsten Aspekte beim Immobilienkauf:
1. die Lage,
2. die Lage und
3. die Lage !"
Besten Gruß
United
Moin raj,
der Verkaufspreis einer Immobilie ist der Preis, den (mindestens) ein Käufer dafür zu bezahlen bereit ist. Mit dem Anschaffungspreis oder den Baukosten hat das nichts zu tun; Du könntest vor 1,5 Jahren 300.000 EUR ausgegeben haben und heute trotzdem niemanden finden, der bereit ist, mehr als 200.000 EUR dafür auszugeben; dann wäre der Hausbau ein herbes Verlustgeschäft gewersen. Du könntest aber auch Angebote kriegen, die bei 400.000 EUR anfangen - und würdest dann sicher nicht sagen "ich erlasse Ihnen 120.000, denn mich hat's nur 300.000 gekostet, und drin gewohnt habe ich ja auch schon."
Ich habe beim letzten Verkauf einer Immobilie diese mit einem ambitionierten Preis online bundesweit (nicht nur lokal, das ist wichtig!) inseriert und dann den Preis über Monate sukzessive reduziert, bis die ersten Anrufe kamen. Dann ist man preislich in der richtigen Gegend. Das ist ggf. hilfreicher als ein (teurer) Gutachter, denn auch dessen Preisschätzung muss niemand folgen.
Deine Demnächst-Ex-Partnerin scheint jedenfalls schon deutlich tiefer in der Materie zu stecken, wenn sie bereits weiss, wie eine Teilungsversteigerung funktioniert und wie sie ihre Eltern da mit einbaut. In diesem Fall wäre es wichtig, dass Du selbst ebenfalls mitbietest: Entweder gibt es dann einen marktgerechten Preis für Deine Haushälfte - oder Du kriegst ihre Hälfte zum Schnäppchenpreis und kannst anschliessend die gesamte Immobilie in Ruhe verkaufen.
Ob Du jetzt schon ein paar Euro fünfzig für Brennholz und Rasenmäher bekommst, sollte derzeit jedenfalls Dein kleinstes Problem sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo raj,
es ist abhaengig von vielen Faktoren an...
a) obwohl deine Noch-Freundin sich trennen will, bedeutet eben nichts dass Du das Haus verlassen musst!
b) Arbeitet ihr beide? gibt es Einkommenunterschiede und wie Hoch? Der Bank greift immer in voelle Hoehe der die die Hoechste Einkommen verfuegt?
c) Habt ihr ein Sonder tilgungs und Kredit plan mit der Bank vereinbart? z.b. Du zahlst 50% und deine noch Freundin 50%?
d) Plannst Du und deine noch Freundin die Kredit an der Bank wie bisher gemacht, weiter bezahlen?
e) Wie Hoch ist die Mietspiegel in deine Umgebung? und wie Gross ist das Haus?
f) Habt ihr schon darueber gesprochen wer zieht um oder ob es die moeglichkeit gibt die Haus in 2 Wohnungen zu trennen?
g) Kannst bzw. deine Freundin das Haus weiter allein bezahlen? wie sieht aus mit eure Bonitaet?
Du hast auch mehrere moeglichkeiten. Falls deine ex Freundin das Haus insgesamt haben will, einfach schlagst Du deine noch Freundin vor ein Architekt das Haus zu Gute achten und bietest Du deine Ex 90% bis 95% des Marktwert deine Haelftes....
Will sie nichts, bleibst Du drinn. Immer deinen Kredit anteil brav weiter bezahlen....
Kommt eine Raus wurf klage, nicht streiten, einfach beim Gericht beantragen dass deine ex Freundin dir ab umzugstag ein Miete in Hoehe von Mietspiegel plus NK zu bezahlen (muss nur die Haelfte verlangen da Du eben nur ein halfte haus besitzt)
Tut Sie nichts, einfach zum Anwallt und anklagen. Zahlt deine Freundin immer noch nicht, geht zum zwangsversteigerung und machst Du dein haelfte minus was Du zurueck bekommst bei deine ex Freundin geltend plus zinsen usw.
Kann schwierig und langwierig sein, aber am ende lohnt sich. Muss nicht sein dass deine ex dir wie Bank versicherung ausnutzt und Du bleibst auf deine Kosten sitzen
viel Glueck
cicero
Gerade wenn du das Haus verkaufen willst und sie nicht, ist es extrem wichtig, dass du nicht ausziehst, bevor ihr euch nicht geeinigt habt oder die Versteigerung gelaufen ist.
Wenn du erstmal ausgezogen bist, hat sie alle Fäden in der Hand,
1. die Versteigerung bis zum St. Nimmerleinstag zu verschleppen, während sie drinnen sitzt und du weiter die Annuitäten bedienst. Damit steigt ihr Profit und dein Verlust mit jedem Monat, indem das Haus nicht verkauft wird.
2. Sie alle Bieter vergraulen kann, bis sie das Haus für'n Apple und 'n I bekommt.
Ich schlage vor, du überlegst dir den Preis, den du bereit und in der Lage wärst, für das Haus zu bezahlen und dann schlägst du ihr eine interne Versteigerung vor:
Ihr setzt euch zu zweit zusammen und jeder nennt seinen Preis.
Und der, der mehr zahlt, bekommt das Haus.
Auch wenn du das Haus nicht haben möchtest, solltest du bis zu dem Preis mit bieten, den du auf dem freien Markt zu erzielen glaubst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
zuerst vielen Dank für die gute Tipps.
Mir schwebt folgende Lösung vor:
1. Ich ziehe aus dem Haus aus.
2. Setze Miete für das Haus und verlange, dass meine Ex- Freundin diese jeden Monat bezahlt, falls nicht tut, habe die Möglichkeit die Klage bei Gericht zu stellen
Durch den Miete- Bezug werde ich im Vergleich Miete und Abzahlung an die Bank einen Verlust von ca. 50 € haben, aber dafür habe ich noch weiterhin noch Restwert vom Haus.
Weiterhin kann ich den Verkauf anstreben.
Wenn Sie die Miete trotzdem nicht bezahlt, kann ich denn die Kosten für die Miete später vom Kaufpreis abziehen?
Sind meine Überlegung richtig oder falsch?
(Infos: wir bezahlen an die Bank jede 50%, das Haus kann man nicht teilen)
Danke!
Gruß
Hallo,
bevor du ausziehst musst du den Mietvertrag machen. Hinterher kann das lange dauern und du wartest so lange auf dein Geld.
Ansonsten gibst du ihr eine Information, dass du gemeinsam mit ihr Küche, Bad und Wohnzimmer nutzt, jeder 1 Schlafzimmer hat (Schloß) und die Aufteilung der übrigen Räume.
Und weiterhin jeder 50 % der Kreditrate zahlt sowie die Nebenkosten (wer zahlt die im Moment und wer steht bei den Versorgern als Ansprechpartner bzw. Vertragspartner drin)
Was ist mit Telefon etc. Auf welchen Namen läuft das?
Sophie
Hallo,
Telefon auf sie, bei den Versorgen beide.
Kann Sie den Mietvertrag zu unterschreiben, verweigern?
Danke!
Hallo,
warum sollte sie den Vertrag unterschreiben, wenn du ausgezogen bist? Und solange das nicht passiert bekommst du von ihr auch kein Geld, darfst aber die Kredite tragen.
Solange du auch im Haus lebst und sie sich damit arrangieren muss hat sie vielleicht den größeren Druck, zumal wenn du ihr sagst, sofern sie den Mietvertrag unterschreibt du binnen 10 Tagen ausgezogen bist...
Sophie
Moin Raj,
Kann Sie den Mietvertrag zu unterschreiben, verweigern?
Würdest du das an ihrer Stelle machen?
Sie muss gar nichts unterschreiben, wenn sie nicht will und wird dies logischerweise auch nicht tun.
Lass den Blödsinn mit dem Mietvertrag und versucht gemeinsam eine Lösung zu finden. Bis dahin bleibst du im Haus.
Gruß
Brainstormer
Hallo,
warum seid ihr aber so auf kriegsfuß?
Du hast ein Haus, das ist eine Summe x Wert und du hast ein Darlehen in Höhe x. Rechne mal gegen! Lass dich vernünftig auszahlen, so dass sie es noch halten kann. Wenns sein muss in Raten. Wieviel bietet sie dir an? Braucht sie die Geräte die du veräußern willst nicht selbst?
Bedenke mal, dass sie wenn ihr beim Notar wart und du aus dem Grundbuch raus bist, dann nochmals Grunderwerbssteuer zahlen muss.
Man könnte meinen, dass du aus der ersten Trennung nichts gelernt hast. Ich finde es wichtig über das "was wäre wenn" zu sprechen. Und vor allem keinen Trennungskrieg zu führen - egal ob es Kinder gibt oder nicht!
Hier zwei Beispiele von uns:
Ich hab ein altes Haus mit ausgebaut, stand zu 50% im Grundbuch. Der Ausbau war fertig wo ich raus bin. Bis auf Fassade bzw. Dämmung war da dann alles neu. 4 Jahre hab ich mit bezahlt. Bekommen habe ich eine Auszahlung von 11.000 und wurde von den Banken entlassen, da er für die Bank genug verdient hatte.
Er hat dafür eben auch alle Geräte behalten, ich durfte sie aber noch nutzen. Habe ich nicht lange und oft in Anspruch genommen, aber sowas nenne ich fair.
Es war trotzdem Krieg, auch wenns friedlich klingt, weil sich manche Menschen nicht friedlich trennen wollen. 😉
Mein LG hat ein Haus neu gebaut und auch 4 Jahre bewohnt. Beide hälftig im Grundbuch. Er hat nur 5000 erhalten. Hier wurde weniger getilgt in der Zeit und der wertverfall war deutlich größer. Außerdem steht er noch immer im Grundbuch und bei den Darlehen mit drin. Zahlt aber nix.
Bei uns sind allerdings die Immobilienpreise niedrig.
Oder nehmen wir mal ein anderes Beispiel:
Du kaufst einen Neuwagen, fährst vom Hof und willst den Verkaufen. Den Neupreis siehst du aber nicht wieder.
Du kaufst einen Gebrauchten. Steckst hier und da was rein und wenn du nicht zu teuer gekauft hast, dann machst du noch gut dabei.
Na denk mal drüber nach.
Gruß,
Okina
Moin Raj,
aus eigener Erfahrung: Ziehe auf keinen Fall aus, solange das Haus nicht verkauft ist. Ich war damals bei meiner Trennung aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Das Ergebnis war: Ich bezahlte fast 2 Jahre lang die Kreditraten weiter, meine EX wohnte bequem im großen Haus. Zu einem Verkauf verweigerte sie die Zustimmung. Erst als ich die Raten nicht mehr bediente und die Bank mit Zwangsversteigerung drohte, stimmte sie einem Verkauf zu. Selbst ihr war klar, dass beim Verkauf Geld als Zugewinn hängen bleibt, bei der ZV wären Schulden übrig geblieben.
Also: unbedingt drinbleiben bis das Haus verkauft ist und der notarielle Vertrag unterschrieben ist.
Zu deiner Mietidee kannst du dir mal folgendes Szenario überlegen: Du ziehst aus, deine Ex zahlt dir die vereinbarte Miete nicht, und bedient auch die hälftigen Kreditraten nicht mehr. Was wird dann die Bank tun? Die holt sich die kompletten Raten von dir, denn ihr haftet ja Gesamtschuldnerisch...
Denke daran: Alle vorherigen Absprachen sind wahrscheinlich NICHTS mehr wert, sobald du ausgezogen bist.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Hallo Raj,
(zum Glück) entgegengesetzte Erfahrung zu kruemelmonster:
Ich bin nach einigen Wochen ausgezogen. Sie ist drin geblieben. Wir konnten uns über die Zahlungen (Unterhalt, Kreditraten etc.) einigen und alles lief gut. Nach ca. 1,5 Jahren ist sie ausgezogen, das Haus haben wir vermietet und nach Ablauf der 10 Jahre (war Neubau) konnten wir das Haus -mit etwas Glück- passend verkaufen.
Allerdings hat sich Jeder von uns penibel an Absprachen (die wir lediglich über eine Mediation erstmalig fest gelegt hatten) gehalten.
Dass wir (ich) zwischendurch mal mit ihr darüber diskutiert habe, dass ich ihren Unterhalt zu senken gedenke (was auch geklappt hat - Kompromiss), gehörte dazu. Mittlerweile zahle ich an Sie nichts mehr. Alles ohne Anwälte.
neuezeit
So ist das Leben