Die Situation: Habe drei Kinder aus erster Ehe, und habe durch Unterhaltsverpflichtungen monatliche Kosten von insgesamt 3000.-€. Damit bin ich am Anschlag, mehr kriege ich nicht hin, und Reserven kann ich nicht bilden, auch kaum Rücklagen für meine eigene Rente. Darüber klage ich aber nicht.
Mit der Freundin würde ich gerne eine Zweitfamilie gründen, resp. umgekehrt. Sie verdient nur durchschnittlich, eigentlich wenig mehr als genug für sich selbst. Zu erben gibt es nichts.
Ist es Zeit den Blues auf die Zweitfamilie zu singen? Wenn das Projekt gerettet werden soll, muß das durch finanzielles Feintuning geschehen. Dazu brauche ich Tips.
- Wenn meine Freundin ein Kind bekommt, werde ich ihr und dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig, richtig? Kann ich diesen Unterhalt steuerlich absetzen? Oder ist das bei häuslicher Gemeinschaft nicht möglich?
- Wenn ich sie heirate, kann ich vermutlich keinen Unterhalt absetzen, werde aber steuerlich günstiger behandelt. Was ist da günstiger?
- Hat eine Heirat Auswirkungen auf evtl. Arbeitslosengeld, Kindergeld für die neuen Kinder etc.?
- Ich bin privat Krankenversichert, weil selbständig. Eine Familienversicherung ist somit nicht mehr möglich. Komme ich wieder in die gesetzliche Versicherung, wenn ich eine Teilzeitstelle annehme neben der Selbständigkeit?
- Mit welchen Kosten muß ich rechnen, wenn sie nach einer Geburt für einige Zeit nicht arbeitet?
- Welche Einsparmöglichkeiten gibt es?
- Wo kriege ich Informationen zu diesen Themen?
Gruß und Dank für Antworten
Rolf
- Wenn meine Freundin ein Kind bekommt, werde ich ihr und dem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig, richtig? Kann ich diesen Unterhalt steuerlich absetzen? Oder ist das bei häuslicher Gemeinschaft nicht möglich?
Das Kind aus dieser neuen Beziehung hat die selben Rechte wie die ersten Kinder aus Deiner ersten Beziehung, sprich, der Unterhalt, den Du jetzt zahlst muß neu berechnet werden, so daß auch das "neue" Baby zu seinem Recht kommt.
Ob die Freundin von dem Kuchen was abbekommt ist fraglich, da jetzt ja leider noch die Erstfrauen den Unterhalt vir den Zweitfrauen erhalten.
Steuerlich kannst Du den Unterhalt für das Kind nicht absetzen...da müßtest schon in nen Nachbarland wohnen in Deutschland arbeiten , dann funzt das.
Freunde von uns machen das so...und man möchte nicht glauben was die jetzt nicht mehr an Steuern zahlen.
- Wenn ich sie heirate, kann ich vermutlich keinen Unterhalt absetzen, werde aber steuerlich günstiger behandelt. Was ist da günstiger?
Wenn Du heiratest und die Steuerklasse 3 wählst, da Deine neue Frau ja fürs Baby da ist, wird das erhöhte Netto auch in der Berechnung für die Kinder aus erster ehe von Vorteil sein!
Aber nicht für die EX-Frau.
Du kannst aber immer den Unterhalt an die Ex-Frau steuerlich absetzen!!! Auch jetzt schon.
- Hat eine Heirat Auswirkungen auf evtl. Arbeitslosengeld, Kindergeld für die neuen Kinder etc.?
Eine Heirat hat darauf keine Auswirkung...außer bei Langzeitarbeitslosigkeit.
Das Kindergeld wird auch gezahlt, wenn man nicht verheiratet ist...spielt also keine Rolle.
Wohnt die Freundin noch nicht bei Dir und Du kannst kein Geld für Unterhalt aufbringen, kann sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuß, sowie Sozialhilfe für sich beantragen, da sie ja erstmal kein Geld bekommt, da sie das Kind versorgen muß.
- Ich bin privat Krankenversichert, weil selbständig. Eine Familienversicherung ist somit nicht mehr möglich. Komme ich wieder in die gesetzliche Versicherung, wenn ich eine Teilzeitstelle annehme neben der Selbständigkeit?
Das ist ne knifflige Frage, da es dann ja wieder auf Dein Jahreseinkommen ankommt und da wird die Selbstständigkeit mit berücksichtigt.
Da hat der Gesetzesgeber schon nen Riegel vorgeschoben, daß die Kassen da nicht geprellt werden.
Fraglich auch, ob Du noch ne Chance hast, in ne gesetzliche Versicherung rein zu kommen, dafür müßtest Du die Selbstständigkeit komplett aufgeben.
Sicherlich würde es sich lohnen, bei einer gesetzlichen Kasse nachzufragen, ob sie Interesse an Dir haben und Dich wieder versichern, so daß Du zwar die Höchstsätze der gesetzlichen KK zahlst, dafür aber das Kind in der Familienversicherung ist.
Denk dran...Dein "neues" Kind muß dann , solltet Ihr heiraten auch privat versichert werden. Teure Sache.
- Mit welchen Kosten muß ich rechnen, wenn sie nach einer Geburt für einige Zeit nicht arbeitet?
Öhm..die Frage kann Dir denk ich keiner beantworten.
Du bist halt wie oben schon geschrieben auch dem Kind zu Unterhalt verpflichtet und theoretisch auch der Mutter zu Betreuungsunterhalt. Aber ich geh mal davon aus, daß Du auch nachehelichen Unterhalt zu zahlen hast und da nix zu holen wäre.
Beim Kind wird wie schon oben geschrieben....für alle Kids eine Abänderungsklage anlaufen müssen, so daß das Baby auch zu seinem Recht kommt und die Titel, die evtl vorhandeln sind geändert werden.
Könnte dann auch zu niedrigerem nachehelichen Unterhalt Deiner Ex führen.
- Welche Einsparmöglichkeiten gibt es?
Kinderklamotten vielleicht auf einem Flohmarkt der Gemeinden kaufen 🙂
Bei Verwantschaft rumhorchen und evtl auch mal bei Ebay gucken?
Haushaltsbuch führen hilft auch vielen Familien.
- Wo kriege ich Informationen zu diesen Themen?
Hier :yltype:
Gruß
Melly
[Editiert am 20/11/2004 von Melly]
Anm. Admin: ich habe das Quoting lesbarer gemacht.
[Editiert am 20/11/2004 von DeepThought]
Das ist ne knifflige Frage, da es dann ja wieder auf Dein Jahreseinkommen ankommt und da wird die Selbstständigkeit mit berücksichtigt.
Sicherlich würde es sich lohnen, bei einer gesetzlichen Kasse nachzufragen, ob sie Interesse an Dir haben und Dich wieder versichern, so daß Du zwar die Höchstsätze der gesetzlichen KK zahlst, dafür aber das Kind in der Familienversicherung ist.
Als Selbstständiger privat versichern geht meines Wissens nach nicht. Das Jahreseinkommen ist nur insoweit relevant, als das Kind bei der gesetzlich versicherten Mutter familienversichert werden kann, wenn das Einkommen des Vaters nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse liegt.
Denk dran...Dein "neues" Kind muß dann , solltet Ihr heiraten auch privat versichert werden. Teure Sache.
Siehe oben: nur, wenn das Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Gruß AJA
Erstmal Danke an Jörg, daß du das nochmal bearbeitet hast....da blick ich noch nicht ganz durch*lach
AJA...gerade als Selbstständiger kannst und darfst Du Dich privat krankenversichern.
Das ist ja einer der Vorteile eines Selbstständigen.
Gibt ja die einen Punkte, wenn man das darf:
zb:
Selbstständiger
Beamter mit privater Zusatzabdeckung, da man ja nur % Beihilfe erhält.
Als Arbeitnehmer, der über ein gewisses Jahresnetto übersteigt.
Frauen, deren Mann in einer privaten Krankenversicherung sind und die Hausfrau selbst keiner Arbeit nachgeht und die Kindererziehungszeit abgelaufen ist.
Gruß
Melly
Danke für die Antworten!
- Dass ich jetzt nicht mehr in die gesetzl. Kasse komme ist natürlich bitter.
- Wenn ich den Unterhalt nur für eine EX absetzen kann, sollte ich überlegen, zu heiraten und mich gleich wieder scheiden zu lassen 😉
- Bleibt Steuerklasse 3. Das macht bei mir 500 Euro Unterschied. Nicht genug, um eine Frau zu ernähren, aber auch nicht wenig. Mal gucken, ob man die fehlenden ca. 800 Euro noch woanders herkriegen kann und wieviel die gesetzliche Kasse für Frau und Kinder kosten würde.
Melly, wieviel ein nicht arbeitender Mensch kostet hängt von ihm ab und man kann es nicht pauschal sagen. Das ist mir klar. Meine Frage ging auch eher dahin, was Eure Erfahrungswerte sind. Ich vermute, man kommt auf 1000-1200 Euro, um das mindeste zu nennen (Essen, Klamotten, Rentenrücklage, Fun und Urlaub, Krankenversicherung).
- Gebrauchte Kinderklamotten als Sparmöglichkeit - in sowas bin ich eh Weltmeister, die ersten 3 Kinder kamen während des Studiums. Aber Babys kann man die ersten Jahre sowieso vom Kindergeld ernähren, nicht dagegen die Mutter. Dafür muss mehr Holz gespaltet werden.
[Editiert am 20/11/2004 von Mare]
[Editiert am 20/11/2004 von Mare]
Hallo Mare,
hmm..ich glaub Du hast mich nicht verstanden.
Solltest Du nochmal Papa werden, gibt es eine komplette Unterhaltsneuberechnung, heißt also, Deine Ex wird wohl weniger nachehelichen Unterhalt bekommen, da DU ja dem Baby auch zu Unterhalt verpflichtet bist.
Die Höhe der Summe kannst ja in der DT nachlesen.
Weiß ja nicht was Du netto so hast.
Deine Freundin ist ja erstmal krankenversichert....da sie ja die Kindererziehungszeit in Anspruch nimmt.
Das Baby, sollte es nicht in der Ehe geboren sein, kann dann natülich zu Mama in die Versicherung.
Für Euch ist ja wichtig...daß Du privat versichert bist. Da ist es bitter, wenn Ihr verheiratet seit.
Deine Frau kann dann, da sie ja in der Erziehungszeit noch gesetzlich versichert ist, nicht so ohne weiteres das Kind zu sich nehmen.
Da sagt die gesetzliche Kasse...nö..soll der mal das Kind privat versichern, da er das höhere BRUTTO-Einkommen als die Frau hat.
Kenn mich damit nur zufällig aus, da es einem Schwager von mir so ergangen ist und er das Kind dann auch privat versichern mußte.
Auch ne frühere Arbeitskollegin dachte, sie kann die KK etwas leimen, indem sie das Kind in ihrer Versicherung hat laufen lassen, da es noch unehelich war, als es zur Welt gekommen ist.
Danach haben die eltern aber geheiratet und er als Arzt war privat versichert.
Der sind die dann beim 2 Kind dahinter gekommen, da wollte sie es auch versuchen und mußte wirklich dicke nachzahlen und hatte fast schon ne anzeige am Hals.
Jetzt muß ich Dir dann nochwas trauriges zur Krankenkasse sagen....da kenn ich mich aus, da ich selbst mal mit nem Mann verheiratet war, der privat versichert war .
Ich selbst war durch Arbeit gesetzlich versichert. Wurde schwer krank und bin aus dem Erwerbsleben ausgeschieden. Arbeitslosenhilfe bekommt man ja keine, wenn man nen Gutverdiener als Mann hat 😀
So war ich ausgesteuert und mußte mich sebst versichern. Heißt also die private Versicherung lehnte natürlich ab...wäre billiger für mich gewesen...aber ich war und bin zu krank ;(
Also mußte ich mich gesetzlich weiter versichern. Aber da wirst Du Klotzaugen staunen wie da der Beitrag berechnet wird.
Nämlich DEIN Einkommen wird dafür hergenommen, heißt, die nehmen 50% Deines Bruttojahreseinkommens her und das als freiwillig Versicherte ergibt eine gesetzliche Krankenversicherung ab 250 Euro :knockout:
Nach oben hast Du noch jede Menge mehr zu erwarten*seufz
Heißt also, solltet Ihr heiraten, dann muß Deine neue Frau sofort nach den 3 Jahren Erziehungszeit versuchen nen Job zu finden, der über 400 Euro bezahlt wird, dann ist sie nicht mehr freiwillig versichert.
Also ...hmmmm...sinnvoll zum jetzigen Zeitpunkt zu heiraten wäre es wegen der KK nicht unbedingt.
Sollte das Baby unehelich auf die Welt kommen, ist es automatisch bei der Mutter versichert und Du mußt das Kind nicht in ne private Kasse stecken.
Uff...soviel Versicherungszeug aufn Haufen.
Ich finde dieses Versicherungsrecht ja auch so übel, da ich auch betroffen war und mich geärgert hab, daß ich bei der gesetzlichen Kasse soviel zahlte....mehr als bei einer 100% Privatversicherung und Leistungen hatte, die unter aller Kanone waren und heute noch sind.
Liebe Grüße
Melly
Als Selbstständiger privat versichern geht meines Wissens nach nicht.
Oh Gott, was für ein böser Fehler :redhead:
Ich meinte doch GESETZLICH...
Gruß AJA :redhead:
Aber jetzt nochmal zum Thema Krankenversicherung.
Fall 1: Mann ist privat versichert - liegt über der Beitragsbemessungsgrenze, Frau ist gesetzlich versichert in einem Beschäftigungsverhältnis oder mit ungekündigter Stellung im Erziehungsurlaub, Beitrag nach Einkommen, bzw. im EZU frei (ich hoffe, dass das noch so ist) - Kind ist privat versichert.
Fall 2: Mann ist privat versichert - liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze, Frau ist gesetzlich versichert in einem Beschäftigungsverhältnis oder mit ungekündigter Stellung im Erziehungsurlaub, Beitrag nach Einkommen, bzw. im EZU frei - Kind kann bei der Frau familienversichert werden.
Fall 3: Mann ist privat versichert - liegt über der Beitragsbemessungsgrenze, Frau ist freiwillig gesetzlich versichert, da sie weder ein Beschäftigungsverhältnis hat, noch im Erziehungsurlaub ist, es gilt für Frau der Höchstbeitrag - Kind ist privat versichert.
Fall 4: Mann ist privat versichert - liegt unter der Beitragsbemessungsgrenze, Frau ist freiwillig gesetzlich versichert - über die Berechnung der Beiträge weiss ich da nicht Bescheid, aber Kind kann familienversichert werden.
Hoffentlich hat sich jetzt nicht wieder so ein böser Fehler eingeschlichen.
Gruß AJA
Sodele hab mich jetzt nochmal belesen...
Aja jeder kann sich freiwillig bei der gesetzlichen versichern. Auch wenn er selbstständig ist.
Wenn er die hohen Beiträge zahlen will 🙁
Jetzt aber zum Haupthema:
Bei der DAK steht:
das Kind kann nicht mit in die Familienversicherung der Frau wenn:
wenn die Angehörigen Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung von über 400,00 Euro erhalten
wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig die für die Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und dieses regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des DAK-Mitgliedes.
Ich häng mal nen Link zur Berechnung am Schluß an!
Jetzt sollte Licht ins Dunkle kommen.
Wie gesagt...es interessiert die Krankenkasse dabei nicht, daß der Mann Unterhalt zu zahlen hat etc. 🙁
Das Brutto zählt.
Wenn Das Paar aber heiraten will, sie sich dann freiwillig versicheren muß, da sie nach den 3 Jahren nicht arbeiten geht, wird der Kindesunterhalt die er für die anderen Kinder zu zahlen hat vom Brutto berücksichtigt.
Weiß ich zufällig, da ich selbst mal diese Anträge hier liegen hatte und die DAK telefonisch befragt habe, ob der Unterhalt von der Ex da im Jahresbrutto berücksichtigt wird.
Von der Ex nicht .
Aber die unterhaltspflichtigen Kinder sind dann interessant.
So genug Krankenkasse für heute :puzz:
Liebe Grüße
Melly
Link zur DAK:
Hier mal der Link zur Berechnung:
[Editiert am 20/11/2004 von Melly]
[Editiert am 20/11/2004 von Melly]
Sodele hab mich jetzt nochmal belesen...
Aja jeder kann sich freiwillig bei der gesetzlichen versichern. Auch wenn er selbstständig ist.
Wenn er die hohen Beiträge zahlen will 🙁Jetzt aber zum Haupthema:
Bei der DAK steht:
das Kind kann nicht mit in die Familienversicherung der Frau wenn:
wenn die Angehörigen Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung von über 400,00 Euro erhalten
wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, sein Gesamteinkommen regelmäßig die für die Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und dieses regelmäßig höher ist als das Gesamteinkommen des DAK-Mitgliedes.Ich häng mal nen Link zur Berechnung am Schluß an!
Jetzt sollte Licht ins Dunkle kommen.
Wie gesagt...es interessiert die Krankenkasse dabei nicht, daß der Mann Unterhalt zu zahlen hat etc. 🙁
Das Brutto zählt.Wenn Das Paar aber heiraten will, sie sich dann freiwillig versicheren muß, da sie nach den 3 Jahren nicht arbeiten geht, wird der Kindesunterhalt die er für die anderen Kinder zu zahlen hat vom Brutto berücksichtigt.
Weiß ich zufällig, da ich selbst mal diese Anträge hier liegen hatte und die DAK telefonisch befragt habe, ob der Unterhalt von der Ex da im Jahresbrutto berücksichtigt wird.
Von der Ex nicht .
Aber die unterhaltspflichtigen Kinder sind dann interessant.So genug Krankenkasse für heute :puzz:
Liebe Grüße
MellyLink zur DAK:
Hier mal der Link zur Berechnung:http://www.dak.de/content/dakleistung/beitragssaetze.html
[Editiert am 20/11/2004 von Melly]
[Editiert am 20/11/2004 von Melly]
Danke Euch beiden für die Information, kompetenter hätte ich es wohl nicht kriegen können!