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(@shica)
Rege dabei Registriert

@Ella!
Du hattest mich falsch verstanden. Nur mein LG darf den Lütten sehen, ich nicht! Da ich Urlaub angemeldet habe, sitze ich dann hier allein Zuhause und hier darf er dann ja nicht hin. So sieht er auch nicht sein Geburtstagsgeschenk, ein Aquarium, oder soll das der KV zum Spielen mit nach Oma und Opa nehmen? Wieso darf Sie einfach Auflagen machen, die es früher auch nicht gab?
LG Shica

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.09.2004 13:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry shica, es geht ausschließlich um die Vater-Kind-Beziehung. Auch den Richter interessiert nur diese!

Wegen der Geschenke kann er schon mal ein Foto vorab vom Aquarium usw. bekommen. Alles kein Problem. Du willst mehr als im Moment geht. Sie darf Auflagen machen, weil sie die Mutter ist. Aber wegen ihres Verhaltens führt dein LG ja auch einen Prozess. Also Ruhe bewahren, Beißholz rausholen und durch.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2004 13:34
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

>>Wieso darf Sie einfach Auflagen machen, die es früher auch nicht gab?

es geht nicht darum, ob sie das machen _darf_ oder nicht... sie _macht_ es...
Genauso könnte ich fragen, darfst Du gegen die (un-)erlaubten Auflagen verstoßen oder nicht?

Ist doch ohne Ergbenis, irgendwie...

In jedem Fall, muss Sie mit den Konsequenzen Ihres Handelns leben lernen. Und genauso mußt Du mit den Konsequenzen Deiner Reaktion auf die Auflagen leben lernen...

Sie sitzt halt nun mal am längeren Hebel, weil sie rechtens oder unrechtens Auflagen macht, und weitere machen kann... ich weiß nicht was ich Dir raten soll, darf, kann... Ich kann Dich sehr gut verstehen, aber da kann man nix machen, außer der Frage meinetwegen gerichtlich nachgehen, ob diese Auflagen rechtens oder nicht rechtens sind... nur dürfte dass der Entspannung der Situation auch nicht dienlich sein und sich die Gefahr neuer Auflagen dadurch vergrößern... und die Konsequenzen verdeutlichen... später mal... irgendwann... Geduld...

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2004 13:35
 Ella
(@ella)
Zeigt sich öfters Registriert

Sorry, da hab ich echt was falsch verstanden.
Aber auch unter den Umständen darf dein Schatz die Zeit mit seinem Sohn nicht sausen lassen. Er muss an das Kind denken. Natürlich könnt ihr euch langfristig nicht so unter Druck setzten lassen und das muss auch bei der Verhandlung vorgetragen werden. Es ist das alte Spiel...und das tut echt immer wieder weh.
Wurdest du von dem/r RA deines Schatzes nicht wenigstens gebeten ne EV abzugeben? Das kann doch nicht sein.
Ich bin immer wieder froh, dass es bei uns "gerechter" zugeht.
Für dich, als Zweite, ist es natürlich auch immer wieder dumm, so leiden zu müssen, aber unterstütze deinen Schatz, auch wenn du dann nen paar Nachmittage allein hockst, wie gesagt, irgendwann bekommt ihr was zurück...hoffe ich doch.
Ella

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2004 13:36
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Shica,

es dauert zwar noch etwas bis zur Verhandlung, aber so lange müsst ihr da noch durch.
Es ist ja schon unverständlich, daß die Wochenenden geregelt sind, aber dann scheitert die Sache an 1 Woche Herbstferien.

Gedulde dich noch und lass den Vater die Tagesausflüge machen. Macht er sie nicht, wird ihm das in der Verhandlung auf jeden Fall negativ ausgelegt.
Vielleicht stimmt es dich etwas positiver wenn ich dir kurz erzähle wie es uns ergangen ist.

Die Ex hat den Umgang unterbunden, weil sie merkte, daß die Kinder sich mit mir gut verstehen und mein LG sich dann auch noch um den Gesundheitszustand der Kinder kümmerte.
Es folgten Wochen ohne Umgang und dann 14-tägig 1 Std. betreuter Umgang beim Kinderschutzbund. Die ganze Zeit ging es allein um Vater und Kinder. Ist auch richtig so.
Wir haben das zusammen durchgestanden und auch offen demonstriert.
Es ist nicht einfach als LGin aussenvor bleiben zu müssen. Bei uns hat die Ex damit gerechnet, daß ich irgendwann die Biege mache, daß es mir zu bunt wird.
Wir haben ihr gezeigt, daß sie keine Chance hat. Nun hat sie aufgegeben. Nach über einem Jahr habe ich die Kinder wiedersehen dürfen. Wir mussten ganz von vorne anfangen, wir haben ein super Verhältnis und die Ex muss damit klarkommen.

Mach noch ein bischen die Faust in der Tasche. Ihr habt ein Ziel und das solltet ihr jetzt nicht aus den Augen verlieren. Je stärker ihr zusammenhaltet , je schwächer wird die Gegenseite.
Ihr werdet dann später sehen, daß ihr zum Erfolg kommt.

Macht das Beste aus den Ferien und organisiert etwas um. Plant Tagesausflüge und das was du an diesen Tagen machen könntest. Ich weiss, nicht die Vorstellung von Urlaub die man so hat, aber im Moment bleibt euch keine andere Möglichkeit.

Lieben Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.09.2004 15:52
(@shica)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen Ihr Lieben!
Danke für Eure gestrigen Antworten, die wir den ganzen Nachmittag und Abend diskutiert haben. Heute morgen hat mein LG ein Fax an seine RA abgesetzt, mit der Bitte um Weiterleitung an die Gegenseite, mit folgendem Inhalt:

Sehr geehrte Frau Ra...,

auf die erpresserischen Forderungen und Beinflussung durch meine Exfrau in mein Leben werde ich nicht eingehen. Ich werde mir nicht die Art und Weise des Umgangs vorschreiben lassen.

Erst nach längerer Diskussion konnte mich meine Lebensgefährtin davon überzeugen, daß es in der derzeitigen Situation für T. besser ist, auf den Vorschlag in irgend einer Art und Weise einzugehen.

Da ich mich nicht zum Besuchs-Onkel bei meinen Eltern machen lassen werde, indem ich ein 9-jähriges Kind abhole, wie ein Kleinstkind aus der Betreuung, folgender Kompromiss ohne jegliche weitere Abstriche und Einschränkungen durch meine Exfrau:

Vom 04.10. bis 08.10.04 (leider noch nicht einmal eine Woche) würde ich ausschließlich mit T. einen Angelurlaub (da nunmehr recht kurzfristig, würde ich die „neuen“ Bundesländer bevorzugen) verbringen wollen und würde ihn dazu am 04.10. gegen 07.30 h bei der KM abholen (bevor Sie zur Arbeit fährt) und am 08.10. gegen 18.00 h wieder zurückbringen.

So gern T. auch bei seinen Großeltern ist, hatte „ich“ um diese Woche gebeten und wir sind beide der Meinung, daß die Vater-Kind-Beziehung nach über 6 Monaten Boykott in diesem Angelurlaub für beide am intensivsten werden könnte.

Meine Lebensgefährtin würde ihren bereits mit uns geplanten Urlaub rückgängig machen und arbeiten gehen, um dieser ersten Möglichkeit des Wiederauflebens des Besuchsrechts nicht im Weg zu sein, jedoch sind wir beide der Meinung, daß zukünftiger Umgang wieder im häuslichen Umfeld stattfinden sollte, zumal meine Lebensgefährtin auch gern in einer eidesstattlichen Versicherung dokumentieren würde, daß es nie Probleme zwischen ihr und T. gab, sondern dies immer wieder einzig Aussagen der KM waren.

Könnten Sie dies bitte freundlicherweise der Gegenseite mitteilen?

.... so, wenn Sie darauf nicht eingeht, obwohl unser Vorschlag, was den Kontakt zwischen Vater und Sohn angeht, ja viel intensiver ist, ging es ihr eigentlich nicht um das Umgangsrecht, sondern sie wollte nur ihre Macht demonstrieren und dann dürfte sie bei der Gerichtsverhandlung schlechte Karten haben......

Melde mich, sobald es Neuigkeiten gibt und nochmals lieben, lieben Dank, dass ihr es immer wieder schafft, mich "von der Decke zu holen" - beinhaltet auch Beiß-Holz und Box-Sack, usw......

LG Shica

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.09.2004 11:23
 biga
(@biga)
Registriert

Hallo liebe Shica,

nachdem ich dies nun gelesen habe rollen mir echt die Tränen. Ich finde es toll von Dir, dass Du so die Zähne zusammenbeißen und Dich und Deine/Eure Wünsche zurücknehmen kannst.

Meine Tränchen gehören Dir...

Alles Liebe und hoffentlich geht sie für deinen LG und vor allem das Kind darauf ein

Biga

AntwortZitat
Geschrieben : 24.09.2004 12:09
(@shica)
Rege dabei Registriert

Hallo miteinander!

Die KM hat unserem Vorschlag natürlich nicht zugestimmt und meinem LG blieb nichts anderes übrig, als sich zum Besuchsonkel zu machen, d.h. am Montag hat er seinen Jungen von den Großeltern zum Angeln abgeholt und gestern zum Schwimmen. Heute morgen war die KM mit ihm beim Heikpraktiker und anschließend "shoppen". Er sollte gegen 11 h anrufen, wie man die weitere Woche ablaufen lassen kann.

Sie hatte am Freitag im Telefonat versprochen, dass der Junge auch mal wieder in die ....strasse kann (ups - da bin ja ich auch), damit er endlich seine Geburtstagsgeschenke sehen kann, heute im Telefonat aber nichts mehr davon erwähnt, sondern dass mein LG ihn abholen und wieder nach den Großeltern bringen soll.

Damit diese Aktion nicht ein "Schuß nach hinten" wird, wird er ihn zwar abholen, aber erst heute Abend zu den Großeltern bringen und bereits ganz zeitig morgen früh wiederum abholen (echt albern) - eben halt "Tagesaktivitäten".

ABER GLEICH MIT IHM KOMMEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, wie ich mich gerade fühle - wahrscheinlich werden Tränen auf beiden Seiten fließen - alle versuchen das zu verstecken und normal zu tun - wenn er sich dann soooooo freut, über sein Geburtstagsgeschenke und dies in den nächsten Nächten im Traum versucht zu verarbeiten, wird uns dies wiederum angekreidet - dabei hat er sich gestern und vorgestern "normal" verhalten, d.h. dass er mit seinem Vater ja nicht das Thema "Mama" und warum er so lang nicht kommen durfte, ansprach. Wir werden dies natürlich auch nicht tun - kann man sich eigentlich noch normal verhalten?

Wir haben uns heute ausführlich den Fernsehbericht von Montag im NDR angesehen, den ich aufgenommen hatte "Angst vor Papa" - schrecklich, wie die Kinder beeinflußt waren und diese "besorgten" Mütter, die ihre Mitarbeit nur versprachen, wenn der Vater außen vor blieb, denn der hätte vielleicht die Wahrheit erzählen können und so sprach man von häuslicher Gewalt und trotzdem gab es Umgangsrecht......... bei meinem LG war es nie das Thema "Gewalt" und trotzdem kann die KM so, wie bei uns vorgehen.

Wir hoffen auf die Gerichtsverhandlung und jetzt mach ich mal diese Kiste aus, denn es
kommt gleich "WICHTIGER BESUCH !!!!!!!!!!"

LG Shica

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2004 19:12
 Ella
(@ella)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi du,

wenn ich es richtig verstanden habe, habt ihr den Kleinen ohne Einverständnis und auch ohne Kenntnis der Mutter für ein paar Stunden bei euch gehabt?
Meint ihr denn nicht, dass das den Kleinen in innere Konflikte bringt, wenn die KM darüber in Kenntnis gesetzt wird? Was wird sie dem Kind für ein Gefühl vermitteln? Wird sie nicht wieder starrer und unflexibler in der Umgangsgestaltung?
Ich denke, ihr hättet erstmal nen kleinen Finger nehmen sollten.
Sorry, aber ich denke so.
LG
Ella

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2004 21:11
(@shica)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen!
Unser "Besuch" ist leider gerade wieder zur KM gebracht worden. Unsere Woche hat wie folgt ausgesehen:
Montag, Vati holt ihn zum Schwimmen ab
Dienstag, Vati holt ihn zum Angeln ab
Mittwoch, der Junge will sein Geburtstagsgeschenk sehen, daß steht bei uns und ich mußte Mittwochmorgen zum Arzt und es gab nen Krankenschein, also war ich Zuhause! Sollte so echt nicht laufen.....
nun kommt`s: Er benahm sich wie immer, lachte, machte Witze, und wollte am
Donnerstag: Mit uns beiden neue Fische für sein Geschenk, ein Aquarium kaufen. Ich hab gesagt, ich kann doch gar nicht richtig laufen - ich mußte unbedingt mit.....
Nachmittags an nen großen Fluß gefahren und Drachen steigen lassen - ich konnte wirklich kaum noch laufen und abends immer wieder nach Oma und Opa gebracht -
weil es sollten lt. KM ja nur Tagesaktivitäten stattfinden.
Freitag: Aquarium säubern und nachmittags Mini-Golf-Spielen (ich hab nur zugucken können, sollte aber wiederum unbedingt mit....)
Nun hat mein LG ihn artig zur Mutter gebracht, die kein einziges Mal bei Oma und Opa angerufen hatte und sich nach dem Befinden Ihres Sohnes erkundigt hat, der seinen Vater nach über 6 Monaten nun wiedersieht...... auch alles geheuchelt.....
Mein LG hat beim Zurückbringen erfahren, daß er in "zusätzlicher" psychatrischer Behandlung ist. Dies kann nur eine Klinik in unserem Umfeld sein, welches wir morgen sofort anschreiben werden. Dies passiert alles wieder ohne die Einwilligung des KV?
Und nun das traurige Ende: Beim Zurückbringen war es wie immer. Der Junge hatte 3 große Taschen bei sich, wurde vom KV nach oben ins Treppenhaus bis vor die Wohnungstür gebracht, die einen Spalt offen stand. Keine KM zu sehen. Er ganz stolz: Mutti guck mal, mein Fußball ist wieder aufgeblasen. Komm rein und zack war die Tür zu. Dies nennt sich förderlicher Umgang und nun wird der Kleine sicherlich 2 Std. verhört werden und was sie sich dann wieder ausdenkt, werden wir im nächsten anwaltlichen Schreiben zu lesen bekommen...... hoffentlich wird die Verhandlung nicht nochmals vertagt...... Das Lachen dieses Kindes in den nur 3 Tagen, wo wir ihn auch nur tagsüber hatten, bestärkt uns darin, wir machen weiter, dieses Kind darf nicht zwischen den Fronten sein oder bleiben..... glaubt man uns - oder darf sich in Deutschland eine KM alles herausnehmen?

Ella@ Wir haben nur den kleinen Finger genommen....

LG Shica

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2004 21:57




 mel
(@mel)

ist doch " super " gelaufen. der kleine hat sich von der KM nicht instrumentalisieren lassen.
hut ab.
icg glaube dass es dem kleine sehr viel spass gemacht hat bei euch zu sein.
nach meiner einschätzung hat die EX geko als er alles erzählt hat.

du wirst dem kleinen auch viel geborgenheit gegeben haben sonst wäre er anders zu dir gewesen.

toll wieviel schei du mitmachst.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2004 21:34
(@shica)
Rege dabei Registriert

Hallo!
Danke für Deine Zeilen, Mel. Heute war mein LG bei seiner RAìn, um für morgen, den Gerichtstermin, alles zu besprechen und Sie hatte ein Schreiben der Gegenseite erhalten, dass sie ihm übergab. Sie haben 1 1/2 Std. zusammengesessen und oftmals hat sie mit offenem Mund da gesessen. Man will morgen bestimmt, aber nicht aggressiv in die Verhandlung gehen, da sie den neuen Richter noch nicht kennt.....

Ich sitze hier mit dicken Augen, denn dieser letzte Schriftsatz der Gegenseite beinhaltet solche
Ungeheuerlichkeiten, dass ich beschlossen habe, morgen bei der Gerichtsverhandlung nicht
dabei zu sein, warum dürfte jedem klar werden.......

"Der Vollständigkeit halber wird wie folgt ergänzend vorgetragen:
Die Antragsgegnerin hat sich schweren Herzens, und zwar allein zum Wohle des gemeinsamen
Sohnes T. entschlossen, das vor dem AG in ... geschlossene Umgangsregelung auszusetzen, weil T. mit der Situation völlig überfordert war. Am ...... unternahm T. einen Selbstmordversuch,
wie ernst ihm dabei war, vermöchte die Antragsgegnerin nicht zu beurteilen. (Er kann sich
nicht daran erinnern, die Therapeutin konnte diesbezüglich nichts herausfinden.... also für
uns erst einmal nicht zu beweisen und nur eine Behauptung der KM).

Der Junge hatte in der Vergangenheit bereits häufig bekundet, dass er mit der Situation nicht klar käme. Insbesondere die LG des Antragsstellers sei ihm "ein Dorn im Auge". (Hui, und das
ist Kindersprache?).

In der Vergangenheit hatte T. geäußert, die LG des Antragstellers möge sterben. (Stimmt nicht, er hat geäußert, dass alle sterben sollten, sogar auch er, aber seine Mutter nannte er
nicht! - das ist auch nur aus einem Schriftsatz, also alles nur Behauptungen.)

T. hat bei der letzten Anhörung geäußert, dass er seinen Vater gerne mag, jedoch erhebliche Schwierigkeiten mit der LG des Vaters habe. (Hat er nicht!). Demzufolge hatte sich der KV im
Vergleich verpflichtet (stimmt gar nicht), seine LG weitgehend aus dem Vater-Sohn-Verhältnis
herauszuhalten. (Ich habe sie halt viele Dinge allein machen lassen und bin Zuhause geblieben.)

Und nun kommts:
Um dem Antragsteller eine "goldene Brücke zu bauen" hat die Antragsgegnerin dem Antrag-
steller unter Zurückstellung von Bedenken ein Umgangsrecht in den Herbstferien mit
T. gewährt, jedoch unter der ausdrücklichen Prämisse, dass die Begegnungen in Abwesen-
heit mit der LG des Antragstellers stattfinden müssten.
(Stimmt nicht - den Vorschlag mit dem Jungen allein wegzufahren, hatte sie ja abgelehnt!)

Er hatte mit ihr Mitte der Herbstwoche telefoniert und sie hatte zugestimmt, dass der Junge
zu ihm dürfe, was natürlich nicht Oma und Opa sondern sein Haus bedeutete, dort sollte auch
der Fußball aufgeblasen werden, und der Kompressor steht nun mal da.... und ich konnte mich
ja wohl schlecht in Luft auflösen..... aber das ist natürlich alles wieder nicht beweisbar, da nur
telefoniert. Sie baut "goldene Brücken?"
Mein LG ist ihr in den H... gekrochen, damit er ihn wenigstens mal in den Ferien sehen kann..)

An diese Vereinbarung hat sich der AG wieder nicht gehalten. T wurde mit der LG des Antrag-
stellers konfroniert und kehrte, wie zu früheren Zeiten, aggressiv, verschlossen und unaus-
geglichen von den Umgangskontakten mit seinem Vater zurück. Auch wenn T. die negativen
Gefühle (huch, wir hatten doch tolle Tage!) der LG des Antragstellters gegenüber zu unter-drücken versucht, scheint er mit dieser "Rivalin" (jetzt kotz ich gleich....) um die Gunst des
Vaters nicht klar zu kommen.

Auffallend ist auch, das T. wieder angefangen hat, sich zu kratzen. (das ist ein von der
Gegenseite gebrachter Beweis, das T. anfängt PAS zu entwickeln und ein eindeutiger Beweis,
das die KM das Kind beeinflußt!!!)

Dies hat er während der Zeit, in der das Umgangsrecht ausgesetzt worden ist, nicht mehr
getan! (Armes Kind!) Seine latent vorhandene Hautkrankheit, Neurodermititis, trat wieder
auf. (Dies hatte er aber schon seit der Trennung, als es mich noch gar nicht gab!)Es ist ganz
offentsichtlich, dass T. mit der Lebenssituation des Vaters, inbesondere
unter Berücksichtigung der LG überfordert ist, so dass eine Umgangsregelung mit dem
Vater "kindeswohlwidrig" wäre (jetzt kotz ich gerade)

Beweis: Einholung eines kinderpsychologischen Gutachtens (finden wir schlimm für den
Jungen, wir sehen aber, dass endlich jemand herausfindet, wie dieses Kind manipuliert
wurde und wird....)

Nach alledem kann ein Umgang mit dem Vater nur dann einen Sinn machen, wenn 100%ig
gewährleistet ist, dass die Lebensgefährtin sich wirklich im Hindergrund hält. (Also sich
in Luft auflöst....) Bisher hat der Kindesvater nicht bewiesen, dass er sich an diesbezügliche
Absprachen hält.

Anbei noch Telefonnotizen der RA: Telefonat mit der RA der EX und meinem LG:
T. will seinen Vater sehen und macht seiner Mutter Vorwürfe. Frau S. könnte sich einen
Umgangskontakt in den Herbstferien wie folgt vorstellen: T. soll in der Zeit vom.... bis....
zu seinen Großeltern. Bei den Großeltern soll der Vater T. besuchen, jedoch ohne die LG,
da T. ja die LG partout nicht sehen will.

Tja - diese wenigen Tage kann uns keiner nehmen, schöne Fotos sind entstanden, die
vielleicht morgen vorgelegt werden können - und ich hoffe einfach nur, dass man die KM
ihrer Lügen überführt und wir es mit einem sachkundigen Richter zu tun bekommen, zu
verlieren haben wir nichts, wir können nur gewinnen....)

LG Shica

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2004 20:46
(@shica)
Rege dabei Registriert

Es gibt keine Gerechtigkeit mehr!
Die Gerichtsverhandlung (dies war nur eine Anhörung) hat am 21.10. stattgefunden und war nach Aussagen meines LG schon nicht gut verlaufen. Alles was er anführte, stimmte angeblich nicht und den Aussagen der Ex wurde sofort geglaubt - ergo - die Anhörung und ein Vergleich scheiterten, so daß der Richter sagte, daß er sich in den nächsten Tagen schriftlich äußern wolle, was heute bei uns so eingegangen ist:

Die bisherigen Umgangsregelungen bleiben vorläufig mit folgender Maßgabe bestehen:
Der KV ist verpflichtet, den Umgang mit T. in Abwesenheit seiner LG durchzuführen. D.h. ins-besondere, daß auch Übernachtungen in Abwesenheit der LG des KV durchzuführen sind. Sofern sich die LG in dem Haushalt des KV aufhält, bzw. übernachtet, haben die Übernachtungen bei den Etern des KV stattzufinden. Reisen, Ausflüge und dergleichen haben ohne Anwesenheit der LG stattzufinden.

Das nächste Besuchswochenende findet statt von Fr., den 5.11. bis So. den 7.11. und sodann alle 14 Tage.

Weihnachten wird T. mit seiner Mutter verbringen und den 1. Weihnachtstag mit seinem Vater. Hinsichtlich Silvester und Neujahr gilt die normale Besuchsregelung.

Gründe:
Nachdem das Vermittlungsverfahren zum AK.... gescheitert ist, hat das Gericht ein Sachverständigengutachten zu der Frage eingeholt, welche Umfangsregelung dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Bis zur Entscheidung nach Vorlage des Gutachtens ist eine vorläufige Regelung zu treffen.

Dem Kindeswohl entspricht es vorläufig am Besten, wenn der KV den Umgang mit T. ohne seine LG ausübt. T. ist in psychiatrischer Behandlung. Die KM hat glaubhaft dargelegt, daß T. am 25.4. vom Balkon springen wollte. Das Gericht sieht genügende Anhaltspunkte dafür, daß die psychischen Probleme von T. für ihn in der Person der LG seines Vaters liegen könnten. In seiner Anhörung am 20.10.04 hat er einen sehr überlegten Eindruck hinterlassen. Auf konkrete Nachfrage seitens des Gerichts, wie er mit der LG auskomme, hat er lange überlegt und geantwortet "mal gut" und "mal weniger gut". In der Anhörung von Frau Richterin V. (Vorgängerin des Richters) hatte er ihr gegenüber deutlich gemacht, daß er mit der neuen LG seines Vaters nicht zurecht käme. Das Gericht hält es für möglich und nachvollziehbar, daß T. in seiner Anhörung am 20.10.04 klar war, für den Fall, daß er Probleme mit der LG seines Vaters schildern würde, möglicherweise es Probleme mit dem von ihm gewünschten Umgang mit seinem Vater geben könnte. Deshalb hat er auf die konkrete Frage des Gerichts eher zurückhaltend und ausweichend hinsichtlich der Beziehung zu der neuen LG des Vaters geantwortet.

Ein Gutachten soll über folgende Fragen eingeholt werden:
1. Entspricht es dem wohl des Kindes T. am Besten, wenn der KV den Umgang mit ihm ohne Beisein der LG ausübt?
2. Welche Umgangsregelung entspricht dem Kindeswohl am Besten)

Für uns heißt dies:
Wie soll ein Umgang stattfinden, ohne daß ich mich in Luft auflöse?
Wie lange dauert so ein Gutachten?
Werde ich endlich auch mal angehört?
Was soll dabei herauskommen? Daß ich, die Neue (ups seit 5 Jahren) das Problem bin?
Es wurde doch schon jetzt angedeutet, daß T. nicht ehrlich antwortet, um den Kontakt zum
Vater nicht zu behindern, also bin und bleibe ich diejenige, welche......

PS: Die KM hat dem Jungen erzählt, daß er wieder zu "uns" darf. Er hat heimlich in der
Woche mehrfach mit mir telefoniert und freut sich darauf........ wer bringt ihm die Wahrheit
bei?

Wir vegitieren nur noch in den Tag hinhein und sind keine Menschen mehr.... ich fühle
mich schuldig, ohne schuldig zu sein...... Hoffnung, an dieser Situation absehbar etwas
ändern zu können, haben wir nicht....

LG Shica

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.11.2004 20:17
 Geli
(@geli)
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Liebe shica, ich will Dich erst einmal ganz lange in den Arm nehmen.
Dazu, wie die Entscheidung gefallen ist, fällt einem ja nichts mehr ein.

Ganz liebe Grüße, Geli

"Ich werde mich bemühen, alles lockerer zu sehen."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2004 21:18
(@terry)
Schon was gesagt Registriert

hallo, ich bin Terrys Freundin, der auch schon hier, über meine Situation geschrieben hat.

Shica ich habe Deine Geschichten mit schrecken lesen müssen. Was richtet diese Frau da nur an??? Ich würde mir soooooooo sehr wünschen, das der Vater meines Kindes sich wenigstens ein bißchen so bemühen würde, wie Dein LG. Aber leider zeigt der KV meines Kindes absolut kein interresse an seinem Kind. 🙁
Ich wünsche Dir unheimlich viel Kraft dies alles weiter durchzustehen und hoffe so sehr, das Eure Beziehung durch diese Frau und ihre Forderungen keinen Schaden nimmt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2004 22:30
(@andreadd)
Registriert

Hallo Shica,

dazu fällt mir eigentlich nur eins ein:
Schaaaade dass es die Sendung WIE BITTE??? nicht mehr gibt...
Vielleicht sollten wir sowas mal anregen?

Fühl dich mal ganz fest gedrückt.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2004 01:04
(@shica)
Rege dabei Registriert

Hallo Leute!
So gut mir Eure Gefühlsbekundungen tun - wichtig ist doch jetzt nur eins:
Wie soll es "WIRKLICH" weitergehen? - Wir haben keine konkreten
Vorstellungen, wie das im Alltag wirklich ablaufen könnte!
Der Junge freut sich auf die nächsten Besuchswochenenden und die
KM hat wissentlich nichts darüber erzählt, wie sie ablaufen sollen, näm-
lich nicht "Zuhause" und auch nicht "ohne mich". Wer soll ihm dies nun
beibringen? Wir bringen das nicht übers Herz. Wir wissen auch nicht,
wie wir mit der RA weiter vorgehen sollen. Sie hat uns dieses Schreiben
formlos geschickt und wir sind jetzt am Zug.
Also appelliere ich nochmals an alle: Hat irgendeiner eine Idee, was wir
noch tun können?
Eine verzweifelte Shica - LG

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2004 13:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Shica,

heute morgen hatte ich mit mel telefoniert. Meldet euch bitte noch mal bei ihm.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2004 13:21
(@shica)
Rege dabei Registriert

Hi Jörg,
habe soeben ganz lange mit Mel telefoniert. Wir sollen den Beschluß
so akzeptieren und "demütig" sein. Es hätte uns schlimmer treffen können.
Ich soll nicht von Zuhause abhauen, damit der Junge hier sein kann und
mein LG soll das Umgangsrecht nur bei den Großeltern ausüben und
dem Jungen klipp und klar die Wahrheit sagen (weil es die KM eh nicht
tun wird). Dies soll den Willen des Jungen stärken, denn ich weiß genau,
daß er zu "uns" will. In der Zwischenzeit warten wir auf das Gutachten,
hoffentlich dauert dies nicht solang und ich werde auch endlich gefragt.
Wir werden weiter kriechen...... es kann nur besser werden...
LG Shica
LG Angy

Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2004 14:58
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Shica,

ich glaube auch es ist die beste Lösung zur Zeit, wenn es erstmal so läuft.
So schwer es auch ist, euch kann dann niemand vorwerfen ihr habt euch widersetzt.

Sicherlich ist es ein schwerer Gang T. alles zu erklären. Er wird auch nicht verstehen, daß so entschieden wurde. Ihr sagt aber dann die Wahrheit und das kann sich bei T. später nur positiv auswirken.

Jetzt kann man nur hoffen, daß das Gutachten bald über die Bühne geht und auch dementsprechend ausfällt.

Ich wünsche euch das nötige Durchhaltevermögen.

Lieben Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.11.2004 16:13




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