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Patchworkfamilie - zusammenziehen - wie sichert man sich ab?

 
(@rena_dus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
ich bin 53 Jahre alt und nach zwei gescheiterten Ehen seit gut 1,5 Jahren mit einem Mann, der drei noch relativ kleinen Kindern hat (2x9 Jahre / 1x10 Jahre) zusammen und lebe auch schon überwiegend bei ihm, habe (noch) meine Wohnung, in der auch meine erwachsene Tochter, die noch studiert, wohnt, noch nicht aufgegeben. Hier übernachte ich aber nur ca. 1x die Woche. Die Kinder meines Partners leben bei ihm und sind alle zwei Wochen für eine verlängertes Wochenende bei der Mutter. Das Zusammenleben klappt - nach einigen Startschwierigkeiten - auch mit den Kindern ganz prima und eigentlich stünde einem kompletten Zusammenziehen nichts im Wege. Mein Partner würde dies sehr begrüßen und ich möchte es eigentlich auch gerne, doch ich habe verschieden Vorbehalte dies zu tun und meine eigene Wohnung aufzugeben. (Übrigens ich bin nicht der Scheidungsgrund, die Ex meines Partners hat ihn wegen einer Frau verlassen.)

Die Ex meines Partners, die Mutter der Kinder sorgt leider immer mal wieder für Schwierigkeiten. (Sie hetzt schon mal die Kinder, gegen mich auf. Sie hält sich nur ungern an bestehende Vereinbarungen, bemängelt diese dauernd und versucht diese permanent zu ihren Gunsten auszuweiten/ zu verändern, auch wenn sie kurz zuvor genau diesen Vereinbarungen zugestimmt hat, sie provoziert Streit etc. - Es sind meist nur nervige Kleinigkeiten, doch das halt sehr, sehr häufig.)

Das Haus in dem wir zusammen leben ist das alleiniges Eigentum meines Partners. Im Falle seines Todes, erben seine drei minderjährigen Kinder zusammen mit seinen drei erwachsenen Kindern aus erster Ehe.

Ich habe bei allen Dingen, die ich in sein Haus bringe Vorbehalte und frage mich, was ist,
a) wenn ihm etwas passiert (sprich: er langwierig krank wird, im Koma liegt oder womöglich stirbt) oder
b) wenn uns zusammen etwas passiert (sprich: wir beide sterben)

Hier gibt es verschiedene Aspekte:

a-1) Wie kann ich mein Eigentum für mich schützen. Klar Dinge, die ich in sein Haus bringe, sind und bleiben mein Eigentum. Doch sollte ihm etwas zustoßen, wird seine Ex, als Mutter und Erziehungsberechtigte der Kinder, sich vermutlich Zugang zum Haus verschaffen (kann sie das? wenn ja, dann wird sie vermutlich behaupten, dass Dinge, die mir gehören, nicht meine sind. (Ja das würde sie!!!!) Dann stünde Aussage gegen Aussage.

a-2) Mein Partner ist bereit, mit mir zum Notar zu gehen und mir z.B. eine Art Übergangswohnrecht (vielleicht 6 Monate) für den Fall seines Todes einzuräumen, damit ich genug Zeit hätte eine neue passende Wohnung für mich zu finden und nicht schon nach einem Monat ausziehen müsste (wie das rechtlich wohl geregelt ist, wenn man keine anderweitigen Vorkehrungen trifft). Das ist toll von ihm! Doch könnte die Ex dann, als Erziehungsberechtigte der drei Kinder, die das Haus (zusammen mit den drei erwachsenen Kindern meines Partners) erben, dann auch ohne mein Einverständnis einziehen? Ich möchte ehrlich gesagt mit ihr in keiner Wohngemeinschaft leben, auch nicht übergangsweise, bis ich eine neue Wohnung gefunden habe.

b) Falls uns beiden etwas passiert - wie kommt meine Tochter, als meine Erbin, an mein Eigentum? Sie hat keinen Schlüssel vom Haus, kann also nicht einfach so reingehen und sich die Sachen abholen.

Klar könnte ich alles Wertvolle in ein Schliefach bei der Bank packen, zu dem dann auch meine Tochter Zugang haben könnte. Doch meinen Schmuck z.B. möchte ich ja gerne auch tragen und nicht jedesmal zur Bank rennen um die Ketten zu wechseln.

Ehrlich gesagt, finde ich keine Lösung und bin für Anregungen und Tipps sehr dankbar. Vielleicht gibt es ja noch andere Aspekte, die man beachten / regeln sollte, an die ich noch gar nicht gedacht habe. Auch hier bin ich für Anregungen dankbar.

Rena

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2013 14:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

hat Dein Partner nicht vor sich scheiden zu lassen? Dann wäre schon mal Ende mit dem Erbrecht seiner Ex.

Dann könnte er sich informieren, ob er testamentarisch verfügen kann, dass sein Erbe von einem Vermögensverwalter für die Kinder verwaltet wird, bis sie 18 sind? Er könnte Dir auch notariell ein lebenslanges Wohnrecht einrichten lassen. Das heißt, den Kindern gehört zwar das Haus, aber Du bewohnst es.

Für Deinen Besitz könntet ihr eine "Inventarliste" machen, die beinhaltet, was bei Deinem Einzug alles von Dir mit in den Hausstand gebracht wurde. Neuanschaffungen mit Rechnung belegen, namentlich...

Das sind so meine ersten Ideen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 14:22
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Also,

Dein Mann könnte, und das halte ich im Falle einer Trennung von der Mutter der Kinder und bei dem hier beschriebenen Verhältnis zur Mutter auch zu Gunsten der Kinder angebracht, testamentarisch anderen Verwalter bestimmen, solange die Kinder noch nicht das Alter x erreicht haben. Testamentarisch geht sehr viel und das ist eigentlich der einfachste und günstigste Weg das zu regeln, da (vielleicht nicht 100%ig rechtssicher) prinzipiell schon ein handgeschriebenes unterschriebenes Blatt Papier reicht. Es sollte halt nur irgendwo liegen, wo sichergestellt ist, dass es nach dem Tod auch das Amtsgericht erreicht... Weitere Informationen, wie man an Informationen bekommt und welche Möglichkeiten es gibt, sowas rechtssicher zu machen und in welchem Rahmen man sich überhaupt bewegen kann, hält sicherlich das Internet bereit.

Testamentarisch kann man generell viel in diese Richtung erledigen, nur halte ich dies, nicht böse sein, auch eher für die Aufgabe Deines Mannes. Manchmal machen Männer ja auch in dieser Hinsicht Dinge, ohne immer groß drüber zu reden...

mfg

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 14:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

hat Dein Partner nicht vor sich scheiden zu lassen? Dann wäre schon mal Ende mit dem Erbrecht seiner Ex.

Ich vermute, sie meint, dass die Mutter als Vormund der Kinder sich Zugang zum Erbe der Kinder verschaffen könnte.

Aber auch in diesem Falle bleibst du Bewohnerin der Wohnung, also quasi Mieterin.
Sie kann dann, als (nicht ganz) Eigentümerin, nicht einfach deine Wohnung ohne dein Einverständnis betreten.

Sie wird die vielleicht auf Eigenbedarf kündigen können oder Zutritt aus wichtigem Grund verlangen, mehr aber auch nicht.

Und ich denke auch, dass eine, von beiden unterschriebene Übersicht der Eigentumsverhältnisse helfen kann.

Trotzdem kann es schwierig sein, Dinge, die durch deinen Tod vorerst in den Besitz der Mutter gelangt sind heraus zu klagen, da sie natürlich immer behaupten kann, dass diese Dinge gar nicht in ihrem Besitz sind.
Dann wird es schwierig das Gegenteil zu beweisen.

Davor schützt dich wohl tatsächlich nur, diese Dinge nicht in dem Haus aufzubewahren.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 14:35
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

vielleicht solltet ihr a) eine Vorsorgevollmacht machen, d. h. du setzt ihn als Betreuungsperson für dich ein und auch für alle Krankheitsfälle als Berechtigter und er dich.
und b) wäre es eine Möglichkeit, dass ihr eine notariell beglaubigte Auflistung erstellt, was wem gehört? Damit dürfte die Ex auch nach seinem Tod nicht an deine Sachen kommen
c) könnte dein Partner einen Testamentsvollstrecker bestellen für die minderjährigen Kinder, damit dürfte die Ex keine Möglichkeit haben
d) ihr könnt doch einen Mietvertrag machen,sprich du bist berechtigt im Haus zu wohnen und die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Damit wäre es nicht möglich dich gleich vor die Tür zu setzen, wenn ewas passiert. Zumal du dich ja vermutlich sowieso an den Kosten beteiligst, so dass dieser Betrag auch als Miete eingesetzt werden könnte.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 14:53
(@rena_dus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,
danke für deine schnelle Antwort.

Die Scheidung hat mein Partner schon beantragt und die Ex hat schon zugestimmt. Erben wird sie also nichts mehr.

Ein lebenslanges Wohnrecht bräuchte ich nicht, denn ich würde nach seinem Tod ausziehen, bräuchte evtl. nur etwas Zeit mir eine gescheite und finanzierbare Wohnung zu suchen.

Meine Befürchtung bzgl. der Ex im Falles des Todes meines Partners wäre, dass die Ex als Erziehungsberechtigte zu ihren minderjährigen Kindern zieht (was eigentlich ja auch Sinn macht). Die drei "kleinen" Kinder erben das Haus zur Hälfte, zusammen mit den 3 erwachsenen Kindern aus erster Ehe meines Partners.

Allerdings hätte ich halt überhaupt keine Lust drauf, auch nur ein paar Wochen oder Monate in Wohngemeinschaft mir der Ex zu leben, bis ich dann endlich eine Wohnung gefunden habe und ausziehe.

Und meine größte Befürchtung ist halt, dass sie sich nach dem Tod über die Kinder Zugang zum Haus verschafft und dann ggf. mein Eigentum, also Wertgegenstände wie Schmuck verschwinden lässt (ja, das ist ihr zuzutrauen) und womöglich Dinge zerstört, z.B. meine Möbel beschädigt. Könnte ich ihr den Zutritt in das Haus verwehren? Mein Partner hat ihr den Zutritt ins Haus untersagt. Gilt dieses Verbot auch noch, falls er stirbt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2013 14:53
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

im Falles des Todes meines Partners wäre, dass die Ex als Erziehungsberechtigte zu ihren minderjährigen Kindern zieht (was eigentlich ja auch Sinn macht).

Nunja, wie sollte denn das Sorgerecht Deiner Meinung im Fall des Falles unmittelbar danach ausgeübt werden? Irgendwer muss sich ja um die Kids kümmern. Und wie Du schon schreibst, ist das die KM. Und wo soll das geschehen? Ich glaube auch, dass es gute Gründe gibt, dass die Kids (zunächst) in ihrer gewohnten Umgebung bleiben (zumal drei Kinder auch nicht so mir nichts dir nichts in die (vermutlich kleine) Whg. der KM umziehen können. Ich denke, wichtig für Dich ist, dass man Dich nicht einfach so rauswerfen kann. Ob Du das dann willst, mit der sorgeber. KM unter einem Dach zu wohnen, ist eigentlich Dir überlassen. Was glaube ich nicht zielführend ist, ist dass die Kids aus dem Haus rausmüssen bis Du in aller Ruhe eine neue Whg. gefunden hast. Meinst Du nicht, dass es in einem solchen tragischen Fall nicht sogar möglich wäre, dass für einen begrenzten Zeitraum es möglich wäre, dass die KM als Sorgeberechtigte sowie Du als soziale Mutter der verg. Jahre Euch im Interesse der  Kinder zusammenrauft? 

Und was die Wertgegenstände betrifft: Ich würde tatsächlich eine Inventarliste erstellen und diese auch regelmäßig erneuern (sodass bestätigt wird, dass der Plasma-TV noch da ist). Und die wirklich wertvollen Sachen (Schmuck, Münzsammlung) würde ich tatsächlich extern (in einem Schließfach) verwahren (dafür gibt es auch andere, gute Gründe).

In Summe finde ich, dass Du Dir viele Gedanken für einen Worst-Case machst, die zumindestens für mich nicht vorab geklärt werden müssten. ich hatte beim Thread-Titel eher an so Themen wie Lebensversicherung, erben usw. gedacht.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 15:27
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Hi,
wieso verfügt dein LG über ein Testament nicht einfach, dass das Haus bei seinem plötzlichen Ableben auf dich über geht?
Du könntest das Haus dann wiederum an die Kinder deines LG verschenken/kaufen wenn du eine neue Wohnung hast.
Setzt natürlich ein immenses Vertrauen seitens deines LG voraus.

Ansonsten würde ich auch empfehlen, dass dir ein befristetes Wohnrecht eingerichtet wird.
Wenn du sagst du benötigst die Zeit eh nur um dich nach einer neuen Wohnung umzusehen sollten 6 Monate genügen.
Und sehen wir es mal realistisch... 6 Monate sind zu kurz um zu versuchen dich mit rechtlichen Mitteln aus der Wohnung rauszubekommen.
Bis es da zu einer Verhandlung kommt, bist du wohl eh schon draußen.
Ich denke das sollte die einfachste Variante sein.

Gruß
Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 15:39
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

@Toto
Bei 6 Erben muss sich der Mann sowieso Gedanken machen, wie er das fair regeln will. Und die Frage, will ich, dass meine Ex umsonst in dem Haus, welches allen Kindern gehört und dieses womöglich kontrolliert und verwaltet, umsonst bewohnt gehört zu dieser Frage dazu. Ganz ehrlich kann ich mir nicht vorstellen, dass sie bei solchen Problemen dann mal schnell umzieht, wo sie vermutlich eine eigene Umgebung für Ihre Kinder zu Hause hat... Das muss man sich auch denken. Ich würde jetzt auch nicht zu meiner Ex ziehen, wenn Ihr was passieren würde...
@Jack
Die Bestimmung eines (z.B. neutralen Immobilien-)verwalters halte ich für zielführender, zumal ja auch steuerliche Aspekte bei einer Zwischenvererbung zu berücksichtigen wären.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 15:42
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und die Frage, will ich, dass meine Ex umsonst in dem Haus, welches allen Kindern gehört und dieses womöglich kontrolliert und verwaltet, umsonst bewohnt gehört zu dieser Frage dazu.

Das ist klar. Aber hier haben dann letztlich die 3 erwachsenen Kinder als "Vermieter" der einen Hälfte auch Möglichkeiten. Und die Idee eines "Testamentsvollstrecker" für die minderj. Kinder wurde oben schon angeschnitten.

Mir ging es iW um die praktische Handhabe im Fall des Falles und die Fragestellung: wer muss unmittelbar raus aus dem Haus?: die Kinder, weil Rena die sorgeberechtigte Mutter nicht im Haus will? Ist das für die Kinder sinnvoll???

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 15:52




(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

@Jack-o
Zusätzlich gibt es auch noch den Pflichtteilsaspekt, das hatte ich vorhin vergessen...
@TotoH
Kannst Du Dir vorstellen, in die Wohnung Deiner Ex zu ziehen, wo auch noch Ihr neuer Machker wohnt? Ich fände das völlig unvorstellbar... zumal es bei den hier vorliegenden Erbschaftsverhältnissen auch vermutslich keine Dauerlösung wäre... Ich denke, das wäre gar nicht das Problem sondern eher, dass sie die Situation nutzt, um die Neue mal eben rauszuschmeißen...

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 16:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Das Haus in dem wir zusammen leben ist das alleiniges Eigentum meines Partners. Im Falle seines Todes, erben seine drei minderjährigen Kinder zusammen mit seinen drei erwachsenen Kindern aus erster Ehe.

aus persönlicher Erfahrung würde ich solche Konstellationen gar nicht mehr mitmachen. Mal ganz abgesehen von rechtlichen Problemen oder die Angst "rausgeschmissen zu werden": Wenn Du in die alte "Ehewohnung" einziehst, werdet ihr zu 90 Prozent nur Streit wegen Möbeln, irgenwelchem alten Tant haben, wovon Partner A sich nicht trennen will, Partner B diesen aber ganz furchtbar findet. Dazu wirst Du nicht heimisch fühlen, weil halt die Schrankwand "Eiche rustikal" (Beispiel) halt nicht Dein Geschmack ist. Ja, kling komisch, aber darum drehen sich nachher die Streitigkeiten. Und diese führen dazu, dass sich ein Partner (dann wohl Du) in der neuen Umgebung unwohl fühlen wird.

Sucht Euch etwas "Gemeinsames" und startet dann neu durch. Ansonsten würde ich meine Wohnung unter den Umständen niemals aufgeben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 18:22
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmm,

das sehe ich anders. Zum einem ist es Blödsinn, nochmal was neues zu holen, wenn schon offensichtlich Eigentum da ist, zum anderen lässt sich ja bei sowas auchbei einer Beteiligung Geld sparen (wenn man die aufsummiert, kann man nach einer Weile verdammt viele Möbel davon kaufen) und zum dritten muss man sich bei der Einrichtung sowieso einigen, egal ob im jetzigen Haus, oder im neuen und am Ende kommt es auf die Möbel nicht an. Zumal sie ja auch die Möbel kennt und ich davon ausgehe, dass da nicht völlig verschiedene Geschmäcker aufeinander treffen.
Es sollte aber so sein, dass sie vielleicht einen Rückzugsraum hat, mit Ihren Möbeln un Ihrer Einrichtung... Quasi Ihr Subbereich, wo sie mal hinkann, wenn sie Ruhe will. Aber sowas lässt sich in einem Haus sicherlich realisieren und dann hat man auch ein paar Möbel im Falle eines Falles. Und für den Rest gilt: Einen guten Deal für beide Seiten aushandeln und dann können beide gut damit leben. Und für die Unsicherheiten (Rausschmiss) lässt sich sicher eine Lösung finden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 18:59
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Rena,

herzlich willkommen! Dantes Tipp ist wenig hinzuzufügen

Testamentarisch geht sehr viel und das ist eigentlich der einfachste und günstigste Weg das zu regeln, da (vielleicht nicht 100%ig rechtssicher) prinzipiell schon ein handgeschriebenes unterschriebenes Blatt Papier reicht. Es sollte halt nur irgendwo liegen, wo sichergestellt ist, dass es nach dem Tod auch das Amtsgericht erreicht...

außer: Der ideale Aufbewahrungsort für ein Testament ist die Hinterlegung beim Amtsgericht.

Möbelstücke, Bilder, Musikinstrumente und andere Gegenstände aus eurem Familienbesitz, die deine studierende Tochter einerseits "später" in einer eigenen Wohnung nutzen möchte und die sie sich andererseits derzeit noch nicht in eine Studentenbude stellen mag, kann man auch vorübergehend einlagern.

Ganz wichtig finde ich es, deine Sorgen mit deinem Liebsten zu teilen.

LG  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2013 22:47
(@rena_dus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Biggi,

mein Partner hat mir den Vorschlag gemacht mein Problem in diesem Forum einzustellen, als ich ihm von meinen Befürchtungen berichtete. Er meinte, dass ich / wir vermutlich gute Tipps und Ideen bekommen werden. Und damit hatte er Recht!

Ich danke schon mal allen, die mir bisher geantwortet haben. Das hat schon mal gute neue Denkansätze gebracht.

Wenn noch jemand andere Ideen zu dem Thema hat, freue ich mich über weitere Antworten.

LG Rena

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2013 23:48
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Rena,

ich werfe nochmal zwei andere Möglichkeiten in den Raum:

a.) Dein Partner räumt Dir ein im Grundbuch eingetragenes >>>Nießbrauchsrecht<<< ein. Damit könnte im Fall seines plötzlichen Todes weder die Ex als Vormund der Kinder irgendetwas mit dem Haus anfangen noch später die volljährigen Kinder oder deren evtl. geldgierigen Partner. Erst nach Deinem Tod können die Kinder über die Immobilie verfügen; bis dahin kannst Du sie selbst bewohnen oder nach Gusto vermieten.

b.) Ihr heiratet. Es mag zwar viele Vorbehalte dagegen geben, zum Beispiel die schlechten Erfahrungen aus der Vergangenheit. Aber die wurden mit anderen Menschen gemacht und sagen über Euch als aktuelle Partner überhaupt nichts aus. Es gibt dann überdies ein paar sachliche Vorteile; beispielsweise die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer und die Möglichkeit eines so genannten >>>Berliner Testaments<<<. Ich sag's mal so: Wer so intensiv über den Tod des Partners und seine mögliche Folgen nachdenkt, sollte sich vor einem Ehering nicht (mehr) allzu sehr erschrecken.

Bei Option b.) stellt sich auch die Frage "wem gehört jetzt was?" nicht (ansonsten: Inventarliste aller halbwegs wertvollen Gegenstände, am besten mit Fotos). Und über Konstrukte wie "mit der Ex unter einem Dach leben" würde ich nicht einmal im Schlaf nachdenken.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 04:25
(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

warum immer so kompliziert? Würde nicht auch ein einfacher Mietvertrag helfen?
Der kostet nichts und du hast eine Kündigungsfrist wenn du da nicht weiter wohnen magst im Erbschaftsfall, genau wie die Erben dir diese einräumen müssen für Eigenbedarf. Und das kann dauern bei so vielen Erben.

Gruß,

Okina

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 08:18
(@Inselreif)

außer: Der ideale Aufbewahrungsort für ein Testament ist die Hinterlegung beim Amtsgericht.

zentralen Testamentsregister (neu seit 01.01.2012)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 10:04