:question: Meine noch NochEheFrau und ich leben seit ca. 10 Monaten getrennt. Das Trennungsjahr ist im März abgelaufen. Seit ca. 2 -3 Monaten wohnt ein neuer Mann in unserem gemeinsamen Haus. Das Scheidungsprozedre ist noch nicht abgeschlossen, wir stehen nach wie vor gemeinsam im Grundbuch als Hauseigentümer.
Ich habe sie gefragt, ob sie Miete von ihrem neuen Partner kassiert. Es kam natürlich ein NEIN. :rofl2: Ich möchte an dieser Stelle wissen, ob ich als Miteigentümer des Hauses hinnehmen muss, dass ein mir fremder Mann MEINEN Besitz bewohnt, seine eigene NochEheFrau in Köln sitzen läßt, fast schon flüchtet und sich nun in MEIN gemachtes Nest setzen darf ohne dafür zu zahlen.
Hier geht es nicht nur um den Euro sondern natürlich auch um Frust. Das zweite stelle ich jetzt trotzdem hinten an. Ich würde gerne wenigstens Mieteinnahmen geltend machen. Unterhalt und Kindergeld zahle ich an sie. UND WO BLEIBE ICH ??? Sind Väter denn deutschlandweit zum Bluten gezwungen? 😡 Ich möchte erwarten, dass hier wenigstens gegengerechnet wird.
Hallo Schnobbel,
Nach dem Trennungsjahr steht dir sowieso (ob Next oder nicht) der sogenannte objektive Wohnvorteil zu - Höhe ortübliche Miete. Dieser verringert dann den Trennungsunterhalt bzw. sorgt dafür, dass dieser gar nicht mehr gezahlt werden muss oder sogar, dass dir eventuell sogar eine Zahlung zusteht.
Direkt kannst du keine Miete vom Next erhalten. Und ob er Miete zahlt oder nicht ist mit deinem o.g. Recht dann auch völlig egal.
LG
Sternchen
Danke Sternchen für deine Antwort.
Das die eigene Miete und Fahrkosten zur Arbeit den Unterhalt in irgend einer Art und Weise beeinflussen, ist mir laut einem Schreiben meiner Anwältin klar, scheint aber die Höhe des Unterhaltes nicht wirklich zu ändern. Im Gegenteil: Sie will/wollte mich höherstufen. Mein Nettogehalt würde das so zulassen. Das ich aber Modell "Normalverdiener" bin, scheint sie nicht zu stören.......
Von daher kam ich ja zu der "Idee" Mieteinnahmen.
Hallo Schnobbel,
vielleicht habe ich mich hier zu vage ausgedrückt. Der Wohnvorteil eures Hauses (wird ja von deiner Ex genutzt) wird von deinem bereinigten Netto abgezogen bevor der Unterhalt verrechnet wird: Netto - KU - Wohnvorteilt = Differenz. 3/7 der Differenz ist TU. Ist der Wohnvorteil höher, ist dies für dich besser.
LG
Sternchen
Hallo Schnobbel,
Das die eigene Miete und Fahrkosten zur Arbeit den Unterhalt in irgend einer Art und Weise beeinflussen, ist mir laut einem Schreiben meiner Anwältin klar, scheint aber die Höhe des Unterhaltes nicht wirklich zu ändern.
Klingt irgendwie seltsam - Miete jedenfalls hat normalerweise keinerlei Auswirkung auf welche Art von Unterhaltszahlungen auch immer. Wenn du magst, mach' einen Thread im Unterforum "Unterhalt" auf und stell' mal deine Zahlen ein, dann können wir da mal drüberschauen.
Ich möchte an dieser Stelle wissen, ob ich als Miteigentümer des Hauses hinnehmen muss, dass ein mir fremder Mann MEINEN Besitz bewohnt, seine eigene NochEheFrau in Köln sitzen läßt, fast schon flüchtet und sich nun in MEIN gemachtes Nest setzen darf ohne dafür zu zahlen.
Mit wem deine Ex rummacht, geht dich nix an - u.a. genau das bedeutet das Wort "Ex". Noch weniger geht dich an, wie der Next deiner Ex mit seiner Demnächst-Ex umgeht. Was das gemeinsame Haus von dir und deiner Ex angeht, das ist eine Sache ausschließlich zwischen dir und ihr, und du hast die Wahl zwischen zwei grundsätzlich verschiedenen Strategien.
Möglichkeit Nr. 1: Führe Krieg um das Haus.
Du versuchst mit allen Mitteln, die Dame und ihren Lover aus eurem ehemals gemeinsamen Nest zu vertreiben. Dies kann leicht bis zur Teilungs-Versteigerung der Hütte gehen, und im Grenzfall sogar noch viel schlimmer enden. Filmtipp zu diesem Thema: "Der Rosenkrieg" mit Michael Douglas und Kathleen Turner 😉
Möglichkeit Nr. 2: Nutze das Haus als Verhandlungsmasse.
Die Dame will mit ihrem Lover in der Hütte bleiben? Kein Problem für dich - wenn es denn zu deinen Bedingungen passiert. Also überlege dir, wie du die Verhältnisse rund ums Haus gerne gestaltet hättest, und sorge dafür, dass deine Ex da mitmacht. Hierbei kann es durchaus hilfreich sein, ihr leise (!) anzudeuten, dass es sonst auf eben so einen Krieg ums Haus hinauslaufen könnte (und nein, drohe ihr nicht mit der Zwangsversteigerung - frage sie statt dessen einfach, mit welchem Geld sie dir deine Hälfte des Hauses abzukaufen gedenkt 😉
Ist natürlich deine Wahl. Ich persönlich hatte vor ungefähr anderthalb Jahren in meinem eigenen Fall begonnen, auf Möglichkeit Nr. 2 hinzuarbeiten, und ich denke, das war auch gut so. Your mileage may vary.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Der Wohnvorteil eures Hauses (wird ja von deiner Ex genutzt) wird von deinem bereinigten Netto abgezogen bevor der Unterhalt verrechnet wird: Netto - KU - Wohnvorteilt = Differenz. 3/7 der Differenz ist TU. Ist der Wohnvorteil höher, ist dies für dich besser.
Naja, nicht ganz!
Der Wohnvorteil wird nicht vom Einkommen des TO angezogen, sondern auf das eigene Einkommen der Ex drauf geschlagen.
Und richtig ist, dass dabei im ersten Jahr nur der Teil angerechnet wird, den sie selbst benötigen würde, danach aber der normale Wert der ganzen Wohnung.
Ob sie dann alleine dort wohnt, ihr Neuer, ein Untermieter oder ne ganze WG ist dann egal.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
