Hallo,
meine jetzige Partnerin und ich möchten gerne zusammenziehen.
Allerdings möchte sie aus unterschiedlichen Gründen nicht, dass ich auf der Schelle/Briefkasten namentlich genannt werde.
Ist bei einem deutschen Anwohnermeldeamt eine Adresse mit
c/o (care of)
oder
p. Adr. – per Adresse
also in etwa:
Max Mustermann
c/o Susi Sonne
Musterstr. 123
45678 Musterstadt
möglich und statthaft?
Ich habe im Meldegesetz (hier NRW) nichts dazu gefunden, wie eine Adresse gestaltet sein muss.
LG
Pluto1024
Ich verstehe die Frage gar nicht. Was hat denn die amtliche Meldung mit dem zu tun, was ihr auf die Klingel schreibt?
Melden musst Du Dich, aber auf dem Briefkasten muss gar nichts stehen.
Moin
Bei mir jedenfalls kommen c/o - adressierte Briefsendungen an. Problematisch wird es höchstens bei Paketzustellungen, wenn niemand angetroffen wird und die Sendung in einer Filiale abgeholt werden muss. Dann darf nur der eigentliche Adressat, also nicht die c/o - Person, die Sendung abholen. Eine Abgabe beim Nachbarn hingegen wird allerdings akzeptiert.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ich verstehe die Frage gar nicht. Was hat denn die amtliche Meldung mit dem zu tun, was ihr auf die Klingel schreibt?
Melden musst Du Dich, aber auf dem Briefkasten muss gar nichts stehen.
Es soll mit der c/o-Adresse doch sichergestellt werden, dass Post ankommt (Knöllchen, Wahlbenachrichtigungen, amtliche Schreiben etc. )
Recht hast Du natürlich damit, dass ich auf meine Klingel/Briefkasten auch Donald Duck schreiben kann.
Transparenz soll hier vornehmlich für die Meldebehörde geschaffen werden; den möche ich nämlich bei der Ummeldung eben mitteilen, dass die Adresse
Max Mustermann
c/o Susi Sonne
Musterstr. 123
45678 Musterstadt
lautet.
LG
Pluto1024
Ja sorry, die amtliche Post hatte ich nicht bedacht
Moin,
Allerdings möchte sie aus unterschiedlichen Gründen nicht, dass ich auf der Schelle/Briefkasten namentlich genannt werde.
die "unterschiedlichen Gründe" sind für die Qualität der Antworten allerdings durchaus bedeutsam. Spontan fällt mir ein:
- ein eifersüchtiger Ex-Partner, der nicht von einem Nachfolger wissen soll.
- ein Mietvertrag, der keinen weiteren Bewohner zulässt (was juristisch irrelevant ist).
- die neue Partnerin bezieht Sozialleistungen und möchte keine Haushaltsersparnis angerechnet bekommen.
- man möchte die GEZ oder den Gerichtsvollzieher ärgern.
Nichts desto trotz kann ich mir nicht vorstellen (ich weiss es aber nicht mit letzter Sicherheit), dass das neue Meldegesetz eine "c/o"-Meldeadresse zulässt. Es gibt aber auch keinen vernünftigen Grund dafür: Sich anmelden kann man mit der Unterschrift des Wohnungsgebers an jeder Adresse, die dem EMA als potenzielle Wohnadresse bekannt ist; ggf. sogar in einem Wohnwagen auf einem Campingplatz. Ob der Wohnungsgeber der Eigentümer der Wohnung ist oder "nur" der Hauptmieter, spielt dafür m. W. keine Rolle.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
- ein eifersüchtiger Ex-Partner, der nicht von einem Nachfolger wissen soll.
- ein Mietvertrag, der keinen weiteren Bewohner zulässt (was juristisch irrelevant ist).
- die neue Partnerin bezieht Sozialleistungen und möchte keine Haushaltsersparnis angerechnet bekommen.
- man möchte die GEZ oder den Gerichtsvollzieher ärgern.
Hallo Martin,
es ging hier nicht um Spekulationen darüber, WARUM die Anmeldung, so wie von mir beschrieben, stattfinden sollte, sondern einizg allein darum, ob es möglich ist ... wäre es nicht möglich, würde die Anmeldung, ungeachtet Deiner Spekulationen, auch nicht gesetzeswidrig stattfinden.
LG
pluto1024
Moin Pluto,
zunächst einmal würde ich meine Partnerin einmal fragen, was es für Gründe haben soll, dass Du nicht auf einem Klingelschild erscheinen sollst (obwohl ihr zusammenlebt). Damit sollst Du offensichtlich für die Umwelt nicht existent sein. Wenn man schon solche Ängste hat, sollte man sich ernsthaft fragen, warum man einen gemeinsamen Haushalt führen möchte. Gruß Ingo
Mal vom Klingelschild abgesehen...
wenn man bei der Meldebehörde dort gemeldet ist kann jeder, der ein Interesse hat sich Auskunft holen, wer denn dort so gemeldet ist, von daher erschließt sich für mich nicht der Sinn einer solchen Aktion. Ein Sperrvermerk ist auch nicht immer und für jeden wirksam
Aber gut, es wird seine Gründe haben
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin pluto,
es ging hier nicht um Spekulationen darüber, WARUM die Anmeldung, so wie von mir beschrieben, stattfinden sollte, sondern einizg allein darum, ob es möglich ist ... wäre es nicht möglich, würde die Anmeldung, ungeachtet Deiner Spekulationen, auch nicht gesetzeswidrig stattfinden.
ein Recht auf Wunschantworten oder eine Verpflichtung, Nachfragen zu unterlassen, gibt es in diesem Forum nicht.
Ganz grundsätzlich brauchen auch Bürger eine Meldeadresse, die lange ortsabwesend sind (Seeleute, Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz etc.), aber nicht unbedingt eine eigene, abgeschlossene Wohnung mit eigenem Mietvertrag. Man kann sich dafür auch bei Verwandten oder Freunden anmelden und ist damit für Behörden detektierbar, aber auch steuerlich greifbar.
Was es dagegen nicht gibt ist die Meldeadresse, die zwar den gesetzlichen Vorgaben genügt, von der aber niemand erfahren darf.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
ein Recht auf Wunschantworten
Dann liest Du bestimmt gerne meine diplomatische Version 🙂
"Die Antwort war richtig, passte aber nicht zur Frage :-)"
Nix für ungut ...
pluto1024