Meine Ex mit neuem ...
 
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Meine Ex mit neuem Partner...

 
(@rollo)
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  Hallo...

  Wer kann mir helfen ?

  Bin nach 12 Jahren Ehe nunmehr seit 3 Monaten geschieden. Meine Ex und ich haben zwei Kids (7 und 11 Jahre). Die Trennung war vor ca.
  2,5 Jahren. Zahle seit dem ordentlich EU und KU !!!  Seit 21 Monaten hat die Ex nen Neuen.... Wir kennen uns auch ein wenig....
  Ex hat unser Haus behalten und lebt recht gut.... Der Neue geht nun seit 21 Monaten fleißig ein und aus.... Ist fast täglich dort incl. Übernachtung..
  Sie machen alles zusammen..treten nach aussen immer gemeinsam auf... Alle Familienfeiern (Geburtstage etc..) Sogar auf der Einschulung unseres
  Kleinen...incl. gemeinsamer Urlaub in Spanien.... Wenn ich die Kids am WE von dort abhole, begrüßt er mich auch immer nett...
  Er hat nicht nur einen eigenen Haustürschlüssel... er begleitet meine Kids auch zum Arzt.. etc.. Ganz der  Vater......  😉

  Hab von den Kids gehört, dass er meiner Ex sogar "Kostgeld" bezahlt.... kanns aber nicht beweisen...
 
  Offiziel hat er ja noch ne eigene Wohnung...schätze da stehen nur Bananenkisten.... Er zahlt aber auch selbst KU für seine eigenen beiden Kids..

  Habe gehört, dass ich bei Nachweis einer eheähnlichen Gemeinschaft von 2-3 Jahren ggfs. auf Kürzung des EU klagen kann. Zahle immerhin 750,-€ mtl. an Ex !

    Bin z.Zt. dabei alles fein säuberlich aufzuschreiben, zu dokumentieren und hab auch schon einige nette Beweisbilder .....

    Ich weiß mir sonst nicht anders zu helfen....  Hab nämlich keine Lust hier noch beide zu alimentieren... !!!!!!!  :gunman:

    Hat jemand noch´n Tipp ?

    Lg
    Rollo

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2008 02:11
(@wanda)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe Dir mal ein Gerichtsurteil rausgesucht, vielleicht hilft es Dir ja:  :redhead:

Voraussetzungen der Herabsetzung des Trennungsunterhalts bei neuem Partner
Nach ständiger Rechtsprechung ist es einem Unterhaltspflichtigen unzumutbar, seinem früheren Ehepartner (uneingeschränkt) Unterhalt weiterzuzahlen, wenn sich dieser einem anderen Partner zugewandt und sich die Beziehung in einem solchen Maße verfestigt hat, dass sie als eheähnliche Verbindung anzusehen ist.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs genügt hierbei auch ein Verhältnis, das in seiner persönlichen und wirtschaftlichen Ausprägung und Intensität einem eheähnlichen Verhältnis gleichkommt, insbesondere wenn sich die Partner ständig gegenseitige Hilfe und Unterstützung im Alltag gewähren, die Freizeit zusammen verbringen und langfristig eine gemeinsame Zukunft planen. Für letzteres kann der Erwerb einer gemeinsamen Immobilie ein wichtiges Indiz sein. Sind diese Anforderungen erfüllt, steht der Gleichsetzung zu einer eheähnlichen Beziehung nicht entgegen, wenn der neue Partner des Unterhaltsberechtigen (angeblich) homosexuell ist. Nach Meinung der Karlsruher Richter kommt es nämlich nicht darauf an, ob die neuen Partner eine intime Beziehung unterhalten und sie miteinander die Ehe schließen können.

Urteil des BGH vom 20.03.2002
XII ZR 159/00
RdW Heft 8/2002, Seite R 11

Gruß
wanda

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 00:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Rollo,

ich kann nicht viel helfen, wollte nur sagen: Ähnliche Situation hier, nur bist du mir ... nein, falsch gesagt, ist deine Ex meiner Verflossenen um ca. 15 Monate voraus. Scheidung steht bei mir im Gegensatz zu dir auch noch aus (wir sind im Trennungsjahr). Und @wanda: Danke für den Verweis auf dieses Urteil, das kannte ich noch nicht.

Im Grunde genommen mache ich genau das Gleiche wie du: Aufschreiben was die beiden gemeinsam tun, sammeln was mir in die Finger fällt, fotografieren was mir vor die Linse kommt. Und in meinem Fall außerdem: Möglichst unauffällig bleiben, und mir spitze Bemerkungen tunlichst verkneifen. Sind in meinem Fall ja "erst" sechs, sieben Monate, und das ist noch weit entfernt von den zwei bis drei Jahren, die die Unrechtssprechung als Grundbedingung für eine verfestigte eheähnliche Gemeinschaft sieht. Gibt es eigentlich ein Gesetz, demzufolge man erst heiraten darf, wenn man sich vorher mindestens zwei, drei Jahre gekannt hat? Wenn ja, dann wäre meine Ehe nämlich von Anfang an ungültig gewesen ...

Das Gemeine an der Situation ist für mich: So absurd es auch ist, und so weh es ab und zu immer noch tut - im Grunde genommen müsste ich ja hoffen, dass meine Ehemalige und Der Beste Mann Der Welt sich ganz, ganz doll lieb haben ;-(  und möglichst lange zusammen bleiben. Vielleicht ist wenigstens das für dich ein wenig einfacher auszuhalten, du hast mehr zeitlichen Abstand zu deiner Trennung als ich.

Was seine eigene Wohnung betrifft, von der du vermutest, dass sie den beiden nur als Alibi dient: Vielleicht kannst du den beiden ja mal durch die Blume sagen, dass sie sich das Geld dafür auch sparen können. Nach allem was ich weiß, ist eine gemeinsame Meldeadresse keine notwendige Bedingung für eine eheähnliche Gemeinschaft (gibt schließlich auch Verheiratete, die z.B. berufsbedingt in getrennten Wohnungen leben). Oder, du hältst einfach noch ein bisschen still (die untere Grenze von zwei Jahren ist ja bald erreicht), suchst dir inzwischen einen guten RA, und überraschst die beiden pünktlich zu ihrem zweijährigen Jubiläum mit einer vom Anwalt unterschriebenen "Glückwunschkarte".

Ich würde mich freuen, hier mehr von dir zu lesen - aus offensichtlichen Gründen bin ich brennend interessiert, wie es bei dir weitergeht.

Viele liebe Grüße aus dem Süden in den Norden,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 03:17