KM versucht Beschlu...
 
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KM versucht Beschluß durch Absprachen mit mir (zweitfrau) zu unterlaufen.

 
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr.
ich bin einerseits selber getrennt lebende Mama eines 8-jährigen (lebt bei mir) und andererseits Zweitfrau eines Vaters, dessen Kind bei der KM lebt (die Lütte ist ebenfalls 8 Jahre). Aktuell führen wir eine Fernbeziehung, bei der wir je nach Zeitlage und Umgang Zeit zu 4., jeweils nur mit einem Kind oder nur wir zwei als Partner verbringen.

Das Verhältnis zu der KM von seiner Tochter (im folgendem L.) ist nicht gerade das beste und nun gab es die Situation, dass ich angerufen wurde von der KM und sie mit mir klären wollte wie der Umgang zwischen ihm und L. abzulaufen hat an Wochenden, an denen ich gar nicht anwesend bin. Leider hatte ich angeboten, dass ich seine Tochter am Hbf ihres Wohnortes einsammeln kann, wenn ich sowieso darüber hoch fahre. (inzwischen weiss ich, dass dies nicht ideal war, aber ich habe noch an Vernunft geglaubt...)
De Facto lehne ich es inzwischen ab, L. einzusammeln, da es für mich durch Blockaden seitens der KM häufig mit Mehrkosten verbunden war und ich auf zeitige Absprachen angewiesen bin (Umgang für mein Kind mit seinem Papa muss auch planbar für alle gewährleistet bleiben)

Nun ist es so, dass die KM von L mich angerufen hat und mir sagen wollte, wie der Umgang von L. zu ihrem Papa zu laufen hat (ihre Zeitwünsche entsprachen in keinster Weise dem Umgangsbeschluss). Ich habe ihr versucht zu vermitteln, dass ich mich nicht einmischen möchte und sie dies bitte direkt mit meinem Partner klären möchte. sie wurde dann wie zu erwarten sehr biestig aber es gab zum Glück keine weiteren Versuche in die Richtung mehr.
Da der Umgang immer noch nicht so klappt, wie vorgesehen, befürchte ich, dass sie wieder versuchen wird mich zu kontaktieren und ich ebenfalls irgendwann vor Gericht erscheinen muss.
Hat damit jemand Erfahrung?

Liebe Grüße
Zwergnases Mama

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2012 15:56
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZNM,

Da der Umgang immer noch nicht so klappt, wie vorgesehen, befürchte ich, dass sie wieder versuchen wird mich zu kontaktieren und ich ebenfalls irgendwann vor Gericht erscheinen muss.

nein, Du bist da aussen vor. Familienrecht ist nicht Barbara Salesch. Du bist juristisch weder verpflichtet, irgendwas mit der Ex Deines LG abzusprechen noch Dich ihren Wünschen zu beugen oder Teil der "Abholkette" zu sein.

Die Klärung von Umgangs- und sonstigen kindbezogenen Fragen ist ausschliesslich Sache Deines LG und seiner Ex. Solle diese einen bereits bestehenden Umgangsbeschluss unterlaufen, muss ER ggf. eine gerichtliche Klarstellung anstreben; am besten unter Androhung von Ordnungsmitteln. Dir kann dabei nichts passieren, denn familienrechtlich existierst Du gar nicht.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2012 16:08
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo brille007.

Uff, da fällt mir echt ein Stein vom Herzen. Ordnungsgelder beantragen etc macht alles mein Partner, da habe ich keine Aktien drin, bis auf die Tatsache, dass er mir davon erzählt, wenn er wieder so einen Antrag stellt. Aktuell laufen da auch welche, wenn ich es richtig im Kopf habe.

Also am bestern gar keine Reaktion meinerseits, wenn ihre Anwältin mal wieder versucht mich in Beschwerden etc reinzuschreiben (Habe ich bis jetzt so gehandhabt)? Oder dann mich doch dazu äussern und sagen, dass ich neutraler Boden bleibe? Die Frage ist ja auch ob es meinem Partner schlecht ausgelegt wird, wenn ich aussen vor bleibe.

Gruß
Zwergnases Mama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2012 16:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZNM,

Also am bestern gar keine Reaktion meinerseits, wenn ihre Anwältin mal wieder versucht mich in Beschwerden etc reinzuschreiben (Habe ich bis jetzt so gehandhabt)? Oder dann mich doch dazu äussern und sagen, dass ich neutraler Boden bleibe? Die Frage ist ja auch ob es meinem Partner schlecht ausgelegt wird, wenn ich aussen vor bleibe.

neue Partner in irgendwelche Streitigkeiten hineinzuziehen ist durchaus nicht unüblich (nicht vergessen: Anwälte leben vom Streiten; nicht von der Einvernehmlichkeit). Sollte die Dame weiterhin eine solche Verbreiterung der Streitfront versuchen, soll Dein LG seinen Anwalt an passender Stelle ggf. eben mal einen (!) Satz einbauen lassen, der die Frage in den Raum stellt, was Du mit all diesen Fragen zu tun haben sollst. Damit laufen sämtliche "Argumente" und Attacken in Deine Richtung auf ein totes Gleis, denn Du bist nicht verfahrensbeteiligt.

Wir beobachten hier oft eher das Gegenteil: Neue Partner/innen, die sich ungefragt einmischen, manchmal sogar mit Anwälten und Behörden telefonieren. Du machst das bislang schon richtig: Unter 4 Augen stärkst Du Deinem Partner (natürlich) den Rücken und wenn die Kinder da sind, pflegst Du ein herzliches Verhältnis zu ihnen - aber im Aussenverhältnis lässt Du ihn allein agieren. Er kann das!

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 13.08.2012 17:51
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

ok es gibt neuigkeiten
die ex möchte im beschwerdeverfahren nun anregen, dass ich jedes umgangswe das abholen und bringen übernehme...hat ihre anwältin im beschwerdeverfahren vorgebracht (beschwerde wurde eingereicht gegen das umgangsverfahren weil mein Partner angeblich mutwillig nen umgangsverfahren angestrebt hatte)
gibt es irgendwelche erfahrungswerte ob ich dann geladen werde? dürfte ja eigentlich nicht der fall sein oder?
ich möchte einfach nicht dass die lütte sieht, dass ich vor gericht erscheinen muss, da dies eventuell ihr gutes verhältnis zu mir trüben würde.
Gruß Zwergnases mama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 02:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZNM,

die ex möchte im beschwerdeverfahren nun anregen, dass ich jedes umgangswe das abholen und bringen übernehme...hat ihre anwältin im beschwerdeverfahren vorgebracht (beschwerde wurde eingereicht gegen das umgangsverfahren weil mein Partner angeblich mutwillig nen umgangsverfahren angestrebt hatte)

Familienrecht ist kein Wunschkonzert; es ist egal, was die Dame "möchte". Sie kann auch der Ansicht sein, dass Du während der Umgangszeiten 3-Sterne-Menü's zu kochen hast - es wird sich niemand dafür interessieren.

Du musst deswegen in keinem Fall vor Gericht erscheinen und wirst auch zu nichts "verurteilt", denn Du bist nicht verfahrensbeteiligt. Der Umgang und seine Umsetzung wird ausschliesslich zwischen den Eltern abgewickelt.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 28.08.2012 02:39
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

gut das habe ich mir gedacht
es ist nur, dass es mich verunsichert.
ich weiss wenn sie der lütten sagt: willst du nicht lieber jedesmal mit Zwergnases mama und zwergnase fahren im zug?
dann wird die lütte da einwilligen... ich muss mir also überlegen wie ich da gegen steuern kann nun, ohne als die böse da zu stehen, die ja nicht will.

nur werde ich nicht jedes zweite WE von leipzig nach hamburg über berlin fahren um die kleine abzuholen, mal davon ab, dass es finanziell nicht drin ist, bin ich auch dazu nicht bereit.
wie ist denn eure einschätzung einer beschwerde wenn ihre RA sowas vor gericht anregen will?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 02:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

wie ist denn eure einschätzung einer beschwerde wenn ihre RA sowas vor gericht anregen will?

Das wird sie kaum tun, denn damit macht sie sich als RAin komplett lächerlich.

Und beschließen können die Anwesenden so etwas auch nicht, über deinen Kopf hinweg.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 09:31
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Beppo sie hat es bereits getan...
in der Beschwerde die läuft, weil mein Partner ja mutwillig eine Umgangsregelung angestrebt hat.

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 18:57
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ZNM,

Beppo sie hat es bereits getan...
in der Beschwerde

stell Dir einfach vor, die Dame hätte "beantragt", dass Du Dir eine Glatze schneiden lassen sollst. Oder nur noch Jogging-Klamotten trägst. Oder während des Umgangs im Haushalt ihres Ex (bzw. im eigenen) unsichtbar zu sein hast. Würde Dich das beunruhigen?

Lass Dich doch nicht verrückt machen von wildgewordenen Amateuren, die zuviel Barbara Salesch geguggt haben. Familienrecht ist keine Jukebox, wo man einen Euro reinschmeisst und dann der gewünschte Song kommt.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2012 19:51




(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

huhu Martin
Ich bin nicht wirklich aufgeregt, ich frage mich eher, ob  der ganz normale Umgangswahnsinn ist...
Und ich war etwas perplex, dass die RAin wirklich so blöd ist, solche Vorschläge ans Gericht zu schicken (in einer Beschwerde darüber, dass der KV ja mutwillig eine Umgangsklage angestrebt hat).

Meine Frage ist auch eher, was kommt da denn noch alles?
Klar werd ich nicht vor Gericht auflaufen und nicht auflaufen müssen, nur irgendwie dachte ich bis vor einigen Wochen immer noch, dass RA irgendwie sowas wie Logik in ihren Schriftsätzen beachten müssen.

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2012 21:43