Wir müssten ja einen Reisepass für beide Kinder beantragen, könnte sie das nicht dann verweigern?
Mein Wissensstand (von vor drei Jahren) ist, dass man bei GSR beide Unterschriften braucht für die Beantragung eines Passes, bei ASR eine sogenannte "Negativbescheinigung" vom Jugendamt. Das mag aber auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Zudem müssen die Kinder selbst anwesend sein, damit sie unterschreiben können.
Der Wissensstand war aber auch vor 3 Jahren schon nicht mehr aktuell.
Das OLG Bremen (5 UF 34/06) hat festgestellt das die Beantragung von Reisedokumenten in den Bereich der täglichen Sorge des Elternteiles fällt bei dem das Kind lebt. Entsprechend ist die Zustimmung des anderen Elternteiles nicht nötig.
Mir sind keine Urteile bekannt die sich da anders äußern.
Es kann natürlich sein das es Sachbearbeiter gibt die das bis heute noch nicht mitbekommen haben.
Alle Infoseiten von Verwaltungen quer durch das Bundesgebiet die ich auf die Schnelle mal überflogen habe erwähnen diese Vorgehensweise auch explizit.
Gruß
habakuk