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Hi,
ich möchte nur auf die Steuergeschichte eingehen.
Der Auszug aus der Wohnung ist steuerlich gesehen vollkommen uninteressant. Eine gemeinsame Veranlagung gilt nur noch für das Jahr in dem ihr die Trennung offiziell vollzogen habt.
Sollte aufgrund der Anlage U (muß von der Ex unterschrieben werden) dieser Ausgleich gefordert werden, muß die Ex beweisen (Einkommmenssteuerbeischeid) das ihr dieser Schaden entstanden ist. Sie hat ihren Unterhalt voll zuversteuern. Natürlich nur dann, wenn ihr ihn steuerlich geltend macht.
Also ganz entspannt zurücklehnen.
Gruß
Platt
Geschrieben : 16.03.2006 16:27
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