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Habe neue Partnerin

 
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Lebe seit 18.01.2008 in Trennung. Habe seit einem 3/4 jahr eine neue Partnerin mit KInd. Wir wollen nächstes Jahr zusammen ziehen wenn meine Scheidung durch ist.

Wie sieht es mit Unterhalt für meine noch Frau aus?
Verändert er sich?
Bin ich für meine neue Partnerin Unterhaltspflichtig?
Wie verhält es sich wenn meine neue Partnerin keine Einkünfte hat?
Wird das als Eheähnlichesverhältniss angesehen?

lg Frank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2008 18:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Frank,

nein, es ändert sich nichts, Du bist für Deine LG nicht unterhaltspflichtig, ABER für die ARGE seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft. Meines Wissens wird diese Belastung aber nicht bei der Unterhaltsbemessung für Kind und Ex zugrundegelegt. Das ist schlicht Dein Privatvergnügen.

Warum arbeitet sie nicht?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2008 18:50
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

sie arbeitet nicht da sie selbst ein kind hat

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2008 19:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm. Ist das Kind gerade geboren oder warum fängt sie nicht wieder an? Wie alt ist es?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2008 20:16
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Wovon lebt denn deine Partnerin wenn sie ein Kind hat u keine Einkünfte??

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2008 20:56
(@frank72)
Schon was gesagt Registriert

Hallo das Kind ist gerade mal 15 Monate. Da sie Streß mit ihrem Chef hat da er Isolvenz angemeldet hat bekommt sie momentan von der ARGE hilfe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2008 22:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

solange sie ALG 1 bekommt, würdet ihr kein Problem bekommen. Bei ALG2 wegen der oben bereits genannten Bedarfsgemeinschaft wohl schon. Da wird ihr wohl über kurz oder lang nichts anders übrig bleiben, als arbeiten zu gehen. Auch wenn der Lütte erst 15 Monate alt ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2008 22:46