Ex fordert Neuberec...
 
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Ex fordert Neuberechnung des Kinderunterhaltes, weil Zusammenzug mit neuem LG?

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(@cicero73)
Rege dabei Registriert

ich sehe so aus wie Wedi. Mit die Kreativitaet des ex Frauen, Anwaellte und sogar Richtern kann Man einfach nichts mithalten. Lieber ein Mietvertrag abschliessen. Dann sollte jeder Zweifeln sich erledigt sein. Der gegnerische Anwalt kann nichts von Wohnvorteil reden und Unterhaltserhoehung erfolgreich begrunden.

meine 2 cent!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich sehe so aus wie Wedi.

Echt?  :puzz:  🙂

Es ist kein Wohnvorteil.
Auch wenn es der gegnerische RA herbei zu reden versucht.

Es wäre ja auch kein Wohnvorteil, wenn das Feuerzeug statt in einer Mietwohnung, unter einer Brücke schlafen würde.
Auch dann nicht, wenn diese nichts kostet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:34
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo

Noch was von mir,

kann es sein dass die Anwalt sehen will wo er noch paar hundert euro von Feuerzeug fuer seine Mandantin rausholen kann? Es ist nichts unbedingt Hoeher KU was der Anwalt sucht.

Weiss es nicht, aber so bald mit einbissien kreativitaet die "Fiktives" einkommen hoeher als 1.050 euro liegt, kann er mit zusaetzliche Kosten rechnen wie Mehrbedarf, Sonderbedarf, Betreuungsunterhalt, usw usw.

Die ex Freundin will bestimmt ein schoenes Stueck von die gesparte Miete gern haben, sonst haette sie nichts durch ihr RA die Einkommensverhaeltnis erneut verlangt.

mfg

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:47
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es sind Zuwendungen Dritter. Nur nicht in Bar, sondern in Sachleistungen.
Und diese könnte sie auch jederzeit und nach eigenem Gutdünken einstellen.

Wenn diese dann eingestellt würden, wären sie wieder als vorübergehendes Ereignis anzusehen.

dann müsste es in unserem überorganisierten Land ja einen passenden Paragraphen oder wenigstens ein paar Musterurteile vergleichbarer Fälle geben (ich kenne keine). Dass ein unterhaltspflichtiger Vater nach der Trennung irgendwo für billig oder gar für lau wohnt, ist ja nicht soooo selten.

Ja, und da lacht der Pfau.Du kennst keine vergleichbaren Fälle, ich schon.Da ich mich in den letzen Jahren viel mit Vätern beschäftigt habe, die sich in ähnlicher Situation befinden wie ich, kenne ich viele Sichtweisen.
Deine Sichtwseisen sind eher die aus der Forenpraxis, meine die Erlebten.

Davon abgesehen ist im Unterhaltsrecht nirgendwo vorgesehen, dass ein Unterhaltspflichtiger sich nackich machen und seine Ausgaben im Detail belegen oder einen Mietvertrag vorlegen muss. Er muss ggf. nur mit dem Selbstbehalt auskommen - aber ob er trockenes Brot isst und sich dafür ein Auto oder ein Hobby leistet oder ob er Fahrrad fährt und auf dem Campingplatz wohnt und dafür jeden Tag ein Steak auf dem Teller hat, ist seine Entscheidung, über die er niemandem Rechenschaft schuldig ist.

Ach ja...?Das ist mit neu.
Meine Ex verlangt von mir, das ich nur Nudeln esse, nicht rauche und auch sonst keine Aktivitäten unternehme um den Unterhalt zu gefährden.
Wie denn auch mir bleibt ja nichts mehr, und da hast du als ''aussenstehender'' sicher keine Ahnung von.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:48
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo

:redhead: sorry! Leider das ist der Nachteil wann einen Auslaender wieder nach seinem Heimat kehrt und kaum mehr kontakt mit die Deutsche Sprache hatt.

Sorry wedi  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 23:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

es bringt nichts, jetzt mit Gewalt etwas beweisen zu wollen, was nicht zu beweisen ist. Das deutsche Unterhaltsrecht ist zwar in vieler Hinsicht harsch und ungerecht, aber was man mit seinem Selbstbehalt anfängt, ist - glücklicherweise - noch jeder-"Manns" Privatsache. Genauso, wie jeder Unterhaltspflichtige sich eine Millionärin oder reiche Witwe anlachen und mit dieser in einem Palast wohnen, in die Karibik reisen und ihren Ferrari fahren darf, ohne dass sich das unterhaltserhöhend auswirkt. Er darf nur nicht weniger Unterhalt bezahlen als zuvor; egal, ob er dafür arbeitet oder als "toy boy" Taschengeld bekommt.

Wenn diese dann eingestellt würden, wären sie wieder als vorübergehendes Ereignis anzusehen.

nein. Es fragt wegen fehlender Rechtsgrundlage einfach niemand danach; weder vorher noch nachher.

Du kennst keine vergleichbaren Fälle, ich schon.
[...]
Deine Sichtwseisen sind eher die aus der Forenpraxis, meine die Erlebten.

dann gibt es doch sicher Aktenzeichen und Urteile, in denen kostenfreie Wohnraumüberlassung sich unterhaltserhöhend ausgewirkt hat, oder? Mit "ich hab mal gehört, dass..." kann @Feuerzeug nicht viel anfangen.

Meine Ex verlangt von mir, das ich nur Nudeln esse, nicht rauche und auch sonst keine Aktivitäten unternehme um den Unterhalt zu gefährden.

wedi, wenn Du nach so vielen Jahren tatsächlich noch immer nach der Pfeife Deiner Ex tanzen willst, ist das Deine Entscheidung. Aber Deine Ex ist nicht der BGH; sie ist nicht mal ein Amtsgericht und hat in Bezug auf Deine Lebensführung überhaupt nichts zu "verlangen".

Wie denn auch mir bleibt ja nichts mehr, und da hast du als ''aussenstehender'' sicher keine Ahnung von.

meine Ex hätte mit Wonne in mein neues Leben reingepfuscht, wenn sie es gekonnt hätte. Aber wenn ich das gewollt hätte, wäre ich wohl besser mit ihr verheiratet geblieben... 😉

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 23:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

kann es sein dass die Anwalt sehen will wo er noch paar hundert euro von Feuerzeug fuer seine Mandantin rausholen kann? Es ist nichts unbedingt Hoeher KU was der Anwalt sucht.

Natürlich versucht er das.
So wie jeder normale Anwalt.
Und natürlich schließe ich nicht aus, dass es zu völlig abgedrehten Urteilen überdurchschnittlich durchgeknallter Richter kommen kann.
Aber unter halbwegs normalen Umständen lauert hier für das Feuerzeug keine nennenswerte Gefahr.
Auch wenn die RAtte ihn gerne über den Tisch ziehen möchte.
Wir werden das (weitestgehend) zu verhindern wissen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 23:12
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

es bringt nichts, jetzt mit Gewalt etwas beweisen zu wollen, was nicht zu beweisen ist. Das deutsche Unterhaltsrecht ist zwar in vieler Hinsicht harsch und ungerecht, aber was man mit seinem Selbstbehalt anfängt, ist - glücklicherweise - noch jeder-"Manns" Privatsache.

Die ''Privatsache'' wird aber vom Gericht entschieden, nicht vom Unterhaltszahler selbst.Das Gericht entscheidet über das, was der Unterhaltszahler essen kann.
Ich kann mir kein 4 Sterne Menü im Pfurz oder Ritz leisten.
Ausgesucht habe ich mir das nicht, ich wurde dazu verurteilt.

dann gibt es doch sicher Aktenzeichen und Urteile, in denen kostenfreie Wohnraumüberlassung sich unterhaltserhöhend ausgewirkt hat, oder? Mit "ich hab mal gehört, dass..." kann @Feuerzeug nicht viel anfangen.

Mit Erfahrung meiner aber schon.

wedi, wenn Du nach so vielen Jahren tatsächlich noch immer nach der Pfeife Deiner Ex tanzen willst, ist das Deine Entscheidung. Aber Deine Ex ist nicht der BGH; sie ist nicht mal ein Amtsgericht und hat in Bezug auf Deine Lebensführung überhaupt nichts zu "verlangen".
meine Ex hätte mit Wonne in mein neues Leben reingepfuscht, wenn sie es gekonnt hätte. Aber wenn ich das gewollt hätte, wäre ich wohl besser mit ihr verheiratet geblieben... 😉

Dein Standardspruch. 😉
Deine Ex lässt dich in Ruhe, du hast deine Kinder, die schon erwachsen sind, und dein eigenes Leben ,mit deinen Kindern.
Ich habe das nicht.
Ich zahle Unterhalt und keinen Kontakt zu meinen Kindern.

Kehre bitte nicht immer alles über einen Kamm und lerne zu verstehen. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 23:35
(@feuerzeug)
Schon was gesagt Registriert

zunächst vielen Dank für Eure Antworten,

mich wurmt einfach so sehr, daß der gegnerische "Anwalt" diese Einsicht einfordert. Blöde Sache...natürlich habe ich keinerlei Problem damit, meine Auskünfte z.B. dem "neutralen" Jugendamt zu belegen, aber das ich dies Ihrem Anwalt tun muss, macht mich wahnsinnig.
Kann man ihren Anwalt umgehen und meine Einkommensnachweise vielleicht übers Jugendamt prüfen lassen?
Ihr Anwalt ist Parteiisch und wird mit allen Mitteln versuchen was raus zu schlagen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 23:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mich wurmt einfach so sehr, daß der gegnerische "Anwalt" diese Einsicht einfordert. Blöde Sache...natürlich habe ich keinerlei Problem damit, meine Auskünfte z.B. dem "neutralen" Jugendamt zu belegen, aber das ich dies Ihrem Anwalt tun muss, macht mich wahnsinnig.

Hattest du das hier gelesen?
Wenn noch keine 2 Jahre rum sind, musst du garkeine Auskunft geben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 23:50




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Feuerzeug,

mich wurmt einfach so sehr, daß der gegnerische "Anwalt" diese Einsicht einfordert. Blöde Sache...natürlich habe ich keinerlei Problem damit, meine Auskünfte z.B. dem "neutralen" Jugendamt zu belegen, aber das ich dies Ihrem Anwalt tun muss, macht mich wahnsinnig.

um das Ganze mal wieder vom Kopf auf die Füsse zu stellen:
1. Einsicht darf gefordert werden, wenn seit der letzten Auskunft zwei Jahre vergangen sind oder sich Dein Einkommen um mehr als 10% erhöht hat
2. Du kannst Dir nicht aussuchen, wer die Auskunft kriegt; wenn Deine Ex einen Anwalt damit beauftragt, ist das grundsätzlich rechtens.
3. Das Jugendamt ist weder neutral noch auf Deiner Seite; Du hast von dort nichts grundsätzlich Besseres oder Faireres zu erwarten.
4. In jedem Fall musst Du - sofern die Voraussetzungen aus 1. zutreffen - nur Auskunft über Dein Einkommen erteilen - aber nicht darüber, wofür Du es (nicht) ausgibst. Ob und wieviel Miete Du bezahlst geht in diesem Zusammenhang andere so wenig an wie die Frage, wieviel Klopapier Du verbrauchst. Sollte trotzdem jemand danach fragen: Antworte mit lächelndem Schweigen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.08.2012 02:30
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