Ex fordert Neuberec...
 
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Ex fordert Neuberechnung des Kinderunterhaltes, weil Zusammenzug mit neuem LG?

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(@feuerzeug)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich bin das erste mal in einem solchen Forum unterwegs und möchte zunächst nett "hallo" sagen, bevor ich meine Fragen stelle.
Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Um genauer zu verstehen, erzähle ich etwas aus meiner Geschichte.
Ich habe eine Tochter aus einer vorherigen Beziehung. Diese lebt bei der Mutter (wir waren nicht verheiratet) und ist regelmäßig zu den Umgangswochenenden bei mir.
Seit drei Jahren habe ich eine neue Partnerin. Sie und meine Tochter verstehen sich sehr gut. Nun bin ich vor ein paar Wochen mit meiner Lebensgefährtin zusammen gezogen. Wir wohnen mietfrei in einer Wohnung, die sie geerbt hat.
Kaum sind wir dort eingezogen, erhielt ich von meiner Exfreundin einen Brief über ihren Anwalt, daß ich meine Einkommensverhältnisse nun erneut offen legen muss.
Daß sie das recht zu dieser Forderung hat, ist mir bewusst. Nur stellen meine Partnerin und ich uns nun die Frage, ob evtl, das Gehalt meiner Partnerin mit auf das meine angerechnet wird, da wir in einer Ehe#hnlichen gemeinschaft leben.
Ich möchte nicht, daß meine Partnerin in finanzielle unannehmlichkeiten gerät, aufgrund der neuberechnungsforderung meiner Exfreundin. Meine partnerin hat nur einen halbtagsjob und verdient sehr wenig.
Das Geld, welches wir gemeinsam haben, reicht für unsere unkosten knapp aus. Ich zahle etwas mehr als den Satz der DD-Tabelle an mein Kind. Das wurde damals errechnet, als ich noch alleine lebte.

Wir haben ganz schön bammel, muss ich sagen und hoffen sehr, daß unser wunsch nach einem gemeinsamen Leben jetzt nicht beschattet wird, von der neuberchnung meiner Exfreundin (welche selber sehr gut verdient).
Könnt ihr uns sagen, ob wir finanziell zusammen gelegt werden und das Gehalt meiner partnerin vielleicht mit in die Berechnung einfliesst? Dann sind wir ganz schön im eimer und können quasi gleich wieder auseinander ziehen 🙁

Liebe Grüße
Herr Hottelmann

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.08.2012 20:12
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Wenn du min. Unterhalt leisten kannst nach DD Tabelle, geht das Gehalt deiner Partnerin EX und ihren RA überhaupt nichts an.
Der RA  deiner EXe scheint lustig zu sein !!

Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 20:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Feuerzeug,

in Ergänzung: Das Einkommen Deiner Partnerin ist ohne Bedeutung für Deine Unterhaltspflicht; selbst wenn sie Millionen verdient. Auch dass Du jetzt evtl. mietfrei wohnst, geht niemanden etwas an (wobei es grundsätzlich nicht verkehrt wäre, einen Mietvertrag mit Deiner Partnerin zu machen und einen Dauerauftrag einzurichten, aber auch dann bleibt der Erlös in Eurer Kasse). Diskutabel wäre allenfalls eine Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben mit Deiner Partnerin, die Deinen Selbstbehalt absenken könnte. Aber auf diese Möglichkeit muss man niemanden draufheben.

Du kannst Deine Einkommenszahlen und das Alter der Tochter mal hier einstellen; dann können wir Dir ausrechnen, welcher Unterhaltsbetrag "richtig" ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 20:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wann hast Du zuletzt Auskunft gegeben? Wieviel Unterhalt zahlst Du? Ist er tituliert?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 20:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich bin das erste mal in einem solchen Forum unterwegs und möchte zunächst nett "hallo" sagen, bevor ich meine Fragen stelle.
Vielleicht könnt ihr mir helfen?
Um genauer zu verstehen, erzähle ich etwas aus meiner Geschichte.

Hallo Feuerzeug, das ist nett von dir und wird hier sehr gerne gesehen.  🙂
Auf jeden Fall ein herzliches Willkommen. Hier werden Sie geholfen.

Wir haben ganz schön bammel, muss ich sagen und hoffen sehr, daß unser wunsch nach einem gemeinsamen Leben jetzt nicht beschattet wird, von der neuberchnung meiner Exfreundin (welche selber sehr gut verdient).
Könnt ihr uns sagen, ob wir finanziell zusammen gelegt werden und das Gehalt meiner partnerin vielleicht mit in die Berechnung einfliesst? Dann sind wir ganz schön im eimer und können quasi gleich wieder auseinander ziehen 🙁

Also zunächst mal ist so, dass die Mutter, oder ihr Rechtsvertreter alle 2 Jahre nachfragen darf. Auch ohne besondere Gründe.
Wenn die rum musst du Auskunft geben, wenn nicht eben nicht.

Und solange du den Mindestunterhalt (Zeile 1 der DT) spielt das Einkommen deiner Freundin oder euer Zusammenzug auch keine Rolle.

Lediglich wenn du den Mindestunterhalt nicht aufbringen kannst, weil dein Selbstbehalt unterschritten ist, könnte dieser durch den Zusammenzug abgesenkt und damit deine Zahlung erhöht werden.

Also Relax!

Gruss Beppo

Edit: Boa, nicht mal nen Rang auf'm Treppchen.  :redhead:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 20:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wir wohnen mietfrei in einer Wohnung, die sie geerbt hat.

Ich denke darauf zielt der Anwalt.
Dir könnte ein Wohnvorteil angerechnet werden, der dein Einkommen steigert und dich in die nächst höhere Stufe katapulieren könnte.

Ich zahle etwas mehr als den Satz der DD-Tabelle an mein Kind.

Ist das belegbar?
Und wieviel zahlst du, bei welchem Einkommen?

Schreibe mal ein paar Zahlen, so dass hier mal berechnet werden kann.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 20:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dir könnte ein Wohnvorteil angerechnet werden, der dein Einkommen steigert und dich in die nächst höhere Stufe katapulieren könnte.

Nein.
Nur wenn es die eigene Wohnung ist.

So ist es eine freiwillige Zuwendung Dritter, die ohne Zustimmung des Überlassers nicht berücksichtigt werden darf.
Jedenfalls bisher nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 20:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nein, in einem solchen Fall greift das nicht. Wenn @Feuerzeug bei seiner Partnerin (oder einem Kumpel oder seinen Eltern oder sonstwem) mietfrei wohnen darf, ist das eine Zuwendung, die unterhaltstechnisch keine Bedeutung entfaltet. Ansonsten würde die Freundin durch ihr "Geschenk" des mietfreien Wohnens mittelbar den höheren Unterhalt finanzieren.

Im Selbstbehalt von 950 EUR ist derzeit ein Mietanteil von 360 EUR eingepreist. Ob man billiger oder teurer (oder umsonst) wohnt, hat auf die Unterhaltshöhe keinen Einfluss.

Grüssles
Martin

***edit: @ Beppo - diesmal Goldmedaille 😉

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 20:41
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nein.

nein,

Ja.  :exclam:

Diskutabel wäre allenfalls eine Haushaltsersparnis durch das Zusammenleben mit Deiner Partnerin, die Deinen Selbstbehalt absenken könnte.

Das wäre m.E. nur diskutabel, wenn er am SB wäre, er zahlt aber

Ich zahle etwas mehr als den Satz der DD-Tabelle an mein Kind.

Da ihm die Haushaltserparnis keine Schwierigkeiten machen wird, denke ich, das die gemeinsame Wohnung mit der langjährigen Partnerin=eheähnliches Verhältnis, durch das mietfreie Wohnen angerechnet werden kann.
Ich denke es handelt sich nicht um Zuwendungen Dritter.

Aber, wie ihr wollt. 🙂

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 20:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Wedi,

wenn der Mindest-KU gesichert ist, gibt es KEINEN Grund für eine Haushaltsersparnis.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:00




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

wenn der Mindest-KU gesichert ist, gibt es KEINEN Grund für eine Haushaltsersparnis.

Sag ich doch. :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sag ich doch. :puzz:

Da ihm die Haushaltserparnis keine Schwierigkeiten machen wird, denke ich, das die gemeinsame Wohnung mit der langjährigen Partnerin=eheähnliches Verhältnis, durch das mietfreie Wohnen angerechnet werden kann.
Ich denke es handelt sich nicht um Zuwendungen Dritter.

:puzz: Also vielleicht liegts an der Hitze, aber ich verstehe DICH genau anders herum.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich beziehe mich auf den Wohnvorteil und nicht auf die Haushaltserparnis.
Die Haushaltserparnis wird nicht zum tragen kommen, da er nicht am SB herumkrachselt, sondern sogar freiwillig mehr Unterhalt zahlt, als nach der DDT.
Der Wohnvorteil allerdings wird Gegenstand etwaiger Auseinandersetzungen werden können, da ich denke, das Zuwendungen Dritter hier angezweifelt werden.

Hier ist es auch heiß

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es ist eine freiwillige Zuwendung dritter.
Sie könnte ja Miete von ihm verlangen.
Tut sie bisher aber, freiwillig, nicht.

Das hat sogar der BGH so entschieden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:18
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo

Nach Rechsprechung ist die kostenlose Wohnungsgewährung eines nahen Verwandten nicht als Einkommen zu werten, da es sich unendgeltliche Zuwenung Dritter handelt.Somit gilt das als ''verbilligtes wohnen'', das ist aber hier nicht der Fall und könnte zum Streitpunkt werden.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:41
(@cicero73)
Rege dabei Registriert

Hallo Feuerzeug,

Herzlichen Wilkommenh hier in Forum!

zu dein Thema. Einfach ein Mietvertrag zwischen dir und deine Freundin abschliessen. Begrenzen die KaltMiete um die 200-300 Euro monatlich, und nicht laenger als zwei Jahre. Ueberweisen die Kaltmiete plus Nebenkosten an deine Freundin per dauerauftrag und es ist fertig. Das Geld bleibt in die neue "Familie". Immer noch kann deine Freundin das Geld wieder in Bar zurueck an dir.

Der gegnerischen Anwalt und Ex Freundin haben danach keine chance gegen dir eine Unterhaltsklage zu gewinnen.

Aber nur vorsichtig mit die Mindesunterhalt. Wenn Du nichts leistungsfaehig bist (Mangelfall), wird die Einkommen deine Freundin auch teilweise beruecksichtigt und da muss in die Einnahmen/Ausgaben von Miete in die Einkommensteuererklaerung deine Freundin trinn sein... sonst springt das Finanzamt Hoch wie ein Atom Bombe.

viel Glueck

cicero

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

Ich beziehe mich auf den Wohnvorteil und nicht auf die Haushaltserparnis.
[...]
Der Wohnvorteil allerdings wird Gegenstand etwaiger Auseinandersetzungen werden können, da ich denke, das Zuwendungen Dritter hier angezweifelt werden.

ein Wohnvorteil käme bestenfalls zum Tragen, wenn die neue Partnerin ihm die Hälfte der Wohnung schenken oder verkaufen würde (und wenn im zweiten Fall die monatliche Belastung geringer wäre als der Wohnwert.) Beides ist bislang nicht der Fall.

"Zuwendungen Dritter" (durch wen auch immer) stehen in einem Unterhaltsverfahren aber gar nicht zur Debatte; man muss sie auch nicht offenlegen und kann entsprechende Nachfragen mit Schweigen "beantworten". Mietfreies Wohnen ist nichts anderes als wenn die neue Partnerin von @Feuerzeug ihn jeden Mittag zum Essen einladen würde: Auch da kann niemand angelatschert kommen und sagen "der braucht ja kaum Geld für Lebensmittel; also soll er jetzt mehr Unterhalt bezahlen."

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 21:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mietfreies Wohnen ist nichts anderes als wenn die neue Partnerin von @Feuerzeug ihn jeden Mittag zum Essen einladen würde: Auch da kann niemand angelatschert kommen und sagen "der braucht ja kaum Geld für Lebensmittel; also soll er jetzt mehr Unterhalt bezahlen."

Das würde eher in die Katekorie ''Haushaltserparnis'' gehören und hat mit Wohnvorteil nichts zu tun. 😉
Da es sich m.M.n nicht um Zuwendungen Dritter handelt, wie schon erläutert, könnte der Anwalt genau dieses von mir Beschriebene anzielen, mehr sage ich doch gar nicht.
Könnt ihr das Ausliessen?
Ich nicht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es sind Zuwendungen Dritter. Nur nicht in Bar, sondern in Sachleistungen.
Und diese könnte sie auch jederzeit und nach eigenem Gutdünken einstellen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

Das würde eher in die Katekorie ''Haushaltserparnis'' gehören und hat mit Wohnvorteil nichts zu tun. 😉
Da es sich m.M.n nicht um Zuwendungen Dritter handelt, wie schon erläutert, könnte der Anwalt genau dieses von mir Beschriebene anzielen, mehr sage ich doch gar nicht.
Könnt ihr das Ausliessen?
Ich nicht.

dann müsste es in unserem überorganisierten Land ja einen passenden Paragraphen oder wenigstens ein paar Musterurteile vergleichbarer Fälle geben (ich kenne keine). Dass ein unterhaltspflichtiger Vater nach der Trennung irgendwo für billig oder gar für lau wohnt, ist ja nicht soooo selten.

Davon abgesehen ist im Unterhaltsrecht nirgendwo vorgesehen, dass ein Unterhaltspflichtiger sich nackich machen und seine Ausgaben im Detail belegen oder einen Mietvertrag vorlegen muss. Er muss ggf. nur mit dem Selbstbehalt auskommen - aber ob er trockenes Brot isst und sich dafür ein Auto oder ein Hobby leistet oder ob er Fahrrad fährt und auf dem Campingplatz wohnt und dafür jeden Tag ein Steak auf dem Teller hat, ist seine Entscheidung, über die er niemandem Rechenschaft schuldig ist.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.08.2012 22:26




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