Bin so verletzt!!!
 
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Bin so verletzt!!!

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(@rainbow)
Zeigt sich öfters Registriert

hi angelika,
auch ich finde deine anzeige als den richtigen weg. es gibt einfach grenzen, die man nicht überschreiten darf. und in diesem, deinem fall wurden sie deutlich überschritten.
und polly hat imho auch damit recht, dass dieses "losgehen auf dich" nichts mit deiner behinderung zu tun hat. wenn du diese nicht hättest, wäre ihnen irgendetwas anderes eingefallen.
dort wo es keine argumente mehr gibt, feiert die gewalt (auch wenn sie "nur" verbal ist) oft fröhliche urständ.
versucht den kleinen zu halten, zeigt ihm die alternativen auf - aber letztendlich muss er SELBST kapieren, wie der hase läuft. gewisse erfahrungen muss ein jeder selbst machen - da hilft kein gut zureden. leider.

lg

rainbow


AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2006 16:04
(@alles-roger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle :redhead: ,
eure Teilnahme beschämt mich fast, weil ich ja neu hier bin, aber ich finde das Forum wirklich klasse. Immer hilfreiche Beiträge bei noch so schwierigen Themen (habe mich auch schon durchgelesen!).
@aja:
Weißt du, Kinder sind mit mir in meinem Leben immer gut umgegangen, eigentlich besser als die Erwachsenen - auch heute noch. Die schauen nicht nur verletztend, sonder fragen was. Damit kann ich umgehen, wie du sicher verstehen wirst. Wenn man eine Erklärung gibt ist die Sache dann auch gegessen und das war´s. Habe ich beim Sport von meinem Sohn (Fußball seit er 6 ist) oft erlebt. Und das war mir nie peinlich! Ich habe im Gegensatz von vielen Contergangeschädigten lange Arme und Beine, trotzdem stehen bei mir die 100% weil innen die Knochen alle hinüber sind. Äußerlich sieht man nicht so viel. Ob es im Beruf oder in der Freizeit war, ich habe mir immer meinen Stand behauptet und mir viel erarbeitet. Ich bin wirklich zufrieden und sehe meine Behinderung nicht als Makel an. Vielleicht hat mich die Äußerung von den Kids deshalb so getroffen, weil sie mich schon so lange (7Jahre) kennen und das nach Erklärungen nie ein Thema war. Es ist wohl so, daß sie meinen oder gesagt bekommen habe, daß Behinderte schwach sind... Das bin ich weiß Gott nicht (nur gut!!) und weiß sehr wohl zu kämpfen.
Ich denke auch, daß die Neue Frau immer die Dumme ist - die Ex hat unglaubliche Probleme meinen LG und mich zusammen zu sehen. Sie hat auch schon mehrere Male gesagt, wenn ich nicht dazwischengefunkt hätte, wäre sie ja irgendwann wieder gekommen!*lach*In Bezug auf die Kids muß man jetzt abwarten - vor allem ob der Schuß vor den Bug mit der Polizei ankommt!
Der Jüngste, das ist schon schwierig...Er ist eben auch seit fast 5 Jahren bei uns/mir und ich liebe ich wie meinen Sohn... Leider hat er durch die Trennung (seine Mutter hat die kpl. Fam. verlassen und dann erst nach und nach die Kids zu sich gelockt als sie kein Geld mehr hatte) sehr gelitten. Besonders in der Schule ist er schnell auffällig geworden und ich hoffe, wir haben alles getan um ihn aufzufangen. Psychologische Betreuung, viele Gespräche usw. Jetzt ist er im Mittelfeld der Klasse und macht auch Sport wie mein Sohn - das hilft ihm, so manche Agression abzubauen, die er zweifelsohne hat. Wir helfen ihm beim Lernen usw. aber das stinkt ihm - ist ja klar in dem Alter. Seine Mutter und die Geschwister lassen ihn halt machen - die hängen eher noch mit ihm in der Kneipe rum, bis nachts...Und das alle 2 Wochen am WE! Klar, daß das Reibereien bei uns gibt. Aber wir verfolgen unsere Linie weiter, reden mit ihm und hoffen, daß die Jahre bei uns doch bei ihm im Kopf und Herz sind.
Heute morgen ist mein LG mit einem Weinkrampf zusammengeklappt - Auslöser war nur, daß die Kids 5 min. länger im Bett geblieben sind als sonst. Er wäre ein Versager, ein Looser, auf den keines der Kinder (ich denke er meinte die anderen beiden) hören würde. Unsere beiden Jungs würden ihn wohl bald hassen, weil er es als Mann nicht fertig gebracht hat, seine Kinder auf einen anständigen Weg zu bringen. Sie wären ja schon fast kriminell und richtige Schmarotzer. Er wäre so enttäuscht... So ging das weinend 10 min. Die Jungs waren total entsetzt. Ich habe erst mal meinen LG versorgt, daß der ins Geschäft konnte, nachdem er sich beruhigt hatte und dann nochmal mit den Jungs gesprochen. Heute abend reden wir dann auch nochmal. Bei mir dreht sich alles im Kopf - er hat das ganze WE so cool getan und hat versucht mich aufzubauen und heute klappt er zusammen. Das ganze nimmt ihn als Vater arg mit und gute Worte helfen da wenig... Ob ich wohl die Ex :gunman: .....
Lohnt sich nicht, dafür ins Gefängnis zu gehen, was? (War nur ein Witz ha, ha)
Liebe Grüße an euch alle
Angelika :knockout:


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.02.2006 16:52
(@wolfsfrau)
Rege dabei Registriert

Hallo Angelika,

erst mal: wow! Mit welchem Mut und Rückrat du diese Situation meisterst, Hut ab! (ich glaub, ich hätte hysterischer reagiert...) :thumbup:

Und dann hab ich noch einen Tip für dich/deinen LG:
Barunterhaltspflicht bei Volljährigen beruht auf dem Gegenseitigkeitsprinzip. Es ist ein relativ neues Urteil in Karlsruhe rausgekommen, in dem eine Tochter ihre Eltern auf Unterhaltsleistungen verklagt hat. Sie hat weder Lehrstelle noch Arbeit vorweisen können und hat auch nicht gesucht. Dumm das, denn das Gericht entschied: wer keine Arbeit / Lehrstelle sucht bzw. irgendwann findet, hat auch keinen Anspruch auf Unterhalt!

Leider habe ich das Urteil nicht gespeichert und finde es grad im Netz auch nicht wieder, google mal, da wirstes bestimmt schnell finden. :yltype:

Herzliche Grüße
Wolfsfrau


AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2006 13:32
 mona
(@mona)
Schon was gesagt Registriert

@alles-roger!
Habe was für Dich gefunden, vielleicht hilft es Dir weiter!!
LG Mona
www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/archiv/2006-02-16verschaerfung_wiederspricht_bgb.htm
Im Einzelnen heißt es in der Stellungnahmen zu diesem Thema:

„Gemäß § 1601 BGB sind zwar grundsätzlich alle Verwandte gerader Linie verpflichtet, sich einander Unterhalt zu gewähren. Bedürftig ist gem. § 1602 Abs. 1 BGB aber nur derjenige, der außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Unterhaltspflicht entfällt für diejenigen, die bei Berücksichtigung der sonstigen Verpflichtungen außerstande sind, ohne Gefährdung des eigenen angemessenen Unterhalts den Unterhalt für den Verwandten zu gewähren. Eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung trifft die Eltern von minderjährigen unverheirateten Kindern und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, solange sie im Haushalt der Eltern leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden.

Für die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber Volljährigen hat sich inzwischen eine umfangreiche und ausdifferenzierte Rechtsprechung entwickelt. Volljährige haben danach in der Regel keinen Unterhaltsanspruch, wenn sie eine ihren Fähigkeiten entsprechende Schulausbildung und eine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Kommt es zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn zu Verzögerungen, entfällt der Unterhaltsanspruch zumindest, wenn das volljährige Kind nicht ausreichende Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nachweist. Nimmt das volljährige Kind dann eine Ausbildungsstelle an, besteht ein Unterhaltsanspruch auf ergänzende Unterstützung, soweit der Unterhalt nicht aus der Ausbildungsvergütung gedeckt werden kann. Der Unterhaltsanspruch endet in der Regel mit dem Ende der ersten Ausbildung.

Eltern, die das volljährige Kind zur Aufnahme einer Ausbildung motivieren wollen, haben im gegenwärtigen Unterhaltsrecht dazu die Möglichkeit, indem sie keinen Unterhalt – und auch keinen Naturalunterhalt durch Wohnungsgewährung – leisten. Diese Möglichkeit des Einflusses auf das Kind wird sozialleistungsbedürftigen Eltern, die mit ihren Kindern zusammenleben, genommen, weil sie durch die Aufnahme der volljährigen Kinder in die Bedarfsgemeinschaft ihr Einkommen auch auf den Bedarf der volljährigen Kinder anrechnen lassen und darüber hinaus Naturalunterhalt in Form der Wohnungsgewährung leisten müssen.

Darüber hinaus wird ein alleinerziehender Elternteil benachteiligt der mit dem volljährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Während sich der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil auf einen fehlenden Unterhaltsanspruch aufgrund der oben skizzierten Rechtsprechung stützen kann, muss der alleinerziehende Elternteil zumindest Naturalunterhalt gewähren. Es ist fraglich, ob die Ungleichbehandlung der Eltern mit ausreichendem Einkommen und denjenigen, die Sozialleistungen nach dem SGB II beziehen, und der alleinerziehenden Elternteile gegenüber den getrennt lebenden Elternteilen verfassungsrechtlich unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitsgrundsatzes Bestand haben kann.“


Die Hoffnung stirbt zuletzt!!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2006 15:23
(@andirado)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vorneweg: Mein Beileid zu diesen Kindern und ja! Du hattest Recht mit der Anzeige!

Zu meiner Situation: geschieden seit 12 Jahren, alleiniges Sorgerecht für unsere drei Kinder liegt bei meiner Ex-Frau. Vor zwei Jahren war meine Tochter mit der Schule fertig und war der Meinung, erst mal ein "Orientierungsjahr" einlegen zu müssen. Schließlich ist es zu viel verlangt, Abitur zu machen und sich gleichzeitig zu überlegen, was man lernen oder studieren will. Gleichzeitig wollte sie auch noch von zu Hause ausziehen und ich sollte alles finanzieren. Ich sagte njet, es gab heftigen Streit ("Du bist der einzige Spießer-Vater in meiner ganzen Schulklasse, der so einen Terz macht!"), meine zweite Frau und ich wurden per Fax von ihrer Abiturfeier ausgeladen und es herrschte Funkstille. Währenddessen erkundigte sich meine Tochter über die Rechtslage und siehe da: Papa hatte Recht. Wer volljährig ist und keine Ausbildung macht, hat keinen Anspruch auf Unterhalt. Also suchte sie sich doch eine Lehrstelle, sie nahm sogar meinen Rat bezüglich der Ausbildungsrichtung an und was soll ich sagen? Heute ist sie mir dankbar und heute Morgen habe ich erfahren, dass sie nächstes Jahr, wenn sie fertig ist, in meine Nähe ziehen und bei mir (bin selbständig) arbeiten will.

Meinen Söhnen legte ich vor zwei Jahren dringend ans Herz, zu mir zu ziehen, da es massiven Ärger mit dem im Haushalt mitlebenden Opa gab (im besoffenen Zustand wurde er gegenüber den Kindern gewalttätig). Sie wollten damals nicht, weil die Freiheit bei Mama größer ist, sie dort alles dürfen, es keinerlei Einschränkungen gibt und wir doch solche Spießer sind. Da es wieder (anderen) Ärger gibt, habe ich mein Angebot an den Jüngsten erneuert. Heute Abend hat er mir gesagt, dass er höchstwahrscheinlich zu mir ziehen wird.

Wie Du siehst, darf man die Hoffnung nie aufgeben. Vor allem aber muss man gegenüber den Kindern konsequent bleiben.

In diesem Sinne wünsche ich Dir viel Kraft und alles Gute!

Gruss Andirado


AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 23:53
(@alles-roger)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ihr Lieben.

Es hat alles nichts genützt... Der Kleine ist seit August bei seiner Mutter und stürzt total ab. Dafür hat man nu 5 Jahre gearbeitet und gekämpft. Der große ist im 4. Jahr arbeitslos... Die Mittlere ist schwanger! Mein LG ist fertig und flippt immer wieder aus - weil es meinem Sohn gut geht. Er hat eine Lehrstelle und hatte im Febr. Zwischenprüfung. Bin sehr stolz auf ihn! Mein LG vergleicht wie schlecht es seinen Kindern geht mit dem wie gut es meinem Sohn geht - das ist doch irre...Er wird immer ungerechter und sagt es geht ihm schlecht, wenn es seinen Kindern schlecht geht. Da das mittlerweile immer ist, leidet unsere Beziehung furchtbar. Ich weiß bald nicht mehr weiter, jedes Gespräch ist falsch. Und ich habe den Eindruck, daß mein LG sich nur noch in seinem Selbstmitleid wälzt. Ich merke, wie wir uns voneinander entfernen, obwohl ich das nicht will, aber wenn er ausflippt ist es wirklich der Horror. Was soll ich nur tun?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2007 02:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo alles-roger,

ich weiß nicht, ob du da viel tun kannst außer ihn, soweit er es zuläßt zu stärken.

wie siehts denn überhaupt mit dem KU aus? Wenn der Große seine Ausbildung verloren hat, weil er nicht in die Berufsschule ging, dürfte da ja der Anspruch wegfallen ,da er ja seinen Pflichten nicht nachkommt, die er nunmal als Volljähirger hat.

Die Mitterle ist schwanger? Na prima, auch dawürde ich nochmal mit inem Anwalt sprechen. Denn eigentlich wäre ja ab Geburt der Vater des Sprößling in der Pflicht...

Der Kleinere stürzt ab seit er bei der Mutter wohnt und alle sehen zu? Tja schwer.... kann er mit der Schule sprechen und sich dort Fehlzeiten, Leistungsbafall u.s.w.bestätigen lassen?

In seinem Alter ist es wirklich schwer ihn zum Umgang zu zwingen, wenn er nicht möchte. Schade das er sich so an der KM und seinen Geschwistern orientiert. Aberich fürchte derzeit kann dein LG nichts dagegen tun.

Das es ihm natürlich nicht gut damit geht, dasbei deinem Sohn alles glatt läuft und ein Kind nach dem anderen von ihm "absäuft" ist wohl schon schwer zu ertragen. Er sollte sich schlicht und einfach Hilfe suchen, damit er lernt damit umzugehen. Ändern wird er es wohl nicht können. Er muß aber zusehen, das er schnellstmöglich dann jeweils aus der Unterhaltspflicht herauskommt. Ich glaub sobald Mama nicht mehr von ihren Kids profiterien kann wird sie sie schon dazu antreiben arbeiten zu gehen...

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2007 11:04
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