Mein Mann muss KU bezahlen für ein uneheliches Kind. Das Kind ist 1997 geboren. 1998 wurde er auf das JA in Sachsen bestellt und damit erstmals konfrontiert und sollte die Anerkennung unterschreiben. Dies tat er nicht. Auf die Frage, warum man erst 1998 auf ihn zukommt damit, haben wir in Erfahrung gebracht, dass erst ein anderer als Kindesvater in den Zangen des JA war, dieser aber als nicht in Frage kommend 1998 aus der Geschichte raus kam. Nachdem er sich geweigert hatte Anfang 1998 war Ruhe. 1999 stand plötzlich ein GV vor der Tür und wollte Pfänden wegen Kindesunterhalt gem. bestreben eines JA in Sachsen-Anhalt. Er nahm zu Protokoll dass eine Anerkennung nicht unterschrieben wurde, er auch nicht der Vater sein kann und erst eine Pfändung rechtmäßig sei, wenn auch ein Titel besteht. Er verschwand wieder und es war wieder Ruhe. Wir heirateten Ende 1999 (für beide die erste Ehe) Anfang 2000 kamen Schreiben von JA aus NRW - sie wollen Einkommensauskünfte. Darauf wurde ihnen mitgeteilt, dass das JA ihm erst einmal eine von ihm unterschriebene Anerkennung od. gleichwertiges vorlegen sollen bevor er Auskünfte gibt. Es dauerte Wochen Monate - nichts. Er fragte immer wieder nach, aber der SB konnte keinerlei Unterlagen vorweisen. Es wurde vom JA gesagt, dass durch den häufigen Umzug der KM von A nach B wieder nach B wieder nach A die Unterlagen nicht vollständig wären - man kümmere sich. Wieder kam der GV, welcher wieder nichts ausrichten konnte, da kein Titel vorweisbar. Dann wurde gesagt, er hätte beim JA in Sachsen am Wohnort meines Mannes (nicht KM Wohnort mal Sachsen-Anhalt / mal NRW) eine Anerkennung unterschrieben und daraus resultieren KU und Pfändungsbegehren. Diese Urkunde hätte dieses JA in Sachsen - man wolle diese besorgen.. Dann kam ein Anruf, man kann die Urkunde nicht besorgen da die KM umgezogen ist und das ursprüngliche JA in Sachsen-Anhalt wieder zuständig ist. Die stellten sich quer und drohten mit Pfändung und pfändeten auch sogar beim FA Geld was unwiderruflich nur mir zustand. Dieses mussten sie zähneknirschend wieder rausrücken. Seine Einkommenssteuererstattung haben sie gepfändet und das ohne einen Titel vorweisen zu können. Er hat das dem FA erklärt und diese wollten einen Titel (Grundlage für die Pfändung) vorgelegt bekommen. Auch dem FA wurde innerhalb 1 Jahres kein Titel vorgelegt - trotzdem hat das JA es irgendwie geschafft das Geld einzuziehen. Auch ein Anwalt war schon dran und wollte Akteneinsicht und den Titel sehen - nichts. Es ging auch immer wieder zwischen den JA´s Sachsen-Anhalt / NRW / Sachsen hin und her "..die haben die Unterlagen, nein die usw."
Vorige Woche kam wieder der GV und auf den Hinweis holte er eine Kopie eines Gerichtsurteils heraus, in dem mein Mann 1998 - ohne das er etwas von alledem jemals erfahren hatte od. geschweigedenn zu Gericht geladen wurde. Ausstellendes Gericht war das Gericht an seinem damaligen Wohnort (Sachsen) auf Antrag des JA in Sachsen wo er sich damals geweigert hatte die Anerkennung zu unterschreiben, weil er nicht der Vater sein kann (ärztlich festgestellte Zeugungsunfähigkeit im fraglichen Zeitraum) - ich denke, dass das JA und das Gericht in Sachsen eigentlich dafür gar nicht zuständig waren, da die KM zu diesem Zeitpunkt in Sachsen-Anhalt lebte. Eine Kopie od. Details vom Urteil rückte die GV nicht raus. Sie will 1000 € Unterhaltsvorschuss (UV) oder am 20.06. Abgabe der e.V. Den Zeitraum wofür er den UV zurückzahlen soll war nicht angegeben. Gleichzeitig erreichte ihn ein Schreiben eines Amtsgerichts in NRW in dem über 5000 € tituliert wurden als weitere Teiltitulierung (1.1.2003 - Mitte 02 2006) für das Land Sachsen-Anhalt. (??? - das ist doch ein ziemlicher Wirrwarr - NRW will Geld für Sachsen-Anhalt eintreiben). Mein Mann gab dem JA Auskunft seit ein paar Jahren über sein Einkommen ohne aber die Fragebögen zu unterschreiben. Durch einen Arbeitsunfall verlor er Ende 2002 seine Arbeit und da die Arbeitsmarktlage keine Anstellung hergab, machte er sich Mitte 2003 selbsständig. Das weis das JA und außerdem haben die ja noch die Finger auf jegliche Guthaben beim FA, falls welche anfallen sollten. Er hat ein mtl. Einkommen von 600 € netto - vom FA bestätigt (Einkommenssteuerbescheid) Er ist trotz allen Bemühungen seinerseits nicht zahlungsfähig. Trotzdem weigert sich das JA immer wieder seinen Unterhaltsverpflichtung auf 0 zu setzen, weil sie das könnten, aber nicht müssten und sie wollen eben nicht. Seit Anfang 1998 wird fleißig UV für das Kind (im Wechsel Sachsen-Anhalt / NRW - immer hin und her) gezahlt, was man von meinem Mann zurück will, weil man seine Leistungsunfähigkeit nicht anerkennen will und schon gar nicht einen Titel vorzeigen will. Ich nenne das bewusste Abzock- und Verschleppungstaktik seitens des JA. Ohne einen Titel zu haben od. eine Anerkennungsurkunde kann man aber auch nichts anfechten.
Jetzt wo die GV den Titel kurz gezeigt hat, aber keine Kopie rausrückt, erklärte sie ihm auch gleich, dass die Zeit um dies Anzufechten abgelaufen wäre, da er ja seit Jahren wusste das es angeblich einen Titel geben soll - na klasse! Jetzt wissen wir gerade mal das Gericht aber kein Datum und kein Aktenzeichen. Wie soll man denn da was unternehmen? Da die Selbstständigkeit nur 600 € netto (davon gehen noch 199 € Krankenversicherung und 85 € RV ab) mit sehr sehr sparsamer Betriebsführung - kein Büro, keine Firmenräume, keine Angestellten.. (Handwerk) abwirft hat er sich immer wieder um angestellte Arbeit bemüht, aber immer Ablehnungen bekommen. Wir hätten ja auch gerne mehr. Wenn er die Selbständigkeit aufgibt, dann bekommt er vom AA fast nichts (haben da schon nachgefragt und die meinten er soll sich unbedingt selbstständig weiter durchbeißen und die Arbeitsmarktlage sieht ja auch mies für ihn aus - also besser selbstständig mit nur 600 € als gar nichts verdienen), da ich 1360 € verdiene. Außerdem habe ich ja auch eine 17jährige Tochter für die ich noch 154€ KG und nur 75€ Unterhalt erhalte (da kann ich auch auf und niederspringen und bekomme nicht mehr) Ich bin damit nicht in der Lage meinem Mann Unterhalt zu gewähren.
Wenn das JA ihn jetzt zur Abgabe der e.V zwingt für UV-Rückzahlungen, wo er aber gar nicht zahlungsfähig war, aber das JA aber den Titel nicht abändern wollte - dann muss er die Firma zu machen und er hat gar kein Geld mehr. Eine Arbeit ist einfach nicht zu bekommen - er schaut ja auch so immer danach.
Fragen:
1. Kann das JA ihn zwingen die Firma zu schließen, wenn er dadurch noch schlechter dasteht und es bekannt ist, dass wirklich keine Aussicht auf Arbeit besteht? Man zwingt ja dadurch auch mich, meinen Lebensstandart für mich und meine Tochter auf absolutes Sozialhilfeniveau runterzuschrauben. Das kann doch nicht sein, dass das JA Einkommensmöglichkeiten bewusst zerstören darf und so ganze Familien ruiniert. Ich bin total verzweifelt.
2. Hat er wirklich seine Anfechtungsfrist versäumt?
3. Muss man ihm nicht eine Abschrift des Titels aushändigen - wie soll er denn sonst dagegen vorgehen?
Bitte helft mir schnell - ich bin total verzweifelt. Da arbeite ich und arbeite von früh bis abends aber trotzdem leben wir am Rand der Existenz. ;(
Moin,
das ist ja irre...aber irgendwie kann es so nicht ganz sein.
Die Pfändung ist ausschließlich mit gültigen Titel möglich. Ein Titel muss dem Gläubiger und Schuldner ausgehändigt werden.
Also: Entweder es besteht ein Titel durch:
- Zeichnung einer JA-Urkunde durch den KV
- Erlass einer EA ohne Parteianhörung
- Anerkenntnis der Vaterschaft
So nichts von dem greift, ist eine Pfändung unzulässig. So der KV nix unterschrieben hat, es trotzdessen ein Titel besteht, sollte man sich ganz vorsichtig Fragen, wer in der Lage ist, die Unterschrift des KV eingesetzt zu haben.
Die Frage aller Fragen ist: Was stand in dem Titel, den die GV kurz zeigte?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Der GV sagte, in dem Titel vom Gericht (Richter) würde stehen, dass er als Vater gerichtlich festgelegt wird in Abwesenheit, da sein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte - er ist der Vater aufgrund der Angabe der KM. (Stand wohl wie wir von jemand hinter vorgehaltener Hand erfahren haben an 2.Stelle auf der langen Liste der KM). Selbst lesen durfte er es aber nicht. Aktenzeichen rückt sie auch nicht raus. Das kann aber nicht sein, da er immer ordentlich polizeilich gemeldet war. Die KM verweigert einen Vaterschaftstest strikt - wird schon wissen warum.
Die Unterschrift gezeichnet unter die Unterhaltsfestlegung hatte damals die Freundin einer Verwandten seinerzeits gemacht - beide arbeiten im Jugendamt in Sachsen, bei dem er die Unterschrift verweigert hat. Ist ja soweit ok, soweit sie eine beglaubigte Abschrift von einem Original mit Originalunterschrift macht - aber ein Original versuchen wir ja seit Anfang an zu bekommen und haben es bis heute nicht.
Auch komisch - die KM zieht ständig hin und her und wenn ich die Briefe vom JA mir anschaue hat die seit Anfang 1998 UV von den JA´s kassiert und die zahlen immer noch UV!!! Das ist auch oberfaul. Das JA Osnabrück will Geld haben und das JA Wittenberg will Geld haben und als Krönung hat jetzt das Amtsgericht Osnabrück ein Schreiben geschickt in dem steht:
" in Ihrer Familiensache wird mitgeteilt, dass dem Land Sachsen-Anhalt, vetreten durch den Landkreis Wittenberg - Jugendamt - als Rechtsnachfolger des Antragstellers gem. § 7 UVG wegen seiner Ansprüche in der Zeit v. 01.01.2003 bis 28.02.2006 i.H.v 5192,00 € eine weitere vollstreckbare Teilausfertigung erteilt worden ist.
Rechtspfleger
OK - sehe gerade Osnabrück ist Niedersachsen und nicht NRW, aber wie kann da das Amtsgericht in Osnabrück für das Land Sachsen-Anhalt -JA Wittenberg - hier was machen?
Davon wollen die wahrscheinlich jetzt sofort 1000 € Cash sonst am 20.06. Abgabe der e.V.. Aber er war nachweislich zahlungsunfähig und meiner Meinung nach hätte sowieso nicht mehr solange UV gewährt werden dürfen und außerdem müsste es niedergeschlagen werden da wirklich schuldlos zahlungsunfähig.
Auch jetzt nach Angabe, dass er 600 € nur hat und davon seine Krankenversicherung zahlen muss, weigern die sich ihn auf 0 zu setzen: ".. Wir können, aber müssen nicht und wir wollen nicht. Immer diese Väter die alles tun das sie nicht zahlen müssen, da räumen wir auf... usw..."
Da haben sie den KV nach allen Regeln der Kunst gelinkt!
Maßnahme jetzt: Ab zu einem Rechtsanwalt und gucken, was zu tun ist. Wenn er gerichtlich in Abwesenheit als Vater eingesetzt wurde, läuft die Zweijahresfrist ab Kenntnis dessen und nicht ab Einsetzung durch das Gericht! Kann er lückenlos beweisen, dass er jederzeit postalisch erreichbar gewesen wäre, ist das Verfahren eh auf ganz wackeligen Beinen gestellt worden und von daher schon angreifbar (Verfahrensfehler!).
Weiterhin würde ich mal prüfen, ob der KV aus den ihm vorliegenden Unterlagen rekonstruieren kann, dass die KM länger als 6 Jahre UHV erhalten hat. Wenn ja, Strafantrag wegen Betruges stellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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Hi "Ehefrau999",
Du schreibst hier eine Menge Sachverhalte - aber die Kernfrage bleibt unbeantwortet: Was habt Ihr getan, um die Vaterschaft feststellen zu lassen? Ob und wann Dein Mann nach eigener Einschätzung mal zeugungsunfähig oder nur eingeschränkt zeugungsfähig war, ist ohne Belang - ein einziges Spermium reicht für eine Vaterschaft. Aber die kann man heute eindeutig feststellen oder ausschliessen. Also wäre für mich an Deiner bzw. Eurer Stelle jetzt eine Klage auf Feststellung (bzw. Ausschluss) der Vaterschaft mein nächster und zunächst einziger Schritt.
Über alles andere, inklusive Schadenersatzforderungen für Pfändungen, Rückforderungen etc., würde ich dann nachdenken, wenn ich schriftlich hätte, dass ich nicht der Vater dieses Kindes bin. Auch darüber - siehe Deeps Posting - wie eine Unterschrift auf ein Papier kommt, die Dein Mann dort nie gegeben hat; hier wären eventuell sogar strafrechtliche Dinge zu berücksichtigen.
Falls Dein Mann doch der Vater dieses Kindes ist (das muss man allerdings auch selbst wissen wollen und nicht den Kopf in den Sand stecken), gibt es gesetzliche Regelungen, die dann auch einzuhalten sind.
Aber wie gesagt: Erst den ersten Schritt, dann alle weiteren. Von hinten kann man dieses Pferd nicht aufzäumen; mit Eurer bisherigen Methode werdet Ihr dieses Gespenst aber auch nie loswerden, wenn Ihr nicht selbst Fakten schafft.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Eine Anfechtung der Vaterschaft wurde uns gesagt geht nicht mehr , es sei denn die KM stimmt zu und das tut sie ja nicht - ich bin ja auch der Meinung das das wohl geht.
Nächstes Problem: Die nehmen ja alles Geld weg. Als Selbstständiger bekommt er keine Prozesskostenhilfe und weder ich noch er Kredit. Das haben wir schon alles abgefragt. Von was soll er die Vaterschaftsfeststellung denn bezahlen? Ein Anwalt will zuerst Geld auf den Tisch und dann hört er zu und tut was. Wir hatten ja schon einen Anwalt eine ganze Weile an der Sache dran und auch er kam nicht weiter und uns ging das Geld aus.
Ohne das er die Geschichte mit der e.V. nicht wegbekommt, haben wir erst recht keine Chance das jemals anzufechten, da wir dann alle 3 unter dem Existenzminimum leben.
Moin "Ehefrau999",
Eine Anfechtung der Vaterschaft wurde uns gesagt geht nicht mehr , es sei denn die KM stimmt zu und das tut sie ja nicht - ich bin ja auch der Meinung das das wohl geht.
Die Frist beginnt zu laufen ab da, wo die Zweifel auftauchen und dauert dann zwei Jahre. Wie man das im Detail löst, sagt Euch im Zweifelsfall ein guter (!) Rechtsanwalt; schliesslich gab es zwischenzeitlich genügend Vorfälle, die Deinen Mann glauben liessen, die Sache sei vom Tisch. Wobei er sich in den letzten Jahren sträflich nachlässig verhalten hat: Auch wenn man nach einem Autounfall fälschlicherweise als Unfallverursacher beschuldigt wird, muss man sich regen und darf die Dinge nicht einfach laufen lassen.
Ob die KM einem Test zustimmt, ist unerheblich: Wenn ein Gericht einen solchen Test anordnet, findet er auch statt und sein Ergebnis ist ursächlich für das weitere Vorgehen.
Nächstes Problem: Die nehmen ja alles Geld weg. Als Selbstständiger bekommt er keine Prozesskostenhilfe und weder ich noch er Kredit. Das haben wir schon alles abgefragt. Von was soll er die Vaterschaftsfeststellung denn bezahlen?
Ein schlechtes Argument. Und: "Sie" werden auch weiterhin alles Geld nehmen, wenn Ihr nichts tut. Also seid kreativ; es wird wohl einen Freund oder Verwandten geben, der Euch ein paar hundert Euro leihen kann. Wenn Ihr die "sparen" wollt, heisst die Alternative tatsächlich: Kindesunterhalt für die nächsten 15 bis 20 Jahre. Und glaub mir: Das wird erheblich teurer.
Ohne das er die Geschichte mit der e.V. nicht wegbekommt, haben wir erst recht keine Chance das jemals anzufechten, da wir dann alle 3 unter dem Existenzminimum leben.
Was willst Du jetzt hören? Die KM wird niemand anderen als Vater benennen und der Staat wird es auch nicht tun - Ihr selbst müsst diese Kuh vom Eis kriegen. Wovon Ihr lebt, interessiert in diesem Kontext niemanden. PKH ist übrigens nicht abhängig von "selbständig" oder "angestellt", sondern nur vom Einkommen.
Eure Situation wäre finanziell sicher weniger brenzlig, wenn Dein Mann schon früher klare Verhältnisse geschaffen hätte (Vaterschaftstest sind keine Erfindung des Jahres 2006). Nachdem die Vergangenheit nicht zu ändern ist: Tut es wenigstens jetzt. Das ist die einzige Möglichkeit, die Sache aus der Welt zu schaffen. Wenn Dein Mann nicht der Vater ist, bezahlt die Gegenseite das Verfahren. Wenn er der Vater ist, bezahlt er es.
Aber irgendwie habe ich den Eindruck, dass Ihr gar nicht so genau wissen wollt, ob er tatsächlich der Vater ist...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin nochmal,
Irgendwie verzeittelt ihr euch dramatisch, teils, weil ihr rechtlich nicht aufgeklärt seid/wurdet, teils weil das Thema irgendwie liegen gelassen wurde.
Eine Anfechtung der Vaterschaft wurde uns gesagt geht nicht mehr , es sei denn die KM stimmt zu
Falsch.
BGB § 1600 Anfechtungsberechtigte
(1) Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen:
1. der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2. der Mann, der an Eides Statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3. die Mutter und
4. das Kind.
(2) Die Anfechtung nach Absatz 1 Nr. 2 setzt voraus, dass zwischen dem Kind und seinem Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 keine sozial-familiäre Beziehung besteht oder im Zeitpunkt seines Todes bestanden hat und dass der Anfechtende leiblicher Vater des Kindes ist.
(3) Eine sozial-familiäre Beziehung nach Absatz 2 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder im Zeitpunkt seines Todes getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.
(4) Ist das Kind mit Einwilligung des Mannes und der Mutter durch künstliche Befruchtung mittels Samenspende eines Dritten gezeugt worden, so ist die Anfechtung der Vaterschaft durch den Mann oder die Mutter ausgeschlossen.
Als Selbstständiger bekommt er keine Prozesskostenhilfe
Falsch. PKH ist nicht von der Art der Erwerbstätigkeit abhängig, sondern von der Höhe der Einnahmen.
Ein Anwalt will zuerst Geld auf den Tisch und dann hört er zu und tut was. Wir hatten ja schon einen Anwalt eine ganze Weile an der Sache dran und auch er kam nicht weiter und uns ging das Geld aus.
Also: Wenn das Einkommen zu niedrig ist, gibt es beim zuständigen AG den sog. Beratungsschein. Damit zu einem RA gehen und gucken, dass das Thema ein für allemal vom Tisch kommt. In welche Richtung auch immer.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Aha - danke. Dann werden wir uns als erstes um die Prozesskostenhilfe kümmern und dann um die Akteneinsicht bei Gericht über einen Anwalt. Dann sehen wir weiter. Mal seheh ob wir dem GV noch ein Aktenzeichen des angeblichen Urteils rauskitzeln können.
Ich mach mal einen kurzen Einwurf,
also um einen RA kommt ihr sicher nicht rum, damit dieses Wirrwarr mal auseinandergezerrt wird.
Ich hab nur in einem Punkt grad etwas Bedenken. Du schreibst das ein Urteil über die Vaterschaft in seiner Abwesenheit gefällt wurde und diese festgestellt wurde.
Also rein logisch ist so einer Verhandlung eine Ladung vorgeschaltet und eine Aufforderung Stellung zu nehmen. Kann es sein ,das dein Mann das irgendwie ein wenig verschlampt hatte oder nicht ernst genommen. Dann wird nämlich das Urteil gefällt ohne das er dazu stellung nimmt und die Vaterschaft festgestellt, da er ja keinen Einspruch bzw. Zweifel angemeldet hat. In so einem Fall sehe ich auch Probleme mit der Anfechtung, da er ja duch Nichtsreagieren sozusagen zugestimmt hat.
Du schreibst uach ,das er dem JA regelmäßig Auskunft über sein Einkommen gegeben hat, zwar ohne Unterschrift, aber dennoch hat er Auskunft gegeben. Das tut niemand, der die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen in Frage stellt.
Mir kommt bei dem von dir geschilderten einiges ziemlich quer vor, aber von beiden Seiten. Was da von JA bzw. KM seite lief bzw. läuft ist schon ziemlich seltsam. Dieses hin- und her schubsen, um einen Titel zu sehen zu bekommen...
Aber auch von Seite deines Ehemannes. Warst du zu dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes schon mit ihm zusammen oder habt ihr euch erst später kennengelernt. Kann es sein das er einige Dinge nicht so erzählt, wie sie tatsächlich sind?
Wenn es ein Urteil gibt und er weiß bei welchen Gericht, aber kein Aktenzeichen hat, dann kann er mit den Namen der Beteiligten, dem Entscheidungsjahr auch so bei Gericht an eine Abschrift des Urteils bekommen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich hab nur in einem Punkt grad etwas Bedenken. Du schreibst das ein Urteil über die Vaterschaft in seiner Abwesenheit gefällt wurde und diese festgestellt wurde.
Ja, so wurde ihm vorige Woche mitgeteilt und der GV meinte er hatte eine Kopie des Urteils und hob kurz eine Seite hoch und meinte hier ist es. Dadurch wissen wir ja auch erst, das es ein Urteil gibt und das das vom Amtsgericht an unserem ehemaligen Wohnort sein soll. Es hieß immer er hätte eine Annerkennung unterschrieben - was er ja nicht hat - und bisher konnte ja keinerlei unterschriebene Anerkennung vorgelegt werden seitens des JA, sondern die kamen immer nur mit einer Unterhaltsfestsetzung mit gezeichnet und seinem Namen und damit auch bisher keine Pfändung möglich, außer bei Behörden wie z.B. Finanzamt, da haben die sich das Geld trotzdem erschlichen und wollten ja sogar an meins ran. Jedes JA schob es auf das andere, das sie die unterschriebene Annerkenntnisurkunde hätten, aber keiner konnte sie vorzeigen, nur immer diese Abschrift mit maschinengeschrieben gezeichnet und sein Name.
Also rein logisch ist so einer Verhandlung eine Ladung vorgeschaltet und eine Aufforderung Stellung zu nehmen. Kann es sein ,das dein Mann das irgendwie ein wenig verschlampt hatte oder nicht ernst genommen. Dann wird nämlich das Urteil gefällt ohne das er dazu stellung nimmt und die Vaterschaft festgestellt, da er ja keinen Einspruch bzw. Zweifel angemeldet hat. In so einem Fall sehe ich auch Probleme mit der Anfechtung, da er ja duch Nichtsreagieren sozusagen zugestimmt hat.
Es gab definitiv keine Vorladung zur Verhandlung od. ähnliches. Er war nur einmal zum Jugendamt bestellt bei unseren Wohnort und da hat er sich geweigert zu unterschreiben und sagte, das er es definitiv nicht sein kann, weil er mit der KM ja auch nichts hatte. Mehr passierte nicht.
Du schreibst uach ,das er dem JA regelmäßig Auskunft über sein Einkommen gegeben hat, zwar ohne Unterschrift, aber dennoch hat er Auskunft gegeben. Das tut niemand, der die Rechtmäßigkeit dieser Forderungen in Frage stellt.
Nur unter Zwang - nicht freiwillig. Tut er dieses blöde Formular nicht ausfüllen, dann wird sein Konto gesperrt und die e.V. verlangt, wie jetzt auch 1000 € oder e.V od. Haftandrohung. Diese Auskünfte erhalten sie nur unter Nötigung und Erpressung von ihm dann.
Mir kommt bei dem von dir geschilderten einiges ziemlich quer vor, aber von beiden Seiten. Was da von JA bzw. KM seite lief bzw. läuft ist schon ziemlich seltsam. Dieses hin- und her schubsen, um einen Titel zu sehen zu bekommen...
Ja, das ist auch total quer. Besonders komisch - da hängen 3 Jugendämter in 3 verschiedenen Bundesländern drin. Was noch komischer ist: die Unterhaltfestsetzung (diese Ausfertigung des Unterhaltstitel mit der gezeichnet Unterschrift ) hat das JA an unserem ehemaligen Wohnort in Sachsen ausgestellt - dort wohnte aber die Kindesmutter niemals und eigentlich - so meine ich - waren die doch gar nicht zuständig. Ebenso hätten die angeblich die Festsetzung des Gerichts beantragt, wurde uns jetzt gesagt. Aber wie gesagt, keine der 3 JA´s konnte die ganzen Jahre was vorzeigen - saukomisch. Ein JA-Mitarbeiter sagte mal, dass die ganze Akte saukomisch ist und es keinerlei Hinweise über eine Anerkennung gibt, sondern nur die Abschrifts-Urkunde beiliegt.
Aber auch von Seite deines Ehemannes. Warst du zu dem Zeitpunkt der Geburt des Kindes schon mit ihm zusammen oder habt ihr euch erst später kennengelernt. Kann es sein das er einige Dinge nicht so erzählt, wie sie tatsächlich sind?
Wir leben seit 1991 zusammen. Er hat meine Tochter mit groß gezogen von klein auf. Nur geheiratet haben wir erst 1999. Doch die Dinge sind wirklich so wie er erzählt, die JAs mauern wie verrückt. Ein Anwalt war ja schon über ein Jahr dran und hat auch keine Akteneinsicht bekommen. Er fand das auch mehr als merkwürdig. Ich bin mir auch sehr sicher das er es nicht sein kann und er würde einem Vaterschaftstest ja sofort machen lassen wenn er das Geld bzw. Prozesskostenhilfe dafür bekommen würde. Er ist sich da auch ganz sicher - er hatte nichts mit ihr.
Wenn es ein Urteil gibt und er weiß bei welchen Gericht, aber kein Aktenzeichen hat, dann kann er mit den Namen der Beteiligten, dem Entscheidungsjahr auch so bei Gericht an eine Abschrift des Urteils bekommen.
Jetzt haben wir ja einen Anhaltspunkt welches Gericht es sein soll und wir werden am Montag gleich mal versuchen ob er nicht doch Prozesskostenhilfe bekommen kann und bei diesen Gericht nachfragen ob es da wirklich was gibt und eine Abschrift beantragen.
Das Problem war ja bisher, dass man ja nicht gegen was vorgehen konnte was es nicht gibt und was die JAs auch nicht vorzeigen können. Dann soll sich ein Anwalt um Akteneinsicht bei dem Gericht kümmern. Bis vorige Woche wurde ja auch noch von den JAs behauptet er hätte eine Anerkennung unterschrieben, was er ja nun wohl definitiv nicht hat.
Ich bin mir sicher, dass ihn jemand im JA in unserem Wohnort damals gelingt hat. Von dieser Person aus seiner Familie (arbeitet im JA dort) wurde uns nämlich geschworen, dass wir nie einen Fuß in ein ordentliches Leben bekommen werden. Da scheint die Sache wohl gerade gelegen gekommen zu sein. Das würde erklären warum dieses JA so mauert und die anderen JAs sagten ja bisher immer, das hat das JA bei uns, obwohl die gar nichts machen dürften, da eigentlich nicht zuständig.
Er kann ja deshalb auch nicht hier bei uns (wohnen jetzt in BW) zum JA gehen und um Hilfe bitten. Die tun das nicht, weil nur das JA am Wohnort der Mutter zuständig ist.
Die KM zieht auch ständig um von Sachsen-Anhalt nach Niedersachsen wieder Sachsen-Anhalt und wieder Niedersachsen usw. Genau so wandern auch die Akten immer hin und her. Kein Jugendamt kann sich den Akten richtig komplett bisher widmen, denn sie waren nach deren Aussagen bisher noch nie komplett. Ich nehme an, wenn sie kein Geld mehr bekommt von dem Amt zieht sie um. Wie kann es sonst sein, dass seit 1998 UV nach UVG gezahlt wurde für das Kind und das JA wo sie wohnt zahlt heute noch UV und heute haben wir 2006 !!! Das kann doch alles nicht war sein.
Das wichtigste ist jetzt erst mal, dass er die e.V. nicht abgeben muss. Wie sollen/können wir das hinbekommen?
Stichwort Vollstreckungsgegenklage!
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als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hmmm, das bekommen wir aber niemals bis zum 20.06. hin. Den Termin haben wir gestern bekommen.
Hmmm, das bekommen wir aber niemals bis zum 20.06. hin. Den Termin haben wir gestern bekommen.
Wieso das denn? Heute ist erst der 10.!
Sorry, wenn der KV sich nicht kümmert, dann soll er sich nicht wundern.
DeepThought
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als "professionell anmutend".
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Was heißt nicht kümmert? Gestern erst bekommen und nächste Woche ist auch noch der Donnerstag ein Feiertag. Das sind dann gerade mal 5 Arbeitstage.
Außerdem war es ja auch so, dass nicht vorgegangen werden konnte dagegen, da es ja offensichtlich nichts gab.
Hallo "Ehefrau 999"
eine Frage vorab: Liest Du eigentlich, was wir hier (in unserer Freizeit) zur Lösung Deines/Eures Problems beizutragen versuchen? Wann welcher Feiertag ist, musst Du mit niemand aus dem Forum diskutieren; wir werden ihn auch nicht abschaffen können. Was willst Du hören?
Überhaupt finde ich das Ganze recht konfus - es ist in der Tat schwierig, hier in wenigen Stunden auseinanderzufieseln, was offensichtlich in Jahren verbaselt wurde. Ich bin aber ziemlich sicher, dass Ihr nicht ausschliesslich die Opfer widriger Umstände seid; wir leben in Deutschland und nicht in Südamerika, und da gehen bestimmte Dinge ihren geordneten Gang. Man erfährt hier - ordnungsgemässe Anmeldung vorausgesetzt - üblicherweise nicht erst nach Jahren, dass vor langer Zeit ein Versäumnisurteil wegen Unterhalt gegen einen ergangen ist und es jetzt leider, leider zu spät ist, noch etwas dagegen zu unternehmen. Säumige Unterhaltsschuldner werden in der Regel per Haftbefehl gesucht - und irgendwann auch gefunden. Und zumindest mich würde auch niemand dazu bringen, Gehaltsnachweise vorzulegen mit der Drohung, ansonsten meine Konten zu sperren - da würde ich mindestens nach der Anspruchsgrundlage fragen. Und wenn ich dann noch sicher wäre, mit der behaupteten Mutter eines behaupteten Kindes gar nie intim gewesen zu sein, würde es ziemlich krachen. Sorry, aber da passt irgendwie vorn und hinten einiges nicht zusammen.
Fest zu stehen scheint allerdings, dass Dein Mann zum Empfängnis-Zeitpunkt der anderen Dame schon 7 Jahre fest mit Dir liiert war. Es gibt schlechtere Gründe, der eigenen Partnerin unter diesen Umständen nicht die ganze Wahrheit zu sagen...
Die Diskussion, welches Jugendamt wofür zuständig ist oder wer wann warum wo gewohnt hat, bringt Euch jedenfalls keinen Schritt weiter, also hake sie ab. Montag früh geht Ihr zu einem guten Anwalt und beantragt eine Vollstreckungsklage bzw. die Aussetzung der Vollstreckung. Auch in der Unterhaltsgeschichte bekommt der Anwalt auf jeden Fall Akteneinsicht. Das war übrigens auch schon vor Jahren nicht anders... Und dann beantragt Ihr einen Vaterschaftstest - sollte der ergeben, dass Dein Ehemann doch der Vater ist, obwohl er "nichts mit ihr hatte", müsste vermutlich die Bibel neu geschrieben werden...
Nachdenkliche Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja machen wir, danke erstmal.
Ich wollte euch ja nicht auf die Füße treten, aber ich weiß aus eigener Erfahrung das eine Vollstreckung innerhalb von 5 Tagen mit einer Vollstreckungsklage nicht aufzuhalten ist. Die Zeit ist arg kurz - da müssen schon Wunder geschehen.
Fest zu stehen scheint allerdings, dass Dein Mann zum Empfängnis-Zeitpunkt der anderen Dame schon 7 Jahre fest mit Dir liiert war. Es gibt schlechtere Gründe, der eigenen Partnerin unter diesen Umständen nicht die ganze Wahrheit zu sagen...
Da gebe ich Dir vollkommen Recht, wenn nicht 2 monate vorher seine Zeugungsunfähigkeit attestiert worden wäre. Deshalb haben wir ja auch kein Kind zusammen.
Es wurde dem Anwalt - über ein Jahr hat er gekämpft - keine Akteneinsicht vom JA gewährt und auch kein Titel vorgelegt. Ich war bei den Anwaltsterminen immer mit dabei.
Sollen wir der einzige Fall sein? Der GV meinte, da gäbe es viele, welche er immer besucht, denen geht es genau so.
Wie gesagt, die angebliche Gerichtsurkunde ist erst jetzt aufgetaucht. bisher musste der GV immer wieder unverrichteter Dinge abziehen.
Hallo Ehefrau999,
hier stinkt es.
Klar, wenn die Frau dauernd den Wohnistz wechselt, schafft sie es, die Behörden in die Irre zu führen.
( Auch in Flensburg kann man 30 Punkte haben und der Führerschein wird nicht kassiert )
Das ist die eine Seite der Medaille.
Dein Mann weiß aber nun seit geraumer Zeit, das er zahlen soll.
Er wehrt sich nicht qualifiziert, gibt Gehaltsnachweise ohne Unterschrift, er steht nicht auf und sagt: Ich bin nicht der Vater ! Ich bin (auch zum "Tatzeitpunkt") zeugungsunfähig!
Warum sollen wir uns mit dem Wulst der Behördenwillkür befassen, wenn Dein Mann keinen A. in der Hose hat ?
Wenn er in sein Amtsgericht geht, und sagt: Ich war es nicht, weil ich es garnicht gewesen sein kann, Ich brauche einen Beratungsschein! Dann wird ihm mit nem Rechtsanwalt geholfen. Die verdienen so ihr Geld.
und wenn der erste Anwalt nix geschafft hatte, tja und ? Sollen wir den jetzt rügen? Geschichte!
Um die heutigen Vorwürfe gilt es sich zu kümmern.
tztz, ab zum AG mit dem Manne!
Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.
:thumbup:
Danke Euch allen - Ihr gebt mir wieder Hoffnung. Wir werden Eure Ratschläge am Montag anfangen umzusetzen und diesmal klemme ich mich voll mit dahinter. Er ist auch mit meiner Hilfe einverstanden.
Danke dem Moderator fürs verschieben in den richtigen Themenbereich. Mal sehen was wir am Montag erreichen können.
...und nur, um noch eine sachliche Frage zu stellen:
Kann Dein Mann nun nicht der Vater jenes ominösen Kindes sein, weil er mit der Mutter "nichts hatte" oder weil er zwei Monate zuvor für zeugungsunfähig erklärt wurde?
Beides auf einem Haufen ist argumentativ nämlich gar nicht nötig; die Frauen, mit denen man nicht in die Kiste steigt, kann man bekanntlich auch dann nicht schwängern, wenn man ganz tierisch zeugungsFÄHIG ist. Oder anders herum: Was "nützt" einem die eigene Zeugungsfähigkeit, wenn man sowieso mit niemand in der Kiste war?
Abgesehen davon kann man die eigene Zeugungsunfähigkeit auch aktiv herbeiführen. Hab ich selbst vor einigen Jahren gemacht, nennt sich Vasektomie und tut auch gar nicht weh. Aber wenn ich jetzt den genauen Zeitpunkt dieser kleinen OP nennen müsste...
Aber all das sind Fragen, auf die ein Vaterschaftstest für wenige hundert EUR mit einer Sicherheit von 99,99 Prozent eine abschliessende und rechtsverbindliche Antwort bereithält. Man muss diese Antwort nur haben wollen...
Falls die von Dir geschilderten Umstände so zuträfen, wäre das vielleicht ein Geschäftsmodell für bestimmte Damen: Benenne irgendeinem Menschen mit einem Allerweltsnamen und einer falschen Adresse als Vater Deines Kindes. Dann kann dieser zunächst nicht identifiziert werden und wird in Abwesenheit gerichtlich als Vater festgestellt und zu Unterhaltszahlungen verdonnert. Irgendwann, wenn alle Einspruchsfristen abgelaufen sind, fällt einem die "richtige" Adresse wieder ein; die teilt man den willfährigen Behörden dann mit. Die machen aus dem Aktenzeichen des Urteils zunächst ein Staatsgeheimnis, verlangen dann aber Gehaltsnachweise des vorgeblichen Vaters, um daraus Unterhalt für die Vergangenheit und die Zukunft zu berechnen. Einwendungen von der Sorte, der Mutter weder in der Empfängniszeit noch sonst "beigewohnt" zu haben, sie am Ende nicht einmal persönlich zu kennen oder zum Zeitpunkt der Zeugung selbst noch gar nicht gelebt zu haben, sind unerheblich, sobald ein deutsches Gericht in Abwesenheit und ohne Wissen des Verdächtigen das Gegenteil beschlossen hat.
Wer diesen Behörden auf Anforderung keine Gehaltsnachweise schickt (der Grund für die Anforderung ist unerheblich), wird übrigens mit Kontopfändung, e. V. und allem bedroht, was das deutsche Schuldrecht so hergibt. Auch hiergegen gibt es keinerlei Einspruchsmöglichkeiten.
Das müsste doch eigentlich eine todsicheres Geschäft sein. Theoretisch müsste es sogar ohne Kind funktionieren...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.